KfW senkt die Zinsen für den Gründerkredit – StartGeld und für den Gründerkredit – Universell
Existenzgründer und junge Unternehmer: 936.000 Frauen und Männer haben sich im Jahr 2010 selbstständig gemacht. Viele davon haben ein Förderdarlehen der KfW-Bank in Anspruch genommen.
Zum 1. April 2011 wurden die Konditionen zum Gründerkredit – Startgeld attraktiver gestaltet. Aktuell wurden Zinssätze weiter reduziert. Der KfW-Gründerkredit – Universell ist jetzt schon ab 1,97 % Zinsen zu haben. Der KfW-Gründerkredit – Startgeld ist mit 3,71 % teurer, allerdings übernimmt die KfW hier 80 % des Risikos der Hausbank. Nachfolgend die wichtigsten Eckdaten.
KfW-Gründerkredit – Startgeld
- Zins ab 3,71 %
- max. 100.000 Euro zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln (davon max. 30.000 Euro); max. Fremdfinanzierungsbedarf 100.000 Euro,
- 80 Prozent Haftungsfreistellung,
- Laufzeit: bis zu 5 oder bis zu 10 Jahre (bei einem bzw. zwei tilgungsfreien Anlaufjahren)
KfW-Gründerkredit – Universell
- Zins ab 1,97 %,
- max. 10 Millionen Euro pro Vorhaben zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln,
- keine Haftungsfreistellung,
- Laufzeit: bis zu 5 Jahre (mit einem tilgungsfreien Anlaufjahr) für Betriebsmittelkredite; für Investitionskredite: wahlweise bis zu 5 oder bis zu 10 Jahren (mit einem bzw. zwei tilgungsfreien Anlaufjahren bis zu 20 Jahren (mit bis zu drei tilgungsfreien Anlaufjahren) bei überwiegenden Bauinvestitionen oder dem Unternehmenserwerb/ Anteilskauf.
Weitere Hinweise finden Sie in den folgenden Artikeln:
Gründungsberatung zum KfW-Gründerkredit – Startgeld
Kredite für Gründer aus der Inlandsförderung der KfW-Bank
(Quelle: KfW Infobrief für Unternehmensberater September 2011;
Foto: © Heinzgerald – Fotolia)
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