LARS STREMPEL

Vom Umgang mit Praktikanten – Spielregeln für die Praxis

Praktikanten sind keine billigen Arbeitskräfte

Praktika während der Schulzeit, im Rahmen eines Studiums oder auch vor Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit sind ein wesentliches Instrument für die Berufsfindung und Berufsbildung junger Menschen in Deutschland. Für ein sinnvolles Praktikum investieren beide Seiten Engagement, Ressourcen und Zeit. Beide Seiten profitieren davon nachhaltig.

Für den Praktikanten steht der berufsqualifizierende und berufsorientierende Anteil im Vordergrund. Das Praktikum ist ein Lernverhältnis besonderer und flexibler Art. Das Praktikum umfasst auch Tätigkeiten, die in Betrieb oder Verwaltung wirtschaftlich verwendungsfähig sind und zum Nutzen des Unternehmers sind.

Pflichtpraktika und freiwillige Praktika

Pflichtpraktika sind meist vollständig in den Ausbildungsgang  integriert, z.B. durch Schul- oder Hochschulrecht, in Landesschulgesetzen oder in der jeweiligen Ausbildungs- oder Studienordnung. Sie gelten als Ergänzung der theoretischen Ausbildung. Das Praktikum kann als Vorpraktikum vor dem eigentlichen Studienbeginn oder als Praxissemester während der Semesterferien absolviert werden.

In freiwilligen Praktika werden in der Regel neben oder nach der Ausbildung bereits vorhandene theoretische Kenntnisse um praktische Kompetenzen erweitert. Sie werden meist in den Schul- oder Semesterferien, aber auch vor, während oder nach Abschluss eines Studiums absolviert.

Faire Spielregeln für Praktikanten

Wegen der unterschiedlichen Rechtswirkungen ist es aber wichtig, die Fallgestaltungen sorgfältig zu unterscheiden.

Bei Pflichtpraktika besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Vergütung bzw. Urlaub. Abhängig vom Einzelfall kann und sollte ein Anspruch aber vertraglich vereinbart werden.

Praktikantenverträge sorgen für mehr rechtliche Klarheit für Arbeitgeber und Praktikanten

Unabhängig von der Form eines Praktikums sind allgemeine Schutzvorschriften wie das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) zu beachten. Des Weiteren sind sozialversicherungsrechtliche Themen wie Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung sowie Fragen zur  Unfallversicherung zu berücksichtigen.

Von Praktika zu unterscheiden sind mehrjährige Berufsausbildungen (die Lehre) oder die Beschäftigungsverhältnisse von Schüler/inne/n, Studierenden oder Absolventen eines Studiums, bei denen die Arbeitsleistung und nicht die weitere Qualifikation im Vordergrund steht. Hier regelt das allgemeine Arbeitsrecht einschließlich des jeweiligen Tarifrechts die Partnerschaft.

Sowohl beim Pflichtpraktikum als auch bei freiwilligem Praktikum sollte ein Praktikantenvertrag abgeschlossen werden.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMAS hat zu dem Thema „Faire Spielregeln für Praktikanten“ Stellung bezogen und eine Schrift unter dem Titel „Praktika – Nutzen für Praktikanten und Unternehmen“ herausgegeben.

Hier geht’s zum Download: "Praktika – Nutzen für Praktikanten und Unternehmen"

(Quelle: „Praktika – Nutzen für Praktikanten und Unternehmen“ Herausgeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesministerium für Bildung und Forschung, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Zentralverband des Deutschen Handwerks, Deutscher Industrie- und Handelskammertag, Bundesverband der Freien Berufe, Stand: Juli 2011)
(Foto: © iStockphoto |© iStockphoto)

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