Geringe Eigenbeteiligung für junge Unternehmer durch hohe Messeförderung möglich
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat sein 2007 aufgelegtes Förderprogramm zur Unterstützung der Messebeteiligungen junger, innovativer Unternehmen auf internationalen Messen in Deutschland um weitere drei Jahre verlängert. Drei Millionen Euro sollen bis 2016 für die Messeförderung jährlich zur Verfügung gestellt werden. Förderfähige Unternehmen tragen ab 2014 mit 30 bzw. 40 Prozent einen höheren Eigenanteil an den Kosten.
Messen, so heißt es in einem vorläufigen Bericht des Ausstellungs- und Messe-Ausschusses der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) für 2012, „haben unverändert die führende Position in der B2B-Kommunikation.“ Unbestritten sind Messen ideal geeignet, in direkten Kontakt mit potenziellen Kunden zu treten. Doch eine Messebeteiligung kostet Geld und bindet Ressourcen. Das gilt insbesondere für die großen, internationalen Leitmessen in Deutschland.
Drei Millionen Euro für Messeförderung junger Unternehmen
Damit sich auch junge, innovative Unternehmen auf solchen Messen präsentieren können, ohne dass sie sich dafür finanziell übernehmen müssen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) 2007 ein Programm zur Messeförderung junger Unternehmen aus Industrie, Handwerk und technologieorientierten Dienstleistungsbereichen aufgelegt. Jetzt wurde das Programm mit einem Fördervolumen von insgesamt drei Millionen Euro bis 2016 verlängert.
Bis zu 7.500 Euro Messeförderung pro Aussteller und Messe
Im Rahmen der Messeförderung können sich die Unternehmen an einem Gemeinschaftsstand auf einer Fläche zwischen mindestens sechs und maximal 15 Quadratmetern präsentieren. Dabei steigt der Eigenanteil der Unternehmen: Im Zuge der Neuauflage sind die Kosten für die ersten beiden Messebeteiligungen ab 2014 zu 70 Prozent (derzeit 80 Prozent) und ab der dritten Messebeteiligung zu 60 Prozent (derzeit 70 Prozent) förderfähig. Pro Aussteller und Messe wird eine Gesamtsumme von maximal 7.500 Euro an Messeförderung gewährt.
Messeförderung für Neuentwicklungen oder wesentliche Verbesserungen
Förderfähig im Rahmen der Messeförderung sind kleine und mittlere Unternehmen, die jünger sind als zehn Jahre und weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigen oder einen Jahresumsatz von maximal zehn Millionen Euro erwirtschaften. Um in den Genuss der Messeförderung zu kommen, müssen Unternehmen Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen anbieten, die im Vergleich zum bestehenden Angebot am Markt neu entwickelt oder wesentlich verbessert wurden.
Weitere Details und Informationen zur Messeförderung:
Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA): Programm zur Förderung der Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen deutschen Messen
(Fotos: Flickr © Messerli3D | © Messerli3D)
Schreibe einen Kommentar