Stundensatz Kalkulation für Selbständige und Freiberufler Stand 04.2017

Stundensatz Kalkulation für Freiberufler oder Selbständiger (2)

Stundensatz Teil 2: Was am Ende übrig bleibt – So viel verdienen Sie tatsächlich

Im ersten Teil des vorliegenden Artikels („Ihr Einkommen als Selbständiger oder Freiberufler im Dienstleistungsgeschäft. Teil 1: So kalkulieren Sie Ihren angemessenen Stundensatz“) haben Sie erfahren, wie Sie als Freiberufler oder Selbständiger Schritt für Schritt einen angemessenen Stundensatz ermitteln.

Sie haben gesehen, dass es nicht ausreicht, Ihre Einnahmen mit einem durchschnittlichen Gehalt gleichzusetzen und daraus Ihren Stundensatz zu ermitteln. Sozialversicherung, Nebenkosten, Geschäftsausstattung sowie „unproduktive“ Stunden, Krankheit, Urlaub, Weiterbildung – all dies will bei der Stundensatzkalkulation berücksichtigt sein. Ansonsten droht langfristig der Zusammenbruch Ihres Geschäftsmodells – oder Ihr eigener Zusammenbruch, weil Sie aufgrund Ihres zu geringen Stundensatzes zu viele Stunden arbeiten müssen, um auf ein akzeptables Gehalt zu kommen.

Lesen Sie zuerst den ersten Teil „So kalkulieren Sie Ihren angemessenen Stundensatz“, bevor Sie sich in diesem Artikel mit Ihrem tatsächlichen Einkommen als Selbständiger oder Freiberufler befassen.

Ihr Stundensatz als Freiberufler oder Selbständiger: Was bleibt eigentlich für mich übrig?

Im ersten Teil dieses Artikels sind wir von einem durchschnittlichen Monatseinkommen eines Angestellten von 4.341,54 Euro ausgegangen und haben dies als Berechnungsgrundlage für Ihren Stundensatz verwendet.

Brutto-Jahreseinkommen

Ein Kundenpreis von 78,01 Euro netto pro Stunde (Ableitung siehe Teil 1 zum Stundensatz für Dienstleister und Freiberufler) sind – unter Berücksichtigung aller Kosten, Rücklagen und Zuschlägen (die Sie als Angestellter ja nicht hätten bzw. die für Sie übernommen würden) – dabei herausgekommen. Demgegenüber steht vergleichbar ein Bruttojahresgehalt eines Angestellten von 43.842 Euro.

Stundensatz Kalkulation für Selbständige und Freiberufler Stand 04.2017

Sozialversicherung

Davon müssen wir 19,6 % (bei Kinderlosen etwas weniger) für den Arbeitnehmerbeitrag der Sozialversicherungsbeiträge (für Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung) abziehen, zusammen 8.593,03 Euro im Jahr.

Zu versteuerndes Einkommen

Der Einkommenssteuermessbetrag ermittelt sich aus dem

Einkommensteuertabelle 2019 - Grundtabelle

Bruttoeinkommen (43.842 Euro oder 3.653,50 Euro x 12 Monate) abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge (8.593,03 Euro) und 1.500 Euro Werbekostenpauschale. Das ergibt ein zu versteuerndes Einkommen von 33.748,97 Euro.

Einkommensteuer

Laut Standard Einkommensteuertabelle 2023 (Grundtabelle 2023) ergibt sich zu diesem Bruttogehalt eine Einkommensteuer von 5.827 Euro (22,3 %). Des Weiteren müssen von dem zu versteuernden Einkommen (33.748,97 Euro) 928,10 Euro (2,75 %)  für den Solidaritätszuschlag sowie 1.518,70 Euro (4,5 %) für die Kirchensteuer abgezogen werden.

Nettoeinkommen

Es bleibt ein Nettoeinkommen von 31.302,17 Euro pro Jahr und 2.608,51 Euro pro Monat. Für einen Angestellten ergibt sich ein Einkommen pro Stunde (bei 169 Arbeitsstunden im Monat) von 15,43 Euro. Sie könnten jetzt sagen, dass Ihr Stundenlohn als Freiberufler oder Selbständiger ja höher liegt, weil Ihre produktive Zeit nur 11,7 Tage bzw. 93,6 Stunden beträgt. Doch in Wahrheit müssen Sie alle Arbeitsstunden mit berücksichtigen – Sie erzielen also als Selbstständiger mit einem Stundenhonorar von 78,01 Euro tatsächlich einen Verdienst von Netto 15,61  Euro pro Stunde.

WICHTIG! Rücklage für die Einkommensteuer

Vergessen Sie nie die monatliche Rücklage für Ihre Einkommensteuer! In diesem Fall sind es 908 Euro pro Monat. Denn es wird Sie übel treffen, wenn nach mehr als einem Jahr die Steuernachforderung kommt und Sie dieses Geld (691,26 Euro * 12 Monate = 8.295,08 Euro) bereits ausgegeben haben.

Diesen Stundensatz bezahlt der Kunde niemals!

78,01 Euro (Ableitung siehe Teil 1 zum Beitrag über den Stundensatz für Selbstständige und Freiberufler)! „Das kann ich doch nicht an meinen Kunden berechnen. Das bezahlt der mir niemals!“ So? Meinen Sie? Ja, sind Sie denn die Caritas? Oder wollen Sie mit Ihrer Tätigkeit als Selbständiger oder Freiberufler Ihren Lebensunterhalt bestreiten?

Nutzenargumentation statt Kostenrechtfertigung

Ja, möglicherweise verrechnet der Wettbewerber einen niedrigeren Stundensatz! Dann haben Sie ein Problem in der Findung des richtigen Stundensatzes im Spannungsfeld Ihrer Kosten, den Preisvorstellungen Ihres Kunden und dem Marktpreis. Jetzt gilt es dem Kunden klarzumachen, warum er diesen Stundensatz akzeptieren muss. Aber Vorsicht: Begehen Sie nicht den Fehler, Ihre Kosten zu rechtfertigen, sondern stellen Sie Ihre Vorteile und den Kundennutzen überzeugend dar. Wie man das macht, erfahren Sie in meinem Artikel „Preisargumentation – Kostenverteidigung oder Nutzenargumentation

Stundensatz-Kalkulation für Selbstausbeuter

Sie sind immer noch nicht überzeugt? Nun, der erste Schritt ist Ihre persönliche Erkenntnis als Freiberufler oder Selbständiger, dass Sie nur mit einem vernünftigen Stundensatz auf Dauer wirtschaftlich arbeiten können.

Wenn Sie aber immer noch glauben, dass ein Stundensatz von 86,47 Euro netto zu hoch ist und dass Sie diesen nicht am Markt durchsetzen können, dann liefere ich Ihnen im Folgenden eine Kalkulation für Selbstständige und Freiberufler, die einer Selbstausbeutung gleichkommt:

Der Selbstausbeuter-Stundensatz für Sie als Freiberufler oder Selbständiger

Für alle Selbstausbeuter unter Ihnen zeige ich hier als krasse

Stundensatz Kalkulation für Selbstausbeuter
Stundensatz gegenüber Mindestlohn

Alternative eine Stundensatz-Kalkulation auf der Basis von Minimalkosten auf.

Ich unterstelle, dass Ihnen ein Mindestlohn für die monatlichen Privataufwendungen ausreicht und setze dafür 1.748 Euro an. Die monatlichen Geschäftskosten (Fixkosten wie Miete, Versicherung etc.) betragen 752 Euro. Das macht monatliche Gesamtkosten von 2.500 Euro.

Jetzt kommt es noch krasser. Sie arbeiten nicht nur für ganz wenig Geld, sondern Sie arbeiten auch unwahrscheinlich viel, nämlich 250 Stunden im Monat. Sie sind ja ein Selbstausbeuter! Sie sehen schon, ich habe die Rechnung bewusst einfach angesetzt. Dann kostet eine Stunde gerade mal zehn Euro. Ihr Stundensatz beträgt dann nur zehn Euro, zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer, also 11,90 Euro.

Konkurrenzloser Stundensatz oder am Rande des Machbaren?

Warnung an die Selbstausbeuter vor einem zu niedrigen Stundensatz

Gut, damit sind Sie natürlich konkurrenzlos. Fragt sich nur, wie lange Sie das durchhalten. Ich warne Sie nachdrücklich vor dieser selbstausbeuterischen Kalkulation des Stundensatzes und stelle folgende Fragen:

  • Wie sorgen Sie vor für den Krankheitsfall?
  • Welche Vorsorge treffen Sie für Ihre Rente?
  • Was machen Sie im Falle der Arbeitslosigkeit?
  • Wie wollen Sie die Einkommensteuer finanzieren?
  • Wie lange halten Sie es durch, 250 Stunden pro Monat zu arbeiten?
  • Haben die Kunden für Sie im Monat 250 Stunden Zeit?
  • Wann erbringen Sie die administrativen Büroarbeiten?
  • Wer macht bei Ihnen Marketing und Vertrieb?

Fazit zur Kalkulation des Stundensatzes für Selbstständige und Freelancer

Sollte Ihnen der Gedanke kommen, dass Ihr Stundensatz zu hoch sein könnte, denken Sie immer an oben stehende Rechnung. Ihre Arbeit als Selbständiger oder Freiberufler MUSS mindestens das einbringen, was ein Angestellter im Durchschnitt verdient. Setzen Sie niemals weniger als 50 Euro Stundensatz an, besser sind mindestens 65 Euro.

Ehrlich gerechnet sollten Sie aber einen Stundensatz von 86,47 Euro als Richtgröße ansetzen. Dafür darf ein Kunde natürlich auch gute Arbeit erwarten. Stellen Sie Ihre Vorteile heraus, aber tappen Sie nicht in die Rechtfertigungsfalle. Lesen Sie dazu meinen Artikel „Preisargumentation – Kostenverteidigung oder Nutzenargumentation“.

Entscheidend sind die Aufwendungen, die Sie zusätzlich im Büro erbringen müssen und die Ihnen das Marketing und der Vertrieb abverlangen. Diese Aufwendungen können bei anspruchsvollen Selbstständigen mit relativ kurzen Einsätzen bei Ihren Kunden durchaus 50 Prozent der verfügbaren Arbeitszeit ausmachen. Dann sind sogar Stundensätze um 100 Euro durchaus berechtigt.

Hinweis zur Stundensatz-Kalkulation

Dieser Beitrag wurde mit den aktuell gültigen Daten zum 30. November 2023 aktualisiert – alles ohne Gewähr.

 (Fotos: Fotolia © stboy | Lambert Schuster)


Kommentare

64 Antworten zu „Stundensatz Kalkulation für Freiberufler oder Selbständiger (2)“

  1. ACHTUNG: Beitrag enthält massive Fehler und falsche Annahmen

    Fachliche Fehler:
    1. Bruttogehalt vom Angestellten wird genommen, dann werden 1.500 € monatliche Kosten aufaddiert. Dabei wird nicht berücksichtigt, dass die 1.500 € dann natürlich vom zu versteuernden Einkommen abgezogen würden und sich somit die zu zahlende ESt deutlich verringert.
    2. Es wird angenommen, dass 15% Gewinn erwirtschaftet werden muss „für schlechte Zeiten“ oder „Investitionen“. Dabei wird in den anderen Teilen der Rechnung 1.500 € durchschnittliche Kosten angerechnet und bereits umfänglich berücksichtigt, dass die Arbeitszeit nicht vollständig fakturiert werden kann. Die 15% Gewinn sind nichts anderes als 15%, die man mehr hat im Vergleich zum Arbeitnehmer. Hier soll aber ja eigentlich der zum Arbeitnehmer äquivalente Stundensatz ermittelt werden.

    Dazu kommt natürlich: Artikel längst nicht mehr zeitgemäß. Monatliche Kosten sind in Zeiten von Homeoffice meilenweit von 1.500€ monatlich entfernt, die fakturierbare Zeit eines Freiberuflers, sofern er halbwegs langfristige Projekte hat, ist nach einer Einarbeitungszeit auch deutlich höher als 66% möglich.

    Fazit: Fachlich teilweise falsch, weit von der Realität von 2023 entfernte Annahmen zu Kosten und Fakturierungsrate. Diese Rechnung hier ist von vorne bis hinten Mist und sollte schnellstmöglich überarbeitet oder offline genommen werden, bevor Leser:innen aufgrund der Fehlinformationen hier falsche Entscheidungen treffen.

    1. Ok, wie ist dann die richtige Bewertung? Welchen Stundensatz kann man verlangen? lg

    2. Hallo,
      Es mag durchaus sein, dass der Bericht Fehler enthält, aber wer lesen kann ist klar im Vorteil, denn es sind reine Beisspielrechnungen, die man, wenn man Ihren Anforderungen gerecht werden möchte, täglich ändern müsste und für jeden einzelnen Berufszweig einen einzelnen Beitrag schreiben müsste.
      Aus diesem Grund, erst alles lesen, dann erspart man sich oftmals Peinlichkeiten.
      Gruß

  2. Nur ein bisschen Data:

    Gemäß Freelancer-Kompass liegt das durchschnittliche Nettomonatseinkommen 2021 für Freelancer bei 5.967 Euro. Ihr Monatseinkommen ist somit also rund 61% höher als das Durchschnittseinkommen ihrer Kollegen in Festanstellung.

    Es ist daher tatsächlich viel cooler, freiberuflich zu arbeiten.

    1. Wenn man durchgehend ausgelastet ist, ist das tatsächlich „cooler“. Wenn man aber bedenkt, dass es gelegentlich auch Lücken in der Beauftragung gibt, wo dann nicht ein einziger Cent rein kommt, sieht das etwas anders aus.
      Im Corona-Jahr hätte manch ein Freiberufler gerne mit einem Festangestellten getauscht. Wegen angewiesener Arbeit im Homeoffice ging bei manch einem das Einkommen sogar noch hoch, da viele Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine steuerfreie Entschädigung für Strom und Heizung zahlten, zumal viele Unternehmen mit deren Einsparungen von Strom, Heizung, Licht, Wasser, etc., sogar noch weit mehr einsparen konnten, als sie an deren Mitarbeiter ausbezahlt hatten. Freelancer blieben während Corona hingegen ohne staatliche Zuwendungen und manche/er durften die Rücklagen fürs Alter aufbrauchen.
      Dieses Risiko nennt sich unternehmerisches Risiko und kann einen fleißigen Freelancer finanziell nach vorne bringen, aber genauso gut auch ins Armenhaus bringen.
      Es ist nicht alles Gold, was glänzt!

  3. Hallo Herr Schuster,

    vielen Dank für Ihre aufschlußreichen und sehr hilfreichen Artikel! Auch ich komme immer mal wieder hierher zurück, wenn ich mich als Selbstausbeuter ertappe. Ich glaub, Ihnen ist ein Fehler unterlaufen:
    Unter den Absätzen „Sozialversicherung“ und „zu versteuerndes Einkommen“ müsste es vermutlich 10.454 € anstatt 10.892 € heißen.
    Ich frage mich auch, ob man die KK im Angestelltenverhältnis mit der KK eines Selbständigen vergleichen kann. Die oft privaten Krankenversicherungen von Selbständigen sind ja im Beitrag erheblich höher als die der Krankenkassen eines Angestellten. Denn wenn ich es richtig verstanden haben, zählen Sie die Sozialkosten eines Selbständigen nicht zu den monatlichen Fixkosten.
    Ganz generell möchte ich noch eine Überlegung anmerken: aus meiner Sicht und Erfahrung spricht nichts dagegen, dass man seinen Stundensatz mit zunehmender Berufserfahrung (auch gegenüber dem gleichen Langzeit-Kunden) erhöht. Der Kunde erhält meist mehr Kompetenz und Effizienz nach einigen geleisteten Berufsjahren (nicht nur aber auch durch Fortbildungen) und ganz abgesehen von der Inflation kann man als Berufsanfänger zugunsten der Akquise tatsächlich ein paar Urlaubs- und Krankheitstage weniger oder ein paar Arbeitsstunden mehr kalkulieren.
    Einen guten Jahreswechsel und Gesundheit für das Jahr 2022 wünsche ich Ihnen.

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  5. Avatar von Mathias Liskowicz
    Mathias Liskowicz

    Hallöchen,
    Ich überlege, eine kleine Firma als Hausmeisterservice für Senioren zu eröffnen, die gesundheitliche Probleme haben und Unterstützung rund ums Haus brauchen oder irgendwo den Arzt erreichen wollen. Werden meines Wissens die meisten Gebühren von der Krankenkasse eingezogen, ist das möglich? Ich weiß nicht genau, wie viel ich pro Arbeitsstunde berechnen soll

    1. Hallo.
      Haben Sie schon was rausgefunden, wie viel man berechnen sollte?

  6. Avatar von Christian H.
    Christian H.

    Sehr geehrter Herr Schuster,
    jetzt habe ich aus aktuellem Anlaß auch eine Frage und hoffe auf Ihre Einschätzung:
    Als Innenarchitekt befinde ich mich derzeit zu 100% in der Kurzarbeit. Mit meinem Nebengewerbe verdiene ich mir durch CAD-Dienstleistungen nebenher ein Zubrot.
    Mit einer aktuellen Bewerbung habe ich dem potentiellen Arbeitgeber angeboten, bis zum Jahresende und zur Probe auf Rechnung zu arbeiten.
    Ausgehend von einem künftigen Gehalt von € 4250,- Brutto errechneten wir einen Stundensatz von ca. 30 Euro.
    Für beide parteien sollte es eine win-win Situation sein. Der Auftraggeber wird mir das Büro und alle erforderliche Ausrüstung incl. PC und Software bereitstellen.
    Der errechnete Stundensatz wäre für mich ein hinzuverdienst, denn meine Fixkosten sind durch das aktuelle Kurzarbeitergeld gedeckt.
    Nach der Beendigung des alten Arbeitsverhältnisses und bestandener Probezeit findet dann eine Anstellung zum oben genannten Bruttogehalt statt.
    Ist der errechnete Stundensatz für den Auftraggeber eine realistische Umrechnung vom Bruttolohn, oder stimmt bei der Berechnung etwas nicht?
    Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung!

    1. Auch wenn es sich inzwischen wahrscheinlich schon erledigt hat: Diese Arrangement stellt 100%ig eine Scheinselbständigkeit und eine Umgehung der Sozialversicherungspflicht dar, falls die RV/KV davon Wind bekommen, wird es für beide Seiten sehr unangenehm…..

  7. […] Der Unternehmensberater Lambert Schuster hat in zwei Teilen einen sehr aufschlussreichen Artikel zur Honorarfindung für Selbständige und Freelancer veröffentlicht: Teil 1 und Teil 2. […]

  8. […] Stundensatz für Freelancer*innen veröffentlicht, an die wir uns ab jetzt bitte alle halten. In Teil 2 des Artikels: Was am Ende übrig bleibt lernen wir außerdem, dass kein*e Freelancer*in einen Stundensatz unter 65 Euro verrechnen sollte. […]

    1. Ja, schöne Berechnung. Leider wurde noch nicht alles reingerechnet, aber die Zahlen stimmen so in etwa.

      Mensch lass das Schluckauf-Deutsch mit dem *Innen weg. Meiner Meinung nach machen so etwas nur Menschen, die der Sprache nicht mächtig sind. Faulheit wird als Intelligent verkauft. Die Wort-Endungen behandeln immer Einzahl oder Mehrzahl (ein Haus mehrere Häuser) und nicht das Geschlecht. Das Geschlecht, wenn es denn zum Einsatz kommen soll, wird immer voran gestellt, wie bei Herr oder Frau xyz. Es braucht also kein Schluckauf*Innen. Das einzige was in der deutschen Sprache schief gelaufen ist, ist das man die Artikel konsequent falsch anwendet! Korrekter Weise gibt es ja schon DER, DIE und auch DAS. „Das Haus“ ist soweit korrekt, aber „die Häuser“ ist vollkommener Blödsinn oder bekommen die Häuser in der Mehrzahl jetzt Brüste und sind weiblichen Geschlechts? Korrekter Weise müsste es auch „das Häuser“ heißen, Weil es immer noch Gegenstände sind. Demnach also sächlich. Bei der Verwendung mit Menschen, wäre „der Mensch“ ein männlicher Mensch und „die Mensch“ ein weiblicher Mensch, wobei „das Mensch“ beide bzw. alle geschlechtliche Formen abdeckt. Die deutsche Sprache korrekt angewendet! Wenn ihr mit dem Schluckauf*Innen weitermacht bedeutet das in der Konsequenz, dass ihr dann alle männlichen Generika um *Innen erweitern müsst und somit auch z.B.: „Kinder*Innen“ sagen müsst und das will echt keiner. Aber die Feministinnen wollen das und was ihr da mitmacht ist nur die Spitze von dem was euch dann noch erwartet.

      Zudem sei noch erwähnt, das männlich oder weiblich eine Frage der Definition und des Glaubens ist. Der Name „Andrea“ gilt in Deutschland als weiblich und in Italien als männlich. An was glaubt ihr?

  9. Hallo Herr Schuster,

    vielen Dank für Ihren aufschlussreichen Artikel zur Kalkulation eines Stundensatzes für Freiberufler und Selbstständige. Viele Freiberufler werden zunächst ungläubig angeschaut, wenn sie ihren Stundensatz nennen. Dies liegt daran, dass vielen Leuten nicht bewusst ist, welche Lebenshaltungskosten, Abgaben, Steuern etc. sich noch dahinter verbergen.

    Deshalb finde ich es toll, dass Sie dies so detailliert in Ihrem Artikel verdeutlicht haben!

    Alles Gute,
    Mel Nell

  10. Avatar von Anja Napolow
    Anja Napolow

    Lieber Herr Schuster,

    durch eigene Recherche im Internet bin ich zufällig auf Ihren Blogartikel gestoßen und war wirklich von der fachlichen Kompetenz und Schreibe sehr überzeugt. Habe diesen Artikel dann auch unter selbstständigen Frauen geteilt, denen dieser Artikel sehr! geholfen hat. Vor allem bei uns Frauen ist das mit dem Selbstwertgefühl und dem eigenen „Wert“ ja immer so eine Sache. An dieser Stelle sende ich Ihnen stellvertretend noch einmal den herzlichsten Dank!

  11. Avatar von Lothar krüger
    Lothar krüger

    Sehr geherter Herr Schuster,
    habe diese Seite bei der Suche nach den Stundensätzen gefunden. Das ist eine super Seite.
    mfg
    Krüger

  12. […] Stundensatz für Freelancer veröffentlicht, an die wir uns ab jetzt bitte alle halten. In Teil 2 des Artikels: Was am Ende übrig bleibt lernen wir außerdem, dass kein Freelancer einen Stundensatz unter 65 Euro verrechnen sollte. 50 […]

  13. Sehr geehrter Herr Schuster,

    nachdem ich nun im Laufe mehrerer Jahre immer wider zu Ihren Artikeln zurückgekehrt bin, um mir neues Selbstvertrauen (und Vernunft) bezüglich der von mir zu vertretenden Stundensätze zu holen, möchte ich mich an dieser Stelle einfach mal bedanken!

    1. Hallo AK

      ganz lieben Dank für Ihre freundlichen Zeilen. Da freu ich mich sehr!

      Liebe Grüße
      Lambert Schuster

  14. Sehr geehrter Herr Schuster,
    ich verstehe nicht, weshalb Sie bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens den vollen Sozialversicherungssatz verwenden und nicht den halben wie für einen Angestellten üblich. Also Sie rechnen 3.903 Euro abzüglich 754 Euro. Aber der Angestellte zahlt doch nur ca. 50% der Sozialversicherungsbeiträge. Demnach müssten bloß ca. 377 Euro von 3.903 Euro abgezogen werden.
    Ich würde mich über eine kurze Antwort von Ihnen sehr freuen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Felix Braun

    1. Guten Tag Herr Braun,

      das ist eine interessante Frage.

      Als Selbständiger sollen Sie gleichviel Geld haben wie ein Angestellter (durchschnittliches Monatseinkommen eines Angestellten von 3.903 – das hat sich im Jahr 2016 wieder etwas verändert; ich muss dann den Beitrag erneut anpassen). Sie müssen selbst Vorsorge treffen und sich geeignet versichern (Krankenkasse, Rente, …). Ich unterstelle, dass die Aufwendungen dieser Versicherung der der gesetzlichen Sozialversicherungen entspricht. Folglich müssen Sie den vollen Sozialversicherungssatz ansetzen. Die Sozialversicherung kassieren ja den vollen Satz. Wenn Sie selbständig sind, müssen Sie eben auch den Arbeitgeberanteil aufbringen.

      Liebe Grüße
      Lambert Schuster

  15. Ich möchte Kredit aufnehmen. MEINE frage wäre was ich genau verdienen muss um einen Kredit aufzunehmen.
    Und welche Bank am besten dafür wäre.

    1. Da gibt es keine klare Antwort. Ich weiß viel zu wenig über Sie. Handelt es sich um einen Privatkredit oder einen Geschäftskredit? Ohne Sicherheiten geben Banken nur schwerlich Kredite. Allerdings gibt es da (über Ihre Bank) Darlehen von der KfW-Bank und/oder der Landesbank, in NRW die NRW.BANK. Welche Bank für Sie geeignet ist? In erster Linie immer Ihre Hausbank. Die kennt Sie am besten.

      Viel Erfolg
      Lambert Schuster

  16. Avatar von Hermann Lau
    Hermann Lau

    Sehr geehrter Herr Schuster,
    Ihre Ausführungen habe ich mit Interesse gelesen. Zur Berechnung des Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungskosten habe ich jedoch noch eine Frage.
    Sie berechnen den Arbeitgeberanteil mit 19,325% vom Bruttogehalt eines Angestellten mit 3.903,- € und somit mit 754,- €. Zur Deckung dieses Arbeitgeberanteils kommen Sie somit auf ein neues Bruttogehalt von 4.657,- €.
    Unabhängig von den folgenden zusätzlichen Kosten und evtl. Beitragsbemessungsgrenzen ergibt sich bei dem neuen höheren Bruttogehalt von 4.657,- € meiner Meinung nach auch ein höherer Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil von jeweils 900,- €.
    Ich hätte somit schon jetzt eine Unterdeckung von 2 mal 146,- € = somit 292,- €.
    Mache ich an dieser Stelle einen Gedankenfehler oder kann meine Annahme stimmen.
    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen
    Hermann Lau

    1. Sehr geehrter Herr Lau,

      vielen Dank für Ihre interessante und wichtige Frage. Ich habe selbst etwas recherchiert und werde das auch noch weiterhin tun. Maßgeblich für die Berechnung der Steuern und Sozialabgaben etc. ist das Bruttoarbeitsentgelt (Bruttolohn, Bruttoverdienst oder das Bruttogehalt) des Beschäftigten. Der Arbeitgeber hat zusätzlich zum Bruttolohn noch die Arbeitgeberanteile zu den Sozialabgaben zu leisten.

      Schauen Sie auch mal hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsentgelt

      Konnte ich Ihnen helfen? Wenn noch Unklarheiten sind, dann bitte melden. Ich werde mich dann an einen Steuerberater wenden.

      Auch freundliche Grüße
      Lambert Schuster

      1. Avatar von Hermann-Lau
        Hermann-Lau

        Sehr geehrter Herr Schuster,

        dann wäre mein Ansatz also richtig.
        Ein Angestellter mit einem Bruttogehalt von 3.903,- € hat nach Abzug des AN Anteils ein Gehalt von 3.149,- vor Steuern.
        Wenn ein Freiberufler das gleiche Gehalt vor Steuern erreichen will sind nach meiner Berechnung 5.133,- € Bruttogehalt erforderlich.
        5.133,- € abzüglich AN- und AG Anteil (2x 19,325%) in Höhe von 1984,- ergibt ein Gehalt vor Steuern von 3.149,- €.
        In Ihrer Beispielsrechnung ist somit ein Aufschlag von ca. 31,5% vorzunehmen.

        Mit freundlichen Grüßen
        Hermann Lau

  17. Werter Herr Schuster,
    ich bin seit 25 Jahren als freier Buchhalter und BB tätig. Die Honorare sind auf einem Tiefpunkt angekommen, da kaum ein KMU Unternehmen die Bedeutung der Buchhaltung schätzen kann, bis zur Buchprüfung. Leider werden nur wenig KMU geprüft, viel zu wenig, was eine vermeintliche Sicherheit ausstrahlt. Dank der „Geiz ist geil“ Mentalität der Deutschen, können sie alles selber im Buchhaltungsbereich. Kaufen sich teure Programme die sie nicht beherrschen, weil das Grundwissen fehlt.
    Da es meine Kosten zulassen, rufe ich 50,00 € netto pro Stunde auf, der Tagessatz ist höher. Interessant ist immer nur, wie die Firmen reagieren. Ostdeutsche Unternehmer stöhnen und fordern Preise unterhalb der Gürtellinie, Westdeutschstämmige nehmen den Preis als günstig hin. So viel zu Ost und West, was Sie auch ansprachen.
    In den neuen Bundesländern bekommt man viel mehr unaufgeräumte Pappkartons, die viel mehr Aufwand benötigen, diesen möchte man nicht zahlen, dann geht man halt zu den Selbstausbeutern, die relativ schnell vom Markt sind. Richtig ist, dass man Zugeständnisse machen muss bei sich selber, denn das Leben ist nicht schwarz oder weiß. Dennoch sollte jeder Mut zum kostendeckenden Honorar haben. Spezielle Dienstleistungen, wie auch Buchhaltung, verlangen Fachkenntnis, wenn man nicht in die Steuerfalle laufen will. Regelmäßig höre ich, wenn sies nicht machen, macht es ein anderer. Genau so ist es. Dann soll es ein anderer machen. Ein Mandant der so ankommt ist in der Regel auch nicht gewillt zu zahlen, so fordere ich 50% Anzahlung. Damit hat man wenigstens seine Arbeitszeit bezahlt, denn der Mahnweg geht eh meist leer aus. Schon allein deshalb sollte man gut kalkulieren. Was nutzt ein volles Auftragsbuch, wenn das Konto stets im Minus ist. Hier müssen die Unternehmer konsequenter zu sich werden. Man muss nicht jeden Auftrag mitnehmen, man muss mit Zwischenrechnungen arbeiten und den Mut haben, seine Preise zu verteidigen.

    Wer sagt, er muss mit einem billigen Preis auf den Markt gehen, der versteht nicht, dass er den Preisverfall und den Verfall der Zahlungsmoral selber verursacht. Der Kunde dankt es nicht, man wird in der Regel auch nicht empfohlen. Ganz unverschämten Mandanten biete ich an, bring mir zwei neue Mandanten, dann bekommst du deinen Preis, aber nur dann. Das Ergebnis liegt auf der Hand, den Schnorrer bin ich los.

    Kein Freiberufler sollte sich drücken lassen von diesen ganzen Schnorrerargumenten. Geiz ist nicht geil, Geiz ist teuer für den Unternehmen.

    Viele Grüße
    Johanna

    1. Werte Frau Johanna,

      Sie haben unsere Welt und ganz besonders Ihren Markt ausführlich beschrieben. Sie haben auch ausgeführt, wie Sie damit umgehen. Ich habe dem nichts hinzuzufügen als Ihnen meinen Dank für Ihre Bemühungen auszusprechen verbunden mit der Hoffnung, dass Sie Ihren mühseligen Weg erfolgreich gehen.

      Liebe Grüße
      Lambert Schuster

    2. Habe die gleichen Probleme. Die Mandanten mit denen man die meiste Arbeit hat, weil sie die Unterlagen im Pappkarton bringen oder die Kontoauszüge oder sonstige
      Belege fehlen, wollen am wenigsten zahlen. Versuche jetzt meinen Stundensatz der mit € 30,00 viel zu niedrig ist auf € 45,00 wenigsten bei Neukunden zu erhöhen. Ist aber niemand bereit zu bezahlen. Jetzt mache ich es anders: Ich schaue wie
      viele Belege es ungefähr sind und
      vereinbare einen monatlichen Festpreis.

  18. Avatar von Mirjam Wurtz
    Mirjam Wurtz

    Guten Tag Herr Burger!
    Vielen Dank für den Artikel, sehr hilfreich und ich habe lange nach sowas gesucht!
    Die Frage wurde schon gestellt aber leider sind Sie noch nicht darauf eingegangen:
    Was Sie als „Sozialversicherung“ titulieren, worauf bezieht sich das? Krankenkasse + Pflegeversicherung? Das würde allerdings heissen, dass die (freiwillige) Rentenversicherung völlig aus der Berechnung außen vor gelassen ist. Auch Selbständige müssen sich aber mit dem Thema Rente wohl oder übel auf lange Sicht abgeben, was ist Ihr Rat dazu?
    Liebe Grüße,
    Mirjam Wurtz

    1. Guten Tag Frau Wurtz,

      Meine Stundensatzkalkulation hat zum Ziel, dass der Sebstständige (mindestens) gleichviel „verdient“ wie wie ein ein Angestellter. Das durchschnittliche Bruttogehalt eines vollbeschäftigten Arbeitnehmers inklusive Sonderzahlungen beläuft sich auf monatlich 3.903 €. (QuelleDESTATIS (Fachserie 16, Reihe 2.1.). Die von mir ermittelten 3.903 € pro Monat entsprechen dem Stand vom 21.12.2015 und entstammen aus der Erhebung zum 3. Vierteljahr 2015.
      Konsequent ist es dann, die Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmer-Anteil und Arbeitgeber-Anteil) zu anzusetzen. Für Sebstständige gibt es keine einheitlichen Berechnungsgrundlagen zu den Sozialversicherungen. Diese ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Unter bestimmten Umständen können Sie als Sebstständiger auch in den gesetzlichen Sozialkassen verbleiben. Ansonsten, das ist bei UnternehmerInnen der Normalfall, müssen Sie Ihre „Sozialversicherungen“ selber ermittel bzw. bei Ihren Versicherungsträgern abfragen.

      Das sind die fünf Sparten der gesetzlichen Sozialversicherung.
      – Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung http://www.deutsche-sozialversicherung.de/de/arbeitslosenversicherung/index.html gewährleistet die existenzielle Sicherheit im Falle einer Arbeitslosigkeit,
      – Die gesetzliche Rentenversicherung http://www.deutsche-sozialversicherung.de/de/rentenversicherung/index.html sichert die Mitglieder im Alter sowie im Falle von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit und im Falle des Todes deren Hinterbliebene ab,
      – Die gesetzliche Krankenversicherung http://www.deutsche-sozialversicherung.de/de/krankenversicherung/index.html unterstützt die Gewährleistung und Wiederherstellung der Gesundheit und lindert die Folgen von Krankheit,
      – Die gesetzliche Unfallversicherung http://www.deutsche-sozialversicherung.de/de/unfallversicherung/index.html stellt im Falle eines (Arbeits-) Unfalls die Erwerbsfähigkeit wieder her,
      – Die gesetzliche Pflegeversicherung http://www.deutsche-sozialversicherung.de/de/pflegeversicherung/index.html sichert dauerhaft pflegebedürftigen Menschen finanzielle Unterstützung zu.

      Liebe Grüße
      Lambert Schuster (das ist mein Name)

  19. Sehr geehrter Herr Schuster,

    ich plane mich im Bereich kfm. Dienstleistungen (für andere Firmen, Rechnungen schreiben etc.) im Nebengewerbe selbständig zu machen. Ist hier ein Stundensatz von 35 EUR relaistisch oder ist dieser in diesem Bereich zu hoch angesetzt, vor allem im Nebengewerbe oder spielt dies keine Rolle?
    Für eine Einschätzung wäre ich ihnen sehr dankbar.

    Viele Grüße

    1. Sehr geehrte/r NXX,

      bitte, das müssen Sie entscheiden. Ich habe Ihnen mit den beiden Beiträgen zum Stundensatz sehr viele Hilfen und Hinweise gegeben. So eine Frag zu stellen ist einfach. Ein Antwort ist dagegen richtig schwierig. Ich kenne Ihre Verhältnisse nicht. Das läuft auf eine echte Beratung hinaus. Was sind Ihre Kunden bereit zu bezahlen. Was verlangen Ihre Wettbewerber. Wie sieht Ihre Kostensituation im Nebengewerbe aus? Welche Einkünfte haben Sie ansonsten?

      Bitte, das müssen Sie selbst analysieren.

      Freundliche Grüße
      Lambert Schuster

  20. Klasse Beitrag!

    Außerdem: Die Kunden, die möglichst wenig zahlen wollen sind oftmals auch die schwierigsten Kunden und mit denen möchte man ja eigentlich auch gar nicht zusammen arbeiten. UND ein höherer Tagessatz impliziert eine höhere Qualität, die wiederum durch die höhere Motivation an der Arbeit – weil mehr Geld – natürlich auch sukzessive zustande kommt. Auch das ist nicht außer Acht zu lassen.

    Also mehrere Fliegen mit einer Klappe – nur Mut zu höheren Sätzen .. die Inflation wartet ja auch nicht ..

    Besten Gruß
    Rüdiger Lauktien

  21. Avatar von Sven Krüger
    Sven Krüger

    Sehr geehrter Herr Schuster,

    ihre Kalkulation ist ja schön und gut. Ich hab eine solche Kalkulation früher auch schon einmal aufgestellt (nicht mit allen von ihn genannten Faktoren) – aber diesen Preisen fehlt jeglicher Realitätsbezug (zumindest im Osten).
    Die Wirtschaftslage ist so mies das man über jeden Knochen froh sein kann (und das wissen leider auch alle potentiellen Kunden). Die berechne meinen Kunden Stundensätze (IT Beratung/Software Entwicklung) von 30~40 € – was effektiv natürlich erheblich weniger ist, da man wie sie ja schon sagten nicht alles in Rechnung stellt.
    Und selbst trotz meines üblichen „Kampfpreises“ reicht das nicht aus genug Aufträge zu bekommen und man fängt an mit dem Luxusleben eines H4 Empfängers zu liebäugeln. Allerdings will ich mich nie wieder mit dem verdammten AA auseinander setzen müssen.
    Ich mache das nun schon seit 8 Jahren (Anfänglich zum Finanzieren des Studiums). Bin also ein hartnäckiger Selbstausbeuter.
    Leider ist die einzige Lösung die mir da einfällt woanders hin zu gehen, aber ohne Geld ist man ziemlich Ortsgebunden.

    Zu dem Thema „Das bezahlt mir doch niemand!“
    Ich habe gelegentlich versucht aus diesem Loch raus zu kommen und habe potentiellen neukunden die Angebote mit einem angemessenen Stundensatz (65€) geschrieben. Von diesen Kunden habe ich, abgesehen von der Absage, nie wieder von dem Kunden gehört.

    Was sagen sie dazu?

    1. Avatar von Lambert Schuster
      Lambert Schuster

      Sehr geehrter Herr Krüger,

      was soll ich Ihnen dazu sagen? Ich weiß, dass es Dienstleistungsbereiche gibt, in denen die Preisbereitschaft der Kunden nicht besonders hoch ist oder in denen es sehr viel Konkurrenz gibt, die sich gegenseitig bei den Preisen unterbieten, also die Preise kaputt machen. Letzteres trifft nicht auf den IT-Bereich zu. Hier gibt es in Deutschland insgesamt eine Unterdeckung an qualifizierten Fachkräften. Das mag in ihrer Region anders aussehen. Dazu müsste ich mich näher mit ihrem Markt befassen. Aber den sollten Sie besser kennen als ich.

      Allerdings habe ich eine weitere Beobachtung gemacht. Besonders umkämpft ist der Bereich von Textern, Lektoren und Übersetzern. Hier wird der Markt oft mit Niedrigpreisen überschwemmt. Dennoch kenne ich Journalisten und Texter, welche mit Preisen zwischen 55-80 € am Markt operieren und das erfolgreich. Da spielen ein gutes Marketing und auch hervorragende Leistungserbringungen die erste Rolle. Und das erfolgreich!

      Ich kann mir nicht vorstellen, dass im Osten gute IT Dienstleistungen unter 50 € am Markt erzielen können. Sie wissen es natürlich besser! Dennoch möchte ich Ihnen diese Zeilen mit auf den Weg geben.

      Und wenn alles nicht funktioniert, aber ihre Dienstleistung ausgezeichnet ist, dann versuchen Sie doch Ihre Dienstleistung im Westen zu vermarkten.

      PS: ich habe mich verdammt viel mit der Erbringung von IT Leistungen befasst. Ich habe immer wieder den Markt analysiert, mit IT Dienstleistungen aus Deutschland, aus Bulgarien und aus Indien. Ich habe weiter beobachtet, dass in der Regel höhere Stundensätze für qualifizierte IT Dienstleistungen sich rechnen gegenüber den unendlich vielen Problemen bei der Erbringung von studentischen IT Dienstleistungen und/oder von IT Dienstleistungen aus Billiglohnländern..

      Was sagen Sie jetzt dazu?

      Freundliche Grüße aus dem Rheinland
      Lambert Schuster

      1. Avatar von Sven Krüger
        Sven Krüger

        Entschuldigen sie wen sie sich durch die Art der Fragestellung vielleicht angegriffen fühlten, es war nicht negativ gemeint. Ich war lediglich an ihrer Meinung dazu interessiert.

        Nun, ich habe (leider) nicht von qualitativ guten Dienstleistungen gesprochen. Wenn ich manchmal sehe was meine Vorgänger bei Kunden „verbrochen“ haben, wird schnell klar, das deren Fokus nicht auf qualifizierter sondern billiger Arbeit liegt.
        Ich habe gelegentlich mit Staatlichen oder Halbstaatlichen Organisationen zu tun (Leider nicht direkt als Kunden, sondern nur als Geschäftspartner meiner Kunden). Diese könnten sich für gewöhnlich Qualität leisten – zumindest bezahlen sie diese. Aber wenn man sieht was sie dafür bekommen, erkennt man schnell das die meisten gar nicht wissen wie qualitativ gute Arbeit aussieht. Dennoch haben sie für gewöhnlich kein Interesse daran ihre IT Dienstleister zu wechseln. Man gewöhnt sich da lieber einfach an die Probleme. Ich kann da nur eine Menge Vitamin B hinter vermuten. Das zeigt leider auch das man Qualität nicht am Preis messen kann.

        Ein Teil des Problems ist auch sicher das ich zwar ein guter IT-ler bin aber von Marketing selber recht wenig verstehe. Und die Kunden trauen scheinbar auch nur Software-Agenturen von denen sie schon mal gehört haben – Was für mich als kleinen Einzelunternehmer leider nur sehr selten der Fall ist.

        Im Westen vermarkten ist an sich eine gute Sache, aber auch IT Kunden schätzen es wenn ihre Partner eine gewisse nähe zum Kunden haben – und sei es nur für den gelegentlichen persönlichen Kontakt. Ich weiß leider nicht ob ich die Kunden die ich habe verlieren würde, wenn ich weg gehe. Und woanders hingehen in der Hoffnung dort mehr Erfolg zu haben, ohne dort vor Ort bereits Kunden zu haben, ist etwas für das man zumindest einen finanziellen Puffer braucht – den ich nicht habe. Jedoch ist das die einzige Möglichkeit die mir auch eingefallen ist und ich hoffe diese irgendwann wahrnehmen zu können.

        Ja, der Bereich für Journalisten ist schlimm, wenn ich daran denke was die hier bekommen, kann ich schon wieder glücklich sein über das was ich verdiene.

        Was den Punkt mit ausländischen Dienstleistern angeht, kann ich nichts dazu sagen. Ich habe noch nicht erlebt das ein Kunde hier ausländische Dienstleister heran gezogen hat.

        Mit freundlichen Grüßen aus MV
        Sven

      2. Avatar von Harald Meininger
        Harald Meininger

        Sehr geehrter Herr Schuster,

        gerade im IT Bereich machen wir alle gerade die Erfahrung, dass der Markt extrem erodiert. Es gibt dort nur einen medialen Wirbel um angeblichen Fach- und Führungskräftemangel, aber in der Realität sind allfällige Dienstleistung rund um die IT durch ein extremes Überangebot und niedrige Preise gekennzeichnet. Einen Interimmanager für Projektaufgaben im IT Bereich bekommen sie heute ab 400 Euro Tagessatz All-In, also auch noch inklusive aller Nebenkosten, was bei den Arbeitszeiten im Projektgeschäft erzielbare Stundensätze um die 30 Euro generiert – realistisch betrachtet weniger als Hartz IV. Wer heute noch Projektaufträge erhält, die sich im Bereich 70, 80 sogar 100 Euro bewegen, der ist aktuell Selbstständigen-König.

        Harald M.

        1. Sehr geehrter Herr Harald M.
          Mein Beitrag soll aufzeigen, welchen Stundensatz ein Freiberufler benötigt, um einerseits seine Kosten zu decken und andererseits auf ein vergleichbares Durchschnittsgehalt eines Angestellten in Deutschland zu kommen. Neben den Kosten, die der Stundensatz abdecken „muss“ bestimmen zwei weitere Faktoren den Preis:
          1. der Wettbewerb (auch darüber schreiben Sie; möglicherweise haben Sie den Wettbewerb noch nicht ganz richtig analysiert) und
          2. der Markt bzw. die Preisbereitschaft des/der Kunden.
          Der jeweils erzielbare Preis hängt also immer von mehreren Faktoren ab (siehe dazu auch https://lambertschuster.de/finanzplanung/preiskalkulation-preisbildung-preisfindung/ ). Ich habe in diesem Beitrag lediglich die Kosten betrachtet, weder den Markt noch den Wettbewerb. Allerdings stimme ich zum auf dem Markt erzielbaren Preis nicht mit Ihren Ausführungen überein. 30 € sind für einen qualifizierten IT-Mann im Endkundengeschäft nicht akzeptabel und erst recht nicht im B2B-Geschäft.
          Ich wünsche Ihnen viel Erfolg beim Aushandeln besserer Preise.

  22. Lieber Herr Schuster , würde mich gerne Verselbstständigen im Dienstleistungssektor der Gebäudereinigung wäre ein Stundenverrechnungssatz von 65 akzeptabel , habe wenig Material Einsatz. Und würde es als klein Gewerbe durchführen . Liebe Grüße Roland Brüggemann

    1. Lieber Herr Brüggemann,
      das kann ich Ihnen so nicht sagen. Sie beschreiben nicht, welche Dienstleistung Sie erbringen werden. Ist es eine Reinigung oder eine Planung oder was sonst. In jeder Branche sind bestimmt Stundenlöhne üblich. Die Gebäudereinigung gehört nun mal nicht zu den Branchen mit den höchsten Stundensätzen. Das Anforderungsprofil ist ja auch in der Regel nicht übermäßig groß.
      Vielleicht lesen Sie auch mal diesen Beitrag: https://lambertschuster.de/finanzplanung/preiskalkulation-preisbildung-preisfindung/
      Liebe Grüße
      Lambert Schuster

  23. Avatar von Alexandra
    Alexandra

    Lieber Herr Schuster,
    ich plane zur Zeit eine eigene HP-Praxis und bin sehr dankbar, daß ich Ihre Seite gefunden habe. Sie hat mir bei der Kalkulation des Stundensatzes sehr geholfen. Laut meiner Berechnung müßte ich auch 100 € die St. kommen. Nach Pat.kontakt komme oft noch zu langer Nachbearbeitungszeit, da jeder einen individuellen Behandlungsplan erhält. Aber…… das sehen die Pat. ja nicht. Und meine Mitstreiter in meinem Umfeld nehmen 60-80 €. Da muß ich mich wohl eher anpassen oder…..Ich kenne einen HP, der hohe Std. sätze nimmt und damit auch Pat. hat, aber mir fehlt das kaufmännische Talent meine Preise zu rechtfertigen. Was meinen Sie ?

  24. Avatar von Lars Lorenz
    Lars Lorenz

    Das mit dem Sozialversicherungsbeitrag verdutzt mich etwas. Die Rentenversicherung alleine scheint schon 18,7% zu sein, dazu 15-16% Krankenkasse und 3% Arbeitslosenversicherung. Wie kommt man da auf 20,175%?

  25. Avatar von Lieschen Selbstausbeuterin
    Lieschen Selbstausbeuterin

    Hallo Herr Lambert Schuster,

    ich verfolge Ihren Blog und muss mich wirklich fragen, unter welchen Umständen ich in meinem Beruf jemals zu einem Einkommen und Alterssicherung gelangen könnte, welches auch nur annähernd dem eines Angestellten gliche.

    Der soziale Bereich (Psychologen und Sozialarbeiter mit Hochschulabschluss), hier die Betreuung und Versorgung von psychisch kranken Menschen, bzw. Kinder und Jugendlichen im Bereich der Familienhilfe, sind bundesweit aus den jeweiligen Behörden raus verlagert worden in Vereine oder eben einzeln arbeitende Freiberufler. Dennoch existiert ein Preisdiktat, was die jeweiligen Finanzsenatoren bereit sind den jeweiligen Ressorts pro Jahr zuzuweisen. Vereine stehen erstmal etwas besser da, wenn deren Kostenkalkulation akzeptiert wird, dennoch arbeiten sich die dort angestellten Menschen regelmäßig in den Burn-out, weil zwar das Gehalt auf den ersten Blick stimmt, aber den Belastungen nicht Rechnung getragen wird (Überstunden, Vertretung, Nachtschichten etc).
    Bei den Freiberuflern kommt es gar nicht erst zu Honorar-Verhandlungen mit den behördlichen Kostenträgern (Sozialämter, Jugendämter, Gesundheitsämter, Rentenkassen, Krankenkassen), denn, s.o. es werden maximal 19€/h (Berlin) gezahlt plus bei ganz wenigen mal über einen begrenzten Zeitraum 8€ zusätzlich.

    Klar könnte ich mir jetzt mit knapp 60 noch einen anderen Beruf suchen, damit ändere ich aber auch nicht die Politik der Ausbeutung in den therapeutischen, pflegerischen und betreuenden Berufen.
    Grüße von Lisa

  26. Lieber Lambert,

    danke für diesen tollen Blogeintrag- danke für den ersten Teil. Dramaturgisch ist der Text recht geradlinig und schnell nachvollziehbar Stufe für Stufe aufbereitet- ein langsames hineingleiten in all die Überlegungen, die eine überlebensfähige Preisgestaltung ermöglichen- aufgesplittet in 7 Regeln.
    Fazit: 10 STERNE 🙂
    Ich habe mir erlaubt ihren link in meiner XING Graz Ambassadorgruppe https://www.xing.com/communities/groups/xing-graz-2add-1000205 und in einem anderen social media zu verbreiten.
    Alles Gute aus Österreich
    Birgit

  27. […] Vorbereitung. Orientiert man sich beispielsweise an dem von Lambert Schuster erstellten Leitfaden für Stunden- und Tagessätze, so ist ersichtlich, dass jemand, der von seiner Leistung leben möchte und sie dennoch für 200,- […]

  28. Avatar von Rainer Phantasiename
    Rainer Phantasiename

    Vielen Dank für diesen wertvollen Beitrag!

    Leider gibt es viel zu viele „Selbstständige“ und „Freiberufler“ – insbesondere im IT-Umfeld – die ihre Leistungen für deutlich unter 50 EUR / Stunde anbieten. Und es gibt auch zahlreiche Projektvermittler – darunter die ganz großen und bekannten in der Branche – die regelmäßig mit „Vorstellungen“ von 50-60 EUR daher kommen und dabei noch erwarten, das damit Reise- und Unterbringungskosten abgegolten sind. Da werden die Augen ganz groß, wenn diese Herren mit einer soliden Kalkulation konfrontiert werden.

    Gerade in der Anfangsphase ist es jedoch für viele schwierig, direkt an Kunden zu gelangen. Und gerade an große Konzerne kommt kaum direkt dran, da diese ganz bewusst auf Projektvermittler setzen – einerseits um eigene Aufwände zu minimieren und andererseits um Dumping der Stundensätze zu begünstigen.

    De Vogel abgeschossen hat ein großer Anbieter mit vier Buchstaben vor einigen Wochen, als er ein Projekt mit 20% Auslastung in Zürich ausgeschrieben hatte – in ganz Deutschland – und dabei eine Stundensatzvorstellung von 58 EUR All-In hatte. 20% sind aber gerade mal ein Tag in der Woche – zuzüglich Anreise, Abreise und Unterkunft. Also müssten per se schon einmal je Stunde vor Ort mindestens 2 Stunden fakturiert werden und da ist man schnell im dreistelligen Bereich.

    Sieht man dann noch auf die üblichen Honorarsätze in der Schweiz, dann ist jede Diskussion über so viel Dreistigkeit entbehrlich.

    Es ist gut und richtig, das Sie den vielen Blauäugigen und Verzweifelten, die glauben, das ein niedriger Stundensatz ein Allheilmittel für Auftragsflauten ist, die Wahrheit „ins Gesicht schreiben“. Viel mehr noch: Wer sich selbst nicht nur ausbeutet, sondern zum Dumping-Preis verhökert, der präsentiert sich billig und schwach und das wird erst recht ausgenutzt.

    76 EUR sind ein angemessener Stundensatz. Und selbst der ist m.E. noch am unteren Ende dessen anzusiedeln, was ein kontinuierliches Wachstum überhaupt erst ermöglicht. Wer für 45, 58 oder 64 EUR antritt, der macht sich selbst das Leben schwer und er sollte sich fragen, ob solch ein Salär den Stress und das Risiko der Selbstständigkeit überhaupt wert ist.

    1. Avatar von Lambert Schuster
      Lambert Schuster

      Ja, diese 50 €-Anbieter oder darunter, das sind Selbstausbeuter. Genau um das abzustellen habe ich diesen Beitrag geschrieben, den ich jährlich aktualisiere. Selbstausbeuter kommen und gehen. Sie merken in der Regel über die Zeit, dass sie nicht genügend Geld erwirtschaften und geben dann meist resigniert auf. Dann kommen leider wieder neue Selbstausbeuter.

      Das mit den 20 % Auslastung der Firma aus Zürich ist nicht in Ordnung. Das ist Ausbeutung.

  29. Avatar von Muß ich den nennen?
    Muß ich den nennen?

    Sehr geehrter Herr Schuster,
    ich habe mir Ihre Seiten aufmerksam durchgelesen und stelle fest, ich gehöre zu den Selbstausbeutern. Keine Ahnung ob es anderen ähnlich ergeht, ich bin im Bereich kfm. Dienstleistung selbständig tätig, überwiegend im Verkauf, hier ist es nun so dass die meisten Unternehmen nur Provisionen bezahlen. Oder vielleicht noch einen geringen Tagessatz zzgl. Provision wie ist denn Ihre Meinung zu diesem Modell? Ich persönlich kenne keinen Kollegen der mit solch hohen Stundensätzen kalkuliert oder auch kalkulieren kann.
    Wir gehören zu den Personenkreis die 10 Stunden und mehr als 200 Tage arbeiten müssen um sich über Wasser zu halten, klar wie lange das geht kann niemand sagen aber wie schon geschrieben, es gibt Branchen da wird mit kleinen Provisionen langen Arbeitszeiten und geringen Tagessätzen kalkuliert.
    Vielen Dank für Ihre Antwort

    1. Avatar von Lambert Schuster
      Lambert Schuster

      Sehr geehrter Herr „Muß ich den nennen“!

      Ja, es gibt solche Branchen. Wie es genau in Ihrer Branche zugeht, weiß ich nicht. Ich habe Ihr Geschäftsmodell auch noch nicht richtig verstanden. Arbeiten Sie als selbstständiger Handelsvertreter für kaufmännische Dienstleistungen? Wenn ja,
      – dann sind Sie für sich selbst verantwortlich
      – dann können Sie sich Ihre Lieferanten aussuchen, nämlich solche, die Ihnen gute Provisionen zahlen und deren Produkte der Markt haben will
      – dann vertreten Sie bei einem Kunden mehrere Lieferanten
      – dann sind die Kunden und Ihr Wissen um die Kunden Ihr Schatz, Ihr Alleinstellungsmerkmal.
      Wenn Sie gute Kundenverbindungen haben, dann können Sie auch höhere Provisionen fordern.
      Aber ich glaube, dass die Details bei Ihnen anders aussehen. Da muss ich Sie und Ihr Geschäftsmodell besser verstehen. Wenn Sie wollen, dann rufen Sie einfach mal an.

      Freundliche Grüße in die Woche
      Lambert Schuster

  30. Sehr geehrter herr Schuster,

    Ich habe jetzt einen auftrag von einem projektleiter bekommen
    wo meine arbeit schätzt. Ich wohne in mannheim und das projekt ist in dortmund. Ich bin als schweisser in einer firma beschäftigt und
    möchte in meinen 2 wichen urlaub die elektroinstallation ausführen.
    habe ein Gewerbe angemeldet und würde mit drei weiteren elektrikern wo ich mitnehme die arbeot erledigen. Ich habe kein büro oder sekretärin.
    mach den papierkram an meinem schreibtisch. Also ha ich weniger unkosten. Ich weiss auch was die anderen elektrofirmen ihn berechnet haben. Dies wäre 38,00 € stundensatz. Wäre das für meine spezielle sotuation nicht ausreichend ?

    1. Avatar von Lambert Schuster
      Lambert Schuster

      Sehr geehrter Herr Atanur,

      in Ihrem Fall würde ich den Preis nach zwei Kriterien festsetzen:
      1. Welche Preise (Stundensätze) verlangt der Wettbewerb bzw. wo liegt für diese Arbeiten der Marktpreis
      2. Was ist der Kunde bereit zu zahlen.
      38 € erscheinen mir wenig. Ich denke der Marktpreis liegt höher. Werden Ihre Reisekosten und Hotelkosten zusätzlich vergütet oder müssen die Kosten mit dem Stundensatz abgegolten sein.?

      1. Vielen dank für die schnelle antwort.
        also übernachtungen werden die selber in pensionen reservieren und bezahlen. Fahrtkosten werden pro km 0,70€ bezahlt. Hinzu kommtnoch dass ich noch 3 personen mitnehmen werde mit dem gleichen stundensatz.die verlangen von mir 15,00€ stundenlohn. Da verdiene ich ja mit … ?

        1. Avatar von Lambert Schuster
          Lambert Schuster

          15 € pro Stunde sind undiskutabel

          1. Vielen dank nochmal

            super kalkulationen…

  31. Hallo Herr Schuster,

    ich habe ihre Beiträge aufmerksam gelesen und konnte hierbei von ihren Erfahrungswerten und Gedankengängen aktuell in der freiberuflichen Gründungsphase sehr profitieren.
    Danke für ihr Engagement.

    Mit freundlichen Grüßen
    Sven Scheele

  32. Guten Tag Herr Schuster, ich habe heute während meiner Rückfahrt vom Kunden lange über Ihre Antwort und Beiträge nachgedacht. Mag sein, dass auch meine Kalkulation im Bereich Bürodienstleistung optimierungsfähig ist. Trotzdem ist Ihre Aufstellung für meine Begriffe utopisch, weil der Markt schlichtweg übersäht ist von (in meinem Falle) qualifizierten Bürokaufleuten, noch dazu von denjenigen über flexible Zeitarbeitsfirmen. Klar- warum kann sich VW im Markt etablieren, wenn asiatische Anbieter diesen Preis um ein Vielfaches unterbieten können? Wie auch immer, ich bin jedenfalls froh über meine treue und rentable Kundschaft. Viele Grüße, Katja

  33. Guten Tag Herr Heeger,

    vielen Dank für Ihr freundliches Feedback.

    Mit lieben Grüßen!
    Lambert Schuster

  34. Sehr geehrter Herr Schuster,

    besten Dank für Ihre wertvollen Beiträge zur Stundenlohnkalkulation. Anhand dieser Grundlage habe ich meine Stundensätze gleich mal neu kalkuliert.

    Mit freundlichen Grüßen

    Jörg Heeger

  35. Sehr geehrter Herr Schuster,

    danke, wirklich nützliche Artikel. Ich habe vor einigen Monaten ebenfalls Fest-Gehälter in (Coaching-)Honorare umgerechnet. Ich glaube, viele Festangestellte, die an einer Karriereberatung interessiert sind, ziehen den Vergleich zwischen ihrem Gehalt und dem Honorar. Wobei sie ihn eben nicht richtig ansetzen. Auch hier hilft Ihre gründliche Argumentation. Bei geht es gröber zu, dafür auf die Coaching-Branche bezogen.

    Die Ergebnisse, auch die Eckwerte aus der Branche, die sich ebenfalls in meinem Blogpost finden, sind ähnlich wie Ihre Ergebnisse. Nach meinem Überschlag läge das von Ihnen zitierte Durchschnittsfestgehalt bei 110 Euro Coaching pro Stunde.
    http://www.christophburger.de/?p=239
    Viel Erfolg für Sie und Ihre Kunden &

    beste Grüße,
    Christoph Burger

  36. Sehr geehrter Herr Burger!

    Vielen Dank für die anerkennenden Worte. Noch zwei Hinweise von mir dazu:
    1. Zu den beiden Artikeln gibt es auch einen Vortrag, den Sie hier downloaden können: https://lambertschuster.de/download/Kalkulation%2018.03.13%20V_09.03.pdf
    2. Ich habe den Teil zwei heute, kurz nach Ihrem Kommentar, noch in vielen Passagen umgeschrieben, hoffentlich noch verständlicher gemacht

    Liebe Grüße
    Lambert Schuster

  37. Sehr geehrter Herr Schuster,

    das sind zwei sehr schöne, gut geschriebene und nützliche Artikel. Danke. Ich werde sie gerne in meiner Karriereberatung all denen empfehlen, die mit einer Selbständigkeit liebäugeln.

    Beste Grüße, Christoph Burger

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