Die Programme der Beratungsförderung der KfW (Gründercoaching Deutschland, Turn-Around-Beratung sowie Runder Tisch der KfW) werden mit Zuschüssen zu den Beratungskosten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) unterstützt. Die jetzt auslaufende ESF-Förderperiode betraf den Zeitraum 2007-2013. Mit Ende der ESF-Förderperiode stellt sich die Frage, wie es weitergeht.
Der Europäische Sozialfonds ESF ist mit zehn Prozent des Gesamthaushaltes das wichtigste Förderinstrument der EU und dient zur Umverteilung von Finanzmitteln, insbesondere in weniger entwickelte Regionen. In der Förderperiode 2014-2020 stehen 80 Milliarden Euro zur Verfügung.
Das Jahr 2014 gilt für die Beratungsförderung (Unternehmensberatung) der KfW als Übergangsjahr. Neue Förderkredite sind in der Mache. Genaues ist noch nicht bekannt. Bereits ab 2012 wurden 773 verwertbare Eingaben von Bürgern, Sozialpartnern, NGOs und ähnlichen eingereicht.
Für Schnellleser in der Übersicht – Stand 1. Juli 2014 / Ergänzung 17. Dezember 2014
Bitte vorweg:
Da noch soviel im Fluss ist, werden weitere Änderungen erwartet. Ich kann für die Richtigkeit keine Gewähr übernehmen.
Programm | Für wen? | Beantragung | Beratungszeitraum | max. Beratungshonorar | davon Förderung | |
TAB – Turn-Around-Beratung | KMU | bis 31.12.2014 | 4 Monate | 8.000 € | 4.000 € | 50 % |
KMU | ab 01.01.2015 | 6 Monate | 6.000 € | 3.000 € | 50 % | |
Potentialberatung | ab 5 Jahre, ab 1 MA | bisher | 21 Monate | 15.000 € | 7.500 € | 50 % |
ab 2 Jahre, ab 10 MA | neu ab 08.2015 ? | ?? Monate | 10.000 € | 5.000 € | 50 % | |
Unternehmenswert Mensch | ab 2 Jahre, bis 10 MA | neu ab 08.2015 ? | ?? Monate | 10.000 € | 8.000 € | 80 % |
- Die 90-Prozent-Beratungsförderung für das Gründercoaching Deutschland ist ausgelaufen.
- Die 50-Prozent-Beratungsförderung für das Gründercoaching Deutschland wurde bis zum
30.12.2014Stand 12.12.2014: bis 30.04.2015 verlängert. - Ab
1.1.201501.05.2015 wird die Beratungsförderung Gründercoaching neu erwartet. Der Beratungszeitraum beträgt nur noch sechs Monate (bisher zwölf Monate), das förderfähige Beratungshonorar nur noch maximal 4.000 Euro (bisher 6.000 Euro).- Am 12. Dezember teilt die KfW mit, dass dieser Termin durch das BMWi nunmehr zum 01.05.2015 geplant ist.
- Für die Übergangsphase bis zum 30.04.2015 wird das „alte“ Gründercoaching Deutschland erneut verschoben, jedoch eingeschränkt und solange die Mittel reichen.
- Die Beratungsförderung Turn-Around-Beratung wird bis
31.12.201430.06.2015 verlängert. - Ab
1.1.2015voraussichtlich Mitte 2015 werden die Beratungsförderungen Turn-Around-Beratung und Runder Tisch durch die Unternehmenssicherungsberatung (Arbeitstitel) ersetzt. - Die Beratungsförderung Gründungsberatung in NRW aller Voraussicht nach unverändert weiter.
- Die Beratungsförderung Potentialberatung NRW läuft aller Voraussicht weiter. Allerdings wird sich 2015 einiges ändern. Die Potentialberatung soll für Betriebe ab zwei Jahre und bis 10 Mitarbeiter angewendet werden können und der maximal förderfähige Betrag soll bei 10.000 € begrenzt sein.
- Die Beratungsförderung unternehmensWert Mensch wird wahrscheinlich am August 2015 wieder aktiviert, für Betriebe ab zwei Jahre und bis zehn Mitarbeiter.
- Achtung: Ab 1. Juli 2014 wurde die De-minimis-Verordnung geändert.
Engagement des BMWi in der ESF-Förderung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) sieht für seinen Anteil innerhalb der ESF-Förderung der „Förderung von Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte“ in Deutschland folgende Säulen:
- Selbstständigkeit, Unternehmertum und Existenzgründungen und hier konkret:
- EXIST (Existenzgründungen aus der Wissenschaft) mit Gründerstipendium, Forschungstransfer und Gründungskultur,
- Beratungsförderung zum Gründercoaching Deutschland über drei (?) Jahre in der neuen Gründungsphase.
- Anpassung der Arbeitskräfte, der Unternehmen und Unternehmer an den Wandel und hier konkret:
- Beratungsförderung zum unternehmerischen Know-how für KMU,
- Beratungsförderung für KMU mit einer modifizierten Turn-Around-Beratung (Arbeitstitel: Unternehmenssicherungsberatung),
- Unterstützung von KMU bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen sowie der Integration von ausländischen Fachkräften,
- Unternehmensfinanzierung durch einen Mikromezzaninfonds bis 50.000 Euro für KMU, für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit und zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung.
Wie geht es mit der Beratungsförderung weiter?
Aktuell (Mai 2014) läuft die Beratungsförderung der ESF-Förderperiode 2007-2013 aus. Die Beratungsförderung der neuen ESF-Förderperiode 2014-2020 ist noch nicht umgesetzt. Endgültiges wird in der zweiten Jahreshälfte 2014 bekannt werden.
Nachfolgend werden zunächst die Beratungsförderung der auslaufenden ESF-Periode und dann der derzeitige Stand der Beratungsförderung der neuen ESF-Periode betrachtet.
Auslaufen der Beratungsförderung Gründercoaching 2007-2013 (Stand 30.05.2014)
1. Auslaufen der Beratungsförderung Gründercoaching Deutschland AL aus der Arbeitslosigkeit
Das Gründercoaching aus der Arbeitslosigkeit (90 Prozent Beratungsförderung) ist zum 31.12.2013 ausgelaufen.
2. Verlängerung der Beratungsförderung Gründercoaching Deutschland
Das Gründercoaching Deutschland (50 Prozent Beratungsförderung) wurde (Stand 30.05.2014) bis zum 30.12.2014 und Stand 12.12.14 noch einmal bis 30.04.2015 verlängert.
Alle Beratungen zum Gründercoaching Deutschland müssen bis spätestens am 30.06.2015 abgeschlossen sein. Der Beratungszeitraum für Zusagen im Jahr 2014 wird auf sechs Monate (bisher zwölf Monate) verkürzt.
Auch für das Gründercoaching Deutschland gilt ab 1. Juli 2014 eine neue De-minimis-Verordnung. Bei der Abrechnung des GCD ist ein neues Formular (Formular Nr. 600 000 0075) zu verwenden. Bei Auszahlungen von Fördergeldern ab dem 01.07.2014 durch die KfW muss die neue De-minimis-Erklärung zusätzlich vorgelegt werden. Demzufolge hat sich auch der anzuwendende Schlussverwendungsnachweis geändert (Formular Nr. 600 000 1663)
Beratungsförderung Gründercoaching Deutschland neu
Das sind die geplanten Eckdaten zur Beratungsförderung Gründercoaching neu der ESF-Förderperiode 2014-2020:
- Die Beratungsförderung wird nur während der ersten zwei Jahre (bisher fünf Jahre) ab Gründung gewährt.
- Für junge Unternehmen ab dem 3. Jahr nach der Gründung wird das Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein Beratungsförderprodukt anbieten. - Das Gründercoaching Deutschland gilt auch für Beratungen aus der Arbeitslosigkeit.
- Der Beratungszeitraum wird auf sechs Monate (bisher zwölf Monate) verkürzt.
- Das förderfähige Beratungshonorar wird auf 4.000 Euro (bisher 6.000 Euro) begrenzt. Das entspricht 40 Stunden à 100 Euro.
Auch die Beraterqualität soll erhöht werden und zwar durch Aufnahme weiterer Zulassungskriterien wie ein wirtschaftswissenschaftliches Studium oder eine kaufmännische Ausbildung, eine längere Berufserfahrung sowie die Erhöhung auf fünf Referenzen in der Beraterbörse der KfW.
Auslaufen der Beratungsförderung Turn-Around-Beratung (Stand 28.05.2014)
1. Verlängerung der Beratungsförderung Turn-Around-Beratung aus ESF-Mitteln
Die Beratungsförderung Turn-Around-Beratung wird für das Jahr 2014 verlängert. Es gilt folgender Zeitplan:
- Verlängerung der Turn-Around-Beratung TAB aus ESF-Mitteln bis zum 30.6.2014,
- letzter Antrag auf Beratungsförderungen bis zum 15.6.2014 TAB (aus ESF-Mitteln),
- Verkürzung des Beratungszeitraums auf vier Monate,
- Durchführung der Turn-Around-Beratung TAB bis maximal 31.10.2014,
- Einreichung der Abrechnungsunterlagen TAB bis 31.10.2014.
2. Fortführung der Beratungsförderung Turn-Around-Beratung aus KfW-Mitteln
Die Lücke bis zum 31.12.2014 zur Beratungsförderung Turn-Around-Beratung füllt die KfW mit einem eigenen Programm TABkfw:
- erster Antrag auf Turn-Around-Beratung TABkfw ab 1.7.2014,
- letzter Antrag der Turn-Around-Beratung TABkfw bis 15.12.2014,
- Beratungszeitraum vier Monate,
- Durchführung der Turn-Around-Beratung TABkfw bis maximal 30.4.2015,
- Einreichung der Abrechnungsunterlagen bis 30.4.2015.
Beratungsförderung Runder Tisch der KfW 2014
Die Beratungsförderung Runder Tisch der KfW läuft 2014 unverändert weiter.
Neue Beratungsförderung Unternehmenssicherungsberatung der ESF-Förderperiode 2014-2020
Die Beratungsförderung Turn-Around-Beratung hat sich bewährt. Etwa 97 Prozent der beratenen Unternehmen sind weiterhin am Markt. Deshalb ist geplant, diese Art der Beratungsförderung fortzusetzen. Der Arbeitstitel des neuen Förderprogramms der ESF-Förderperiode 2014-2020 lautet „Unternehmenssicherungsberatung“. Das Programm soll am 1.1.2015 starten.
Die neue Beratungsförderung umfasst zwei Module. Unternehmensberater benötigen eine neue Zulassung.
1. Unternehmenssicherungsberatung, Modul 1 (Initialberatung)
Eckdaten der neuen Unternehmenssicherungsberatung (Arbeitstitel) Modul 1 (Initialberatung):
- Beratungsinhalt: schnelles Handeln bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten, Ursachenanalyse, Maßnahmenplan zur Behebung von Schwachstellen, Einschätzung der Fortführungschancen.
- Das Beratungsergebnis ist die Schwachstellenanalyse.
- Das Unternehmen befindet sich in Schwierigkeiten ist jedoch nicht insolvent.
- Das Unternehmen beteiligt sich an der Finanzierung der Unternehmensberatung mit einem Eigenanteil.
2. Unternehmenssicherungsberatung, Modul 2 (Detailberatung)
Eckdaten der neuen Unternehmenssicherungsberatung (Arbeitstitel) Modul 2 (Detailberatung):
- Die Zusage auf Beratungsförderung wird erteilt, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Das Unternehmen befindet sich in Schwierigkeiten, ist jedoch nicht insolvent,
- Es bestehen positive Fortführungschancen,
- Es liegt eine Schwachstellenanalyse gemäß Modul 1 der Beratungsförderung Unternehmenssicherungsberatung vor.
- Das Beratungsergebnis ist ein Sanierungsbericht mit der Umsetzungsberatung hinsichtlich der identifizierten Maßnahmen.
- Das Unternehmen beteiligt sich an der Finanzierung der Unternehmensberatung mit einem Eigenanteil.
Gründungsberatung NRW
Die Beratungsförderung Gründungsberatung NRW (Unternehmensberatung vor der Gründung) gehört zum Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW). Diese wird vom Land NRW gefördert (50 %) und läuft ohne Änderungen weiter.
Potentialberatung NRW
Die Beratungsförderung Potentialberatung NRW ist ein Programm des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales NRW und wird aller Voraussicht nach ohne Änderungen weiterlaufen.
Schlussbemerkung zur Übersicht der Beratungsförderung ab 2014
Lieber Leser, ich habe mich bemüht, aus verschiedenen Quellen den aktuellen Stand der auslaufenden Beratungsförderung der ESF-Periode 2007-2013 und den bisher bekannten Stand der Planung der Beratungsförderung der zukünftigen ESF-Periode 2014-2020 bekanntzugeben.
Insgesamt können wir feststellen, dass auch in dieser schwierigen Übergangsperiode eine Beratungsförderung fortgesetzt werden kann.
Anmerkung:
Stand 18.12.2014:
- Derzeit ist noch viel im Fluss. Die Umsetzung der neues ESF-Periode 2014–2020 hat sich verzögert und ist noch im Gange.
- Dieser Beitrag wurde nur im oberen Teil (für Schnellleser) auf Stand gebracht.
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