Knapp 2 Milliarden EURO in 2010 für den Gründungszuschuss
Arbeitslose (ausschließlich Bezieher von Arbeitslosengeld, die durch Aufnahme einer selbständigen und hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden) können zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung einen Gründungszuschuss über die Bundesagentur für Arbeit erhalten. Über 145.000 Arbeitslose haben im Jahr 2010 diesen Gründungszuschuss in Anspruch genommen. Dafür hat die Bundesagentur für Arbeit knapp 2 Milliarden Euro ausgegeben.
Förderung des Coaching bei der Gründung aus der Arbeitslosigkeit durch Unternehmensberater
Menschen in der Arbeitslosigkeit sehen sich oft vor einem hohen, kaum überwindbaren Berg stehen. Ein möglicher Ausweg ist die Selbständigkeit. Am Anfang einer Existenzgründung steht immer die Geschäftsidee von der der Existenzgründer begeistert ist. Dann kommt die eigentliche Arbeit. Aus seiner Geschäftsidee muss mit einem Unternehmensberater ein tragfähiges Konzept entwickelt werden. Hier sollten alle Punkte, die für die Gründung und das Funktionieren der zukünftigen Existenz erforderlich sind, berücksichtigt werden.
In dieser Phase gilt es so viel wie möglich an Informationen zu sammeln. Gute Ansprechpartner sind erfahrene Unternehmensberater, Gründungszentren, die nächstgelegene IHK, die örtliche Handwerkskammer sowie der Businessplanwettbewerb NUK Neues Unternehmertum Rheinland e.V. und start2grow.
Bundesregierung plant schärfere Zugangsbedingungen beim Gründungszuschuss
Die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen hat jetzt neue Bedingungen für den Gründungszuschuss vorgestellt. Von der Leyen plant u.a. folgende Änderungen:
- Die Gewährung des Gründungszuschusses soll in eine Ermessensleistung umgewandelt werden. Bisher hatte der Existenzgründer einen Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss. Die Bundesagentur für Arbeit entscheidet nun individuell über die Gewährung des Zuschusses.
- Arbeitslose mussten bisher noch 90 Tage einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Dann stand ihnen der Gründungszuschuss zu. Jetzt sind 120 bis 180 Tage im Gespräch.
- Der Gründungszuschuss soll in der ersten Bewilligungsphase zeitlich auf 6 Monate verkürzt werden (bisher 9 Monate).
- Im Gegenzug soll die zweite Bewilligungsphase von bisher 6 auf 9 Monate verlängert werden.
(Foto: Fotolia © Heinzgerald – Fotolia © Paul Fleet)
Hallo, ich bin mal so frech und poste was in deinen Blog. Sieht super aus! Ich benutze auch seit kurzem WordPress diverse Sachen verstehe ich aber noch nicht. Dein Blog ist mir da immer eine grosse Anregung. Weitermachen!
Hallo Vincent, das freut mich. Ich gebe mir ne menge Mühe interessante Inormationen zu bringen. Der, der dabei am meisten lernt, bin ich. Ich freue mich, wenn meine Leser daraus einen Nutzen ziehen und gebe gern mein Wissen kund.