Geschätzt gibt es in Deutschland eine Million Scheinselbstständige. Scheinselbstständigkeit ist rechtswidrig, sie gilt als eine Art der Schwarzarbeit. So viel vorab. Für einen Unternehmer, der bestimmte Tätigkeiten von einem Freiberufler oder Selbstständigen ausführen lässt, birgt Scheinselbstständigkeit ein höheres Risiko als für den Auftragnehmer. Denn dem Unternehmer drohen bei festgestellter Scheinselbstständigkeit hohe Nachzahlungen und Bußgelder, zum Beispiel für entgangene Lohnsteuer und Sozialbeiträge. Der (schein)selbstständige Auftragnehmer hingegen wird nur in Ausnahmefällen von den Behörden belangt. Daher ist es wichtig, dass Sie vor allem als Unternehmer wissen, wie Sie Scheinselbstständigkeit verhindern können. (mehr …)
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