Autor: Daniela Schulte

  • Xxcellence.net – Das Karrierenetzwerk für Frauen

    Xxcellence.net – Das Karrierenetzwerk für Frauen

    Gastbeitrag von Daniela Schulte, Schulte Unternehmensberatung

    Netzwerken ist nicht mehr wegzudenken aus dem Geschäftsleben. Netzwerken war immer schon da. Doch immer noch sind viele Netzwerke geschlossene Systeme für Männer, was die Realität der Gesellschaft nicht widerspiegelt. xxcellence.net möchte das ändern. Das Netzwerk speziell für Frauen in Führungspositionen hat gute Chancen dafür. Bereits heute hat xxcellence.net über 3.000 Mitglieder, von denen 80% Managerinnen und Selbständige mit Führungserfahrung sind.

    Xxcellence.netWas unterscheidet xxcellence.net von anderen Netzwerken?

    xxcellence.net wurde von Rechtsanwältin Carmen Felsing als Netzwerk qualifizierter Frauen in Führungspositionen entwickelt mit dem Ziel, sich gegenseitig zu fördern und zu unterstützen. Der Einfluss von Frauen soll vergrößert werden. Dies bieten auch andere Netzwerke. Ebenso den Erfahrungsaustausch untereinander. Darüber hinaus möchte xxcellence.net das reine Netzwerken um den Zugriff auf einen Personalpool in Form einer Online-Datenbank von hoch qualifizierten Frauen ergänzen. Qualifizierte Frauen bekommen bessere Chancen bei der Suche nach einer neuen Herausforderung eingeräumt, Unternehmen steht gerade in der aktuellen Situation des Fachkräftemangels ein großer Pool potenzieller Leistungsträger über xxcellence.net zur Verfügung.

    Wo greift die Idee von xxcellence.net?

    Folgende Beispiele nennt xxcellence.net:

    • Mitten im Projekt kündigt der Leistungsträger? xxcellence.net stellt einen Pool bestens ausgebildeter Fach- und Führungskräfte zur Verfügung, so dass schnell Ersatz gefunden und das Projekt zum Erfolg geführt werden kann.
    • Verbindung von Karriere und Teilzeit geht nicht? Doch, denn xxcellence.net hat die „T-Struktur“ entwickelt. Mit der T-Struktur soll Teilzeitbeschäftigung bei erheblichem Mehrwert für das Unternehmen ermöglicht werden.
    • Karriereknicks durch Eltern- oder Pflegezeit, Krankheit usw. sollen der Vergangenheit angehören – xxcellence.net strebt eine adäquate Bezahlung und bessere Karrierechancen an. Über die Online-Plattform kann der eigene CV in anonymisierter Form interessanten Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.
    • Die Online-Plattform als Marketinginstrument: Der Schritt in die Selbständigkeit wird erleichtert durch die potenzielle Kundenbasis von xxcellence.net. Einem großen Pool gut verdienender Manager/innen kann die Dienstleistung zielgerichtet präsentiert werden.
    • Einfach nur auf Augenhöhe netzwerken und kompetente Gesprächspartner finden? Auch das soll die Online-Plattform bieten.

    Diese Visionen sollen schwerpunktmäßig über das Online-Portal realisiert werden. xxcellence.net hat die Datenbankstruktur fertig entworfen, nach Sicherung der Finanzierung soll der Startschuss fallen. Nach dem Go Life soll sich die xxcellence.net Plattform aus der Veröffentlichung von Stellenanzeigen von Unternehmen, Vermittlungsgebühren für qualifiziertes Personal, Anzeigenschaltungen und Seminarangeboten finanzieren.

    Im Vordergrund stehen bei xxcellence.net immer die Persönlichkeiten. Das soll auch das Online-Portal widerspiegeln mit der Aufteilung in die Bereichexxcellence.net öffnet Türen

    • My net – geschützter Mitgliedsbereich mit Kontaktmöglichkeiten zu anderen Mitgliedern von xxcellence.net
    • my career – Veröffentlichung des anonymisierten Lebenslaufs, Präsenz zeigen auf dem Arbeitsmarkt auf der einen Seite, Präsentationsmöglichkeit und Ressourcenquelle für Unternehmen auf der anderen Seite
    • my future job/company search – Stellenangebote von Unternehmen
    • my service – Dienstleistungsangebote der Mitglieder
    • my spirit – Kultur- und Freizeitangebote, Organisation von xxcellence.net Treffen, Ausgehtipps bei Dienstreisen

    In dieser Aufteilung sieht xxcellence.net auch die Abgrenzung zu anderen social networks: fokussiert wird auf die Karriere und das persönliche Leben der xxcellencen genannten Mitglieder.

    Alle Angebote stehen laut xxcellence.net auch männlichen Kollegen zur Verfügung.

    Fazit:

    Mit 3.000 Mitgliedern ist xxcellence.net ein beachtliches Wachstum geglückt. Vor allem aber ist es xxcellence.net gelungen, die großen Unternehmen vom Vorhaben zu überzeugen. Monatlich finden Netzwerktreffen mit Unterstützung und bei renommierten Unternehmen statt – in diesem Jahr beispielsweise bei Microsoft, Dorint Hotel Köln, Germanwings, Beko Technologies, E.On Technologies, Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR), Atlas Copco. Die nächsten Veranstaltungen und Netzwerktreffen finden Sie immer aktuell auf www.xxcellence.net. Machen Sie sich selbst ein Bild und kommen sie vorbei!

    (Fotos: | © Carmen Felsing | © Daniela Schulte)

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    Daniela Schulte
    Schulte Unternehmensberatung
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  • Öffentliche Fördermittel – welches Produkt passt zu meinem Unternehmen?

    Öffentliche Fördermittel – welches Produkt passt zu meinem Unternehmen?

    Der Entscheidungsbaum für Ihr Fördermittel

    Gastbeitrag von Daniela Schulte, Schulte Unternehmensberatung

    Aus der Fülle der Fördermittel das richtige zu finden, ist eine echte Herausforderung für jeden Unternehmer. Und dennoch zeigt die Praxis: Je nach Unternehmenssituation läuft es für viele Unternehmen auf die immer gleiche Auswahl einer Handvoll Fördermittel heraus. Testen Sie selbst anhand der folgenden Übersicht, welches ein passendes Fördermittel für Sie sein könnte!Fördermittel neu ab 2016 von BaFa, KfW und Land

    Haben Sie Ihre Fördermittel (noch nicht) gefunden? Dann werfen Sie noch einen Blick in die Details!

    ERP-Gründerkredit – Universell (KfW)

    Der ERP-Gründerkredit – Universell ist das rundum sorglos Paket unter den Fördermitteln für Existenzgründer und junge Unternehmen bis maximal 5 Jahre nach Gründung, geeignet auch für den Nebenerwerb oder eine erneute Gründung. Sie erhalten bis zu 25 Mio. € Kredit, um ein Unternehmen einzurichten, zu übernehmen und zu festigen. Ebenfalls möglich: die Aufstockung einer tätigen Beteiligung.

    Gefördert werden bis zu 100% Ihrer Investitionskosten und Betriebsmittel, aber keine Übernahme von Kosten für den Lebensunterhalt. Die Auszahlung erfolgt ebenfalls zu 100%. Ausgeschlossen sind dagegen Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben und reine Finanzinvestitionen ohne tätige Beteiligung.

    Falls Sie schon 2 Jahresabschlüsse nachweisen können, bietet das Fördermittel neben den günstigen Konditionen noch eine besondere Attraktivität: Sie erhalten auf Wunsch 50 % Haftungsfreistellung. Das bedeutet, dass die KfW 50 % des Kreditausfallrisikos übernimmt – die restlichen 50 % trägt Ihre Bank, wodurch diese in der Regel einer Finanzierung deutlich offener gegenüber steht. Laufzeiten und Gestaltung sind in diesem Fördermittel sehr flexibel. Entsprechend unterscheiden sich die Konditionen. Die Laufzeiten liegen zwischen 5 und 20 Jahren bei unterschiedlich langen Tilgungsfreijahren, der Zins bewegt sich je nach Bonität zwischen 1% und gut 9%. Eine vorzeitige Tilgung ist nur gegen die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

    Für Unternehmen, die bereits Fördermittel oder andere öffentliche Beihilfen erhalten haben, ist folgendes interessant: Es gibt einen beihilfefreien Zinssatz oberhalb des EU-Referenzsatzes, so dass diese Beihilfen hier nicht angerechnet werden. Eine Inanspruchnahme der Förderung ist damit in voller Höhe möglich!

    Fördermittel: Definitionen laut KfW

    Definitionen KfW-FördermittelERP-Gründerkredit – Startgeld (KfW)

    Das ERP-Gründerkredit – StartGeld ist das perfekte Fördermittel für kleinere Gründungsvorhaben und junge Unternehmen bis maximal 3 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Sie erhalten bis zu 100.000 € Kredit, um ein Unternehmen einzurichten und zu betreiben. Das Besondere am Fördermittel: Da die KfW 80 % des Kreditausfallrisikos von Ihrer Bank übernimmt, erhalten Sie den Kredit in der Regel relativ unkompliziert.

    Gefördert werden mit dem Fördermittel bis zu 100% Ihrer Investitionskosten und Betriebsmittel. Die Auszahlung erfolgt ebenfalls zu 100%. Die Betriebsmittel dürfen maximal 30.000 € beanspruchen, der Rest muss in Ausgaben für Investitionen fließen. Da das Fördermittel an eine Person gebunden ist, kann bei Gründung im Team jeder Gründer bis zu 100.000 € beantragen. Eigenkapital ist grundsätzlich keines notwendig, allerdings wird die persönliche Mitverpflichtung des Unternehmers verlangt. Falls die 100.000 € zunächst nicht ausgeschöpft wurden, ist eine Beantragung auch zweimal möglich – bis zum Höchstbetrag von insgesamt 100.000 €. Ausgeschlossen sind Sanierungsfinanzierungen, Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben sowie reine Finanzinvestitionen ohne tätige Beteiligung, die Übernahme von Unternehmensanteilen ist bei Übernahme der Geschäftsführung jedoch möglich.

    Bei den Laufzeiten haben Sie in diesem Fördermittel die Wahl zwischen 5 Jahren mit 1 tilgungsfreien Jahr (aktuell 2,07% Zins) und 10 Jahren mit 2 tilgungsfreien Jahren (bei 2,89% Zins). Eine vorzeitige Tilgung ist nur gegen die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

    KfW-Unternehmerkredit

    Alternative 1: KfW-Unternehmerkredit

    Der KfW-Unternehmerkredit ist das Komplettpaket unter den Fördermitteln für etablierte Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt tätig sind. Sie erhalten bis zu 25 Mio. € Kredit für die Förderung Ihrer unternehmerischen Tätigkeit im In- und Ausland. Ausgeschlossen sind Nachfinanzierungen bereits begonnener Vorhaben. Laufzeiten und Gestaltung sind in diesem Fördermittel sehr flexibel. Die Laufzeit beträgt bis zu 20 Jahre, der Zins ist bonitätsabhängig und beginnt bei 1%.

    Alternative 2: KfW-Unternehmerkredit Plus

    Der KfW-Unternehmerkredit Plus ist eine Gestaltungsalternative zum normalen KfW-Unternehmerkredit für etablierte Unternehmen aus dem Bereich innovativer Geschäftsfelder. Die Unternehmen erhalten in diesem Fördermittel bis zu 7,5 Mio. € Kredit für die Förderung Ihrer unternehmerischen Tätigkeit, falls sie mindestens 3 Jahre am Markt tätig sind.

    Da das Ziel die Förderung von Innovationen mit zinsgünstigen Krediten in Deutschland ist, muss mindestens eines der folgenden Kriterien für einen Anspruch auf das Fördermittel erfüllt sein:

    • Umsatz oder Mitarbeiteranzahl ist in den letzten drei Jahren mehr als 20 % p. a. gewachsen.
    • Die Forschungsausgaben des letzten Geschäftsjahres betragen mindestens 20 % des beantragten Kreditvolumens.
    • In den letzten 24 Monaten hat das Unternehmen Zuschüsse, Kredite oder Bürgschaften aus Forschungs- und/oder Innovationsprogrammen erhalten.
    • Das Unternehmen hat in den letzten 24 Monaten einen Innovationspreis erhalten.
    • In den letzten 24 Monaten wurde ein Patent erteilt.
    • An dem Unternehmen ist ein Venture Capital-Fonds beteiligt (Minderheitsbeteiligung).
    • Das Unternehmen hat seinen Unternehmenssitz in einem Wissenschafts-, Technologie- oder Innovationspark.

    Auch hier wieder besonders attraktiv: Den durchleitenden Banken wird eine 50%-ige Haftungsfreistellung gewährt. Der Kredit aus diesem Fördermittel hat eine Laufzeit von bis zu 7 Jahren (für Investitionen) bzw. 5 Jahren (für Betriebsmittel) bei einem Zins ab 1% p.a. Ausgeschlossen sind Nachfinanzierungen bereits begonnener Vorhaben, Sanierungsfälle und Vorhaben im Ausland.

    NEU: Förderung unternehmerischen Know-Hows (BaFa)

    Erst Anfang 2015 gab es wesentliche Änderungen bei den Fördermitteln der KfW. Mit Wirkung vom Januar 2016 wurden die Fördermittel erneut stark überarbeitet – und bei der KfW ausgegliedert. Denn seit Januar ist das BaFa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) bei der Beratungsförderung zuständig. Alle aktualisierten Informationen mit den Eckdaten der neuen Fördermittel von der BaFa erhalten Sie auch hier.

    Sie interessiert auch noch die bisherige Beratungsförderung über die KfW? Dann lesen Sie gerne weiter!

    Bis Ende 2015: Beratung Runder Tisch (KfW)

    Ihr Unternehmen befindet sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten und Sie brauchen dringend externe Unterstützung, um sich einen Überblick über das Ausmaß der Krise zu verschaffen? Dann könnte das Fördermittel Beratung Runder Tisch genau das Richtige für Sie sein. Der Unternehmer erhält die Möglichkeit, mit einem qualifizierten Unternehmensberater eine Schwachstellenanalyse durchzuführen und Lösungsvorschläge zu unterbreiten, auf welchem Weg die Krise überwunden werden kann. Ziel ist es, in Gesprächen auch mit den Gläubigern des Unternehmens tragfähige Lösungen zu finden. Unternehmen, bei denen ein Insolvenzgrund (Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) bereits eingetreten ist oder die sogar schon Insolvenz angemeldet haben, sind von der Förderung ausgeschlossen. Bis auf die Fahrtkosten des Beraters und die Umsatzsteuer der Rechnung fallen keinerlei Kosten für den Unternehmer an! Der Berater erhält von der KfW direkt bis zu 10 Tagewerke mit einer Aufwandsentschädigung von 160 € pro Tag vergütet.

    Dieses Fördermittel kann nur ein erster Schritt Richtung Sanierung Ihres Unternehmens sein. Sinnvollerweise sollte sich mit dem Berater Ihres Vertrauens eine Turn-Around-Beratung anschließen, damit die Vorschläge aus der Beratung Runder Tisch in konkrete Handlungen umgesetzt werden können!

    Und noch ein wichtiger Hinweis zu den Antragsformalitäten: Der Beratungsbeginn darf in jedem Fall erst mit Datum des Zusageschreibens erfolgen! Beginnt die Beratung früher, ist die Förderung durch die KfW komplett ausgeschlossen!

    Bis Ende 2015: Turn Around Beratung (KfW)

    Auch das Fördermittel Turn-Around-Beratung richtet sich an Freiberufler und Unternehmen in Schwierigkeiten. Die KfW fördert hier die Begleitung durch einen unabhängigen Berater der KfW-Beraterbörse, der das Unternehmen in wirtschaftliche, finanziellen und organisatorischen Fragen professionell unterstützt. Ziel ist es, das Unternehmen wieder wettbewerbs- und leistungsfähig zu machen. Häufig baut die Turn Around Beratung auf die Beratung Runder Tisch auf, kann aber direkt beantragt werden. In jedem Fall ist für die Genehmigung eine Schwachstellenanalyse Voraussetzung. Die Kosten für die Unternehmensberatung werden zur Hälfte von der KfW bezuschusst – der maximal förderfähige Tagessatz des Beraters darf nicht mehr als 800 € betragen. Der Eigenanteil für den Berater, Fahrtkosten, Nebenkosten der Beraterrechnung und die Umsatzsteuer müssen wie üblich vom Unternehmen selbst getragen werden.

    Der Beratungszeitraum der Turn-Around-Beratung beträgt maximal 6 Monate. Bezuschusst werden bis zu 6.000 €, der Förderhöchstbetrag (50%) beträgt 3.000 €. Unternehmen, bei denen ein Insolvenzgrund (Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) bereits eingetreten ist oder die sogar schon Insolvenz angemeldet haben, sind von der Förderung mit diesem Fördermittel ausgeschlossen.

    Ebenfalls nicht gefördert mit diesem Fördermittel werden:

    • Beratungen zu Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen
    • gutachterliche Stellungnahmen
    • die Erstellung von Verträgen und Jahresabschlüssen
    • Buchführungsarbeiten
    • die Erarbeitung von EDV-Software
    • Beratungsinhalte, die bereits mit anderen öffentlichen Mitteln finanziert wurden
    • Die Beratungsbranchen (Steuer-, Unternehmens-, Wirtschaftsberatung)

    Bis Ende 2015: Gründercoaching (KfW)

    Mit dem Gründercoaching erhalten Existenzgründer, Unternehmensnachfolger, und junge Unternehmer Zuschüsse für das Hinzuziehen eines professionellen externen Beraters bis zu 2 Jahren nach Gründung. Vor der Gründung kann dieses Fördermittel nicht eingesetzt werden! Ziel ist es, das junge Unternehmen nachhaltig wettbewerbsfähig aufzustellen. Das Fördermittel ermöglicht mit dem Zuschuss beispielsweise Optimierungen des Businessplans, die Vorbereitung von Finanzierungsgesprächen, Erstellung von Marktanalysen und Vertriebskonzepten, Aufbau eines Controllings oder Strukturierung des Personalbereichs – letztlich also Hilfestellung in allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen.

    Die Kosten für die Unternehmensberatung werden zur Hälfte von der KfW bezuschusst – der maximal förderfähige Tagessatz des Beraters darf dabei nicht mehr als 800 € betragen, insgesamt werden bis zu 4.000 € bezuschusst. Der Eigenanteil für den Berater, Fahrtkosten, Nebenkosten der Beraterrechnung und die Umsatzsteuer müssen wie bei allen KfW-Fördermitteln üblich vom Unternehmen selbst getragen werden. Die Beratung muss innerhalb von 6 Monaten nach Genehmigung durchgeführt und abgerechnet werden.

    Nicht gefördert werden die gleichen Inhalte wie bei der Turn Around Beratung, zusätzlich sind Beschaffung/Schulung von Edv-Software sowie die Gestaltung von Werbematerialien und Websites und besondere Coaching-Maßnahmen ausgeschlossen ebenso wie Standorte im Ausland.

    Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)

    Ausschnitt Web_10_pinselAuch außerhalb der Palette der Fördermittel von BaFa und KfW gibt es attraktive Angebote für Gründer. In NRW bietet das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (Träger: Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH) sowie die IHK Beratungs- und Projektgesellschaft mbH) eine Alternative zum Gründercoaching, welches schon vor der Gründung professionelle Unterstützung für den Gründer bietet. Gefördert werden Beratungen zur Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten oder Konzepten zur Betriebsübernahme VOR der Realisierung. Achtung: Eine Förderung von Beratungen in der Start- und Festigungsphase nach vollzogener Gründung sind ausgeschlossen! Voraussetzung ist für eine Förderung ist außerdem eine Unternehmensansiedlung in NRW.

    Die Kosten für eine professionelle externe Beratung werden zur Hälfte von der NRW-Bank bezuschusst – der maximal förderfähige Tagessatz des Beraters liegt bei 800 €, insgesamt werden bis zu 4 Tagewerke bezuschusst, bei Betriebsübernahmen bis zu 6 Tagewerken. Der Eigenanteil für den Berater, Fahrtkosten, Nebenkosten der Beraterrechnung und die Umsatzsteuer müssen vom Gründer selbst getragen werden.

    Das Programm kann bei der jeweiligen IHK beantragt werden,

    Nicht gefördert werden Personen, die als Unternehmensberater, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater tätig werden wollen.

    Fazit:

    Die Fördermittel von KfW, BaFa und den Ländern bieten Unternehmern in allen Unternehmenssituationen – von der Gründung bis zur Expansion und auch in einer Krisensituation finanzielle und sonstige professionelle externe Hilfen. Vertrauenswürdige Unternehmensberater, die Sie bei der Wahl des richtigen Fördermittels beraten können, finden Sie in der Beraterbörse der KfW oder in der Datenbank der BaFa.

    (Fotos: © Daniela Schulte)

    _IGP1224_V2_sRGBDaniela Schulte
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  • Das Kleinanlegerschutzgesetz (KASG) und seine Auswirkungen auf die Crowdfunding-Szene

    Das Kleinanlegerschutzgesetz (KASG) und seine Auswirkungen auf die Crowdfunding-Szene

    Clipart soziale NetzwerkeGastbeitrag von Daniela Schulte, Schulte Unternehmensberatung

    Ende April 2015 hat der Bundestag mit der Verabschiedung des neuen Kleinanlegerschutzgesetzes (KASG) erstmalig das Crowdfunding in die Regulierung aufgenommen, am 12. Juni 2015 wurde das Gesetz vom Bundesrat gebilligt und soll am 1. Juli 2015 in Kraft treten. Die mit dem KASG verbundenen Erleichterungen für die Finanzierung von Projekten über Crowdfunding beziehen sich dabei ausschließlich auf partiarische Nachrangdarlehen. Genussrechte oder stille Beteiligungen bleiben außen vor.

    Investitionsgrenze für Privatpersonen in Höhe von 10.000 €

    Das KASG hat die Investitionsobergrenze für Privatpersonen bei 10.000 € festgezurrt. Ab einem Anlagebetrag von 1.000 € muss ein Anleger außerdem zusätzlich eine Selbstauskunft gegenüber der Crowdfunding-Plattform abgeben. Hierin muss er bestätigen, dass er über ein frei verfügbares Netto-Einkommen von mindestens 100.000 € verfügt und nicht mehr als 2 Netto-Monatsgehälter investiert. Wie die Anleger auf diese persönlichen Fragen reagieren werden, bleibt abzuwarten. Einkommensnachweise müssen nicht beigebracht werden. Das KASG spricht nur von einer Selbstauskunft – von daher wird die Aussagekraft wohl letztlich eher gering sein. Gut vorstellbar auch, dass potenzielle Investoren abgeschreckt werden, auf einer für sie wenig greifbaren Datenplattform ihre Einkommensverhältnisse offen zu legen, und lieber ganz einem Investment Abstand zu nehmen. Nicht im KASG vorgeschrieben ist die Form der Erklärung – wenn eine elektronische Auskunft ausreicht, bleibt der Verwaltungsaufwand deutlich geringer als bei einer Papiervorgabe.

    Höhere Investitionsgrenzen nur für Kapitalgesellschaften

    Professionelle Investoren sind von der KASG-Anlagegrenze von 10.000 € ausgenommen, allerdings nur, wenn es sich um Kapitalgesellschaften handelt. Damit misst der Gesetzgeber wie auch bei der Steuergesetzgebung verschiedene Rechtsformen mit zweierlei Maß. Den Rechtsformen GmbH, AG und KGaA wird ein höherer Professionalitätsstandard unterstellt als beispielsweise einer KG. Dabei gibt es durchaus sinnvollere Abgrenzungskriterien, z. B. seit wann oder in welcher Höhe eine Gesellschaft Investitionen tätigt. In der Praxis dürfte die Erlaubnis des KASG für Kapitalgesellschaften aber schon etlichen Investoren helfen, besonders Business Angels, die häufig in der Rechtsform der GmbH organisiert sind.

    Prospektpflicht für Crowdfunding erst ab 2,5 Mio. €

    Die ursprünglichen Grenzen des KASG sahen vor, dass für jede Crowdfunding-Kampagne schon ab 1 Mio. € ein ausführlicher Verkaufsprospekt zu erstellen gewesen wäre. Damit wären schon mittelgroße Projekte durch hohe Prospekterstellungsgebühren belastet gewesen. Dies gilt auch, obwohl die Schwelle von 1 Mio. € realistischerweise derzeit nur bei wenigen Kampagnen überhaupt zum Tragen kommt. Mit dem niedrigen Betrag hätte zudem ein Wettbewerbsnachteil zum europäischen Ausland bestanden, wo deutlich höhere Schwellen gelten. Erfreulicherweise wurde das in der neuen Fassung des KASG korrigiert. Nun gilt eine sinnvolle Obergrenze von 2,5 Mio. € je Kampagne – erst darüber muss ein ausführlicher zeit- und kostenintensiver Verkaufsprospekt erstellt werden. Damit dürfte Crowdfunding auch für andere Branchen attraktiv werden, z. B. Immobilien oder erneuerbare Energien.

    Für soziale und gemeinnützige Projekte gibt es darüber hinausgehend im KASG eine wesentliche Erleichterung: falls keine Vergütung für das Projekt gewährt wird und der Zinssatz 1,5% nicht übersteigt, können sogar bis zu 10 Mio. € ohne Prospekterstellung eingesammelt werden.

    Clipart FormularVerpflichtendes Vermögensanlagen-Informationsblatt nach KASG

    Verpflichtend wird zukünftig ein 4-seitiges Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) sein, das einen Überblick über die Kernpunkte des Projekts und vor allem die Risiken hieraus enthält. Der Empfang muss vom Investor bestätigt werden. Dies muss nicht mehr wie ursprünglich im KASG vorgesehen mit Originalunterschrift auf postalischem Weg erfolgen, sondern kann per Klick auf der Website der Plattform bestätigt werden. Voraussetzung ist, dass die Identität des Investors vorab zweifelsfrei erkennbar ist. Hier sollte ausreichend sein, wenn der Investor auf der Plattform ein Profil angelegt hat.

    Kein Werbeverbot, aber vorgeschriebener Warnhinweis und Widerrufsrecht

    Werbung in sozialen NetzwerkenEine große Sorge der Crowdfunding-Plattformen war das drohende Werbeverbot im KASG für Projekte in den sozialen Medien. Facebook, Twitter und Co. sind wesentliche Multiplikatoren für die Projekte. Ein Verbreitungsverbot hätte die Branche schwer getroffen. Nach dem jetzt verabschiedeten Gesetz darf weiter geworben werden, mit der Einschränkung, dass die Risiken deutlich hervorgehoben werden in Form eines Warnhinweises, der die Möglichkeit des Totalverlustes der Kapitalanlage beinhalten muss. Die vorgeschriebene gesetzliche Formulierung des Warnhinweises laut KASG lautet:

    „Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum Verlust des eingesetzten Vermögens führen.“

    Mit dem Warnhinweis laut KASG kann die Branche sehr gut leben – der Verbreitungsweg über die extrem wichtigen sozialen Netzwerke bleibt erhalten und die meisten Interessenten werden wohl darüber hinweg klicken. Bei einem variablen Zinssatz muss außerdem der Hinweis enthalten sein, dass „der in Aussicht gestellte Ertrag nicht gewährleistet ist und niedriger ausfallen kann.“

    Zudem gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht für die Investoren und eine Verjährungsfrist, z. B. bei Vertragsverstößen, von mindestens 3 Jahren.

    Fazit:

    Der Gesetzgeber hat mit dem neuen KASG eine gute Mischung zwischen Anlegerschutz und Finanzierungsmöglichkeiten für die noch junge Crowdfunding-Szene geschaffen. Nun muss sich das KASG in der Praxis bewähren. Allerdings gilt das KASG derzeit ausschließlich für partiarische Nachrangdarlehen, nicht für andere Formen wie Genussrecht oder stille Beteiligungen, obwohl diese bisher bereits einer höheren Regulierung unterworfen sind. Hier gibt es zukünftig sicherlich Verbesserungsbedarf.

    Da es sich bei Projektfinanzierung per Crowdfunding immer noch um ein sehr neues Spielfeld handelt, war der Gesetzgeber so klug und hat sich selbst eine Testphase verordnet. Ende 2016 soll überprüft werden, ob die Regelungen des neuen KASG den Anforderungen der Praxis standhalten oder ob das Gesetz angepasst werden sollte. Die Reaktion der diversen Crowdfunding-Plattformen auf das KASG ist entsprechend überwiegend positiv, auch wenn im Wunschkonzert immer noch Platz nach oben ist.

    (Fotos: © ClipArt)

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  • Crowdfunding – ein geeignetes Instrument auch für den Mittelstand?

    Crowdfunding – ein geeignetes Instrument auch für den Mittelstand?

    Erkenntnisse eines Workshops mit Branchenvertretern

    Gastbeitrag von Daniela Schulte, Schulte Unternehmensberatung

    Crowdfinancing, Crowdinvesting, Crowdfunding – auf dem Crowdday der IKH Köln am 26.3.2015 drehte sich alles um die jungen Finanzierungsformen im Schwarm. Im Mittelpunkt standen dabei erwartungsgemäß die jungen Unternehmen und Existenzgründer. Wie sieht es aber beim Mittelstand aus? Welche Crowdfunding-Plattform ist für Mittelstandsfinanzierung offen und wie sehen die Chancen für eine Finanzierung aus?

    Blicken wir auf den Ursprung des Crowdfunding:

    Einordnung des CrowdfundingQuelle: Grafik angelehnt an Darstellung auf dem Crowdday der IHK 26.3.2015

    Eine Geschäftsidee benötigt Startkapital. Dem jungen Unternehmen gelingt es, Freunde und Familie für sein Vorhaben zu begeistern. Parallel dazu schafft es das Unternehmen, fremde Menschen ebenfalls von der Geschäftsidee zu überzeugen –Crowdfunding wird geboren. Grundsätzlich ist das Crowdfunding stark sozial geprägt. Das Geschäftsmodell hat sich noch nicht durch Zahlen der Vergangenheit bewiesen, sondern fremde Menschen glauben nur an die Zukunft dieses Geschäftsmodells. Nach ersten Umsetzungen Geschäftsmodells (angefangen von dem Akt der Gründung) treten nach und nach neue Player auf, die mit zunehmenden Erfolgen auch stärker bereit sind, Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Vor allem Banken und klassisches Venture Capital sind dabei grundsätzlich rein wirtschaftlich finanziell getrieben.

    Wie verläuft ein erfolgreiches Crowdfunding üblicherweise?

    Crowdfunding im ZeitablaufQuelle: Grafik angelehnt an Darstellung auf dem Crowdday der IHK 26.3.2015

    Ausreichendes Startkapital zu bekommen ist die größte Hürde für Existenzgründer. Ihnen fehlen Bilanzen von Vorjahren und realisierte Erfolge im geplanten Geschäftsmodell, um sich den größeren Markt der Finanzierungsarten erschließen zu können. Deshalb wird zunächst im Freundeskreis um Geld geworben. Das funktioniert in der Regel auch recht gut, allerdings sind die Beträge aufgrund der kleinen Gesamtanzahl potenzieller Investoren insgesamt gesehen eher gering. In der 2. Phase startet das Crowdfunding. Hier stocken die meisten Unternehmungen, da es nicht viele schaffen, die Crowd ausreichend zu überzeugen. Dafür steckt in dieser Phase des Crowdfunding die meiste Arbeit. Das Konzept muss nachvollziehbar und begeisternd aufgebaut sein. Ein professionelles Video ist dabei auf jeden Fall ein Muss. Ziel ist es, den Punkt zu erreichen, an dem der Schwarmeffekt eintritt. Plötzlich will jeder dabei sein, die vorherigen Mühen zahlen sich aus – das Crowdfunding war erfolgreich!

    Crowdfunding kann bei überzeugendem Marketing aber nicht nur Geld zur Realisierung des Geschäftsvorhabens einwerben, sondern hat noch einen ganz anderen, mindestens so wichtigen Effekt: Es sorgt quasi nebenbei auch für konkrete Produktwerbung. Damit kann die geplante Marke neu etabliert bzw. gestärkt werden. Durch die Online-Community beim Crowdfunding wird außerdem eine deutlich größere Reichweite der Marke erzielt als bei einer konventionellen Finanzierung.

    Crowdfunding spielt demnach seine Stärken am besten aus, wenn es sich um eine mitreißende Geschäftsidee mit einem sehr guten Vermarktungskonzept handelt, dass auch noch zur richtigen Zeit auf der Crowdfunding-Plattform angeboten wird. All diese Punkte können bei Existenzgründern zutreffen, bei etablierten Unternehmen jedoch eher nicht. Wenn der Mittelstand neues Geld braucht, geht er zur Bank oder versucht es über Venture Capital. Diese analysieren stets die Geschäftszahlen. Sanierungsfälle haben es naturgemäß schwierig, aber je nach Risikoeinschätzung und Pricing ist eine Unterstützung der Sanierung durch Banken zumindest nicht vollkommen ausgeschlossen. Auf Crowdfunding-Plattformen jedoch reißen Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten keinen Investor vom Hocker. Es fehlt die Möglichkeit des tieferen Einblicks in das Unternehmen rein über das Internet und wieso sollten die Personen, die das Unternehmen in die Krise geführt haben, plötzlich den Königsweg zum Turnaround gefunden haben?

    Clipart CrowdfundingBleiben also die Unternehmen, die sich mit Expansionswünschen oder Überlegungen zu einem Strategiewechsel an die Crowdfunding-Plattformen wenden. Hier kommen Crowdfunding-Plattformen wie Zencap oder bankless24 ins Spiel, die zu den wenigen gehören, die auch Mittelstandsfinanzierungen zu ihrem Geschäftsfeld zählen. Bei näherer Betrachtung sind sie allerdings auch deutlich stärker finanziell getrieben als andere Crowdfunding-Anbieter. Die Bilanzen der anfragenden Unternehmen werden kritisch geprüft, überhaupt liegt der gesamte Fokus auf der Vergangenheitsbetrachtung. Die Expansionspläne und neuen Geschäftsfelder können noch so toll sein – das Projekt wird der Crowd erst gar nicht vorgestellt, wenn die Vergangenheitszahlen nicht einwandfrei sind. Auch gibt es keinen Goodwill-Bonus oder Vertrauensvorschuss wie häufig bei der Hausbank. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen: im letzten halben Jahr habe ich mehrere Mittelstandsprojekte bei Crowdfunding-Plattformen vorgestellt – alle wurden abgelehnt.

    Ein Trend für die Zukunft könnte eine spezielle Crowdfunding-Plattform vom Mittelstand für den Mittelstand sein. Die einzelnen Branchen kennen ihre Stärken und Schwächen selbst am besten. In vielen Unternehmen steht ein Generationenwechsel an. Eine neue Unternehmensführung möchte neue Ideen umsetzen oder muss sich auf den Wandel in der Branche einrichten, was vorher verzögert wurde. Beispiele für solche Branchen im Umbruch sind z. B. Winzer oder Schausteller. Während die neue Generation dringend Geld für neue Ausrichtung oder die Behebung eines Investitionsstaus braucht, gibt es genügend etablierte Unternehmer aus der gleichen Branche, die derzeit keine attraktiven Anlagemöglichkeiten für ihre Ersparnisse finden, aber die Risiken und Chancen der Veränderungen nach dem Generationenwechsel gut einschätzen können.

    Fazit

    Crowdfunding ist kein Wunderwerkzeug für die Finanzierung von allen Unternehmen. Besonders geeignet ist Crowdfunding für junge, innovative Themen und Existenzgründer. Für die Mittelstandsfinanzierung steckt das Crowdfunding noch in den Kinderschuhen. Lassen wir uns überraschen, ob sich weitere Plattformen in nächster Zeit intensiver mit dem Thema Mittelstandsfinanzierung auseinandersetzen und für diese Zielgruppe praxisgeeignete Lösungen finden oder eben der Mittelstand selbst jeweils die eigene Branche durch eigene Plattformen stärkt.

    (Fotos: © ClipArt | © Daniela Schulte)

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  • Crowdinvesting und Co. – Die jungen Finanzierungsformen auf dem Crowdday bei der IHK Köln

    Crowdinvesting und Co. – Die jungen Finanzierungsformen auf dem Crowdday bei der IHK Köln

    Gastbeitrag von Daniela Schulte, Schulte Unternehmensberatung

    Crowdfinancing, Crowdinvesting, Crowdfunding – auf dem Crowdday der IHK Köln am 26.3.2015 drehte sich alles um die jungen Finanzierungsformen im Schwarm. Kurzpräsentationen im 20-Minuten-Rhythmus nach Branchen, Plattformen, Anbietern und den verschiedenen neuen Finanzierungsspielarten – ein gut gefüllter und interessanter Tag. Wie wichtig Crowdinvesting für Start-Ups mittlerweile geworden ist, zeigt die folgende Abbildung:

    Volumen Crowdinvesting

    (Quelle: Crowdday IHK, Volumen des Crowdinvesting-Marktes)

    Vor drei Jahren noch in der Bedeutungslosigkeit, hat sich Crowdinvesting zu einem kleinen (im Vergleich zum gesamten Kreditmarkt), aber extrem wachsenden Segment gemausert. Die Finanzierungen liegen in der Regel zwischen 25 TEUR und 500 TEUR. Größere Summen sind die absolute Ausnahme.

    Aber worum geht es beim Crowdinvesting eigentlich und wie differenzieren sich die Anbieter? Die Plattformen Fundsters und FunderNation gehören neben Seedmatch, Companisto, Innovestment und funded by me zu den größeren Anbietern von Crowdinvesting im Markt und haben ihr jeweiliges Geschäftsmodell auf dem Crowdday vorgestellt. Die Aussagen zu den Plattformen wurden den Präsentationen der Unternehmen entnommen.

    Um die Größenordnungen einschätzen zu können: Fundsters beispielsweise hat bisher knapp 1 Mio. EUR über Crowdinvesting eingesammelt und damit 10 Start-Ups finanziert. Sehr überschaubare SummenCrowdinvesting für Start-Ups, aber im konventionellen Kreditmarkt hätten diese Firmen gar keine Finanzierung und damit Chance bekommen. Interessant in diesem Zusammenhang der Blick auf die Insolvenzquoten: Im High Tech-Gründer-Fonds liegt die Insolvenzquote laut Aussage beim Crowdday bei ca. 50%, im Crowdinvesting deutlich niedriger. Dies kann daraus resultieren, dass Crowdinvesting einfach ein sehr junges Segment ist und die Insolvenzen noch auftreten. Oder aber vielleicht ist es auch die Schwarmintelligenz. Durch die offene und öffentliche Diskussion des Geschäftsmodells werden Fehler vermieden und sinnvolle Anregungen gegeben. Das ist auch der Hauptgrund für Crowdinvesting: Ein Start-Up kann einen riesigen Zusatznutzen aus der Crowd ziehen. Vertragstexte können gegengecheckt, Gestaltungshinweise gegeben, Türen für den Produktabsatz geöffnet werden. Letztlich werden über Crowdinvesting Kontakte aufgebaut und viele Tipps und Feedback aus der Crowd kostenlos eingesammelt. Crowdinvesting wirkt dabei wie ein Multiplikator. Auch Feedback zu den Produkten und Dienstleistungen gibt die Crowd – wertvolle Marktforschung ohne teures Budget. Last but not least: Ziel der Anleger beim Crowdinvesting ist nicht als erstes die Rendite, sondern die Markenbildung. Die Crowd möchte an einer tollen Unternehmensstory teilhaben.

    Beim Crowdinvesting über Fundsters gehen die Investoren eine typisch stille Beteiligung an Fundsters VC ein, die wiederum eine atypisch stille Beteiligung am Start-Up eingehen. Bewertet werden die Start-Ups nach VC-Methoden anhand einer Plan-GuV-Rechnung. Nach dem Proof of Market ist dann eine deutlich höhere Bewertung als nur anhand des Businessplans möglich.

    Was bietet Fundsters laut eigener Aussage den Start-Ups?

    • Sicherheit durch ein BaFin-reguliertes Beteiligungsmodell
    • Bilanzielles Eigenkapital
    • Investorenbetreuung
    • Finanzierungen auch über 100 TEUR, wobei Fundsters die Prospekthaftung übernimmt
    • Planungssicherheit durch eine Beteiligungsdauer von mind. 5 JahrenClipart Crowdinvesting
    • Geringer administrativer Aufwand durch Pooling der Investorenrechte

    Und was wird auf der anderen Seite den Investoren im Crowdinvesting bei Fundsters geboten?

    • Die Möglichkeit, an Venture Capital auch mit kleinen Beträgen zu partizipieren
    • Sicherheit durch ein BaFin-reguliertes Beteiligungsmodell
    • Kontakt und Betreuung der Beteiligungen auch während der Beteiligungsdauer
    • Erlebnis und aktive Teilnahme an einer Unternehmensstory
    • Überdurchschnittliches Renditepotenzial durch unbegrenzte Teilnahme an Unternehmenserfolgen
    • Pauschalbesteuerung 25% von Gewinnen

    Ein Exit ist beim Crowdinvesting über Fundsters frühestens nach 5 Jahren möglich, um den Start-Ups eine gewisse Investitionssicherheit zu gewähren. Laufende Ausschüttungen erhalten die Investoren nicht. Die Investitionssumme zzgl. Ausschüttungen wird komplett am Ende der Laufzeit gezahlt. Damit trägt der Schwarm nochmals ein erhöhtes Risiko. Die vorstehenden Kriterien zeigen, dass bei den Investoren tatsächlich nicht die Rendite im Vordergrund stehen sollte – dafür sind die Risiken zu hoch und die Investoren haben letztlich keine wirkliche Kontrollmöglichkeit über ihr Geld. Die Erfolgsbewertung für die Investoren wird also noch ein paar Jahre warten müssen, bis die ersten Start-Ups ihre dauerhafte Zukunftsfähigkeit und die Plattformen ihre Seriosität bewiesen haben.

    Fundsters selbst macht deutlich, dass Crowdinvesting nicht für alle Start-Ups geeignet ist. Erst einmal muss natürlich der Kapitalbedarf innerhalb der genannten Grenzen liegen. Zu große Gründungsvorhaben werden Probleme in der Abwicklung bekommen. Das Produkt selbst muss die Crowd begeistern können. Es sollte sich um eine Innovation handeln, die aber schon greifbar ist. Reine Hirngespinste haben keine Chance. Zumindest ein Prototyp sollte existieren. Das Geschäftsmodell muss nachhaltig sein und Wachstumspotenzial haben. Und natürlich muss das Team passen. Eine hohe Motivation und die notwendigen Fähigkeiten sind selbstverständlich.

    Was unterscheidet nun FunderNation von der klassischen Form des Crowdinvesting z.B. bei Fundsters?

    FunderNation verknüpft Crowdinvesting noch enger mit der VC-Welt. Die Vision sind wachsende Unternehmen mit steigendem Kapitalbedarf, der irgendwann dann auch nicht mehr durch die Crowd gedeckt werden kann. Spätestens dann sollten nach den Vorstellungen von FunderNation VC-Profis an Bord kommen und im optimalen Fall eine Ergänzung von Crowdinvesting und VC erfolgen. Allen ist dabei bewusst, dass VCs komplett andere Zielsetzungen hat als das dem Unternehmen, seinen Gründern und seiner Story sehr zugetane Crowdinvesting. VCs haben genau ein Ziel: den Gewinn zu maximieren. Nur das Ergebnis zählt und dafür will der VC mitreden. Aber eben auch oft voranbringen. Die notwendige Aufmerksamkeit für die Innovation des Unternehmens dagegen erreicht mit geringen Mitteln das Crowdinvesting. Es lässt den Unternehmer Unternehmer sein, verschafft ihm dazu seinen Markt. Will also nicht mitbestimmen wie der VC, sondern gibt nur Feedback. Mit einem Mix der beiden kann eine Win-Win-Situation entstehen: Es gibt neues Geld und die Erfahrung des VC, während dieser von den Marketingerfolgen mit profitiert.

    Aber es ist ein langer Weg, bis Crowdinvesting und VC für beide sinnvoll zusammen finden: Lange Verhandlungen zu Investitionsbedingungen, Mitspracherechten und Exit sind zu erwarten. Laut FunderNation kann sich die Mühe für jede Seite lohnen. In der Theorie durchaus plausibel. Auch hier gilt jedoch abzuwarten, wie die Praxis aussehen wird. Sehr wahrscheinlich scheint es mir, dass die VC-Profis die Idealisten beim Crowdinvesting einfach überrollen werden.Clipart Crowdinvesting

    Das zeichnet sich schon an den im Vortrag genannten Hürden ab:

    • Investitionsbedingungen und Exit: VC verhandeln jeden Satz – für alle Investoren müssen gleiche Bedingungen gelten, auch für die vielen Investoren im Crowdinvesting. Der Exit ist nicht das vorrangige Ziel für Crowdinvesting. Genau diesen Exit und zwar möglichst schnell und profitabel will aber ein VC. Die Lösung könnte in einer vertraglichen Fixierung von Folge-Investments liegen.
    • Anzahl der Investoren: Auf langwierige Diskussionen mit einer Vielzahl von Investoren hat ein VC keine Lust, Zeit und Geduld. Beim Crowdinvesting sind aber 100 Investoren und mehr keine Seltenheit. Die Regelung der Mitspracherechte aller Investoren dürfte da kein Zuckerschlecken werden, es sei denn, ein Investoren-Pooling auf Seite des Crowdinvesting gelingt.

    Fazit: Der Markt für Crowdinvesting steht immer noch am Anfang. Ein Zusammenspiel von Crowdinvesting und VC noch mehr. Die Risiken und Erfolgsaussagen für Investoren können erst in einigen Jahren realistisch eingeschätzt werden. Aber für Start-Ups mit innovativen Konzepten, die es am konventionellen Kreditmarkt sehr schwer haben, ist es eine riesige Chance. Kapital und Markt wird ihnen geöffnet.

    (Fotos: © ClipArt | © Daniela Schulte)

    Daniela Schulte

     

     

    Daniela Schulte
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