Aufgepasst bei Mailings und Telefonakquise! Ab 1. September 2012 tritt die neue Bundesdatenschutznovelle endgültig in Kraft. Werbung mit Mailings oder am Telefon bei Privatkunden ohne deren nachweisbare Einwilligung bedeutet ab diesem Stichtag die Verletzung von Datenschutz!
Telefonakquise und Mailings sind im Vertrieb wichtige Bestandteile, besonders für junge Unternehmen. Was ist zukünftig bei Ihrem Adressmanagement zu beachten?
Ich fand bei WordBridge aus Münster einen informativen und klar gefassten Artikel:
Die neue Datenschutznovelle und Änderungen für Ihre Telefonakquise
Das sind die Inhalte dieses Beitrags:
- Was hat sich geändert?
- Die Bedeutung von Opt-in und Opt-out.
- Welche Kunden müssen einwilligen?
- Wie gehe ich mit meinen Bestandskunden um?
- Was ist beim Kauf von Adressen zu beachten?
- Die Verwendung von Adressen aus Verzeichnissen oder Telefonbüchern.
- Welche Strafen können anfallen?
Telefonakquise ist wichtig – bei jeder Art von Akquise, Kaltakquise, Warmakquise oder Bestandskundenakquise. Es führt kein Weg daran vorbei!
Mein Tipp: schauen auch Sie immer mal wieder auf den Blog von WordBridge
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