LARS STREMPEL

Geförderte Beratung

Update zum 03.04.2020. Geförderte Beratung hat in Deutschland Tradition und hilft Unternehmen dabei, wichtige Maßnahmen und Themen durch finanziellen Zuschuss umzusetzen. Die Lars Strempel Unternehmensberatung ist bei der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gelistet und unterstützt Sie gerne in Ihrem Vorhaben.

100% geförderte Beratung durch die BAFA

Die aktuelle Entwicklung der sogenannten „Corona Pandemie“ veranlasst Bund und Länder zu massiven Änderungen in der Haushaltsplanung was die finanzielle Unterstützung von Unternehmen betrifft.

Auch wenn Sie als Unternehmen oder Unternehmer vor besonderen Herausforderungen stehen, möchte ich Sie hier mit einer positiven Nachricht informieren.

Unternehmensberatung zu 100 % gefördert

Das erfolgreiche Förderprogramm des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz Bafa) „Förderung unternehmerischen Know-hows“, ist mit offizieller Mitteilung durch die Bafa am 03.04.2020 speziell für betroffene Unternehmen oder Unternehmer, welche wirtschaftlich durch die „Corona Pandemie“  betroffen sind, angepasst worden. Doch was heißt das konkret für Sie und ihr Unternehmen?!

Für Sie besonders von Bedeutung dürften u.a. folgende Änderungen sein:

  • Die betroffenen Unternehmen erhalten einen Zuschuss für eine Beratungsleistung in Höhe von 100 %, maximal jedoch 4.000 Euro, der in Rechnung gestellten Beratungskosten (Vollfinanzierung).
  • Es können von betroffenen Unternehmen bis zur Ausschöpfung der maximalen Zuschusshöhe mehrere Beratungen im Rahmen des neuen Kontingentes beantragt werden.
  • Der Zuschuss wird vom BAFA als Bewilligungsbehörde direkt auf das Konto des Beratungsunternehmens ausgezahlt.
  • Die antragsberechtigten Unternehmen werden daher von einer Vorfinanzierung der Beratungskosten entlastet.
  • Betroffene Unternehmen müssen kein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner vor Antragstellung führen.
  • Anträge auf Förderung einer Beratung nach diesen Bestimmungen können zunächst bis einschließlich 31. Dezember 2020 gestellt werden.

Beantragen Sie noch heute die zu 100% geförderten Beratungen der Bafa.

Zur geförderten Beratung

Vorteile einer geförderten Beratung durch die Bafa

Die Vorteile einer geförderten Beratung oder geförderten Erstberatung liegen klar auf der Hand. Sie ist als erster Schritt zur Unterstützung und für kleinere Maßnahmen im Unternehmen gedacht.

Sie lernen den Berater kennen, können die Vorgehensweise und die Ergebnisse prüfen sowie durch den Abschlussbericht und den finanziellen Zuschuss entscheiden, ob Sie weitere Projekte in Kooperation miteinander aufarbeiten möchten.

Folgende Fragen sollten Sie klären:

  • Erreichen Sie die Ziele mit Ihrem Unternehmsberater?
  • Sind Sie sich in der Sache und Umsetzung einig?
  • Sind die Ergebnisse zufriedenstellend?

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Unternehmen, die von einer Beratungsförderung profitieren

Folgende Unternehmen können von einer geförderten Beratung profitieren. Sprechen Sie die auf der Bafa genannten Kontaktstellen oder die Lars Strempel Unternehmensberatung direkt an, um eine mögliche Förderung durch die Baja zu erfragen.

  • Junge Unternehmen
    die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind
  • Bestandsunternehmen
    ab dem dritten Jahr nach der Gründung
  • Unternehmen in Schwierigkeiten
    unabhängig vom Unternehmensalter

Geförderte Beratung. Diese Unternehmen sind ausgeschlossen!

Folgende Unternehmen sind von der Förderung einer Beratung ausgeschlossen:

  • Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens-, Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung oder Steuerberatung bzw. als Rechtsanwalt, Notar, Insolvenzverwalter oder in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen.
  • Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens erfüllen.
  • Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetrieben stehen.
  • Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen.

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Beratungen, die von einer Förderung ausgeschlossen sind

Nicht gefördert werden Beratungen,

  • die ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden
  • die Vermittlungstätigkeiten beinhalten
  • die überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeiten oder überwiegend gutachterliche Stellungnahmen betreffen
  • die den Verkauf/Vertrieb von Gütern oder Dienstleistungen, insbesondere von individuellen Gesundheitsleistungen (IGel), zum Inhalt haben
  • die ethischen und moralischen Grundsätzen widersprechen

Geförderte Beratung – Bemessungsgrundlage und Zuschüsse

Die geförderte Beratung unterscheidet sich in ihren Zuschüssen nach neuen und alten Bundesländern. Sollten Sie und Ihr Unternehmen aus einem alten Bundesland kommen, sprechen Sie mich auf die Höhe der Förderung und des Zuschusse für Ihr Unternehmen an.

Im Folgenden gebe ich Ihnen die Förderhöhe für die neuen Bundesländer durch:

UnternehmensartGrundlage Fördersatz       Zuschuss
Junge Unternehmen
(>2 Jahre am Markt)
4.000€  50 %                  Maximaler Zuschuss 2.000 €
Bestandsunternehmen
(< 3 Jahr nach Gründung)
3.000€  50 %                  Maximaler Zuschuss 1.500 €
Unternehmen in Schwierigkeiten3.000€  90 %                  Maximaler Zuschuss 2.700 €

Fragen Sie uns noch heute an und wir prüfen, ob wir auch Ihnen durch eine geförderte Beratung helfen können.

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