Kategorie: Existenzgründer

Dieser Bereich der Webseite bietet alles Existenzgründer und Startups. Schließlich waren wir ein solches ebenfalls im Jahr 2008. Gemeinsam mit ihnen sind wir gewachsen. Einige von ihnen existieren bis heute. Die meisten haben den Traum leider aufgegeben. Aus beiden Ergebnissen ergeben Sich spannende Einblicke und interessante Geschäftsmodelle, welche Sich die Gründerinnen und Gründer als Aufgabe gemacht haben.

Existenzgründer werden jedes Jahr weniger in Deutschland, obwohl die Potenziale und Möglichkeiten, gerade in Krisenzeiten als nie besser dargestellt haben. Bis heute helfen wir ihnen dabei ihre Selbständigkeit oder Unternehmung auf Kurs zu bringen, zu halten oder Wachsen zu lassen. Alle Artikel auf dieser Seite sind den Themen gewidmet, die wir mit Existenzgründern in den letzten Jahren erlebt haben.

Sie waren ebenso die Grundlage für den Aufbau der Wissensdatenbank. Ohne ihre Fragen und Anregungen wären die Inhalte in der Datenbank nicht so reichlich vorhanden. 60 Artikel für Existenzgründer: Kreativitätstechniken, Versicherungen, Pressearbeit, Marketing, Vertrieb, Gründungsberatung, Gründercoaching uvam.

  • Ihr Stundensatz als Selbständiger oder Freiberufler (Teil 1)

    Ihr Stundensatz als Selbständiger oder Freiberufler (Teil 1)

    Teil 1: So kalkulieren Sie ihren angemessenen Stundensatz

    Sieben Regeln, die Sie beachten müssen, wenn Sie einen angemessenen Stundensatz kalkulieren

    Viele Freiberufler und Selbständige verkaufen sich weit unter Wert. Viel schlimmer: Ihr Stundensatz liegt so niedrig, dass sie bei realistischer Betrachtung damit nicht einmal die laufenden Kosten decken, geschweige denn Rücklagen für Auftragsarme Zeiten, Krankheit, Urlaub oder die Altersvorsorge bilden können.

    „Das zahlt mir doch kein Mensch, das ist zu viel“ höre ich oft, wenn es um das Aufrufen eines vernünftigen Stundensatz geht. Aber mal ehrlich: Wollen Sie mit Ihrem Business ein angemessenes Gehalt erzielen oder sich weiterhin auf Hilfsarbeiterniveau bewegen?

    In diesem Artikel löse ich für Sie diese und andere Fragen, welche sich meine Mandaten immer wieder stellen. Oder verinnerlichen Sie die wichtigen Regeln zur Kalkulation des Stundensatzes mit meinem E-Book als PDF oder Hörbuch für unterwegs.

    In dem E-Book erfahren Sie auch, wie ich selbst mit der Hilfe von Lambert Schuster meinen Stundensatz entwickelt und dadurch unabhängiger geworden bin.

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    1. Sicherheit in der Kalkulation zum Stundensatz
    2. Mehr Umsatz durch höheren Stundensatz
    3. Vermeidung teurer Fehler bei der Kalkulation
    4. Schritt für Schritt Anleitung
    5. Das richtige Mindset zu hohen Stundensätzen

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    Was kostet eine Stunde als Selbständiger?

    Was aber ist nun der „richtige“ Stundensatz, den Sie an Ihre Kunden verrechnen müssen, um einerseits konkurrenzfähig zu sein und andererseits ein befriedigendes Einkommen zu erzielen? Wohlgemerkt – ein Einkommen, das auch dann Ihren Lebensunterhalt sichert, wenn die Aufträge für eine Weile ausbleiben, Sie krank werden oder auch mal Urlaub machen wollen.

    Stundensatz-Regel Nummer 1:
    Ihre Einnahmen müssen höher sein als Ihre Ausgaben!

    Es klingt nach einer Selbstverständlichkeit, und doch gibt es nicht wenige Freelancer, deren Einnahmen unter den Ausgaben liegen und die damit ein negatives Ergebnis erzielen. Das fällt nicht immer sofort auf, weil viele Kosten, die man für den Stundensatz eigentlich berücksichtigen müsste, nicht betrachtet werden. Langfristig jedoch rächt sich ein so niedriger Stundensatz, der zwar für Aufträge sorgen kann, Ihnen aber kaum die Butter auf dem Brot bezahlt.

    Ihr „Gehalt“ als Selbständiger: Was müssen Sie im Monat verdienen?

    Wie hoch müssen Sie also den Stundensatz für Ihre Dienstleistung ansetzen? Wie Ihre Kosten kalkulieren? Und vor allem: Wie legen Sie Ihren Stundensatz im Spannungsfeld der Preisvorstellung Ihrer Kunden, dem Konkurrenzpreis und Ihrer eigenen Selbstkosten fest?

    Stundensatz-Regel Nummer 2:
    Ihr Gehalt darf nicht unter dem Durchschnittsgehalt eines Angestellten liegen!

    Welches „Gehalt“ Sie monatlich erwerben wollen, müssen Sie letztlich selbst festlegen. Aber Sie stimmen sicherlich mit mir überein, dass Sie mindestens gleichgestellt sein sollten mit dem Durchschnitts-verdienst eines Angestellten in Deutschland. Das durchschnittliche Bruttogehalt eines vollbeschäftigten Arbeitnehmers inklusive Sonderzahlungen beläuft sich das Bruttodurchschnittsgehalt von 3.118 Euro und ein Median von 43.842 Euro für ganz Deutschland. Monatlich runtergebrochen sind letzteres dann 3.653,50 €.

    Falls Sie mir nicht glauben, überzeugen Sie sich beim aktuellen Gehaltsreport im Handelsblatt.

    Diese Kosten müssen Sie als Freiberufler und Selbständiger für Ihren Stundensatz berücksichtigen

    Nun reicht es längst nicht aus, das durchschnittliche Monatseinkommen eines Angestellten durch die Anzahl der üblichen monatlichen Arbeitsstunden zu dividieren, um Ihren Stundensatz zu ermitteln. Denn es sind noch einige zusätzliche Kosten zu berücksichtigen.

    Stundensatz-Regel Nummer 3:
    Berücksichtigen Sie die Kosten für die Sozialversicherung!

    Arbeitgeber eines Angestellten zahlt zum Bruttogehalt von 3.635,50 € noch den Arbeitgeberanteil für die Sozialversicherung, also Krankenkasse, Rentenversicherung und Pflegeversicherung, hinzu. Dieser Anteil beläuft sich auf 19,325 Prozent bzw. 706,03Euro. Für einen korrekten Vergleich zwischen Angestelltengehalt und den Einkünften für Freiberufler oder Selbständige als Basis für einen angemessenen Stundensatz, beläuft sich damit das Bruttogehalt inklusive Arbeitgeberanteil auf 4.341,54 Euro.

    Selbstständiger Kosten im Monat

    Wie viele Arbeitstage hat ein Jahr? Was bedeutet das für Ihren Stundensatz als Freiberufler oder Selbständiger?

    Bruttogehalt plus Sozialversicherung, klare Sache: Da muss man nur noch das Ergebnis durch die Anzahl der Arbeitsstunden teilen, dann steht der Stundensatz für Sie als Freelancer oder Selbständiger.
    4.341,54 Euro mal 12 (Monate) geteilt durch 365 Tage geteilt durch 8 (Stunden pro Tag) – voilà, macht 17,84 Euro Stundensatz… Oder doch nicht?

    Stundensatz-Regel Nummer 4:
    Sie können nicht 365 Tage im Jahr arbeiten!

    Natürlich nicht. Selbstverständlich wissen Sie, dass Sie nicht 365 Tage im Jahr arbeiten können, schließlich gibt es Wochenenden und Feiertage (die viele Freiberufler und Selbständige aber nicht davon abhalten, trotzdem den ganzen Tag im Büro zu hocken und „endlich einmal in Ruhe etwas abzuarbeiten“). Man geht von durchschnittlich 21 Arbeitstagen im Monat aus, tatsächlich sind es aber deutlich weniger.

    Für Sie als Freelancer oder Selbständiger bedeutet das:
    – Weniger Arbeitstage = weniger produktive Stunden
    – In Ihrem Stundensatz müssen sich diese Zeiten daher widerspiegeln

    Ermitteln Sie zunächst die Anzahl der Stunden eines Durchschnittsmonats. Von den 365 Kalendertagen eines Jahres werden alle Tage abgezogen, an denen Sie (regulär) nicht arbeiten, also Wochenenden (104 Tage), Feiertage (zwischen 9 und 16 Tage), Urlaub (25 bis 30 Tage), Krankheit (ca. fünf Tage) und Zeiten für Ihre Weiterbildung (ebenfalls fünf Tage). Ungeachtet dessen, ob Sie tatsächlich am Wochenende nicht arbeiten, wirklich Urlaub machen oder überhaupt nie krank werden – für Ihren Stundensatz sollten Sie diese Zeiten auf keinen Fall außer Acht lassen.

    Nach Abzug all dieser Tage bleiben pro Jahr schließlich noch 211 und pro Monat im Schnitt 17,5 reguläre Arbeitstage übrig, wie nebenstehende Rechnung zeigt.

    Gut, jetzt ist es aber wirklich einfach, Ihren Stundensatz als Freiberufler oder Selbständiger zu ermitteln. 4.341,54 Euro geteilt durch 17,5 Arbeitstage, das macht 248,09 Euro pro Arbeitstag und bei einem Achtstundentag 31,01 Euro pro Stunde. Fertig! Meinen Sie?

    Kosten Tagessatz => 4.341,54 € : 17,5 Arbeitstage = 248,09 € pro Tag
    Kosten Stundensatz => 4.341,54 € : 17,5 Arbeitstage : 8 Stunden = 31,01 € pro Stunde

    (Unnötig zu sagen, dass auf diesen Stundensatz noch 19 % Mehrwertsteuer gerechnet werden, die wir treuhänderisch für den Staat einnehmen und im Monat darauf wieder an das Finanzamt abliefern müssen.)

    Welche Kosten fallen an und was bedeutet das für Ihre Stundensatz-Kalkulation als Freiberufler oder Selbständiger?

    Jetzt kommen die Kosten ins Spiel. Ein Angestellter geht an seinen Arbeitsplatz in seinem Büro, arbeitet mit einem Computer, der ihm von seinem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt und Bedarfsfall repariert und gewartet wird. Er muss sich nicht um Software und Lizenzen kümmern und keinen Gedanken an die Kosten verschwenden, die sein Arbeitsplatz mit sich bringt. Sie als Freiberufler oder Selbständiger müssen das aber sehr wohl, und das muss sich selbstverständlich auch in Ihrem Stundensatz niederschlagen.

    Stundensatz-Regel Nummer 5:
    Ohne Geschäftsausstattung und Grundkosten geht es nicht.

    Miete, Heizung, Strom, Büromaterial, Telefonkosten, Reisekosten, Kosten für Weiterbildung, Versicherungen, Beratung und noch das eine oder andere mehr. Hier kommen schnell 1.500 Euro im Monat zusammen. Vielleicht erscheint Ihnen das ein bisschen zu hoch. Aber das macht nichts. Hier geht es um den Rechenweg der Kalkulation zu Ihrem Stundensatz, und der darf natürlich in Ihrem individuellen Fall etwas anders ausfallen. Also monatlich 4.341,54 Euro plus die 1.500,00 Euro Kosten.

    Die monatlichen Gesamtkosten müssen Sie nun zu Ihrem bereits ermittelten Gehalt hinzuaddieren. Bei 17,5 Arbeitstagen ergibt die Stundensatzkalkulation folgendes:

    Kosten Tagessatz => 5.841,54 € : 17,5 Arbeitstage = 333,80€ Netto pro Tag
    Kosten Stundensatz => 5.841,54 € : 17,5 Arbeitstage : 8 Stunden = 41,73 € Netto pro Stunde

    Wie viele Stunden können Sie produktiv arbeiten? Wie wirkt sich das auf Ihren Stundensatz als Freiberufler oder Selbständiger aus?

    Sie ahnen es bereits: In obiger Rechnung ist immer noch nicht alles berücksichtigt. Denn leider ist es für Freiberufler und Selbständige nahezu unmöglich, 100 Prozent der Arbeitszeit als Honorar abzurechnen. Büroorganisation und Buchhaltung, Akquise, Marketing und Vertrieb, all dies sind (neben Urlaub, Krankheit etc., welche wir bei der Errechnung der Arbeitstage berücksichtigt haben) weitere Zeiten, die Sie nicht abrechnen können. Bei der Kalkulation Ihres Stundensatzes als Freiberufler oder Selbständiger dürfen Sie diese aber dennoch nicht außer Acht lassen.

    Stundensatz-Regel Nummer 6:
    Denken Sie an die „unproduktiven“ Zeiten!

    Von den oben ermittelten Arbeitstagen (17,5 pro Monat) ist nicht jede eine „produktive Stunde“, so der Fachterminus, die Sie an Ihre Kunden verrechnen (fakturieren) können. „Unproduktive Stunden“ sind diejenigen, die für administrative Aufgaben und Vertriebsleistungen anfallen.

    Für die Weiterführung der Kalkulation zum Stundensatz für Freiberufler und Selbständige gehen wir in dieser Rechnung davon aus (und das ist ein optimistischer Ansatz dass nur zwei Drittel Ihrer verfügbaren Stunden produktiv sind, also 66,7 % Ihrer Arbeitszeit. Dann verbleiben von den 17,5 Arbeitstagen nur noch 11,7 produktive Arbeitstage im Monat. Das wirkt sich für Sie in der Kalkulation zum Stundensatz folgendermaßen aus:

    Kosten Tagessatz => 5.841,54 € : 11,7 Arbeitstage = 499,28 € Netto pro Tag
    Kosten Stundensatz => 5.841,54 € : 11,7 Arbeitstage : 8 Stunden = 62,41 € Netto pro Stunde

    Das hört sich doch schon ganz annehmbar an. Oder?

    Ohne Gewinn kein Geschäft!

    Ja, Sie vermuten richtig: Das reicht immer noch nicht. Denn in diesem Stundensatz ist noch kein Cent Gewinn enthalten. Gewinn? Wieso Gewinn?

    Stundensatz-Regel Nummer 7:
    Jeder Unternehmer, auch der Selbständige oder Freiberufler, braucht einen Gewinn!

    Der Gewinn Ihres Unternehmens geht in die sogenannten Rücklagen. Diese werden zum Beispiel bei notwendigen Investitionen benötigt. Auch und ganz besonders bei Freiberuflern oder Selbstständigen können mal „Durststrecken“, also Phasen mit einem Auftragsloch, auftreten. Wohl dem, der jetzt Rücklagen gebildet hat. Diese reichen hoffentlich, um die Durststrecke der Akquise bis zum nächsten Auftrag zu überwinden.

    Kalkulieren Sie mit einem Gewinn zwischen 20 bis 30 Prozent. In diesem Beispiel bleiben wir bei 20 Prozent. Beachten Sie bitte: Diese 20Prozent beziehen sich nicht auf die Kosten, sondern auf die Einnahmen, also auf den Umsatz. Wenn wir aber vom Basiswert Kosten ausgehen, dann muss der Stundensatz durch 0,80 dividiert werden. Dann stimmt die Rechnung, und die Kalkulation zum Stundensatz für Selbstständige lautet nun:

    Preis Tagessatz => 5.841,54 € : 11,7 Arbeitstage : 0,80 = 624,10 € Netto pro Tag
    Preis Stundensatz => 5.841,54 € : 11,7 Arbeitstage : 8 Stunden : 0,85 = 78,01 € Netto pro Stunde

    Jetzt ist es geschafft. Unsere Kalkulation für Selbständige und Freiberufler bei den obigen Ansätzen ermittelt einen Tagessatz von 624,10 Euro und einen Stundensatz von 78,01 Euro. Immer zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer.

    Fazit: Ihr Stundensatz als Freiberufler oder Selbständiger
    muss viele Kriterien berücksichtigen

    Hüten Sie sich vor Milchmädchenrechnungen. Sie können nicht einfach das Gehalt eines Angestellten eins zu eins auf Ihre Einnahmen übertragen. Denken Sie bei Ihrer Kalkulation zum Stundensatz immer daran, dass Sie weitaus mehr Kosten zu tragen haben als ein Angestellter. Sozialversicherung, Geschäftsausstattung, Nebenkosten – all dies sind finanzielle Belastungen, die Sie tragen und die sich in Ihrem Stundensatz widerspiegeln müssen. Dazu kommen Krankheits- und Urlaubstage, Zeit für Büroorganisation, Buchhaltung, Akquise, Vertrieb und Marketing. Diese „unproduktiven“ Zeiten können Sie nicht abrechnen, sie müssen daher über einen angemessenen Stundensatz ausgeglichen werden. Kalkulieren Sie in Ihren Stundensatz unbedingt einen Gewinn ein, er ist Ihre Rücklage für auftragsarme Zeiten und Ihr Finanzpolster für Investitionen.

    HIER GEHT ES WEITER
    Teil 2 zum Einkommen als Selbständiger oder Freiberufler im Dienstleistungsgeschäft: „Was am Ende übrigbleibt – So viel verdienen Sie tatsächlich“

    Hinweis zur Stundensatz-Kalkulation

    Dieser Beitrag wurde mit den aktuell gültigen Daten zum 7. Dezember 2019 aktualisiert – alles ohne Gewähr.

  • Unternehmensgründung leicht gemacht

    Unternehmensgründung leicht gemacht

    Viele Arbeitnehmer träumen davon ihr eigener Chef zu sein. Eine Idee für das eigene Unternehmen ist oft schnell gefunden. Damit diese aber ökonomisch tragbar ist und sich auch gegen die Konkurrenz durchsetzen kann, gehört eine sorgfältige Prüfung der geplanten Unternehmung zu den wichtigsten Vorbereitungsschritten einer Existenzgründung.

    Unterstützung auf dem Weg in die Selbstständigkeit

    Gründer stehen zu Beginn vor einer Vielzahl von Fragen:
    1. Welche Rechtsform ist geeignet?
    2. Wie funktioniert das Einwerben von Startkapital?
    3. Ist die Tätigkeit gewerbepflichtig?
    4. Ist vielleicht eine Kammermitgliedschaft erforderlich?
    5. Welcher Versicherungsschutz ist notwendig?

    Die Beantwortung dieser Fragen ist für jedes Unternehmen individuell zu klären und stellt zusammen mit der Erarbeitung eines formalen Businessplans einen wichtigen Schritt zur Gründung dar. Letzterer dient in erster Linie dem Gründer selbst, denn er prüft die Geschäftsidee auf ihre Tragbarkeit und verschriftlicht alle relevanten Rahmenbedingungen.

    Der Businessplan muss vor allem eine Frage beantworten: Wie werden die Bedürfnisse der Kunden durch das Unternehmen erfüllt? Eine prägnante Gründungsidee, eine ausführliche Marktanalyse, die Beschreibung der geplanten Produkte oder Dienstleistungen sowie ein Marketingplan sind dabei ebenso wichtiger Bestandteil wie eine realistische Liquiditäts- und Rentabilitätsplanung.

    Bei Fragen rund um Themen der Existenzgründung sind die örtlichen Handelskammern oder auch die die Gründungswerkstatt Deutschland ein guter Anlaufpunkt, um sich zu informieren. Mit kompetenter Beratung und sorgfältiger Planung lassen sich viele Gründungsfehler bereits früh erkennen und vermeiden.

    Von der Idee zum erfolgreichen Geschäftsführer

    Hinter jedem florierenden Geschäft steht ein erfolgreicher Unternehmer. Neben der fachlichen Qualifikation sind in der Selbstständigkeit vor allem persönliche Eigenschaften gefragt. Ist der Unternehmer in der Lage, für alle Arbeitsgebiete die volle Verantwortung zu tragen?

    Nicht nur Aufgaben wie Kundenakquise, Terminplanung und Auftragsabwicklung fordern ein konsequent hohes Maß an Selbstorganisation, auch Verwaltungsaufgaben und ein wöchentliches Arbeitspensum von 60 Stunden oder mehr fordern dem Gründer einiges ab.

    Wer häufig Außentermine wahrnimmt, ein hohes Telefonaufkommen in Stoßzeiten erwartet oder auch als Einzelunternehmer startet, kann von der Nutzung eines Büroservices profitieren. Ähnlich einem klassischen Sekretariat werden zeitraubende Aufgaben wie Terminvergabe, Bestellannahme oder auch einfache Beratungsleistungen outgesourct und entlasten den Gründer.

    Gerade in der holprigen Anfangsphase, in der vom Unternehmer eine hohe Stresstoleranz gefragt wird, kann ein Büroservice deutlich günstiger und einfacher sein, als die Einstellung eines Mitarbeiters.

    Trotz der vielen Anforderungen an den Unternehmer überwiegen offensichtlich für eine Mehrzahl der Gründer die positiven Aspekte der Selbstständigkeit, wie zum Beispiel die Freiheit, selbstbestimmt zu arbeiten.

    Immerhin überstehen nach Aussagen der Bundesagentur für Arbeit zwei Drittel der Existenzgründungen die ersten fünf Jahre erfolgreich – ein Mut machendes Zeichen für die Gründerszene Deutschlands!

  • Stundensatz Kalkulation für Freiberufler oder Selbständiger (2)

    Stundensatz Kalkulation für Freiberufler oder Selbständiger (2)

    Stundensatz Teil 2: Was am Ende übrig bleibt – So viel verdienen Sie tatsächlich

    Im ersten Teil des vorliegenden Artikels („Ihr Einkommen als Selbständiger oder Freiberufler im Dienstleistungsgeschäft. Teil 1: So kalkulieren Sie Ihren angemessenen Stundensatz“) haben Sie erfahren, wie Sie als Freiberufler oder Selbständiger Schritt für Schritt einen angemessenen Stundensatz ermitteln.

    Sie haben gesehen, dass es nicht ausreicht, Ihre Einnahmen mit einem durchschnittlichen Gehalt gleichzusetzen und daraus Ihren Stundensatz zu ermitteln. Sozialversicherung, Nebenkosten, Geschäftsausstattung sowie „unproduktive“ Stunden, Krankheit, Urlaub, Weiterbildung – all dies will bei der Stundensatzkalkulation berücksichtigt sein. Ansonsten droht langfristig der Zusammenbruch Ihres Geschäftsmodells – oder Ihr eigener Zusammenbruch, weil Sie aufgrund Ihres zu geringen Stundensatzes zu viele Stunden arbeiten müssen, um auf ein akzeptables Gehalt zu kommen.

    Lesen Sie zuerst den ersten Teil „So kalkulieren Sie Ihren angemessenen Stundensatz“, bevor Sie sich in diesem Artikel mit Ihrem tatsächlichen Einkommen als Selbständiger oder Freiberufler befassen.

    Ihr Stundensatz als Freiberufler oder Selbständiger: Was bleibt eigentlich für mich übrig?

    Im ersten Teil dieses Artikels sind wir von einem durchschnittlichen Monatseinkommen eines Angestellten von 4.341,54 Euro ausgegangen und haben dies als Berechnungsgrundlage für Ihren Stundensatz verwendet.

    Brutto-Jahreseinkommen

    Ein Kundenpreis von 78,01 Euro netto pro Stunde (Ableitung siehe Teil 1 zum Stundensatz für Dienstleister und Freiberufler) sind – unter Berücksichtigung aller Kosten, Rücklagen und Zuschlägen (die Sie als Angestellter ja nicht hätten bzw. die für Sie übernommen würden) – dabei herausgekommen. Demgegenüber steht vergleichbar ein Bruttojahresgehalt eines Angestellten von 43.842 Euro.

    Stundensatz Kalkulation für Selbständige und Freiberufler Stand 04.2017

    Sozialversicherung

    Davon müssen wir 19,6 % (bei Kinderlosen etwas weniger) für den Arbeitnehmerbeitrag der Sozialversicherungsbeiträge (für Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung) abziehen, zusammen 8.593,03 Euro im Jahr.

    Zu versteuerndes Einkommen

    Der Einkommenssteuermessbetrag ermittelt sich aus dem

    Einkommensteuertabelle 2019 - Grundtabelle

    Bruttoeinkommen (43.842 Euro oder 3.653,50 Euro x 12 Monate) abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge (8.593,03 Euro) und 1.500 Euro Werbekostenpauschale. Das ergibt ein zu versteuerndes Einkommen von 33.748,97 Euro.

    Einkommensteuer

    Laut Standard Einkommensteuertabelle 2023 (Grundtabelle 2023) ergibt sich zu diesem Bruttogehalt eine Einkommensteuer von 5.827 Euro (22,3 %). Des Weiteren müssen von dem zu versteuernden Einkommen (33.748,97 Euro) 928,10 Euro (2,75 %)  für den Solidaritätszuschlag sowie 1.518,70 Euro (4,5 %) für die Kirchensteuer abgezogen werden.

    Nettoeinkommen

    Es bleibt ein Nettoeinkommen von 31.302,17 Euro pro Jahr und 2.608,51 Euro pro Monat. Für einen Angestellten ergibt sich ein Einkommen pro Stunde (bei 169 Arbeitsstunden im Monat) von 15,43 Euro. Sie könnten jetzt sagen, dass Ihr Stundenlohn als Freiberufler oder Selbständiger ja höher liegt, weil Ihre produktive Zeit nur 11,7 Tage bzw. 93,6 Stunden beträgt. Doch in Wahrheit müssen Sie alle Arbeitsstunden mit berücksichtigen – Sie erzielen also als Selbstständiger mit einem Stundenhonorar von 78,01 Euro tatsächlich einen Verdienst von Netto 15,61  Euro pro Stunde.

    WICHTIG! Rücklage für die Einkommensteuer

    Vergessen Sie nie die monatliche Rücklage für Ihre Einkommensteuer! In diesem Fall sind es 908 Euro pro Monat. Denn es wird Sie übel treffen, wenn nach mehr als einem Jahr die Steuernachforderung kommt und Sie dieses Geld (691,26 Euro * 12 Monate = 8.295,08 Euro) bereits ausgegeben haben.

    Diesen Stundensatz bezahlt der Kunde niemals!

    78,01 Euro (Ableitung siehe Teil 1 zum Beitrag über den Stundensatz für Selbstständige und Freiberufler)! „Das kann ich doch nicht an meinen Kunden berechnen. Das bezahlt der mir niemals!“ So? Meinen Sie? Ja, sind Sie denn die Caritas? Oder wollen Sie mit Ihrer Tätigkeit als Selbständiger oder Freiberufler Ihren Lebensunterhalt bestreiten?

    Nutzenargumentation statt Kostenrechtfertigung

    Ja, möglicherweise verrechnet der Wettbewerber einen niedrigeren Stundensatz! Dann haben Sie ein Problem in der Findung des richtigen Stundensatzes im Spannungsfeld Ihrer Kosten, den Preisvorstellungen Ihres Kunden und dem Marktpreis. Jetzt gilt es dem Kunden klarzumachen, warum er diesen Stundensatz akzeptieren muss. Aber Vorsicht: Begehen Sie nicht den Fehler, Ihre Kosten zu rechtfertigen, sondern stellen Sie Ihre Vorteile und den Kundennutzen überzeugend dar. Wie man das macht, erfahren Sie in meinem Artikel „Preisargumentation – Kostenverteidigung oder Nutzenargumentation

    Stundensatz-Kalkulation für Selbstausbeuter

    Sie sind immer noch nicht überzeugt? Nun, der erste Schritt ist Ihre persönliche Erkenntnis als Freiberufler oder Selbständiger, dass Sie nur mit einem vernünftigen Stundensatz auf Dauer wirtschaftlich arbeiten können.

    Wenn Sie aber immer noch glauben, dass ein Stundensatz von 86,47 Euro netto zu hoch ist und dass Sie diesen nicht am Markt durchsetzen können, dann liefere ich Ihnen im Folgenden eine Kalkulation für Selbstständige und Freiberufler, die einer Selbstausbeutung gleichkommt:

    Der Selbstausbeuter-Stundensatz für Sie als Freiberufler oder Selbständiger

    Für alle Selbstausbeuter unter Ihnen zeige ich hier als krasse

    Stundensatz Kalkulation für Selbstausbeuter
    Stundensatz gegenüber Mindestlohn

    Alternative eine Stundensatz-Kalkulation auf der Basis von Minimalkosten auf.

    Ich unterstelle, dass Ihnen ein Mindestlohn für die monatlichen Privataufwendungen ausreicht und setze dafür 1.748 Euro an. Die monatlichen Geschäftskosten (Fixkosten wie Miete, Versicherung etc.) betragen 752 Euro. Das macht monatliche Gesamtkosten von 2.500 Euro.

    Jetzt kommt es noch krasser. Sie arbeiten nicht nur für ganz wenig Geld, sondern Sie arbeiten auch unwahrscheinlich viel, nämlich 250 Stunden im Monat. Sie sind ja ein Selbstausbeuter! Sie sehen schon, ich habe die Rechnung bewusst einfach angesetzt. Dann kostet eine Stunde gerade mal zehn Euro. Ihr Stundensatz beträgt dann nur zehn Euro, zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer, also 11,90 Euro.

    Konkurrenzloser Stundensatz oder am Rande des Machbaren?

    Warnung an die Selbstausbeuter vor einem zu niedrigen Stundensatz

    Gut, damit sind Sie natürlich konkurrenzlos. Fragt sich nur, wie lange Sie das durchhalten. Ich warne Sie nachdrücklich vor dieser selbstausbeuterischen Kalkulation des Stundensatzes und stelle folgende Fragen:

    • Wie sorgen Sie vor für den Krankheitsfall?
    • Welche Vorsorge treffen Sie für Ihre Rente?
    • Was machen Sie im Falle der Arbeitslosigkeit?
    • Wie wollen Sie die Einkommensteuer finanzieren?
    • Wie lange halten Sie es durch, 250 Stunden pro Monat zu arbeiten?
    • Haben die Kunden für Sie im Monat 250 Stunden Zeit?
    • Wann erbringen Sie die administrativen Büroarbeiten?
    • Wer macht bei Ihnen Marketing und Vertrieb?

    Fazit zur Kalkulation des Stundensatzes für Selbstständige und Freelancer

    Sollte Ihnen der Gedanke kommen, dass Ihr Stundensatz zu hoch sein könnte, denken Sie immer an oben stehende Rechnung. Ihre Arbeit als Selbständiger oder Freiberufler MUSS mindestens das einbringen, was ein Angestellter im Durchschnitt verdient. Setzen Sie niemals weniger als 50 Euro Stundensatz an, besser sind mindestens 65 Euro.

    Ehrlich gerechnet sollten Sie aber einen Stundensatz von 86,47 Euro als Richtgröße ansetzen. Dafür darf ein Kunde natürlich auch gute Arbeit erwarten. Stellen Sie Ihre Vorteile heraus, aber tappen Sie nicht in die Rechtfertigungsfalle. Lesen Sie dazu meinen Artikel „Preisargumentation – Kostenverteidigung oder Nutzenargumentation“.

    Entscheidend sind die Aufwendungen, die Sie zusätzlich im Büro erbringen müssen und die Ihnen das Marketing und der Vertrieb abverlangen. Diese Aufwendungen können bei anspruchsvollen Selbstständigen mit relativ kurzen Einsätzen bei Ihren Kunden durchaus 50 Prozent der verfügbaren Arbeitszeit ausmachen. Dann sind sogar Stundensätze um 100 Euro durchaus berechtigt.

    Hinweis zur Stundensatz-Kalkulation

    Dieser Beitrag wurde mit den aktuell gültigen Daten zum 30. November 2023 aktualisiert – alles ohne Gewähr.

     (Fotos: Fotolia © stboy | Lambert Schuster)

  • Der Weg in die Selbstständigkeit – Diese Herausforderungen warten auf Sie

    Der Weg in die Selbstständigkeit – Diese Herausforderungen warten auf Sie

    Gastbeitrag von Thomas Trinklein

    Wer eine außergewöhnliche Geschäftsidee hat oder eine Nische für Produkte oder Dienstleistungen zu erkennen glaubt, denkt früher oder später daran, sich selbstständig zu machen und sein eigenes Unternehmen ins Leben zu rufen. Doch ein einzigartiges Produkt oder eine besondere Dienstleistung allein machen noch kein funktionierendes Unternehmen aus. Sowohl vor als auch nach der eigentlichen Gründung steht eine Reihe von Aufgaben an, mit denen Sie sich vermutlich noch nie zuvor auseinandergesetzt haben. Viele Herausforderungen lassen sich jedoch mit etwas Rechercheaufwand und Beratung an der richtigen Stelle unkompliziert meistern. Auch Fortbildungen und Schulungen bringen einem die Grundlagen des Unternehmertums bei. Andere Aufgaben können Sie auslagern, von Mitarbeitern erledigen lassen oder mit der passenden Software auch selbst ausführen.

    Existenzgründer auf dem Weg in die Selbstständigkeit

    Die Entscheidung für eine Rechtsform

    Über die ersten Schritte können Sie sich in Gründerseminaren informieren oder vom Unternehmensberater begleiten lassen. Hier können Sie auch die Wahl einer geeigneten Rechtsform diskutieren. Denn wer nicht aus der Branche kommt, kennt sich damit meist nicht gut aus. Zur Debatte stehen beispielsweise folgende:

    • Einzelunternehmen
    • GbR
    • GmbH oder UG (haftungsbeschränkt)
    • KG
    • OHG
    • AG

    Sie müssen sich nicht mit allen Formen im Detail auskennen. Viele fallen auf Grund bestimmter Anforderungen an Ihre Firma sofort weg. Dennoch sollte man sich auch nicht immer für den einfachsten Weg entscheiden. Viele Gründer starten zum Beispiel mit einem kostengünstigen, unkomplizierten Einzelunternehmen. Hierbei haften Sie allerdings mit Ihrem Privatvermögen. In modernen Branchen, in denen viele Urheberrechts- und Datenschutzfragen noch nicht beantwortet sind, kann sich das allerdings unvorteilhaft auswirken. In diesem Fall ist auf Grund der Haftungsbeschränkung möglicherweise eine Kapitalgesellschaft die bessere Wahl. Wer das benötigte Stammkapital von 25.000 Euro nicht aufbringen kann, entscheidet sich vielleicht für die Gründung einer UG, die bereits ab 1 Euro möglich ist, und in Deutschland weitest gehend die Limited abgelöst hat. Hier kann es jedoch wiederum mit Krediten schwierig werden.

    Formalitäten erledigen auf dem Weg in die Selbstständigkeit

    Bis Sie die Arbeit aufnehmen können, müssen Sie je nach Art Ihres Unternehmens und der Rechtsform noch zahlreiche Formalitäten erledigen. Sie müssen:

    • Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden.
    • einen Gesellschaftsvertrag aufsetzen und beurkunden lassen.
    • die Firma im Handelsregister beim Amtsgericht eintragen lassen.
    • ein Konto eröffnen, für Kredite vorsprechen und Anträge zur Förderung ausfüllen.
    • Versicherungen abschließen.
    • den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ans Finanzamt schicken.
    • sich bei der Berufsgenossenschaft melden.
    • branchenspezifische Auflagen wie das Einholen einer Gaststättenerlaubnis im Gastronomiebereich einholen.

    Ist es dann endlich soweit und Sie beginnen den Betriebsalltag, werden Sie mit weiteren Tätigkeiten konfrontiert. Sie müssen Rechnungen schreiben, die Buchhaltung führen, Päckchen packen, Flyer entwerfen etc. Kaufmännische Komplett-Lösungen wie die Unternehmenssoftware der Firma Lexware bieten für viele Aufgaben eine gute Unterstützung. Damit haben Sie nicht nur Ihre Warenwirtschaft im Griff, Sie können auch Ihre Einnahme-Überschuss-Rechnung oder den Jahresabschluss leicht damit erledigen oder Ihre Daten an den Steuerberater weiterleiten. Sie haben Ihre Finanzlage so stets im Blick und können sehr zeitnah Ihre Strategie ändern. Für Bankgespräche u.Ä. können Sie sich alle Fakten grafisch aufbereiten lassen. Auch wenn Sie zu Beginn noch etwas unsicher sind, werden Sie doch schnell vertrauter damit, Gespräche mit Kunden, Kooperationspartnern, Lieferanten und Förderern zu führen. Besuchen Sie im Zweifelsfall entsprechende Rhetorikseminare und üben Sie mit Freunden. Läuft es gut an, können Sie bald schon Bewerbungsgespräche führen und Mitarbeiter einstellen. In diesem Zusammenhang müssen Sie sich auch mit Gehaltsabrechnungen auseinandersetzen.

    Digitale Herausforderungen auf dem Weg in die Selbstständigkekit

    Fazit

    Wer vor der großen Herausforderung einer Unternehmensgründung steht, wird zunächst einmal von der Flut an unbekannten Aufgaben überrollt. Sie erhalten aber von unterschiedlichsten Seiten Hilfe, wenn Sie darum bitten. An den Formalitäten sollte es nicht scheitern. Und wenn Sie Erfolg haben, wird sich die Mühe nicht nur finanziell auszahlen. Der Stolz auf das Geleistete wiegt oftmals noch viel schwerer.

    (Bilder: Fotolia © stockphoto-graf |shutterstock © 152920139)

  • Angebotskalkulation für Dienstleistungen

    Angebotskalkulation für Dienstleistungen

    So kalkulieren und erstellen Sie ein Angebot im Dienstleistungsgeschäft

    Die Angebotskalkulation oder Preiskalkulation ist der Nerv eines Unternehmens. Allerdings tun sich junge Unternehmer und vor allem Dienstleister schwer damit. Eine belastbare Angebotskalkulation, die auch tatsächlich den Aufwand des Unternehmens für eine Dienstleistung widerspiegelt und noch dazu einen vernünftigen Gewinn vorsieht, findet man selten. Im Gegenteil: Als Berater im Gründercoaching und in der Gründungsberatung  erlebe ich es immer wieder, dass Angebote quasi „aus dem Ärmel geschüttelt“ werden, ohne dass der Unternehmer die für den potenziellen Auftrag entstehenden Kosten berücksichtigt, geschweige denn alle Kosten in die Angebotskalkulation mit einbezieht, die der Betrieb des Unternehmens immer mit sich bringt.

    Doch keine Sorge: Wenn man einmal den Weg der Angebotskalkulation für Dienstleistungen bis hin zur Angebotserstellung kennt, wird es künftig ganz leicht, verlässliche Angebote  abzugeben, die auch noch Spielraum für Verhandlungen lassen.

    Am Beispiel der Agentur „Grafik-Design-Büro Michael Friedrichs“ zeige ich Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Angebotskalkulation für Dienstleistungen durchführen. Dieser Angebotsprozess ist auf viele Dienstleistungsunternehmen und auch auf Selbstständige übertragbar.

    Angebotskalkulation für Dienstleistungen

    Herr Friedrichs hat gerade das „Grafik-Design-Büro Michael Friedrichs“ gegründet.  Er hat eine feste Mitarbeiterin eingestellt, die er 38,5 Stunden pro Woche beschäftigt. Darüber hinaus arbeitet er mit einem Freelancer, der nach Stunden bezahlt wird und mit dem er einen Rahmenvertrag über 50 Stunden im Monat geschlossen hat. Die junge Agentur erhält kurz darauf eine Anfrage über die Durchführung einer Werbekampagne. Herr Friedrichs muss ein Angebot erstellen.

    Angebot, Angebotskalkulation und Rechnung im Dienstleistungsgeschäft

    Schritt 1 der Angebotskalkulation: Stundenanzahl und Materialkosten ermitteln

    Im ersten Schritt ermittelt der Agenturinhaber, wie viele Stunden er und seine Mitarbeiter mit der Durchführung der Kampagne beschäftigt sein würden. Er listet zunächst nacheinander die anfallenden Arbeitsschritte auf und schätzt dann für jeden von ihnen die benötigten Stunden ab. Die richtige Zeit Abschätzung gehört zu den Kernkompetenzen von Herrn Friedrichs. Er errechnet, dass er und sein Team 250 Stunden für den Auftrag benötigen würden. Soweit, so gut. Jetzt muss er nur den Stundensatz seines Büros mit 250 multiplizieren, die anfallenden Materialkosten (Druckkosten, Kosten für Anzeigen o.ä.) für diesen Auftrag ermitteln und dann zu der Summe der Kosten seinen Gewinn hinzuaddieren. Fertig ist die Angebotskalkulation und er kann sein Angebot erstellen. Oder?

    Schritt 2 der Angebotskalkulation: Stundensatz ermitteln

    Noch nicht ganz, denn der wichtigste Schritt in der Angebotskalkulation ist nicht das Aufaddieren von Kosten, sondern das Ermitteln des korrekten Stundensatzes im Unternehmen. Die richtige Stundensatzkalkulation steht damit im Zentrum eines jeden Dienstleistungsbetriebes.

    Und so funktioniert es:

    1. Erfassung aller Kosten der Agentur „Grafik-Design-Büro Michael Friedrichs“
    2. Zusammenfassung der fixen Kosten
    3. Ermittlung der Produktivstunden, also derjenigen Arbeitsstunden der Agentur, die vom Kunden bezahlt werden
    4. Errechnung des Stundensatzes

    1.      Erfassung aller Kosten

    In jedem Unternehmen, ganz gleich ob Handel, Handwerk, Dienstleistung oder Produktion, wird zwischen variablen Kosten und festen Kosten (Fixkosten) unterschieden.

    Variable Kosten

    Variable Kosten werden auftragsabhängig verursacht. Im Fall der Agentur sind das die Materialkosten, die für die Werbekampagne anfallen würden. Michael Friedrichs weiß, dass für diesen Auftrag Materialkosten in Höhe von 3.000 Euro anfallen würden.

    3.000 Euro variable Kosten (auftragsbezogen)

    Fixkosten

    Fixe Kosten fallen immer an, unabhängig davon, ob das Unternehmen Aufträge hat oder nicht. Darunter fallen zum Beispiel die Kosten für Miete, Buchhaltung, Versicherungen etc. Bei der Agentur „Grafik-Design-Büro Michael Friedrichs“ sind folgende Kosten fixe Kosten:

    • Personalkosten (Festangestellte),
    • Fremdleistungen (Freelancer),
    • Betriebskosten Büro (Gemeinkosten),
    • Finanzierungskosten
    • Abschreibungen
    • (kalkulatorischer) Unternehmerlohn
    ▒ Personalkosten

    Die festangestellte Mitarbeiterin bezieht ein Bruttogehalt von rund 2.050 Euro pro Monat Das sind im Jahr (2.050 € x 12 Monate) 24.600 Euro. Dazu kommen die Lohnnebenkosten (ca. 20 %), also rund ca. 5.400 Euro, macht zusammen rund 30.000 Euro Personalkosten pro Jahr. Die Mitarbeiterin arbeitet im Jahr an 211 Arbeitstage à 7,7 Stunden, das sind 1.625 Stunden. Es ergibt sich ein Stundensatz von ca. 18,50 Euro.

    30.000 Euro Personalkosten pro Jahr

    ▒ Fremdleistungen

    Der freie Mitarbeiter hat einen Rahmenvertrag über 50 Stunden pro Monat. Seine tatsächliche Leistung wird zum Jahresende abgerechnet. Er erhält 50 Euro netto pro Stunde und muss sich selbst versichern (Krankenversicherung, Altersvorsorge etc.), so dass keine weiteren Kosten für Michael Friedrichs entstehen. Pro Jahr ergeben sich hier demnach Kosten in Höhe von maximal 30.000 Euro (2.500 € x 12 Monate).

    30.000 Euro Fremdleistungen pro Jahr

    ▒ Kosten für den Geschäftsbetrieb

    Die jährlichen „Gemeinkosten“ der Agentur ergeben sich wie folgt:

    Miete7.200 Euro
    Versicherung1.300 Euro
    KfZ-Kosten4.500 Euro
    Werbung4.800 Euro
    Buchhaltung / Beratung2.400 Euro
    Sonstiger Aufwand
    (Zeitschriften, Reisekosten etc)
    3.800 Euro

    24.000 Euro Kosten für den Geschäftsbetrieb pro Jahr

    ▒ Investitionen

    Auch in einem Dienstleistungsbetrieb fallen Investitionen an. Bei Michael Friedrichs waren dies vor allem Computer. 30.000 Euro hat er ausgegeben, um hochwertige Rechner für die Erstellung von Grafiken und Designs etc. anzuschaffen. Sie sollen mindestens fünf Jahre genutzt werden und erleiden einen jährlichen „Wertverlust“, der als Aufwandsposition „Abschreibung“ berechnet werden muss. Der Anschaffungspreis von 30.000 Euro wird auf fünf Jahre verteilt (30.000 € : 5 Jahre = 6.000 €/Jahr).

    6.000 Euro Abschreibung im Jahr

    ▒ Finanzierungskosten

    Herr Friedrichs hat zwei längerfristige Kredite aufgenommen und verfügt über eine Kontokorrentlinie. Mit dem Bankkredit hat er die technische Ausstattung seines Büros (30.000 €, Zinssatz 10%) gekauft. Zusätzlich erhielt er von einem Freund ein privates Darlehen über 10.000 Euro zum Zinssatz von 1,0% zur Finanzierung der Gründungskosten. Die Kontokorrentlinie beansprucht er durchschnittlich mit 6.666 Euro zu einem Zinssatz von 15 %. Es ergeben sich

    4.100 Euro Zinsaufwendungen pro Jahr (Summe: 3.000 € + 100 € + 1.000 €)

    ▒ Unternehmerlohn

    Herr Friedrichs berechnet für sich pro Monat 3.000 Euro als kalkulatorischen Unternehmerlohn. Unternehmerlohn in der Angebotskalkulation für DienstleistungenWäre er Arbeitnehmer, entspräche das einem Gehalt von 2.500 Euro „brutto“. Sozialabgaben würden zu gleichen Teilen Michael Friedrichs und sein Arbeitgeber bezahlen, d. h. ca. 500 Euro würde er als Arbeitnehmer selbst übernehmen und ca. 500 Euro würde der Arbeitgeber bezahlen. Das entspricht ca. 1.600 Euro netto nach Steuern (ca. 16% Est. + Soli = 400 €). Davon bestreitet er seinen Lebensunterhalt, und davon bezahlt er seine Einkommenssteuer

    36.000 Euro kalkulatorischer Unternehmerlohn pro Jahr

    2.      Zusammenfassung der fixen Kosten

    Alle fixen Kosten zusammen schlagen pro Jahr mit satten 130.000 Euro zu Buche. Wohlgemerkt: Das sind die Fixkosten, also diejenigen Kosten, die das Unternehmen von Michael Friedrichs aufgrund der Geschäftsstruktur hat, und zwar unabhängig davon, ob es Aufträge gibt oder nicht:

    Personalkosten

    30.000 Euro

    Fremdleistungen

    30.000 Euro

    Gemeinkosten (Betriebskosten Büro)

    24.000 Euro

    Finanzierungskosten

    4.100 Euro

    Abschreibungen

    6.000 Euro

    (kalkulatorischer) Unternehmerlohn

    36.000 Euro

    Gesamtkosten (Fixkosten) im Jahr

    130.100 Euro

    ▒ Gesamtzahl an Arbeitsstunden3.      Ermittlung der Produktivstunden

    Jetzt muss Herr Friedrichs kalkulieren, wie viele Stunden er und seine Mitarbeiter das ganze Jahr über im Unternehmen arbeiten. Nach Abzug von Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen, Urlaubstagen und Krankheitstagen verbleiben 211 Arbeitstage (wobei er als Unternehmensinhaber mehr arbeitet). Dies entspricht:

    Herr Friedrichs (230 Tage à 8,5 Stunden)

    1.955 Std.

    Frau Fleißig (211 Tage à 7,7 Stunden)

    1.625 Std.

    Herr Raschke (12 Monate à 50 Stunden)

    600 Std.

    Arbeitsstunden insgesamt

    4.180 Std.

    ▒ Anzahl an produktiven Stunden

    Nicht alle geleisteten Arbeitsstunden können an Kunden verrechnet werden. In jedem Unternehmen fallen neben den produktiven Stunden, also den Stunden, die für Kundenaufträge geleistet werden, auch unproduktive Stunden an, also Stunden für die Aufrechterhaltung des Betriebes wie Verwaltung oder Buchhaltung, aber auch Marketing und Vertrieb, Akquisition, allgemeine Organisation, Weiterbildung, Mitarbeitergespräche, interne Konferenzen etc. Herr Friedrichs schätzt den produktiven Anteil der Stunden in seinem Unternehmen auf ca. 67 Prozent.

    2.750 produktive Stunden (abgerundet: 4.180 x 0,67)

    4.      Errechnung des Stundensatzes

    Herr Friedrichs kann nun seinen Stundenkostensatz ermitteln, indem er die Gesamtkosten (fixe Kosten) durch die Anzahl der produktiven Stunden teilt:

    47,31 Euro Kosten pro Stunde (130.100 Euro Gesamtkosten : 2.750 Stunden)

    Schritt 3 der Angebotskalkulation: Erstellung des Angebots

    Nun ist die Angebotskalkulation fertig, und Herr Friedrichs kann das Angebot an Herrn Schmitz erstellen:

    BeschreibungBetrag
    250 kalkulierte Arbeitsstunden à 48 €12.000 €
    Materialkosten3.000 €
    Zwischensumme15.000 €
    20 % Gewinnaufschlag3.750 €
    Angebotspreis18.750 €
    19 % Umsatzsteuer3.562 €
    GESAMT22.312 €

    Das Angebot

    Zu einem Preis von 18.000 Euro (netto, bei einem etwas kleineren Gewinnaufschlag) kann Herr Friedrichs sein Angebot unterbreiten. Er hat damit immer noch etwas „Spielraum“ für Preisverhandlungen, zum Beispiel durch

    • eine weitere Reduzierung der Gewinnmarge, z. B. ca. 10% (d. h. 1.875 Euro günstiger),
    • einen Verzicht auf den Gewinnaufschlag für 15.000 Euro netto (was nicht zu empfehlen ist),
    • eine schnellere Abwicklung des Auftrags
    • eine höhere Produktivität im Betrieb (z. B. 66%),
    • einen günstigeren Einkaufspreis für das Material (weniger als 3.000 Euro)
    • Beschäftigung von Honorarkräften, die kostengünstiger sind als seine Mitarbeiter (18,50 Euro bzw. 50 Euro), aber mindestens genauso produktiv.

    brek-even-point- bei der Angebotskalkulation für Dienstleistungen

    Vorlage: Angebotsschreiben an den Kunden

    Abschließend noch ein Vorschlag, wie Sie das Angebot formulieren:

    Sehr geehrte/r Herr/Frau…,

    vielen Dank für Ihre Anfrage/das angenehme Gespräch/unser freundliches Telefonat.

    Gerne überreichen wir Ihnen mit diesem Schreiben unser Angebot für die besprochene Werbekampagne für Ihr Unternehmen. Unsere Werbemaßnahmen haben wir auf einem gesonderten Blatt erläutert, welches diesem Schreiben beigefügt ist.

    Wir bieten an: Werbemaßnahmen für Ihr Unternehmen wie folgt

    Pos 1)

    Materialien wie in der Anlage beschrieben

    3.600 €

    Pos 2)Unsere Leistungen wie in der Anlage beschrieben

    14.400 €

     

    GESAMT

    18.000 €

    Dieser Preis enthält keine Mehrwertsteuer. Diese wird zu den gesetzlichen Vorschriften zusätzlich berechnet.

    Für die Ausführung benötigen wir sechs Wochen ab Auftragserteilung.

    Bilder von Ihrem Unternehmen stellen Sie selbst zur Verfügung. Unsere Textvorschläge werden von Ihnen auf sachliche Richtigkeit überprüft.

    Zahlung bitten wir im Auftragsfall wie folgt:

    50% bei Auftragserteilung,
    50% bei Fertigstellung der Werbemaßnahmen.

    Wir halten uns an dieses Angebot sechs Wochen ab Angebotsdatum gebunden. Danach ist es freibleibend.

    Wir hoffen, dass Ihnen das vorstehende Angebot zusagt und würden uns über eine Auftragserteilung freuen.

    Mit freundlichen Grüßen!
    Grafik-Design Michael Friedrichs

    Anlagen!

    (Quelle: Danke für die Anregungen von Herrn Jörg Püschel, NUK – Neues Unternehmertum Rheinland)
    (Bilder: © Jörg Püschel | © Alterfalter – Fotolia 15427061)

    Lesen Sie zum Thema Angebotskalkulation und Stundensatz auch diese Artikel in meiner Wissensdatenbank:

    Wie erstelle ich ein Angebot

    Stundensatz für Freiberufler und Selbständige (Teil 1)

    Stundensatz für Freiberufler und Selbständige (Teil 2)

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