LARS STREMPEL

Gründercoaching Deutschland – Beratungsförderung durch den ESF

Gründercoaching Köln Bonn Dortmund MünsterDas Gründercoaching Deutschland ist eine förderungsfähige Unternehmensberatung und dient der nachhaltigen Sicherung von Existenzgründungen und damit der Erhöhung der Erfolgsaussichten junger Unternehmen.

Was wird beim Gründercoach in Deutschland gefördert?

Beim Gründercoaching Deutschland wird die Finanzierung einer Unternehmensberatung über die KfW aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds EFS gefördert. Inhaltlich werden Coaching-Maßnahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen unterstützt. Ziel der Förderungsmaßnahme sind die Festigung der Existenz sowie die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit.

Höhe der Förderung

Der Zuschuss-Höhe zum Gründercoaching richtet sich nach dem Standort der Gründung und der Antragsberechtigung.

  • Das Honorar der Unternehmensberatung wird in den neuen Bundesländern sowie in Brandenburg-Süd-West, Lüneburg und Halle mit 75 % bezuschusst.
  • In den alten Bundesländern einschließlich Berlin beträgt der Zuschuss 50 % des Honorars.
  • Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit (Leistungen nach SGB II oder SGB III) erhalten überall in Deutschland sogar 90 % Förderung vom Netto-Honorar für Beratungsleistung zum Gründercoaching.

Beratungsförderung zum Gründercoaching Deutschland

Grenzen der Förderung

Das Honorar und der Tagessatz beim Gründercoaching Deutschland sind wie folgt gedeckelt:

  • Die Bemessungsgrundlage liegt beim Gründercoaching Deutschland bei maximal 6.000 € sowie bei einem Höchsttagessatz von 800 €.
  • Beim Gründercoaching Deutschland aus der Arbeitslosigkeit beträgt die Höchstgrenze 4.000 €.

Was verbleibt beim Existenzgründer?

Das sind die Kosten, die der Existenzgründer selbst zu tragen hat:

  • Den Eigenanteil am Honorar der Unternehmensberatung (10 %, beziehungsweise 25 %, beziehungsweise 50 %
  • die Fahrtkosten und die Nebenkosten der Unternehmensberatung sowie 
  • die Mehrwertsteuer des gesamten Rechnungsbetrages.

Antragstellung

Sie wollen das Gründercoaching Deutschland beantragen? Das geht ganz einfach.

  1. Sie rufen online die Antragsplattform der KfW auf.
  2. Sie füllen den Antrag aus und drucken denselben aus.
  3. Mit dem Antrag legen Sie Ihren Unternehmensberater fest. Zugelassene Unternehmensberatungen finden Sie über die KfW Beraterbörse (Lambert Schuster ist ein zugelassener Unternehmensberater).
  4. Sie vereinbaren mit Ihrem Regionalpartner, das sind in der Regel die regionalen HWK, IHK oder Wirtschaftsförderungen, einen Termin. Ihren Regionalpartner zum Gründercoaching Deutschland finden Sie über die KfW-Regionalpartnersuche.
  5. Nach einigen Tagen erhalten Sie von der KfW die Zusage und die Unternehmensberatung nach dem Gründercoaching Deutschland kann beginnen.

Wer kann Anträge stellen?

  1. Existenzgründer mit Sitz und Betrieb in Deutschland.
  2. Die Gründung, Unternehmensübernahme, tätige Beteiligung mit Geschäftsführung und Gewerbeanmeldungen ist erfolgt und das Unternehmen ist jünger als fünf Jahre.
  3. Beim Gründercoaching Deutschland aus der Arbeitslosigkeit erfolgt die 90 %-ige Förderung nur im ersten Jahr nach der Gründung.
  4. Die Gründung führt für Sie zu einer Vollexistenz.
Gründercoaching von Köln Bonn über Düsseldorf Dortmund bis Münster

Hinweis

  1. Lambert Schuster ist auf der KfW Beraterdatenbank für das Gründercoaching Deutschland gelistet. Insgesamt bekam Lambert Schuster dort (Stand Mai 2012) 51 Bewertungen. Das ist ungewöhnlich viel. Durchschnittlich verfügt ein Berater etwa über sechs Bewertungen.

(Fotos: © Stephi Fotolia – Fotolia | © SVLuma – Fotolia | © NatalyArt – Fotolia)

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