Es gehört zum guten Ton, hin und wieder mit Geschäftspartnern essen zu gehen. Pizza und Chianti beim Italiener um die Ecke oder erlesene Speisen in einem feinen Restaurant im Herzen der Stadt – je nachdem, welche Beziehung zwischen ihnen und Ihrem Geschäftspartner besteht, werden Sie die richtige – und angemessene – Wahl treffen. Bezahlen soll das natürlich Ihre Firma, schließlich geht es hier um Marketing, um die Pflege von Kontakten, um den Ausbau Ihres Geschäftes. Doch Vorsicht! Einmal abgesehen davon, dass die Höhe der Aufwendungen in einem angemessenen Verhältnis zum Anlass stehen sollte, müssen Geschäftsessen mit einem korrekt ausgestellten Bewirtungsbeleg richtig abgerechnet werden. Andernfalls kann es bei einer Betriebsprüfung zu unliebsamen Überraschungen kommen.
01.1.12
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Geschäftsessen mit korrektem Bewirtungsbeleg richtig abrechnen
Die Betriebsprüfung kommt. Besser, wenn das Geschäftsessen und die Aufwendungen mit einem korrekten Bewirtungsbeleg richtig abgerechnet sind
Geschenke: Vorgaben der Steuer für die Geltendmachung bei den Betriebsausgaben




