Stundensatz Teil 2: Was am Ende übrig bleibt – So viel verdienen Sie tatsächlich
Im ersten Teil des vorliegenden Artikels („Ihr Einkommen als Selbständiger oder Freiberufler im Dienstleistungsgeschäft. Teil 1: So kalkulieren Sie Ihren angemessenen Stundensatz“) haben Sie erfahren, wie Sie als Freiberufler oder Selbständiger Schritt für Schritt einen angemessenen Stundensatz ermitteln.
Sie haben gesehen, dass es nicht ausreicht, Ihre Einnahmen mit einem durchschnittlichen Gehalt gleichzusetzen und daraus Ihren Stundensatz zu ermitteln. Sozialversicherung, Nebenkosten, Geschäftsausstattung sowie „unproduktive“ Stunden, Krankheit, Urlaub, Weiterbildung – all dies will bei der Stundensatzkalkulation berücksichtigt sein. Ansonsten droht langfristig der Zusammenbruch Ihres Geschäftsmodells – oder Ihr eigener Zusammenbruch, weil Sie aufgrund Ihres zu geringen Stundensatzes zu viele Stunden arbeiten müssen, um auf ein akzeptables Gehalt zu kommen.
Lesen Sie zuerst den ersten Teil „So kalkulieren Sie Ihren angemessenen Stundensatz“, bevor Sie sich in diesem Artikel mit Ihrem tatsächlichen Einkommen als Selbständiger oder Freiberufler befassen.
Ihr Stundensatz als Freiberufler oder Selbständiger: Was bleibt eigentlich für mich übrig?
Im ersten Teil dieses Artikels sind wir von einem durchschnittlichen Monatseinkommen eines Angestellten von 4.341,54 Euro ausgegangen und haben dies als Berechnungsgrundlage für Ihren Stundensatz verwendet.
Brutto-Jahreseinkommen
Ein Kundenpreis von 78,01 Euro netto pro Stunde (Ableitung siehe Teil 1 zum Stundensatz für Dienstleister und Freiberufler) sind – unter Berücksichtigung aller Kosten, Rücklagen und Zuschlägen (die Sie als Angestellter ja nicht hätten bzw. die für Sie übernommen würden) – dabei herausgekommen. Demgegenüber steht vergleichbar ein Bruttojahresgehalt eines Angestellten von 43.842 Euro.
Sozialversicherung
Davon müssen wir 19,6 % (bei Kinderlosen etwas weniger) für den Arbeitnehmerbeitrag der Sozialversicherungsbeiträge (für Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung) abziehen, zusammen 8.593,03 Euro im Jahr.
Zu versteuerndes Einkommen
Der Einkommenssteuermessbetrag ermittelt sich aus dem
Bruttoeinkommen (43.842 Euro oder 3.653,50 Euro x 12 Monate) abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge (8.593,03 Euro) und 1.500 Euro Werbekostenpauschale. Das ergibt ein zu versteuerndes Einkommen von 33.748,97 Euro.
Einkommensteuer
Laut Standard Einkommensteuertabelle 2023 (Grundtabelle 2023) ergibt sich zu diesem Bruttogehalt eine Einkommensteuer von 5.827 Euro (22,3 %). Des Weiteren müssen von dem zu versteuernden Einkommen (33.748,97 Euro) 928,10 Euro (2,75 %) für den Solidaritätszuschlag sowie 1.518,70 Euro (4,5 %) für die Kirchensteuer abgezogen werden.
Nettoeinkommen
Es bleibt ein Nettoeinkommen von 31.302,17 Euro pro Jahr und 2.608,51 Euro pro Monat. Für einen Angestellten ergibt sich ein Einkommen pro Stunde (bei 169 Arbeitsstunden im Monat) von 15,43 Euro. Sie könnten jetzt sagen, dass Ihr Stundenlohn als Freiberufler oder Selbständiger ja höher liegt, weil Ihre produktive Zeit nur 11,7 Tage bzw. 93,6 Stunden beträgt. Doch in Wahrheit müssen Sie alle Arbeitsstunden mit berücksichtigen – Sie erzielen also als Selbstständiger mit einem Stundenhonorar von 78,01 Euro tatsächlich einen Verdienst von Netto 15,61 Euro pro Stunde.
WICHTIG! Rücklage für die Einkommensteuer
Vergessen Sie nie die monatliche Rücklage für Ihre Einkommensteuer! In diesem Fall sind es 908 Euro pro Monat. Denn es wird Sie übel treffen, wenn nach mehr als einem Jahr die Steuernachforderung kommt und Sie dieses Geld (691,26 Euro * 12 Monate = 8.295,08 Euro) bereits ausgegeben haben.
Diesen Stundensatz bezahlt der Kunde niemals!
78,01 Euro (Ableitung siehe Teil 1 zum Beitrag über den Stundensatz für Selbstständige und Freiberufler)! „Das kann ich doch nicht an meinen Kunden berechnen. Das bezahlt der mir niemals!“ So? Meinen Sie? Ja, sind Sie denn die Caritas? Oder wollen Sie mit Ihrer Tätigkeit als Selbständiger oder Freiberufler Ihren Lebensunterhalt bestreiten?
Nutzenargumentation statt Kostenrechtfertigung
Ja, möglicherweise verrechnet der Wettbewerber einen niedrigeren Stundensatz! Dann haben Sie ein Problem in der Findung des richtigen Stundensatzes im Spannungsfeld Ihrer Kosten, den Preisvorstellungen Ihres Kunden und dem Marktpreis. Jetzt gilt es dem Kunden klarzumachen, warum er diesen Stundensatz akzeptieren muss. Aber Vorsicht: Begehen Sie nicht den Fehler, Ihre Kosten zu rechtfertigen, sondern stellen Sie Ihre Vorteile und den Kundennutzen überzeugend dar. Wie man das macht, erfahren Sie in meinem Artikel „Preisargumentation – Kostenverteidigung oder Nutzenargumentation“
Stundensatz-Kalkulation für Selbstausbeuter
Sie sind immer noch nicht überzeugt? Nun, der erste Schritt ist Ihre persönliche Erkenntnis als Freiberufler oder Selbständiger, dass Sie nur mit einem vernünftigen Stundensatz auf Dauer wirtschaftlich arbeiten können.
Wenn Sie aber immer noch glauben, dass ein Stundensatz von 86,47 Euro netto zu hoch ist und dass Sie diesen nicht am Markt durchsetzen können, dann liefere ich Ihnen im Folgenden eine Kalkulation für Selbstständige und Freiberufler, die einer Selbstausbeutung gleichkommt:
Der Selbstausbeuter-Stundensatz für Sie als Freiberufler oder Selbständiger
Für alle Selbstausbeuter unter Ihnen zeige ich hier als krasse
Alternative eine Stundensatz-Kalkulation auf der Basis von Minimalkosten auf.
Ich unterstelle, dass Ihnen ein Mindestlohn für die monatlichen Privataufwendungen ausreicht und setze dafür 1.748 Euro an. Die monatlichen Geschäftskosten (Fixkosten wie Miete, Versicherung etc.) betragen 752 Euro. Das macht monatliche Gesamtkosten von 2.500 Euro.
Jetzt kommt es noch krasser. Sie arbeiten nicht nur für ganz wenig Geld, sondern Sie arbeiten auch unwahrscheinlich viel, nämlich 250 Stunden im Monat. Sie sind ja ein Selbstausbeuter! Sie sehen schon, ich habe die Rechnung bewusst einfach angesetzt. Dann kostet eine Stunde gerade mal zehn Euro. Ihr Stundensatz beträgt dann nur zehn Euro, zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer, also 11,90 Euro.
Konkurrenzloser Stundensatz oder am Rande des Machbaren?
Gut, damit sind Sie natürlich konkurrenzlos. Fragt sich nur, wie lange Sie das durchhalten. Ich warne Sie nachdrücklich vor dieser selbstausbeuterischen Kalkulation des Stundensatzes und stelle folgende Fragen:
- Wie sorgen Sie vor für den Krankheitsfall?
- Welche Vorsorge treffen Sie für Ihre Rente?
- Was machen Sie im Falle der Arbeitslosigkeit?
- Wie wollen Sie die Einkommensteuer finanzieren?
- Wie lange halten Sie es durch, 250 Stunden pro Monat zu arbeiten?
- Haben die Kunden für Sie im Monat 250 Stunden Zeit?
- Wann erbringen Sie die administrativen Büroarbeiten?
- Wer macht bei Ihnen Marketing und Vertrieb?
Fazit zur Kalkulation des Stundensatzes für Selbstständige und Freelancer
Sollte Ihnen der Gedanke kommen, dass Ihr Stundensatz zu hoch sein könnte, denken Sie immer an oben stehende Rechnung. Ihre Arbeit als Selbständiger oder Freiberufler MUSS mindestens das einbringen, was ein Angestellter im Durchschnitt verdient. Setzen Sie niemals weniger als 50 Euro Stundensatz an, besser sind mindestens 65 Euro.
Ehrlich gerechnet sollten Sie aber einen Stundensatz von 86,47 Euro als Richtgröße ansetzen. Dafür darf ein Kunde natürlich auch gute Arbeit erwarten. Stellen Sie Ihre Vorteile heraus, aber tappen Sie nicht in die Rechtfertigungsfalle. Lesen Sie dazu meinen Artikel „Preisargumentation – Kostenverteidigung oder Nutzenargumentation“.
Entscheidend sind die Aufwendungen, die Sie zusätzlich im Büro erbringen müssen und die Ihnen das Marketing und der Vertrieb abverlangen. Diese Aufwendungen können bei anspruchsvollen Selbstständigen mit relativ kurzen Einsätzen bei Ihren Kunden durchaus 50 Prozent der verfügbaren Arbeitszeit ausmachen. Dann sind sogar Stundensätze um 100 Euro durchaus berechtigt.
Hinweis zur Stundensatz-Kalkulation
Dieser Beitrag wurde mit den aktuell gültigen Daten zum 30. November 2023 aktualisiert – alles ohne Gewähr.
(Fotos: Fotolia © stboy | Lambert Schuster)
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