Existenzgründer können sich für die freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung entscheiden. Dazu muss der Existenzgründer innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben. Der Antrag dazu muss innerhalb der ersten drei Monate bei der zuständigen Arbeitsagentur am Wohnort gestellt werden. Dazu legen Sie am besten Ihre Gewerbeanmeldung vor.
Beitragshöhe der Arbeitslosenversicherung
Die Beitraghöhe der Arbeitslosenversicherung beträgt in Westdeutschland etwa 38 € im Monat.
Beendigung des Versicherungsverhälnisses
Das Versicherungsverhältnis kann frühesten nach fünf Jahren gekündigt werden und dann jeweils mit einer dreimonatigen Frist.
Achtung: Achten Sie als Existenzgründer auf die ordnungsgemäße Zahlung Ihrer Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Wenn Sie drei Moante in Rückstand geraten, werden Sie ohne Vorwarnung aus der Versicherung geworfen. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts (Az.: B 12 AL 2/09 R) hervor. Allerdings könnten Sie so die Fünfjahresfrist gezielt unterlaufen. In diesem Fall verlieren Sie natürlich den Anspruch auf Arbeitlosengeld.
(alle Angaben ohne Gewähr)
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