Schlagwort: Gründercoaching

Mit dem GCD Gründercoaching Deutschland die Unternehmensberatung junger Unternehmen bis zum fünften Jahr ihres Bestehend gefördert.

  • Ihr Stundensatz als Selbständiger oder Freiberufler (Teil 1)

    Ihr Stundensatz als Selbständiger oder Freiberufler (Teil 1)

    Teil 1: So kalkulieren Sie ihren angemessenen Stundensatz

    Sieben Regeln, die Sie beachten müssen, wenn Sie einen angemessenen Stundensatz kalkulieren

    Viele Freiberufler und Selbständige verkaufen sich weit unter Wert. Viel schlimmer: Ihr Stundensatz liegt so niedrig, dass sie bei realistischer Betrachtung damit nicht einmal die laufenden Kosten decken, geschweige denn Rücklagen für Auftragsarme Zeiten, Krankheit, Urlaub oder die Altersvorsorge bilden können.

    „Das zahlt mir doch kein Mensch, das ist zu viel“ höre ich oft, wenn es um das Aufrufen eines vernünftigen Stundensatz geht. Aber mal ehrlich: Wollen Sie mit Ihrem Business ein angemessenes Gehalt erzielen oder sich weiterhin auf Hilfsarbeiterniveau bewegen?

    In diesem Artikel löse ich für Sie diese und andere Fragen, welche sich meine Mandaten immer wieder stellen. Oder verinnerlichen Sie die wichtigen Regeln zur Kalkulation des Stundensatzes mit meinem E-Book als PDF oder Hörbuch für unterwegs.

    In dem E-Book erfahren Sie auch, wie ich selbst mit der Hilfe von Lambert Schuster meinen Stundensatz entwickelt und dadurch unabhängiger geworden bin.

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    1. Sicherheit in der Kalkulation zum Stundensatz
    2. Mehr Umsatz durch höheren Stundensatz
    3. Vermeidung teurer Fehler bei der Kalkulation
    4. Schritt für Schritt Anleitung
    5. Das richtige Mindset zu hohen Stundensätzen

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    Was kostet eine Stunde als Selbständiger?

    Was aber ist nun der „richtige“ Stundensatz, den Sie an Ihre Kunden verrechnen müssen, um einerseits konkurrenzfähig zu sein und andererseits ein befriedigendes Einkommen zu erzielen? Wohlgemerkt – ein Einkommen, das auch dann Ihren Lebensunterhalt sichert, wenn die Aufträge für eine Weile ausbleiben, Sie krank werden oder auch mal Urlaub machen wollen.

    Stundensatz-Regel Nummer 1:
    Ihre Einnahmen müssen höher sein als Ihre Ausgaben!

    Es klingt nach einer Selbstverständlichkeit, und doch gibt es nicht wenige Freelancer, deren Einnahmen unter den Ausgaben liegen und die damit ein negatives Ergebnis erzielen. Das fällt nicht immer sofort auf, weil viele Kosten, die man für den Stundensatz eigentlich berücksichtigen müsste, nicht betrachtet werden. Langfristig jedoch rächt sich ein so niedriger Stundensatz, der zwar für Aufträge sorgen kann, Ihnen aber kaum die Butter auf dem Brot bezahlt.

    Ihr „Gehalt“ als Selbständiger: Was müssen Sie im Monat verdienen?

    Wie hoch müssen Sie also den Stundensatz für Ihre Dienstleistung ansetzen? Wie Ihre Kosten kalkulieren? Und vor allem: Wie legen Sie Ihren Stundensatz im Spannungsfeld der Preisvorstellung Ihrer Kunden, dem Konkurrenzpreis und Ihrer eigenen Selbstkosten fest?

    Stundensatz-Regel Nummer 2:
    Ihr Gehalt darf nicht unter dem Durchschnittsgehalt eines Angestellten liegen!

    Welches „Gehalt“ Sie monatlich erwerben wollen, müssen Sie letztlich selbst festlegen. Aber Sie stimmen sicherlich mit mir überein, dass Sie mindestens gleichgestellt sein sollten mit dem Durchschnitts-verdienst eines Angestellten in Deutschland. Das durchschnittliche Bruttogehalt eines vollbeschäftigten Arbeitnehmers inklusive Sonderzahlungen beläuft sich das Bruttodurchschnittsgehalt von 3.118 Euro und ein Median von 43.842 Euro für ganz Deutschland. Monatlich runtergebrochen sind letzteres dann 3.653,50 €.

    Falls Sie mir nicht glauben, überzeugen Sie sich beim aktuellen Gehaltsreport im Handelsblatt.

    Diese Kosten müssen Sie als Freiberufler und Selbständiger für Ihren Stundensatz berücksichtigen

    Nun reicht es längst nicht aus, das durchschnittliche Monatseinkommen eines Angestellten durch die Anzahl der üblichen monatlichen Arbeitsstunden zu dividieren, um Ihren Stundensatz zu ermitteln. Denn es sind noch einige zusätzliche Kosten zu berücksichtigen.

    Stundensatz-Regel Nummer 3:
    Berücksichtigen Sie die Kosten für die Sozialversicherung!

    Arbeitgeber eines Angestellten zahlt zum Bruttogehalt von 3.635,50 € noch den Arbeitgeberanteil für die Sozialversicherung, also Krankenkasse, Rentenversicherung und Pflegeversicherung, hinzu. Dieser Anteil beläuft sich auf 19,325 Prozent bzw. 706,03Euro. Für einen korrekten Vergleich zwischen Angestelltengehalt und den Einkünften für Freiberufler oder Selbständige als Basis für einen angemessenen Stundensatz, beläuft sich damit das Bruttogehalt inklusive Arbeitgeberanteil auf 4.341,54 Euro.

    Selbstständiger Kosten im Monat

    Wie viele Arbeitstage hat ein Jahr? Was bedeutet das für Ihren Stundensatz als Freiberufler oder Selbständiger?

    Bruttogehalt plus Sozialversicherung, klare Sache: Da muss man nur noch das Ergebnis durch die Anzahl der Arbeitsstunden teilen, dann steht der Stundensatz für Sie als Freelancer oder Selbständiger.
    4.341,54 Euro mal 12 (Monate) geteilt durch 365 Tage geteilt durch 8 (Stunden pro Tag) – voilà, macht 17,84 Euro Stundensatz… Oder doch nicht?

    Stundensatz-Regel Nummer 4:
    Sie können nicht 365 Tage im Jahr arbeiten!

    Natürlich nicht. Selbstverständlich wissen Sie, dass Sie nicht 365 Tage im Jahr arbeiten können, schließlich gibt es Wochenenden und Feiertage (die viele Freiberufler und Selbständige aber nicht davon abhalten, trotzdem den ganzen Tag im Büro zu hocken und „endlich einmal in Ruhe etwas abzuarbeiten“). Man geht von durchschnittlich 21 Arbeitstagen im Monat aus, tatsächlich sind es aber deutlich weniger.

    Für Sie als Freelancer oder Selbständiger bedeutet das:
    – Weniger Arbeitstage = weniger produktive Stunden
    – In Ihrem Stundensatz müssen sich diese Zeiten daher widerspiegeln

    Ermitteln Sie zunächst die Anzahl der Stunden eines Durchschnittsmonats. Von den 365 Kalendertagen eines Jahres werden alle Tage abgezogen, an denen Sie (regulär) nicht arbeiten, also Wochenenden (104 Tage), Feiertage (zwischen 9 und 16 Tage), Urlaub (25 bis 30 Tage), Krankheit (ca. fünf Tage) und Zeiten für Ihre Weiterbildung (ebenfalls fünf Tage). Ungeachtet dessen, ob Sie tatsächlich am Wochenende nicht arbeiten, wirklich Urlaub machen oder überhaupt nie krank werden – für Ihren Stundensatz sollten Sie diese Zeiten auf keinen Fall außer Acht lassen.

    Nach Abzug all dieser Tage bleiben pro Jahr schließlich noch 211 und pro Monat im Schnitt 17,5 reguläre Arbeitstage übrig, wie nebenstehende Rechnung zeigt.

    Gut, jetzt ist es aber wirklich einfach, Ihren Stundensatz als Freiberufler oder Selbständiger zu ermitteln. 4.341,54 Euro geteilt durch 17,5 Arbeitstage, das macht 248,09 Euro pro Arbeitstag und bei einem Achtstundentag 31,01 Euro pro Stunde. Fertig! Meinen Sie?

    Kosten Tagessatz => 4.341,54 € : 17,5 Arbeitstage = 248,09 € pro Tag
    Kosten Stundensatz => 4.341,54 € : 17,5 Arbeitstage : 8 Stunden = 31,01 € pro Stunde

    (Unnötig zu sagen, dass auf diesen Stundensatz noch 19 % Mehrwertsteuer gerechnet werden, die wir treuhänderisch für den Staat einnehmen und im Monat darauf wieder an das Finanzamt abliefern müssen.)

    Welche Kosten fallen an und was bedeutet das für Ihre Stundensatz-Kalkulation als Freiberufler oder Selbständiger?

    Jetzt kommen die Kosten ins Spiel. Ein Angestellter geht an seinen Arbeitsplatz in seinem Büro, arbeitet mit einem Computer, der ihm von seinem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt und Bedarfsfall repariert und gewartet wird. Er muss sich nicht um Software und Lizenzen kümmern und keinen Gedanken an die Kosten verschwenden, die sein Arbeitsplatz mit sich bringt. Sie als Freiberufler oder Selbständiger müssen das aber sehr wohl, und das muss sich selbstverständlich auch in Ihrem Stundensatz niederschlagen.

    Stundensatz-Regel Nummer 5:
    Ohne Geschäftsausstattung und Grundkosten geht es nicht.

    Miete, Heizung, Strom, Büromaterial, Telefonkosten, Reisekosten, Kosten für Weiterbildung, Versicherungen, Beratung und noch das eine oder andere mehr. Hier kommen schnell 1.500 Euro im Monat zusammen. Vielleicht erscheint Ihnen das ein bisschen zu hoch. Aber das macht nichts. Hier geht es um den Rechenweg der Kalkulation zu Ihrem Stundensatz, und der darf natürlich in Ihrem individuellen Fall etwas anders ausfallen. Also monatlich 4.341,54 Euro plus die 1.500,00 Euro Kosten.

    Die monatlichen Gesamtkosten müssen Sie nun zu Ihrem bereits ermittelten Gehalt hinzuaddieren. Bei 17,5 Arbeitstagen ergibt die Stundensatzkalkulation folgendes:

    Kosten Tagessatz => 5.841,54 € : 17,5 Arbeitstage = 333,80€ Netto pro Tag
    Kosten Stundensatz => 5.841,54 € : 17,5 Arbeitstage : 8 Stunden = 41,73 € Netto pro Stunde

    Wie viele Stunden können Sie produktiv arbeiten? Wie wirkt sich das auf Ihren Stundensatz als Freiberufler oder Selbständiger aus?

    Sie ahnen es bereits: In obiger Rechnung ist immer noch nicht alles berücksichtigt. Denn leider ist es für Freiberufler und Selbständige nahezu unmöglich, 100 Prozent der Arbeitszeit als Honorar abzurechnen. Büroorganisation und Buchhaltung, Akquise, Marketing und Vertrieb, all dies sind (neben Urlaub, Krankheit etc., welche wir bei der Errechnung der Arbeitstage berücksichtigt haben) weitere Zeiten, die Sie nicht abrechnen können. Bei der Kalkulation Ihres Stundensatzes als Freiberufler oder Selbständiger dürfen Sie diese aber dennoch nicht außer Acht lassen.

    Stundensatz-Regel Nummer 6:
    Denken Sie an die „unproduktiven“ Zeiten!

    Von den oben ermittelten Arbeitstagen (17,5 pro Monat) ist nicht jede eine „produktive Stunde“, so der Fachterminus, die Sie an Ihre Kunden verrechnen (fakturieren) können. „Unproduktive Stunden“ sind diejenigen, die für administrative Aufgaben und Vertriebsleistungen anfallen.

    Für die Weiterführung der Kalkulation zum Stundensatz für Freiberufler und Selbständige gehen wir in dieser Rechnung davon aus (und das ist ein optimistischer Ansatz dass nur zwei Drittel Ihrer verfügbaren Stunden produktiv sind, also 66,7 % Ihrer Arbeitszeit. Dann verbleiben von den 17,5 Arbeitstagen nur noch 11,7 produktive Arbeitstage im Monat. Das wirkt sich für Sie in der Kalkulation zum Stundensatz folgendermaßen aus:

    Kosten Tagessatz => 5.841,54 € : 11,7 Arbeitstage = 499,28 € Netto pro Tag
    Kosten Stundensatz => 5.841,54 € : 11,7 Arbeitstage : 8 Stunden = 62,41 € Netto pro Stunde

    Das hört sich doch schon ganz annehmbar an. Oder?

    Ohne Gewinn kein Geschäft!

    Ja, Sie vermuten richtig: Das reicht immer noch nicht. Denn in diesem Stundensatz ist noch kein Cent Gewinn enthalten. Gewinn? Wieso Gewinn?

    Stundensatz-Regel Nummer 7:
    Jeder Unternehmer, auch der Selbständige oder Freiberufler, braucht einen Gewinn!

    Der Gewinn Ihres Unternehmens geht in die sogenannten Rücklagen. Diese werden zum Beispiel bei notwendigen Investitionen benötigt. Auch und ganz besonders bei Freiberuflern oder Selbstständigen können mal „Durststrecken“, also Phasen mit einem Auftragsloch, auftreten. Wohl dem, der jetzt Rücklagen gebildet hat. Diese reichen hoffentlich, um die Durststrecke der Akquise bis zum nächsten Auftrag zu überwinden.

    Kalkulieren Sie mit einem Gewinn zwischen 20 bis 30 Prozent. In diesem Beispiel bleiben wir bei 20 Prozent. Beachten Sie bitte: Diese 20Prozent beziehen sich nicht auf die Kosten, sondern auf die Einnahmen, also auf den Umsatz. Wenn wir aber vom Basiswert Kosten ausgehen, dann muss der Stundensatz durch 0,80 dividiert werden. Dann stimmt die Rechnung, und die Kalkulation zum Stundensatz für Selbstständige lautet nun:

    Preis Tagessatz => 5.841,54 € : 11,7 Arbeitstage : 0,80 = 624,10 € Netto pro Tag
    Preis Stundensatz => 5.841,54 € : 11,7 Arbeitstage : 8 Stunden : 0,85 = 78,01 € Netto pro Stunde

    Jetzt ist es geschafft. Unsere Kalkulation für Selbständige und Freiberufler bei den obigen Ansätzen ermittelt einen Tagessatz von 624,10 Euro und einen Stundensatz von 78,01 Euro. Immer zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer.

    Fazit: Ihr Stundensatz als Freiberufler oder Selbständiger
    muss viele Kriterien berücksichtigen

    Hüten Sie sich vor Milchmädchenrechnungen. Sie können nicht einfach das Gehalt eines Angestellten eins zu eins auf Ihre Einnahmen übertragen. Denken Sie bei Ihrer Kalkulation zum Stundensatz immer daran, dass Sie weitaus mehr Kosten zu tragen haben als ein Angestellter. Sozialversicherung, Geschäftsausstattung, Nebenkosten – all dies sind finanzielle Belastungen, die Sie tragen und die sich in Ihrem Stundensatz widerspiegeln müssen. Dazu kommen Krankheits- und Urlaubstage, Zeit für Büroorganisation, Buchhaltung, Akquise, Vertrieb und Marketing. Diese „unproduktiven“ Zeiten können Sie nicht abrechnen, sie müssen daher über einen angemessenen Stundensatz ausgeglichen werden. Kalkulieren Sie in Ihren Stundensatz unbedingt einen Gewinn ein, er ist Ihre Rücklage für auftragsarme Zeiten und Ihr Finanzpolster für Investitionen.

    HIER GEHT ES WEITER
    Teil 2 zum Einkommen als Selbständiger oder Freiberufler im Dienstleistungsgeschäft: „Was am Ende übrigbleibt – So viel verdienen Sie tatsächlich“

    Hinweis zur Stundensatz-Kalkulation

    Dieser Beitrag wurde mit den aktuell gültigen Daten zum 7. Dezember 2019 aktualisiert – alles ohne Gewähr.

  • Stundensatz Kalkulation für Freiberufler oder Selbständiger (2)

    Stundensatz Kalkulation für Freiberufler oder Selbständiger (2)

    Stundensatz Teil 2: Was am Ende übrig bleibt – So viel verdienen Sie tatsächlich

    Im ersten Teil des vorliegenden Artikels („Ihr Einkommen als Selbständiger oder Freiberufler im Dienstleistungsgeschäft. Teil 1: So kalkulieren Sie Ihren angemessenen Stundensatz“) haben Sie erfahren, wie Sie als Freiberufler oder Selbständiger Schritt für Schritt einen angemessenen Stundensatz ermitteln.

    Sie haben gesehen, dass es nicht ausreicht, Ihre Einnahmen mit einem durchschnittlichen Gehalt gleichzusetzen und daraus Ihren Stundensatz zu ermitteln. Sozialversicherung, Nebenkosten, Geschäftsausstattung sowie „unproduktive“ Stunden, Krankheit, Urlaub, Weiterbildung – all dies will bei der Stundensatzkalkulation berücksichtigt sein. Ansonsten droht langfristig der Zusammenbruch Ihres Geschäftsmodells – oder Ihr eigener Zusammenbruch, weil Sie aufgrund Ihres zu geringen Stundensatzes zu viele Stunden arbeiten müssen, um auf ein akzeptables Gehalt zu kommen.

    Lesen Sie zuerst den ersten Teil „So kalkulieren Sie Ihren angemessenen Stundensatz“, bevor Sie sich in diesem Artikel mit Ihrem tatsächlichen Einkommen als Selbständiger oder Freiberufler befassen.

    Ihr Stundensatz als Freiberufler oder Selbständiger: Was bleibt eigentlich für mich übrig?

    Im ersten Teil dieses Artikels sind wir von einem durchschnittlichen Monatseinkommen eines Angestellten von 4.341,54 Euro ausgegangen und haben dies als Berechnungsgrundlage für Ihren Stundensatz verwendet.

    Brutto-Jahreseinkommen

    Ein Kundenpreis von 78,01 Euro netto pro Stunde (Ableitung siehe Teil 1 zum Stundensatz für Dienstleister und Freiberufler) sind – unter Berücksichtigung aller Kosten, Rücklagen und Zuschlägen (die Sie als Angestellter ja nicht hätten bzw. die für Sie übernommen würden) – dabei herausgekommen. Demgegenüber steht vergleichbar ein Bruttojahresgehalt eines Angestellten von 43.842 Euro.

    Stundensatz Kalkulation für Selbständige und Freiberufler Stand 04.2017

    Sozialversicherung

    Davon müssen wir 19,6 % (bei Kinderlosen etwas weniger) für den Arbeitnehmerbeitrag der Sozialversicherungsbeiträge (für Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung) abziehen, zusammen 8.593,03 Euro im Jahr.

    Zu versteuerndes Einkommen

    Der Einkommenssteuermessbetrag ermittelt sich aus dem

    Einkommensteuertabelle 2019 - Grundtabelle

    Bruttoeinkommen (43.842 Euro oder 3.653,50 Euro x 12 Monate) abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge (8.593,03 Euro) und 1.500 Euro Werbekostenpauschale. Das ergibt ein zu versteuerndes Einkommen von 33.748,97 Euro.

    Einkommensteuer

    Laut Standard Einkommensteuertabelle 2023 (Grundtabelle 2023) ergibt sich zu diesem Bruttogehalt eine Einkommensteuer von 5.827 Euro (22,3 %). Des Weiteren müssen von dem zu versteuernden Einkommen (33.748,97 Euro) 928,10 Euro (2,75 %)  für den Solidaritätszuschlag sowie 1.518,70 Euro (4,5 %) für die Kirchensteuer abgezogen werden.

    Nettoeinkommen

    Es bleibt ein Nettoeinkommen von 31.302,17 Euro pro Jahr und 2.608,51 Euro pro Monat. Für einen Angestellten ergibt sich ein Einkommen pro Stunde (bei 169 Arbeitsstunden im Monat) von 15,43 Euro. Sie könnten jetzt sagen, dass Ihr Stundenlohn als Freiberufler oder Selbständiger ja höher liegt, weil Ihre produktive Zeit nur 11,7 Tage bzw. 93,6 Stunden beträgt. Doch in Wahrheit müssen Sie alle Arbeitsstunden mit berücksichtigen – Sie erzielen also als Selbstständiger mit einem Stundenhonorar von 78,01 Euro tatsächlich einen Verdienst von Netto 15,61  Euro pro Stunde.

    WICHTIG! Rücklage für die Einkommensteuer

    Vergessen Sie nie die monatliche Rücklage für Ihre Einkommensteuer! In diesem Fall sind es 908 Euro pro Monat. Denn es wird Sie übel treffen, wenn nach mehr als einem Jahr die Steuernachforderung kommt und Sie dieses Geld (691,26 Euro * 12 Monate = 8.295,08 Euro) bereits ausgegeben haben.

    Diesen Stundensatz bezahlt der Kunde niemals!

    78,01 Euro (Ableitung siehe Teil 1 zum Beitrag über den Stundensatz für Selbstständige und Freiberufler)! „Das kann ich doch nicht an meinen Kunden berechnen. Das bezahlt der mir niemals!“ So? Meinen Sie? Ja, sind Sie denn die Caritas? Oder wollen Sie mit Ihrer Tätigkeit als Selbständiger oder Freiberufler Ihren Lebensunterhalt bestreiten?

    Nutzenargumentation statt Kostenrechtfertigung

    Ja, möglicherweise verrechnet der Wettbewerber einen niedrigeren Stundensatz! Dann haben Sie ein Problem in der Findung des richtigen Stundensatzes im Spannungsfeld Ihrer Kosten, den Preisvorstellungen Ihres Kunden und dem Marktpreis. Jetzt gilt es dem Kunden klarzumachen, warum er diesen Stundensatz akzeptieren muss. Aber Vorsicht: Begehen Sie nicht den Fehler, Ihre Kosten zu rechtfertigen, sondern stellen Sie Ihre Vorteile und den Kundennutzen überzeugend dar. Wie man das macht, erfahren Sie in meinem Artikel „Preisargumentation – Kostenverteidigung oder Nutzenargumentation

    Stundensatz-Kalkulation für Selbstausbeuter

    Sie sind immer noch nicht überzeugt? Nun, der erste Schritt ist Ihre persönliche Erkenntnis als Freiberufler oder Selbständiger, dass Sie nur mit einem vernünftigen Stundensatz auf Dauer wirtschaftlich arbeiten können.

    Wenn Sie aber immer noch glauben, dass ein Stundensatz von 86,47 Euro netto zu hoch ist und dass Sie diesen nicht am Markt durchsetzen können, dann liefere ich Ihnen im Folgenden eine Kalkulation für Selbstständige und Freiberufler, die einer Selbstausbeutung gleichkommt:

    Der Selbstausbeuter-Stundensatz für Sie als Freiberufler oder Selbständiger

    Für alle Selbstausbeuter unter Ihnen zeige ich hier als krasse

    Stundensatz Kalkulation für Selbstausbeuter
    Stundensatz gegenüber Mindestlohn

    Alternative eine Stundensatz-Kalkulation auf der Basis von Minimalkosten auf.

    Ich unterstelle, dass Ihnen ein Mindestlohn für die monatlichen Privataufwendungen ausreicht und setze dafür 1.748 Euro an. Die monatlichen Geschäftskosten (Fixkosten wie Miete, Versicherung etc.) betragen 752 Euro. Das macht monatliche Gesamtkosten von 2.500 Euro.

    Jetzt kommt es noch krasser. Sie arbeiten nicht nur für ganz wenig Geld, sondern Sie arbeiten auch unwahrscheinlich viel, nämlich 250 Stunden im Monat. Sie sind ja ein Selbstausbeuter! Sie sehen schon, ich habe die Rechnung bewusst einfach angesetzt. Dann kostet eine Stunde gerade mal zehn Euro. Ihr Stundensatz beträgt dann nur zehn Euro, zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer, also 11,90 Euro.

    Konkurrenzloser Stundensatz oder am Rande des Machbaren?

    Warnung an die Selbstausbeuter vor einem zu niedrigen Stundensatz

    Gut, damit sind Sie natürlich konkurrenzlos. Fragt sich nur, wie lange Sie das durchhalten. Ich warne Sie nachdrücklich vor dieser selbstausbeuterischen Kalkulation des Stundensatzes und stelle folgende Fragen:

    • Wie sorgen Sie vor für den Krankheitsfall?
    • Welche Vorsorge treffen Sie für Ihre Rente?
    • Was machen Sie im Falle der Arbeitslosigkeit?
    • Wie wollen Sie die Einkommensteuer finanzieren?
    • Wie lange halten Sie es durch, 250 Stunden pro Monat zu arbeiten?
    • Haben die Kunden für Sie im Monat 250 Stunden Zeit?
    • Wann erbringen Sie die administrativen Büroarbeiten?
    • Wer macht bei Ihnen Marketing und Vertrieb?

    Fazit zur Kalkulation des Stundensatzes für Selbstständige und Freelancer

    Sollte Ihnen der Gedanke kommen, dass Ihr Stundensatz zu hoch sein könnte, denken Sie immer an oben stehende Rechnung. Ihre Arbeit als Selbständiger oder Freiberufler MUSS mindestens das einbringen, was ein Angestellter im Durchschnitt verdient. Setzen Sie niemals weniger als 50 Euro Stundensatz an, besser sind mindestens 65 Euro.

    Ehrlich gerechnet sollten Sie aber einen Stundensatz von 86,47 Euro als Richtgröße ansetzen. Dafür darf ein Kunde natürlich auch gute Arbeit erwarten. Stellen Sie Ihre Vorteile heraus, aber tappen Sie nicht in die Rechtfertigungsfalle. Lesen Sie dazu meinen Artikel „Preisargumentation – Kostenverteidigung oder Nutzenargumentation“.

    Entscheidend sind die Aufwendungen, die Sie zusätzlich im Büro erbringen müssen und die Ihnen das Marketing und der Vertrieb abverlangen. Diese Aufwendungen können bei anspruchsvollen Selbstständigen mit relativ kurzen Einsätzen bei Ihren Kunden durchaus 50 Prozent der verfügbaren Arbeitszeit ausmachen. Dann sind sogar Stundensätze um 100 Euro durchaus berechtigt.

    Hinweis zur Stundensatz-Kalkulation

    Dieser Beitrag wurde mit den aktuell gültigen Daten zum 30. November 2023 aktualisiert – alles ohne Gewähr.

     (Fotos: Fotolia © stboy | Lambert Schuster)

  • Der Weg in die Selbstständigkeit – Diese Herausforderungen warten auf Sie

    Der Weg in die Selbstständigkeit – Diese Herausforderungen warten auf Sie

    Gastbeitrag von Thomas Trinklein

    Wer eine außergewöhnliche Geschäftsidee hat oder eine Nische für Produkte oder Dienstleistungen zu erkennen glaubt, denkt früher oder später daran, sich selbstständig zu machen und sein eigenes Unternehmen ins Leben zu rufen. Doch ein einzigartiges Produkt oder eine besondere Dienstleistung allein machen noch kein funktionierendes Unternehmen aus. Sowohl vor als auch nach der eigentlichen Gründung steht eine Reihe von Aufgaben an, mit denen Sie sich vermutlich noch nie zuvor auseinandergesetzt haben. Viele Herausforderungen lassen sich jedoch mit etwas Rechercheaufwand und Beratung an der richtigen Stelle unkompliziert meistern. Auch Fortbildungen und Schulungen bringen einem die Grundlagen des Unternehmertums bei. Andere Aufgaben können Sie auslagern, von Mitarbeitern erledigen lassen oder mit der passenden Software auch selbst ausführen.

    Existenzgründer auf dem Weg in die Selbstständigkeit

    Die Entscheidung für eine Rechtsform

    Über die ersten Schritte können Sie sich in Gründerseminaren informieren oder vom Unternehmensberater begleiten lassen. Hier können Sie auch die Wahl einer geeigneten Rechtsform diskutieren. Denn wer nicht aus der Branche kommt, kennt sich damit meist nicht gut aus. Zur Debatte stehen beispielsweise folgende:

    • Einzelunternehmen
    • GbR
    • GmbH oder UG (haftungsbeschränkt)
    • KG
    • OHG
    • AG

    Sie müssen sich nicht mit allen Formen im Detail auskennen. Viele fallen auf Grund bestimmter Anforderungen an Ihre Firma sofort weg. Dennoch sollte man sich auch nicht immer für den einfachsten Weg entscheiden. Viele Gründer starten zum Beispiel mit einem kostengünstigen, unkomplizierten Einzelunternehmen. Hierbei haften Sie allerdings mit Ihrem Privatvermögen. In modernen Branchen, in denen viele Urheberrechts- und Datenschutzfragen noch nicht beantwortet sind, kann sich das allerdings unvorteilhaft auswirken. In diesem Fall ist auf Grund der Haftungsbeschränkung möglicherweise eine Kapitalgesellschaft die bessere Wahl. Wer das benötigte Stammkapital von 25.000 Euro nicht aufbringen kann, entscheidet sich vielleicht für die Gründung einer UG, die bereits ab 1 Euro möglich ist, und in Deutschland weitest gehend die Limited abgelöst hat. Hier kann es jedoch wiederum mit Krediten schwierig werden.

    Formalitäten erledigen auf dem Weg in die Selbstständigkeit

    Bis Sie die Arbeit aufnehmen können, müssen Sie je nach Art Ihres Unternehmens und der Rechtsform noch zahlreiche Formalitäten erledigen. Sie müssen:

    • Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden.
    • einen Gesellschaftsvertrag aufsetzen und beurkunden lassen.
    • die Firma im Handelsregister beim Amtsgericht eintragen lassen.
    • ein Konto eröffnen, für Kredite vorsprechen und Anträge zur Förderung ausfüllen.
    • Versicherungen abschließen.
    • den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ans Finanzamt schicken.
    • sich bei der Berufsgenossenschaft melden.
    • branchenspezifische Auflagen wie das Einholen einer Gaststättenerlaubnis im Gastronomiebereich einholen.

    Ist es dann endlich soweit und Sie beginnen den Betriebsalltag, werden Sie mit weiteren Tätigkeiten konfrontiert. Sie müssen Rechnungen schreiben, die Buchhaltung führen, Päckchen packen, Flyer entwerfen etc. Kaufmännische Komplett-Lösungen wie die Unternehmenssoftware der Firma Lexware bieten für viele Aufgaben eine gute Unterstützung. Damit haben Sie nicht nur Ihre Warenwirtschaft im Griff, Sie können auch Ihre Einnahme-Überschuss-Rechnung oder den Jahresabschluss leicht damit erledigen oder Ihre Daten an den Steuerberater weiterleiten. Sie haben Ihre Finanzlage so stets im Blick und können sehr zeitnah Ihre Strategie ändern. Für Bankgespräche u.Ä. können Sie sich alle Fakten grafisch aufbereiten lassen. Auch wenn Sie zu Beginn noch etwas unsicher sind, werden Sie doch schnell vertrauter damit, Gespräche mit Kunden, Kooperationspartnern, Lieferanten und Förderern zu führen. Besuchen Sie im Zweifelsfall entsprechende Rhetorikseminare und üben Sie mit Freunden. Läuft es gut an, können Sie bald schon Bewerbungsgespräche führen und Mitarbeiter einstellen. In diesem Zusammenhang müssen Sie sich auch mit Gehaltsabrechnungen auseinandersetzen.

    Digitale Herausforderungen auf dem Weg in die Selbstständigkekit

    Fazit

    Wer vor der großen Herausforderung einer Unternehmensgründung steht, wird zunächst einmal von der Flut an unbekannten Aufgaben überrollt. Sie erhalten aber von unterschiedlichsten Seiten Hilfe, wenn Sie darum bitten. An den Formalitäten sollte es nicht scheitern. Und wenn Sie Erfolg haben, wird sich die Mühe nicht nur finanziell auszahlen. Der Stolz auf das Geleistete wiegt oftmals noch viel schwerer.

    (Bilder: Fotolia © stockphoto-graf |shutterstock © 152920139)

  • Beratungsförderung seit Januar 2016 – Neue Beratungsrichtlinien

    Beratungsförderung seit Januar 2016 – Neue Beratungsrichtlinien

    Gastbeitrag von Daniela Schulte, Schulte Unternehmensberatung

    Die bundesweite Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen wird mit Beginn des Jahres neu ausgerichtet.

    Bis auf wenige Ausnahmen erfolgte die Vergabe von Mitteln für die Beratungsförderung und für subventionierte Kredite quasi aus einer Hand. Für die Bewilligung und Bereitstellung von Mitteln zur Beratungsförderung war die KfW verantwortlich. Mit der Neuausrichtung ab dem 1.1.2016 werden wesentliche Programme aus der Beratungsförderung der KfW eingestellt und durch eine ähnliche Beratungsförderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ersetzt. Das neue Förderprogramm der BAFA mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ fasst die bisherigen KfW-Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“, „Gründercoaching Deutschland“, „Turn Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ zusammen.

    Alle Änderungen bei der Beratungsförderung im Überblick

    Die Rahmenbedingungen für die Inanspruchnahme der Beratungsförderung, die Voraussetzungen für bisher bei der KfW zugelassene Berater und vor allem auch die Höhe der Zuschüsse im Rahmen der Beratungsförderung wurden verändert. Die folgenden Rahmenbedingungen gelten für alle Ausprägungen der Beratungsförderung im Rahmen der „BAFA – Förderung unternehmerischen Know-hows„.

    Wer kann von der Beratungsförderung profitieren?

    • Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen) – bisher „Gründercoaching“
    • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmern) – bisher „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“
    • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten) – bisher „Runder Tisch“ bzw. „Turn Around-Beratung“

    Von einer Beratungsförderung ausgeschlossen sind folgende Unternehmen:2016_Förderungsausschluss Untern1

    Was wird gefördert?

    Mit der Beratungsförderung der BAFA können zum einen allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert werden.

    Zum anderen sind mit dem Instrument der Beratungsförderung auch spezielle Beratungen möglich. Hierzu zählen Beratungen zum Ausgleich struktureller Ungleichheiten, z.B.

    • Beratungen von Unternehmen, die von Frauen, MigrantInnen oder von UnternehmerInnen mit anerkannter Behinderung geführt werden,
    • Beratungen zur besseren betrieblichen Integration von MitarbeiterInnen mit Migrationshintergrund oder zur Arbeitsgestaltung für MitarbeiterInnen mit Behinderung
    • Beratungen zur Fachkräftegewinnung, zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zur altersgerechten Gestaltung der Arbeit
    • Beratungen zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz.

    Inhaltliche Ausschlüsse von einer Beratungsförderung:2016_inhaltl. Förderungsausschluss1

    Für Unternehmen in Schwierigkeiten bietet die Förderung der BAFA Zuschüsse für eine Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit (vergleichbar mit der bisherigen Beratungsförderung „Runder Tisch“). Zusätzlich können diese Unternehmen zur Vertiefung der eingeleiteten Maßnahmen über die Beratungsförderung eine Folgeberatung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beantragen (vergleichbar mit der bisherigen Beratungsförderung „Turn Around-Beratung“).

    Damit die Beratung anerkannt wird, müssen einige Punkte beachtet werden:2016_Genehmigungsvoraussetzungen1

    Wie hoch ist der Beratungszuschuss im Rahmen der Beratungsförderung?

    Bisher haben die Unternehmen für die Beratungsförderung beim „Runden Tisch“ nichts bezahlt, nun wird für eine vergleichbare Beratung ein Eigenanteil von maximal 300€ fällig. Das sollten diese wertvollen Hilfestellungen in schwieriger Zeit jedem Unternehmen Wert sein! Die Turn Around-Beratung wurde bisher mit 50% bezuschusst, nach der Neuordnung werden auch hier 90% bezuschusst, allerdings wurde die Bemessungsgrundlage von 6.000 € auf 3.000 € halbiert, was bei üblichen Tagessätzen von 800 € weniger als 4 Beratungstage bedeutet. Der Weg zur wirtschaftlichen Gesundung verlangt aber häufig einen längeren Atem.

    Bei den Beratungen von jungen Unternehmen (vergleichbar bisheriges Gründercoaching) sind die Rahmenbedingungen bei Zuschusshöhe und Bemessungsgrundlage gleich geblieben.2016_Fördersätze1

    Wer darf beraten?

    Die Akkreditierung eines Beraters auf der KfW-Beraterbörse kann nicht für die Beratungsförderung im Rahmen der BAFA übertragen werden. Nur direkt von der BAFA akzeptierte Berater können die Beratungsförderung in Anspruch nehmen. Voraussetzungen sind dabei:

    • mindestens 50% des Umsatzes muss der Berater aus Beratungstätigkeit erzielen
    • der Berater muss über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen
    • der Berater muss einen Qualitätsnachweis erbringen, der die Planung, Durchführung, Überprüfung und Umsetzung der Arbeits- und Organisationsabläufe aufzeigt
    • der Berater muss eine richtlinienkonforme Durchführung der Beratung gewährleisten.
    • Zum Nachweis seiner Beratereigenschaft muss das Beratungsunternehmen eine Beratererklärung, einen Lebenslauf sowie einen Qualitätsnachweis (QM-Nachweis) hochladen. Die Nachweise müssen spätestens zu dem Zeitpunkt vorliegen, zu dem das BAFA über die Bewilligung des Zuschusses entscheidet, also nach Vorlage der Verwendungsnachweise.

    Weitere Formalitäten

    Die Antragstellung für die Beratungsförderung erfolgt online durch das Unternehmen über die Antragsplattform des BAFA. Erst nach Erhalt eines Informationsschreibens von der BAFA darf mit der Beratung begonnen und ein Beratungsvertrag unterschrieben werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner ihrer Wahl führen. Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen. Für Bestandsunternehmen ist ein solches Gespräch freiwillig.

    Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens muss der Verwendungsnachweis über die Antragsplattform des BAFA eingereicht werden. Die notwendigen Unterlagen finden Sie auf unter http://www.bafa.de/

    Das Unternehmen muss mindestens die Zahlung seines Eigenanteils nachweisen. Die Leitstelle prüft vorab die vorgelegten Unterlagen und leitet diese an das BAFA zur Entscheidung weiter. Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach abschließender Prüfung durch das BAFA.

    Alles bleibt beim Alten: Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)

    Von den Neuerungen bei der Beratungsförderung nicht betroffen ist das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW), welches schon vor der Gründung professionelle Unterstützung für den Gründer bietet. Gefördert werden Beratungen zur Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten oder Konzepten zur Betriebsübernahme VOR der Realisierung. Achtung: Eine Förderung von Beratungen in der Start- und Festigungsphase nach vollzogener Gründung sind ausgeschlossen! Voraussetzung ist für eine Förderung ist außerdem eine Unternehmensansiedlung in NRW.

    Die Kosten für eine professionelle externe Beratung werden zur Hälfte von der NRW-Bank bezuschusst – der maximal förderfähige Tagessatz des Beraters liegt bei 800 €, insgesamt werden bis zu 4 Tagewerke bezuschusst, bei Betriebsübernahmen bis zu 6 Tagewerken. Der Eigenanteil für den Berater, Fahrtkosten, Nebenkosten der Beraterrechnung und die Umsatzsteuer müssen vom Gründer selbst getragen werden. Diese Beratungsförderung kann bei der jeweiligen IHK beantragt werden, nicht gefördert werden Personen, die als Unternehmensberater, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater tätig werden wollen.

    Fazit:

    Die Neuordnung der Beratungsförderung ist mehr als Kosmetik. Es gibt erhebliche Veränderungen bei den Anforderungen an Berater, die ihre Qualifikation neu beweisen müssen, und der Zuschusshöhe für die Unternehmen. Das Fazit für Unternehmen in Schwierigkeiten fällt dabei gespalten aus. Positiv zu beurteilen ist der geringe Eigenanteil von nur noch 10% für die Unternehmen, auf der anderen Seite ist das Grundbudget halbiert worden. Eine nachhaltige Turn Around-Beratung ist in dieser Zeit kaum möglich. Es ist daher zu erwarten, dass eine sinnvolle „Beratungsverlängerung“ in voller Höhe vom Unternehmen getragen werden muss.

    (Fotos: © ClipArt | © Daniela Schulte)

    Daniela Schulte

    Daniela Schulte
    Schulte Unternehmensberatung
    Peter-Grubert-Str. 29 | 50354 Hürth
    Telefon: 02233 706 4105 | Mobil: 0175 9319 563
    mail: ds@schulte-unternehmensberatung.de
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  • Öffentliche Fördermittel – welches Produkt passt zu meinem Unternehmen?

    Öffentliche Fördermittel – welches Produkt passt zu meinem Unternehmen?

    Der Entscheidungsbaum für Ihr Fördermittel

    Gastbeitrag von Daniela Schulte, Schulte Unternehmensberatung

    Aus der Fülle der Fördermittel das richtige zu finden, ist eine echte Herausforderung für jeden Unternehmer. Und dennoch zeigt die Praxis: Je nach Unternehmenssituation läuft es für viele Unternehmen auf die immer gleiche Auswahl einer Handvoll Fördermittel heraus. Testen Sie selbst anhand der folgenden Übersicht, welches ein passendes Fördermittel für Sie sein könnte!Fördermittel neu ab 2016 von BaFa, KfW und Land

    Haben Sie Ihre Fördermittel (noch nicht) gefunden? Dann werfen Sie noch einen Blick in die Details!

    ERP-Gründerkredit – Universell (KfW)

    Der ERP-Gründerkredit – Universell ist das rundum sorglos Paket unter den Fördermitteln für Existenzgründer und junge Unternehmen bis maximal 5 Jahre nach Gründung, geeignet auch für den Nebenerwerb oder eine erneute Gründung. Sie erhalten bis zu 25 Mio. € Kredit, um ein Unternehmen einzurichten, zu übernehmen und zu festigen. Ebenfalls möglich: die Aufstockung einer tätigen Beteiligung.

    Gefördert werden bis zu 100% Ihrer Investitionskosten und Betriebsmittel, aber keine Übernahme von Kosten für den Lebensunterhalt. Die Auszahlung erfolgt ebenfalls zu 100%. Ausgeschlossen sind dagegen Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben und reine Finanzinvestitionen ohne tätige Beteiligung.

    Falls Sie schon 2 Jahresabschlüsse nachweisen können, bietet das Fördermittel neben den günstigen Konditionen noch eine besondere Attraktivität: Sie erhalten auf Wunsch 50 % Haftungsfreistellung. Das bedeutet, dass die KfW 50 % des Kreditausfallrisikos übernimmt – die restlichen 50 % trägt Ihre Bank, wodurch diese in der Regel einer Finanzierung deutlich offener gegenüber steht. Laufzeiten und Gestaltung sind in diesem Fördermittel sehr flexibel. Entsprechend unterscheiden sich die Konditionen. Die Laufzeiten liegen zwischen 5 und 20 Jahren bei unterschiedlich langen Tilgungsfreijahren, der Zins bewegt sich je nach Bonität zwischen 1% und gut 9%. Eine vorzeitige Tilgung ist nur gegen die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

    Für Unternehmen, die bereits Fördermittel oder andere öffentliche Beihilfen erhalten haben, ist folgendes interessant: Es gibt einen beihilfefreien Zinssatz oberhalb des EU-Referenzsatzes, so dass diese Beihilfen hier nicht angerechnet werden. Eine Inanspruchnahme der Förderung ist damit in voller Höhe möglich!

    Fördermittel: Definitionen laut KfW

    Definitionen KfW-FördermittelERP-Gründerkredit – Startgeld (KfW)

    Das ERP-Gründerkredit – StartGeld ist das perfekte Fördermittel für kleinere Gründungsvorhaben und junge Unternehmen bis maximal 3 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Sie erhalten bis zu 100.000 € Kredit, um ein Unternehmen einzurichten und zu betreiben. Das Besondere am Fördermittel: Da die KfW 80 % des Kreditausfallrisikos von Ihrer Bank übernimmt, erhalten Sie den Kredit in der Regel relativ unkompliziert.

    Gefördert werden mit dem Fördermittel bis zu 100% Ihrer Investitionskosten und Betriebsmittel. Die Auszahlung erfolgt ebenfalls zu 100%. Die Betriebsmittel dürfen maximal 30.000 € beanspruchen, der Rest muss in Ausgaben für Investitionen fließen. Da das Fördermittel an eine Person gebunden ist, kann bei Gründung im Team jeder Gründer bis zu 100.000 € beantragen. Eigenkapital ist grundsätzlich keines notwendig, allerdings wird die persönliche Mitverpflichtung des Unternehmers verlangt. Falls die 100.000 € zunächst nicht ausgeschöpft wurden, ist eine Beantragung auch zweimal möglich – bis zum Höchstbetrag von insgesamt 100.000 €. Ausgeschlossen sind Sanierungsfinanzierungen, Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben sowie reine Finanzinvestitionen ohne tätige Beteiligung, die Übernahme von Unternehmensanteilen ist bei Übernahme der Geschäftsführung jedoch möglich.

    Bei den Laufzeiten haben Sie in diesem Fördermittel die Wahl zwischen 5 Jahren mit 1 tilgungsfreien Jahr (aktuell 2,07% Zins) und 10 Jahren mit 2 tilgungsfreien Jahren (bei 2,89% Zins). Eine vorzeitige Tilgung ist nur gegen die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

    KfW-Unternehmerkredit

    Alternative 1: KfW-Unternehmerkredit

    Der KfW-Unternehmerkredit ist das Komplettpaket unter den Fördermitteln für etablierte Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt tätig sind. Sie erhalten bis zu 25 Mio. € Kredit für die Förderung Ihrer unternehmerischen Tätigkeit im In- und Ausland. Ausgeschlossen sind Nachfinanzierungen bereits begonnener Vorhaben. Laufzeiten und Gestaltung sind in diesem Fördermittel sehr flexibel. Die Laufzeit beträgt bis zu 20 Jahre, der Zins ist bonitätsabhängig und beginnt bei 1%.

    Alternative 2: KfW-Unternehmerkredit Plus

    Der KfW-Unternehmerkredit Plus ist eine Gestaltungsalternative zum normalen KfW-Unternehmerkredit für etablierte Unternehmen aus dem Bereich innovativer Geschäftsfelder. Die Unternehmen erhalten in diesem Fördermittel bis zu 7,5 Mio. € Kredit für die Förderung Ihrer unternehmerischen Tätigkeit, falls sie mindestens 3 Jahre am Markt tätig sind.

    Da das Ziel die Förderung von Innovationen mit zinsgünstigen Krediten in Deutschland ist, muss mindestens eines der folgenden Kriterien für einen Anspruch auf das Fördermittel erfüllt sein:

    • Umsatz oder Mitarbeiteranzahl ist in den letzten drei Jahren mehr als 20 % p. a. gewachsen.
    • Die Forschungsausgaben des letzten Geschäftsjahres betragen mindestens 20 % des beantragten Kreditvolumens.
    • In den letzten 24 Monaten hat das Unternehmen Zuschüsse, Kredite oder Bürgschaften aus Forschungs- und/oder Innovationsprogrammen erhalten.
    • Das Unternehmen hat in den letzten 24 Monaten einen Innovationspreis erhalten.
    • In den letzten 24 Monaten wurde ein Patent erteilt.
    • An dem Unternehmen ist ein Venture Capital-Fonds beteiligt (Minderheitsbeteiligung).
    • Das Unternehmen hat seinen Unternehmenssitz in einem Wissenschafts-, Technologie- oder Innovationspark.

    Auch hier wieder besonders attraktiv: Den durchleitenden Banken wird eine 50%-ige Haftungsfreistellung gewährt. Der Kredit aus diesem Fördermittel hat eine Laufzeit von bis zu 7 Jahren (für Investitionen) bzw. 5 Jahren (für Betriebsmittel) bei einem Zins ab 1% p.a. Ausgeschlossen sind Nachfinanzierungen bereits begonnener Vorhaben, Sanierungsfälle und Vorhaben im Ausland.

    NEU: Förderung unternehmerischen Know-Hows (BaFa)

    Erst Anfang 2015 gab es wesentliche Änderungen bei den Fördermitteln der KfW. Mit Wirkung vom Januar 2016 wurden die Fördermittel erneut stark überarbeitet – und bei der KfW ausgegliedert. Denn seit Januar ist das BaFa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) bei der Beratungsförderung zuständig. Alle aktualisierten Informationen mit den Eckdaten der neuen Fördermittel von der BaFa erhalten Sie auch hier.

    Sie interessiert auch noch die bisherige Beratungsförderung über die KfW? Dann lesen Sie gerne weiter!

    Bis Ende 2015: Beratung Runder Tisch (KfW)

    Ihr Unternehmen befindet sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten und Sie brauchen dringend externe Unterstützung, um sich einen Überblick über das Ausmaß der Krise zu verschaffen? Dann könnte das Fördermittel Beratung Runder Tisch genau das Richtige für Sie sein. Der Unternehmer erhält die Möglichkeit, mit einem qualifizierten Unternehmensberater eine Schwachstellenanalyse durchzuführen und Lösungsvorschläge zu unterbreiten, auf welchem Weg die Krise überwunden werden kann. Ziel ist es, in Gesprächen auch mit den Gläubigern des Unternehmens tragfähige Lösungen zu finden. Unternehmen, bei denen ein Insolvenzgrund (Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) bereits eingetreten ist oder die sogar schon Insolvenz angemeldet haben, sind von der Förderung ausgeschlossen. Bis auf die Fahrtkosten des Beraters und die Umsatzsteuer der Rechnung fallen keinerlei Kosten für den Unternehmer an! Der Berater erhält von der KfW direkt bis zu 10 Tagewerke mit einer Aufwandsentschädigung von 160 € pro Tag vergütet.

    Dieses Fördermittel kann nur ein erster Schritt Richtung Sanierung Ihres Unternehmens sein. Sinnvollerweise sollte sich mit dem Berater Ihres Vertrauens eine Turn-Around-Beratung anschließen, damit die Vorschläge aus der Beratung Runder Tisch in konkrete Handlungen umgesetzt werden können!

    Und noch ein wichtiger Hinweis zu den Antragsformalitäten: Der Beratungsbeginn darf in jedem Fall erst mit Datum des Zusageschreibens erfolgen! Beginnt die Beratung früher, ist die Förderung durch die KfW komplett ausgeschlossen!

    Bis Ende 2015: Turn Around Beratung (KfW)

    Auch das Fördermittel Turn-Around-Beratung richtet sich an Freiberufler und Unternehmen in Schwierigkeiten. Die KfW fördert hier die Begleitung durch einen unabhängigen Berater der KfW-Beraterbörse, der das Unternehmen in wirtschaftliche, finanziellen und organisatorischen Fragen professionell unterstützt. Ziel ist es, das Unternehmen wieder wettbewerbs- und leistungsfähig zu machen. Häufig baut die Turn Around Beratung auf die Beratung Runder Tisch auf, kann aber direkt beantragt werden. In jedem Fall ist für die Genehmigung eine Schwachstellenanalyse Voraussetzung. Die Kosten für die Unternehmensberatung werden zur Hälfte von der KfW bezuschusst – der maximal förderfähige Tagessatz des Beraters darf nicht mehr als 800 € betragen. Der Eigenanteil für den Berater, Fahrtkosten, Nebenkosten der Beraterrechnung und die Umsatzsteuer müssen wie üblich vom Unternehmen selbst getragen werden.

    Der Beratungszeitraum der Turn-Around-Beratung beträgt maximal 6 Monate. Bezuschusst werden bis zu 6.000 €, der Förderhöchstbetrag (50%) beträgt 3.000 €. Unternehmen, bei denen ein Insolvenzgrund (Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) bereits eingetreten ist oder die sogar schon Insolvenz angemeldet haben, sind von der Förderung mit diesem Fördermittel ausgeschlossen.

    Ebenfalls nicht gefördert mit diesem Fördermittel werden:

    • Beratungen zu Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen
    • gutachterliche Stellungnahmen
    • die Erstellung von Verträgen und Jahresabschlüssen
    • Buchführungsarbeiten
    • die Erarbeitung von EDV-Software
    • Beratungsinhalte, die bereits mit anderen öffentlichen Mitteln finanziert wurden
    • Die Beratungsbranchen (Steuer-, Unternehmens-, Wirtschaftsberatung)

    Bis Ende 2015: Gründercoaching (KfW)

    Mit dem Gründercoaching erhalten Existenzgründer, Unternehmensnachfolger, und junge Unternehmer Zuschüsse für das Hinzuziehen eines professionellen externen Beraters bis zu 2 Jahren nach Gründung. Vor der Gründung kann dieses Fördermittel nicht eingesetzt werden! Ziel ist es, das junge Unternehmen nachhaltig wettbewerbsfähig aufzustellen. Das Fördermittel ermöglicht mit dem Zuschuss beispielsweise Optimierungen des Businessplans, die Vorbereitung von Finanzierungsgesprächen, Erstellung von Marktanalysen und Vertriebskonzepten, Aufbau eines Controllings oder Strukturierung des Personalbereichs – letztlich also Hilfestellung in allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen.

    Die Kosten für die Unternehmensberatung werden zur Hälfte von der KfW bezuschusst – der maximal förderfähige Tagessatz des Beraters darf dabei nicht mehr als 800 € betragen, insgesamt werden bis zu 4.000 € bezuschusst. Der Eigenanteil für den Berater, Fahrtkosten, Nebenkosten der Beraterrechnung und die Umsatzsteuer müssen wie bei allen KfW-Fördermitteln üblich vom Unternehmen selbst getragen werden. Die Beratung muss innerhalb von 6 Monaten nach Genehmigung durchgeführt und abgerechnet werden.

    Nicht gefördert werden die gleichen Inhalte wie bei der Turn Around Beratung, zusätzlich sind Beschaffung/Schulung von Edv-Software sowie die Gestaltung von Werbematerialien und Websites und besondere Coaching-Maßnahmen ausgeschlossen ebenso wie Standorte im Ausland.

    Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)

    Ausschnitt Web_10_pinselAuch außerhalb der Palette der Fördermittel von BaFa und KfW gibt es attraktive Angebote für Gründer. In NRW bietet das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (Träger: Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH) sowie die IHK Beratungs- und Projektgesellschaft mbH) eine Alternative zum Gründercoaching, welches schon vor der Gründung professionelle Unterstützung für den Gründer bietet. Gefördert werden Beratungen zur Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten oder Konzepten zur Betriebsübernahme VOR der Realisierung. Achtung: Eine Förderung von Beratungen in der Start- und Festigungsphase nach vollzogener Gründung sind ausgeschlossen! Voraussetzung ist für eine Förderung ist außerdem eine Unternehmensansiedlung in NRW.

    Die Kosten für eine professionelle externe Beratung werden zur Hälfte von der NRW-Bank bezuschusst – der maximal förderfähige Tagessatz des Beraters liegt bei 800 €, insgesamt werden bis zu 4 Tagewerke bezuschusst, bei Betriebsübernahmen bis zu 6 Tagewerken. Der Eigenanteil für den Berater, Fahrtkosten, Nebenkosten der Beraterrechnung und die Umsatzsteuer müssen vom Gründer selbst getragen werden.

    Das Programm kann bei der jeweiligen IHK beantragt werden,

    Nicht gefördert werden Personen, die als Unternehmensberater, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater tätig werden wollen.

    Fazit:

    Die Fördermittel von KfW, BaFa und den Ländern bieten Unternehmern in allen Unternehmenssituationen – von der Gründung bis zur Expansion und auch in einer Krisensituation finanzielle und sonstige professionelle externe Hilfen. Vertrauenswürdige Unternehmensberater, die Sie bei der Wahl des richtigen Fördermittels beraten können, finden Sie in der Beraterbörse der KfW oder in der Datenbank der BaFa.

    (Fotos: © Daniela Schulte)

    _IGP1224_V2_sRGBDaniela Schulte
    Schulte Unternehmensberatung
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