Gastbeitrag von Daniela Schulte, Schulte Unternehmensberatung
Bei der Planung einer Existenzgründung merken die meisten Jungunternehmer schnell, dass es nicht reicht, nur eine geniale Idee zu haben, um erfolgreich ein Unternehmen zu gründen. Genauso wichtig ist es, den Start auch richtig zu finanzieren. Bei einer Neugründung erwarten Kreditgeber in der Regel, dass die Existenzgründer auch Eigenkapital mitbringen. Je mehr Eigenkapital, umso bessere Konditionen werden dem Gründer bei der Kreditaufnahme geboten oder diese sogar erst ermöglicht. Der Mikromezzaninfonds der Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW mbH (KBG) setzt genau hier an – die Eigenkapitalbasis wird gestärkt. Mezzaninkapital ist eine Mischung aus Fremd- und Eigenkapital. In der Beurteilung bei Banken wird es als Eigenkapital behandelt, aber der Unternehmer muss dafür keine Stimm- oder Einflussrechte abgeben, sprich niemand mischt sich in das Tagesgeschäft ein und möchte mit entscheiden.
Der Mikromezzaninfonds im Fallbeispiel:
Alessandro M. möchte sich mit einer Spezialitätenbäckerei für italienische Backwaren selbständig machen. Mit einigen italienischen Feinkostgeschäften in den umliegenden Stadtvierteln ist zudem bereits eine Lieferkooperation für Backwaren geplant. Die Bäckereitheke, das Kassensystem, ein kleiner Backofen sowie ein Steinbackofen kosten zusammen 40.000 EUR, dazu müssen Miete, Personal, ein Auslieferungsfahrzeug und die Backutensilien finanziert werden. Die Hausbank verlangt für eine Finanzierung Eigenkapital in Höhe von 20.000 EUR, die der Gründer nicht alleine aufbringen kann. Ein befreundeter Unternehmensberater empfiehlt daher den Mikromezzaninfonds der KBG.
Mit dem Mikromezzaninfonds will die öffentliche Hand auch kleinere Gründungen ermöglichen, die häufig an den Eigenkapitalanforderungen der Banken scheitern. Zudem wird mit der Gewährung von Mitteln aus dem Mikromezzaninfonds das Rating für eine notwendige weitere Fremdkapitalbeschaffung verbessert. Gefördert werden für Gründungsvorhaben sämtliche Investitionen, für die grundsätzlich langfristige Finanzierungsmittel erforderlich sind und die eine auskömmliche wirtschaftliche Tragfähigkeit und vertragsgemäße Abwicklung der Beteiligung erwarten lassen. Auch bestehende kleine und junge Unternehmen können Mittel aus dem Mikromezzaninfonds beantragen. Sanierungsfälle und Unternehmen in Liquiditätsschwierigkeiten sind hierbei ausgeschlossen. Unternehmen, die ausbilden, aus der Arbeitslosigkeit gründen oder von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden, haben besonders gute Chancen auf Mittel aus dem Mikromezzaninfonds.
Der Mikromezzaninfonds wird als Stille Beteiligung gewährt. Auch in den anderen Bundesländern wird der Mikromezzaninfonds über die jeweiligen mittelständischen Beteiligungsgesellschaften angeboten.
Weitere Eckpunkte des Mikromezzaninfonds:
– Höchstbetrag: 50.000 EUR bei einer Laufzeit von 10 Jahren
– Tilgung ab dem 7. Jahr in 3 gleichhohen Jahresraten
– Fester Zinssatz (aktuell 8% p.a.)
– Einmaliges Bearbeitungsentgelt 3,5%, zahlbar bei Auszahlung
– Variable Gewinnbeteiligung von maximal 1,5% p.a.
– Keine weitere Sicherheitenstellung im Mikromezzaninfonds notwendig
– Beantragung des Mikromezzaninfonds in NRW über die Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW GmbH (OHNE Einschaltung der Hausbank)
Fazit:
Mit dem Mikromezzaninfonds können kleinere Gründer mit guten Ideen, die ohne ausreichende Eigenmittel oft schon an der mangelnden Bereitschaft der Hausbank zur Gewährung von Darlehen scheitern, ihr Gründungsvorhaben doch in die Tat umsetzen. Dies geschieht frei nach dem Motto „Unternehmen helfen Unternehmen“. Besonders erfreulich ist die Beantragung des Mikromezzaninfonds über das Internet, unter Umgehung der Hausbank. Durch die lange Laufzeit von 10 Jahren und den 7-jährigen tilgungsfreien Zeitraum bekommt Ihr Traum von der Selbständigkeit genügend Zeit zum aufblühen!
Weitere Informationen unter: Beteiligungskapital Mikromezzaninfonds-Deutschland
(Fotos: © KBG | © ClipArt | © Daniela Schulte)
Daniela Schulte
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