Eine Unternehmensgründung, die von mehreren Personen vorgenommen wird, unterscheidet sich deutlich von den sogenannten Ein-Personen-Gründungen. Es müssen verschiedene Faktoren beachtet werden, zu denen beispielsweise die Aufteilung der einzelnen Aufgaben innerhalb des Unternehmens gehört. Wenn an einer Unternehmensgründung etwa drei Parteien beteiligt sind, von denen zwei sich jedoch nur ihr Kapital einbringen möchten und nur der dritte sich für die aktive Leitung des Unternehmens interessiert, bietet sich die Unternehmensgründung als GmbH an. (mehr …)
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