Bei einer Abrechnung zum Gründercoaching Deutschland ist mir ein formaler Fehler unterlaufen. Ich habe eine Frist überschritten.
Dieser Vorgang ist für alle – Coachees und Coachs, die über das Gründercoaching gefördert werden, von Interesse.
Meine Empfehlung: Halten Sie alle Formalismen und Fristen unbedingt korrekt ein!
Die KfW lehnte im unten geschilderten Fall die zugesagte, anteilige Übernahme des Beraterhonorars ab. Daraufhin richtete ich das nachfolgende Schreiben Anfang Juli 2012 an den Vorstand der KfW.
Ablehnung Gründercoaching – Schreiben an die KfW
„Sehr geehrte KfW!
Mit Schreiben vom 26. Juni 2012 lehnten Sie die zugesagte Übernahme des anteiligen Beraterhonorars zum Gründercoaching Deutschland für Herrn Lars Strempel von der Firma BRANDIDEE aus Gummersbach ab.
Auch wenn ich die formale Gültigkeit der Ablehnung anerkenne, kann ich diese moralisch nicht akzeptieren.
Aufgrund Ihrer Zusage unter der Nummer 110265 vom 4. Mai 2011 schlossen Herr Lars Strempel, BRANDIDEE Gummersbach, und ich einen Coachingvertrag zum Gründercoaching Deutschland ab. Sieben Tagewerke wurden vereinbart. Die Zuschusszahlung der KfW wurde vertraglich an mich abgetreten.
Die Beratungsförderung lehnte die KfW u. a. mit folgender Begründung ab:
– „Die Frist für die Einreichung der Abschlussunterlagen zu der o. a. Beratung ist per 04.05.2012 abgelaufen. Ihre Unterlagen sind jedoch erst am 06.06.2012 bei der KfW eingegangen. …
– Darüber hinaus erfolgte ebenso bereits verspätet am 31.05.2012 die Zahlung Ihres Eigenanteils.“
Die Verantwortung der Fristüberschreitung liegt bei mir (ich habe mich leiten lassen von der Beratung Runder Tisch – hier müssen meines Wissens binnen 30 Tagen nach Ablauf des Beratungszeitraumes die Abschlussunterlagen bei Ihnen vorliegen). Somit sehe ich auch die Verantwortung für die Übernahme der Zuschusszahlung zunächst bei mir.
Die BRANDIDEE, eine junge Kreativagentur aus Gummersbach, wird geführt von den Eheleuten Lars Strempel und Frau Gaby Apostel-Strempel. BRANDIDEE hat sich während des Beratungszeitraumes sehr gut entwickelt. Begonnen unter einfachen Umständen aus der privaten Wohnung der jungen Gründer konnte vor einigen Monaten im Gründer- und TechnologieCentrum Gummersbach ein Büro angemietet werden. Zwei Mitarbeiter wurden eingestellt. BRANDIDEE ist mittlerweile im Oberbergischen Kreis selbst zur Marke geworden und ist dabei, sich ebenbürtig neben den bestehenden Agenturen zu etablieren. Die Geschäftszahlen haben sich gut entwickelt und bieten den Gründern und den Beschäftigten eine sichere Existenzgrundlage. Der Firma BRANDIDEE steht eine aussichtsreiche Zukunft bevor.
Das liegt ganz besonders an den guten Leistungen der beiden Gründer. Gaby Apostel-Strempel hat sich im Kreativteil der Agentur einen Namen gemacht, und Lars Strempel verantwortet erfolgreich den Vertrieb und den administrativen Teil der Firma.
Im Falle von BRANDIDEE kann ich guten Gewissens feststellen, dass das Gründercoaching auch einen nennenswerten Anteil an der Erfolgsgeschichte der Kreativagentur hat. Über das Gründercoaching sind wir eng zusammengewachsen. Es gab über die zwölf Monate eine sehr intensive Zusammenarbeit zur gesamten Palette des Geschäftsaufbaus. Wir behandelten Themen der Strategie, der Planung, der PLAN-/IST-Verfolgung, des Vertriebs, der Prozesse, der Stundenschreibung, der Angebotskalkulation sowie zum Personal und zur Personalführung, zur Aufbauorganisation mit Verantwortungsteilung und vieles andere mehr. Dazu gab es Coaching-Treffs, meist in Gummersbach. Aber nicht genug damit. Ungezählt bleiben die vielen Telefongespräche, meist am Abend und zu tagesaktuellen Themen, sei es zur Kundenbetreuung, zur Buchhaltung, zur Personalführung, zur Kalkulation, eben zu ad-hoc-Themen, die schnell behandelt werden müssen – das verstehe ich auch unter Gründercoaching. Ich weiß, und wir wissen, dass die Leistungen aus dem Gründercoaching nicht wegzudenken sind und eben ihren Anteil an der Erfolgsgeschichte des Unternehmens BRANDIDEE haben. Und das zu ungewöhnlich günstigen Bedingungen. Der vereinbarte Tagessatz von … € ist selbst schon niedrig. Nicht angerechnet sind die An- und Abreisezeiten sowie die Vor- und Nachbereitungsarbeiten. Ebenso habe ich keine Kosten für die vielen Telefonberatungen geltend gemacht. Das war und ist mein Verständnis von einem guten Gründercoaching.
Es ist daher umso schwerer einzusehen, wenn die KfW – aus rein formalen Gründen – die Erstattung der zugesagten Übernahme zum Gründercoaching Deutschland verweigert.
Ein Gründercoaching mit außergewöhnlicher Qualität verdient die zugesagte Vergütung, auch wenn formale Fehler vorliegen.
Ich führe viele Beratungen durch, die mit Programmen der KfW gefördert werden: Gründercoaching, Turn Around Beratung und auch die Beratung Runder Tisch. Vermutlich liege ich auch in der Quantität über dem Durchschnitt von manch anderem Unternehmensberater.
In Fällen von Inkorrektheiten gegenüber dem Coachee gehe ich, wenn erforderlich, Konflikten nicht aus dem Wege. Da setze ich mich bedingungslos für den Coachee ein, sofern dieser es verdient hat. So habe ich manchen Kampf für die Coachees durchgestanden. Wenn sich eine Beratung nicht so entwickelt, wie es sein sollte, so breche ich, meist im Einvernehmen mit dem Coachee, die Beratung auch vorzeitig ab und verschone somit die Budgets der KfW.
Im Falle der BRANDIDEE weiß ich, dass die KfW zwar formal richtig gehandelt hat. Bei diesem Gründercoaching ist jedoch die eine Ablehnung des Beraterhonorars schwerlich aufrecht zu halten.
Ich bitte Sie sehr höflich um Äußerung zu meinem Begehren. Egal auf welchem Wege, entweder mit einem entsprechenden Antwortschreiben oder als Kommentar zu diesem Schreiben, welches ich auch auf meinem Blog veröffentliche.
Mit freundlichen Grüßen!“
Antwort der KfW zu meinem Schreiben „Ablehnung Gründercoaching“
Die KfW hat am 10. Juli 2012 mit einem recht freundlichen Schreiben geantwortet. Die KfW zeigt darin Verständnis für meine Betroffenheit und den Wunsch nach einer Einzelfallentscheidung. Allerdings bleibt die KfW aus formalen Gründen bei ihrer Ablehnung der finanziellen Förderung:
… Sehr geehrter Herr Schuster, die geltende Programmrichtlinie erlaubt uns in diesem Punkt keine Ermessens- oder Ausnahmeentscheidung. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir auch unter Berücksichtigung der geschilderten positiven Impulse aus Ihrem Coaching für die Unternehmer keine Kulanzentscheidung treffen werden.
Meine Empfehlung: