Gründungszuschuss: Selbständig statt arbeitslos – Existenzgründung mit Beratung und staatlicher Förderung
Förderung und Beratung für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit
Arbeitslosigkeit kann jeden treffen. Vorbei sind die Zeiten, in denen der Arbeitsplatz für die nächsten 30 oder 40 Jahre sicher und man von der Ausbildung bis zum Renteneintritt in ein und demselben Unternehmen beschäftigt war. Arbeitslosigkeit ist kein Makel und heute in so manchem Lebenslauf zu finden. Dennoch ist es nur allzu verständlich, dass man sich hilflos und überfordert fühlen kann, wenn das Fortbestehen des erreichten Lebensstandards oder die schiere Existenz durch die Arbeitslosigkeit bedroht ist. Doch für viele Menschen ist dieser Zustand auch ein Antrieb – etwa um endlich den Schritt in die Selbständigkeit zu wagen. Diesen Schritt und darüber hinaus den Weg zum erfolgreichen Unternehmer fördert der Staat mit dem Gründungszuschuss und dem Gründercoaching durch einen qualifizierten Unternehmensberater.
Von der Idee zum Konzept – mit Unterstützung durch einen qualifizierten Unternehmensberater
Am Anfang einer Existenzgründung steht die Geschäftsidee, von der der Existenzgründer begeistert ist und in der er seine zukünftige Existenzsicherung sieht. Doch, so sagte es bereits der deutsche Schriftsteller Berthold Auerbach (1812 – 1882 „Eine Idee muss Wirklichkeit werden oder sie ist nur eine eitle Seifenblase.“ Soll heißen: Jetzt beginnt die eigentliche Arbeit, denn aus der Geschäftsidee muss ein tragfähiges Konzept entwickelt werden. Dabei kann ein erfahrener Unternehmensberater helfen. Gemeinsam mit dem Existenzgründer klärt er die vielen Fragen die bei der Gründung wichtig sind und erarbeitet ein Unternehmenskonzept, mit dem die junge Firma langfristig erfolgreich sein kann.
Unterstützung vom Staat – Gründungszuschuss und Gründercoaching
Neben dem Unternehmensberater hilft auch der Staat – mit Fördermitteln zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung, kurz: Gründungszuschuss, und mit dem Coachingzuschuss für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit (Gründercoaching Deutschland / GCD-AL).
1. Gründungszuschuss
Der Gründungszuschuss dient in der Anlaufphase des Gründungsvorhabens zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Er soll Menschen fördern, die „durch Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden“.
Voraussetzungen und förderfähiger Personenkreis
- Menschen, die sich in der Arbeitslosigkeit befinden und Anspruch auf Entgeltersatzleistung oder Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nach dem Sozialgesetzbuch III haben, können den Gründungszuschuss beantragen.
- Um den Gründungszuschuss in Anspruch nehmen zu können, muss noch ein Restanspruch auf o.g. Leistungen von mindestens 90 Tagen bestehen. Achtung: Aktuell ist eine Änderung dieses Restanspruchs auf 120 bis 180 Tage im Gespräch!
- Die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der Selbständigkeit sind darzulegen. Das sind fachliche und unternehmerische Fähigkeiten, Berufserfahrung oder die Teilnahme an Maßnahmen zur Vorbereitung auf die Existenzgründung.
- Das Gründungsvorhaben muss von einer fachkundigen Stelle, z. B. von der IHK oder einem Kreditinstitut, begutachtet und für tragfähig befunden werden. Dazu ist ein Businessplan, mindestens jedoch eine Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens und ein Zahlenwerk mit Kapitalbedarfsplan und Finanzierungsplan sowie Gewinn- und Verlustrechnung vorzulegen.
Ein erfahrener Unternehmensberater kann bei der Ausarbeitung der erforderlichen Pläne und Unterlagen für die Existenzgründung helfen.
Höhe und Dauer der Förderung
Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen gezahlt.
- Der Gründungszuschuss wird ab Gründung des Unternehmens oder Beginn einer freiberuflichen Tätigkeit in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zuzüglich 300 Euro pro Monat neun Monate lang gewährt (Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen plant hier eine Kürzung auf sechs Monate).
- Bei Nachweis einer intensiven Geschäftstätigkeit und der hauptberuflichen Ausübung der Selbständigkeit kann im Anschluss für weitere sechs Monate ein Zuschuss von monatlich 300 Euro zur sozialen Absicherung gewährt werden (hier plant die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen eine Verlängerung auf neun Monate).
Antrag auf Gründungszuschuss
Der Antrag auf Gründungszuschuss ist vor der Aufnahme der Selbständigkeit bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen.
2. Gründercoaching Deutschland (GCD-AL)
Über den erfolgreichen Start hinaus kann sich ein Existenzgründer, der aus der Arbeitslosigkeit heraus gründet, weiterhin von einem erfahrenen Unternehmensberater coachen lassen. Auch für diese Hilfestellung in Sachen erfolgreiche Unternehmensführung hält der Staat Fördermittel bereit: Mit dem Programm „Gründercoaching Deutschland“ (GCD-AL) werden Existenzgründer unterstützt, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen und den Gründungszuschuss beziehen. Die Kosten für den Unternehmensberater werden bis maximal 4.000 € zu 90 % über die KfW-Mittelstandsbank aus dem Europäischen Sozialfond ESF gefördert. Die Unternehmensberatung im Rahmen des „Gründercoaching Deutschland“ (GCD-AL) erfolgt ausschließlich durch gelistete Berater der KfW-Beraterbörse.
Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung
- Seit 1.1. 2011 haben Selbständige die Möglichkeit der so genannten Antragspflichtversicherung (frühere Bezeichnung: „Freiwillige Weiterversicherung“) in der Arbeitslosenversicherung. Dabei ist zu beachten, dass für die Antragstellung eine dreimonatige Ausschlussfrist gilt.
- Wer einen Gründungszuschuss bezieht, unterliegt nicht automatisch der Rentenversicherungspflicht. Eine mögliche Rentenversicherungspflicht bzw. weitere Möglichkeiten der rentenversicherungsrechtlichen Absicherung sind mit dem Rentenversicherungsträger zu klären.
Weiterführende Informationen zum Gründungszuschuss und zum Gründercoaching durch einen Unternehmensberater
Hinweise und Hilfen zum Gründungszuschuss enthält die Schrift „Hinweise und Hilfen zur Existenzgründung“ der Bundesagentur für Arbeit.
Ausführliche Informationen zur Beratung durch einen erfahrenen und autorisierten Unternehmensberater im Rahmen des „Gründercoaching Deutschland“ (GCD-AL) gibt es auf der Internetseite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
(Quellen: Bundesagentur für Arbeit, Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW))
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