Arbeitslosenversicherung für Existenzgründer

Existenzgründer können sich für die freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung entscheiden. Dazu muss der Existenzgründer innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben. Der Antrag dazu muss innerhalb der ersten drei Monate bei der zuständigen Arbeitsagentur am Wohnort gestellt werden. Dazu legen Sie am besten Ihre Gewerbeanmeldung vor.

Beitragshöhe der Arbeitslosenversicherung

Die Beitraghöhe der Arbeitslosenversicherung beträgt in Westdeutschland etwa 38 € im Monat.

Beendigung des Versicherungsverhälnisses

Das Versicherungsverhältnis kann frühesten nach fünf Jahren gekündigt werden und dann jeweils mit einer dreimonatigen Frist.

Achtung: Achten Sie als Existenzgründer auf die ordnungsgemäße Zahlung Ihrer Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Wenn Sie drei Moante in Rückstand geraten, werden Sie ohne Vorwarnung aus der Versicherung geworfen.  Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts (Az.: B 12 AL 2/09 R) hervor. Allerdings könnten Sie so die Fünfjahresfrist gezielt unterlaufen. In diesem Fall verlieren Sie natürlich den Anspruch auf Arbeitlosengeld.

(alle Angaben ohne Gewähr)


Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

MENÜ