Beitrag zur Büroausstattung von Vanessa Schroeder, freie Autorin für Online-Marketing
Ob kleines Start-up mit ein paar Mitarbeitern oder Freelancer als „One Man Show“, ein Büro ist als Arbeitsplatz unabdingbar. Schließlich lässt sich ohne ein entsprechendes Umfeld auch nicht vernünftig arbeiten. Doch was gilt es eigentlich in Sachen Büroausstattung zu bedenken und gibt es Vorschriften, die zu beachten sind?
Was ist zwingend nötig bei der Ersteinrichtung der Büroausstattung?
Die erste Einrichtung der eigenen Büroräume ist immer die schwerste. Wer sich unvorbereitet auf seinen Bauch verlässt, landet im Chaos. Denn wer nicht über den Bürostuhl, den Schreibtisch, ein Telefon und einen Computer mitsamt Monitor hinausdenkt, für den kann es ein böses Erwachen geben. Natürlich sind diese vier genannten Punkte die wichtigsten, weil ohne sie ein normaler Büroablauf gar nicht machbar ist. Allerdings ist da noch mehr, was zwingend nötig ist – nämlich die Möglichkeit, eine Toilette benutzen zu können. Auch sollte Sorge getragen werden, dass ein Internetanschluss besteht oder wenigstens zeitnah eingerichtet wird. Denn ganz gleich, welcher Beschäftigung man nachgeht, Internetrecherche und die Möglichkeit, Emails zu schreiben und zu empfangen, sind ebenfalls absolut notwendige Dinge, die zur Erstausstattung zählen.
Klingt so banal und ist doch so wichtig: ein Papierkorb
Mit diesen Gegenständen ist die Büroausstattung zumindest mal soweit eingerichtet, dass die Arbeit beginnen kann. Doch dann fällt schnell auf, dass Dinge fehlen, die zwar nur fakultativ zur Erstausstattung gehören, den Alltag im Büro jedoch ungemein erleichtern und aufwerten. Dazu gehören etwa Büroschränke, ein Drucker inklusive Scanner, vielleicht ein Faxgerät und ein Papierkorb. Ebenfalls in diese Kategorie fallen ein Briefkasten für die Geschäftspost, ein Aktenvernichter und die Möglichkeit, Daten zu sichern bzw. Backups anzulegen. Dazu genügt zunächst einmal eine externe Festplatte.
Dringend zu beachten bei der Büroausstattung
In Deutschland lassen sich Büros nicht einfach so eröffnen, es gibt Richtlinien zur Arbeitsplatzgestaltung – KAISER-KRAFT Deutschland. So muss ein Schreibtisch mindestens die Ausmaße von 80 auf 160 Zentimeter besitzen, ein einziger Bildschirmarbeitsplatz darf überdies nicht kleiner als acht Quadratmeter sein. Außerdem muss zwischen zwei Mitarbeitern mindestens ein Meter Abstand eingeplant werden. Dazu kommen lebenswichtige Dinge wie Fragen nach dem Brandschutz, der Höhe der Arbeitsräume oder den Fluchtwegen. Jeder einzelne Aspekt ist wichtig und muss dringend eingehalten werden. Die einzelnen Punkte lassen sich auf der Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) nachlesen. Die wichtigsten DIN-Normen sind Die wichtigsten DIN-Normen zusammengefasst.
Was zum professionellen Büro jetzt noch fehlt
Damit lässt sich nun immerhin schon einmal vernünftig arbeiten, dennoch gibt es noch zig Kleinigkeiten zur Büroausstattung, mit denen sich der Büroalltag noch besser meistern lässt. Ideal natürlich, wenn man direkt bei der Erstausstattung daran denkt, das erleichtert das Ganze ungemein. Ein paar Pflanzen, eine Küche und eine schöne Garderobe geben den Räumlichkeiten gleich eine ganz andere Atmosphäre, ein Besucherraum oder Konferenzzimmer machen sich immer gut. Doch auch die Schreibtische lassen sich noch aufrüsten. Materialien für die Ablage – etwa Hüllen, Körbe, Ordner und Hefter – sind unabdingbar, Kugelschreiber und Notizblöcke auch. Jetzt geht es noch um so kleine und dennoch so wichtige Dinge wie Heftklammern, eine Schere, Büroklammern, ein Tesafilm, Klebstoff, Post-its, ein Lineal und vielleicht einen Locher, die den Arbeitsalltag ungemein erleichtern.
(Bilder : Fotolia: © britta60 | © bagiuiani)
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