Der 1. April steht bevor. Zu diesem Datum ändert die KfW Bankengruppe ihre Förderangebote. Die bislang bestehenden Förderprogramme werden durch den so genannten KfW-Gründerkredit ersetzt. Dieser kann von Existenzgründern oder von mittelständischen Unternehmern und Freiberuflern in Anspruch genommen werden, sofern sie noch nicht länger als drei Jahre selbstständig sind. Der KfW-Gründerkredit enthält zwei Elemente: den KfW-Gründerkredit – StartGeld und den KfW-Gründerkredit – Universell. Die KfW teilt mit, dass beide Kredite leichter zu beantragen seien und erweiterte Finanzierungsmittel ermöglichen.
KfW-Gründerkredit – StartGeld
Das neue Förderangebot KfW-Gründerkredit – StartGeld ist als Nachfolger des bisherigen Förderprogramms KfW-StartGeld gedacht und richtet sich wie sein Vorgänger an Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler und Unternehmensnachfolger. Das mögliche Darlehen wird auf max. 100.000 Euro kräftig aufgestockt (zuvor bis 50.000 Euro). Ebenso können künftig bis zu 30.000 Euro (zuvor bis zu 20.000 Euro) für Betriebsmittel gewährt werden. Vorhaben bis zu 25.000 Euro benötigen keinen Liquiditätsplan mehr.
KfW-Gründerkredit – Universell
Mit dem neuen KfW-Gründerkredit – Universell können Höchstbeträge von bis zu zehn Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Er entspricht so größtenteils dem bisherigen KfW-Unternehmerkredit. Die Zinsen werden hierbei risikoabhängig von der Hausbank festgelegt, die das alleinige Kreditausfallrisiko tragen soll. Maßgebliche Kriterien sind die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Bonität des Antragstellers sowie der Wert der verfügbaren Sicherheiten.
(Quelle: Beitrag Nr. 196964 vom 03.03.2011 – startothek aktuell)
Schreibe einen Kommentar