Schlagwort: Existenzgründer

Vor der Geschäftsidee zum Geschäftsmodell und zum tragfähigen Businessplan mit Finanzplanung.

  • Ihr Stundensatz als Selbständiger oder Freiberufler (Teil 1)

    Ihr Stundensatz als Selbständiger oder Freiberufler (Teil 1)

    Teil 1: So kalkulieren Sie ihren angemessenen Stundensatz

    Sieben Regeln, die Sie beachten müssen, wenn Sie einen angemessenen Stundensatz kalkulieren

    Viele Freiberufler und Selbständige verkaufen sich weit unter Wert. Viel schlimmer: Ihr Stundensatz liegt so niedrig, dass sie bei realistischer Betrachtung damit nicht einmal die laufenden Kosten decken, geschweige denn Rücklagen für Auftragsarme Zeiten, Krankheit, Urlaub oder die Altersvorsorge bilden können.

    „Das zahlt mir doch kein Mensch, das ist zu viel“ höre ich oft, wenn es um das Aufrufen eines vernünftigen Stundensatz geht. Aber mal ehrlich: Wollen Sie mit Ihrem Business ein angemessenes Gehalt erzielen oder sich weiterhin auf Hilfsarbeiterniveau bewegen?

    In diesem Artikel löse ich für Sie diese und andere Fragen, welche sich meine Mandaten immer wieder stellen. Oder verinnerlichen Sie die wichtigen Regeln zur Kalkulation des Stundensatzes mit meinem E-Book als PDF oder Hörbuch für unterwegs.

    In dem E-Book erfahren Sie auch, wie ich selbst mit der Hilfe von Lambert Schuster meinen Stundensatz entwickelt und dadurch unabhängiger geworden bin.

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    Was kostet eine Stunde als Selbständiger?

    Was aber ist nun der „richtige“ Stundensatz, den Sie an Ihre Kunden verrechnen müssen, um einerseits konkurrenzfähig zu sein und andererseits ein befriedigendes Einkommen zu erzielen? Wohlgemerkt – ein Einkommen, das auch dann Ihren Lebensunterhalt sichert, wenn die Aufträge für eine Weile ausbleiben, Sie krank werden oder auch mal Urlaub machen wollen.

    Stundensatz-Regel Nummer 1:
    Ihre Einnahmen müssen höher sein als Ihre Ausgaben!

    Es klingt nach einer Selbstverständlichkeit, und doch gibt es nicht wenige Freelancer, deren Einnahmen unter den Ausgaben liegen und die damit ein negatives Ergebnis erzielen. Das fällt nicht immer sofort auf, weil viele Kosten, die man für den Stundensatz eigentlich berücksichtigen müsste, nicht betrachtet werden. Langfristig jedoch rächt sich ein so niedriger Stundensatz, der zwar für Aufträge sorgen kann, Ihnen aber kaum die Butter auf dem Brot bezahlt.

    Ihr „Gehalt“ als Selbständiger: Was müssen Sie im Monat verdienen?

    Wie hoch müssen Sie also den Stundensatz für Ihre Dienstleistung ansetzen? Wie Ihre Kosten kalkulieren? Und vor allem: Wie legen Sie Ihren Stundensatz im Spannungsfeld der Preisvorstellung Ihrer Kunden, dem Konkurrenzpreis und Ihrer eigenen Selbstkosten fest?

    Stundensatz-Regel Nummer 2:
    Ihr Gehalt darf nicht unter dem Durchschnittsgehalt eines Angestellten liegen!

    Welches „Gehalt“ Sie monatlich erwerben wollen, müssen Sie letztlich selbst festlegen. Aber Sie stimmen sicherlich mit mir überein, dass Sie mindestens gleichgestellt sein sollten mit dem Durchschnitts-verdienst eines Angestellten in Deutschland. Das durchschnittliche Bruttogehalt eines vollbeschäftigten Arbeitnehmers inklusive Sonderzahlungen beläuft sich das Bruttodurchschnittsgehalt von 3.118 Euro und ein Median von 43.842 Euro für ganz Deutschland. Monatlich runtergebrochen sind letzteres dann 3.653,50 €.

    Falls Sie mir nicht glauben, überzeugen Sie sich beim aktuellen Gehaltsreport im Handelsblatt.

    Diese Kosten müssen Sie als Freiberufler und Selbständiger für Ihren Stundensatz berücksichtigen

    Nun reicht es längst nicht aus, das durchschnittliche Monatseinkommen eines Angestellten durch die Anzahl der üblichen monatlichen Arbeitsstunden zu dividieren, um Ihren Stundensatz zu ermitteln. Denn es sind noch einige zusätzliche Kosten zu berücksichtigen.

    Stundensatz-Regel Nummer 3:
    Berücksichtigen Sie die Kosten für die Sozialversicherung!

    Arbeitgeber eines Angestellten zahlt zum Bruttogehalt von 3.635,50 € noch den Arbeitgeberanteil für die Sozialversicherung, also Krankenkasse, Rentenversicherung und Pflegeversicherung, hinzu. Dieser Anteil beläuft sich auf 19,325 Prozent bzw. 706,03Euro. Für einen korrekten Vergleich zwischen Angestelltengehalt und den Einkünften für Freiberufler oder Selbständige als Basis für einen angemessenen Stundensatz, beläuft sich damit das Bruttogehalt inklusive Arbeitgeberanteil auf 4.341,54 Euro.

    Selbstständiger Kosten im Monat

    Wie viele Arbeitstage hat ein Jahr? Was bedeutet das für Ihren Stundensatz als Freiberufler oder Selbständiger?

    Bruttogehalt plus Sozialversicherung, klare Sache: Da muss man nur noch das Ergebnis durch die Anzahl der Arbeitsstunden teilen, dann steht der Stundensatz für Sie als Freelancer oder Selbständiger.
    4.341,54 Euro mal 12 (Monate) geteilt durch 365 Tage geteilt durch 8 (Stunden pro Tag) – voilà, macht 17,84 Euro Stundensatz… Oder doch nicht?

    Stundensatz-Regel Nummer 4:
    Sie können nicht 365 Tage im Jahr arbeiten!

    Natürlich nicht. Selbstverständlich wissen Sie, dass Sie nicht 365 Tage im Jahr arbeiten können, schließlich gibt es Wochenenden und Feiertage (die viele Freiberufler und Selbständige aber nicht davon abhalten, trotzdem den ganzen Tag im Büro zu hocken und „endlich einmal in Ruhe etwas abzuarbeiten“). Man geht von durchschnittlich 21 Arbeitstagen im Monat aus, tatsächlich sind es aber deutlich weniger.

    Für Sie als Freelancer oder Selbständiger bedeutet das:
    – Weniger Arbeitstage = weniger produktive Stunden
    – In Ihrem Stundensatz müssen sich diese Zeiten daher widerspiegeln

    Ermitteln Sie zunächst die Anzahl der Stunden eines Durchschnittsmonats. Von den 365 Kalendertagen eines Jahres werden alle Tage abgezogen, an denen Sie (regulär) nicht arbeiten, also Wochenenden (104 Tage), Feiertage (zwischen 9 und 16 Tage), Urlaub (25 bis 30 Tage), Krankheit (ca. fünf Tage) und Zeiten für Ihre Weiterbildung (ebenfalls fünf Tage). Ungeachtet dessen, ob Sie tatsächlich am Wochenende nicht arbeiten, wirklich Urlaub machen oder überhaupt nie krank werden – für Ihren Stundensatz sollten Sie diese Zeiten auf keinen Fall außer Acht lassen.

    Nach Abzug all dieser Tage bleiben pro Jahr schließlich noch 211 und pro Monat im Schnitt 17,5 reguläre Arbeitstage übrig, wie nebenstehende Rechnung zeigt.

    Gut, jetzt ist es aber wirklich einfach, Ihren Stundensatz als Freiberufler oder Selbständiger zu ermitteln. 4.341,54 Euro geteilt durch 17,5 Arbeitstage, das macht 248,09 Euro pro Arbeitstag und bei einem Achtstundentag 31,01 Euro pro Stunde. Fertig! Meinen Sie?

    Kosten Tagessatz => 4.341,54 € : 17,5 Arbeitstage = 248,09 € pro Tag
    Kosten Stundensatz => 4.341,54 € : 17,5 Arbeitstage : 8 Stunden = 31,01 € pro Stunde

    (Unnötig zu sagen, dass auf diesen Stundensatz noch 19 % Mehrwertsteuer gerechnet werden, die wir treuhänderisch für den Staat einnehmen und im Monat darauf wieder an das Finanzamt abliefern müssen.)

    Welche Kosten fallen an und was bedeutet das für Ihre Stundensatz-Kalkulation als Freiberufler oder Selbständiger?

    Jetzt kommen die Kosten ins Spiel. Ein Angestellter geht an seinen Arbeitsplatz in seinem Büro, arbeitet mit einem Computer, der ihm von seinem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt und Bedarfsfall repariert und gewartet wird. Er muss sich nicht um Software und Lizenzen kümmern und keinen Gedanken an die Kosten verschwenden, die sein Arbeitsplatz mit sich bringt. Sie als Freiberufler oder Selbständiger müssen das aber sehr wohl, und das muss sich selbstverständlich auch in Ihrem Stundensatz niederschlagen.

    Stundensatz-Regel Nummer 5:
    Ohne Geschäftsausstattung und Grundkosten geht es nicht.

    Miete, Heizung, Strom, Büromaterial, Telefonkosten, Reisekosten, Kosten für Weiterbildung, Versicherungen, Beratung und noch das eine oder andere mehr. Hier kommen schnell 1.500 Euro im Monat zusammen. Vielleicht erscheint Ihnen das ein bisschen zu hoch. Aber das macht nichts. Hier geht es um den Rechenweg der Kalkulation zu Ihrem Stundensatz, und der darf natürlich in Ihrem individuellen Fall etwas anders ausfallen. Also monatlich 4.341,54 Euro plus die 1.500,00 Euro Kosten.

    Die monatlichen Gesamtkosten müssen Sie nun zu Ihrem bereits ermittelten Gehalt hinzuaddieren. Bei 17,5 Arbeitstagen ergibt die Stundensatzkalkulation folgendes:

    Kosten Tagessatz => 5.841,54 € : 17,5 Arbeitstage = 333,80€ Netto pro Tag
    Kosten Stundensatz => 5.841,54 € : 17,5 Arbeitstage : 8 Stunden = 41,73 € Netto pro Stunde

    Wie viele Stunden können Sie produktiv arbeiten? Wie wirkt sich das auf Ihren Stundensatz als Freiberufler oder Selbständiger aus?

    Sie ahnen es bereits: In obiger Rechnung ist immer noch nicht alles berücksichtigt. Denn leider ist es für Freiberufler und Selbständige nahezu unmöglich, 100 Prozent der Arbeitszeit als Honorar abzurechnen. Büroorganisation und Buchhaltung, Akquise, Marketing und Vertrieb, all dies sind (neben Urlaub, Krankheit etc., welche wir bei der Errechnung der Arbeitstage berücksichtigt haben) weitere Zeiten, die Sie nicht abrechnen können. Bei der Kalkulation Ihres Stundensatzes als Freiberufler oder Selbständiger dürfen Sie diese aber dennoch nicht außer Acht lassen.

    Stundensatz-Regel Nummer 6:
    Denken Sie an die „unproduktiven“ Zeiten!

    Von den oben ermittelten Arbeitstagen (17,5 pro Monat) ist nicht jede eine „produktive Stunde“, so der Fachterminus, die Sie an Ihre Kunden verrechnen (fakturieren) können. „Unproduktive Stunden“ sind diejenigen, die für administrative Aufgaben und Vertriebsleistungen anfallen.

    Für die Weiterführung der Kalkulation zum Stundensatz für Freiberufler und Selbständige gehen wir in dieser Rechnung davon aus (und das ist ein optimistischer Ansatz dass nur zwei Drittel Ihrer verfügbaren Stunden produktiv sind, also 66,7 % Ihrer Arbeitszeit. Dann verbleiben von den 17,5 Arbeitstagen nur noch 11,7 produktive Arbeitstage im Monat. Das wirkt sich für Sie in der Kalkulation zum Stundensatz folgendermaßen aus:

    Kosten Tagessatz => 5.841,54 € : 11,7 Arbeitstage = 499,28 € Netto pro Tag
    Kosten Stundensatz => 5.841,54 € : 11,7 Arbeitstage : 8 Stunden = 62,41 € Netto pro Stunde

    Das hört sich doch schon ganz annehmbar an. Oder?

    Ohne Gewinn kein Geschäft!

    Ja, Sie vermuten richtig: Das reicht immer noch nicht. Denn in diesem Stundensatz ist noch kein Cent Gewinn enthalten. Gewinn? Wieso Gewinn?

    Stundensatz-Regel Nummer 7:
    Jeder Unternehmer, auch der Selbständige oder Freiberufler, braucht einen Gewinn!

    Der Gewinn Ihres Unternehmens geht in die sogenannten Rücklagen. Diese werden zum Beispiel bei notwendigen Investitionen benötigt. Auch und ganz besonders bei Freiberuflern oder Selbstständigen können mal „Durststrecken“, also Phasen mit einem Auftragsloch, auftreten. Wohl dem, der jetzt Rücklagen gebildet hat. Diese reichen hoffentlich, um die Durststrecke der Akquise bis zum nächsten Auftrag zu überwinden.

    Kalkulieren Sie mit einem Gewinn zwischen 20 bis 30 Prozent. In diesem Beispiel bleiben wir bei 20 Prozent. Beachten Sie bitte: Diese 20Prozent beziehen sich nicht auf die Kosten, sondern auf die Einnahmen, also auf den Umsatz. Wenn wir aber vom Basiswert Kosten ausgehen, dann muss der Stundensatz durch 0,80 dividiert werden. Dann stimmt die Rechnung, und die Kalkulation zum Stundensatz für Selbstständige lautet nun:

    Preis Tagessatz => 5.841,54 € : 11,7 Arbeitstage : 0,80 = 624,10 € Netto pro Tag
    Preis Stundensatz => 5.841,54 € : 11,7 Arbeitstage : 8 Stunden : 0,85 = 78,01 € Netto pro Stunde

    Jetzt ist es geschafft. Unsere Kalkulation für Selbständige und Freiberufler bei den obigen Ansätzen ermittelt einen Tagessatz von 624,10 Euro und einen Stundensatz von 78,01 Euro. Immer zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer.

    Fazit: Ihr Stundensatz als Freiberufler oder Selbständiger
    muss viele Kriterien berücksichtigen

    Hüten Sie sich vor Milchmädchenrechnungen. Sie können nicht einfach das Gehalt eines Angestellten eins zu eins auf Ihre Einnahmen übertragen. Denken Sie bei Ihrer Kalkulation zum Stundensatz immer daran, dass Sie weitaus mehr Kosten zu tragen haben als ein Angestellter. Sozialversicherung, Geschäftsausstattung, Nebenkosten – all dies sind finanzielle Belastungen, die Sie tragen und die sich in Ihrem Stundensatz widerspiegeln müssen. Dazu kommen Krankheits- und Urlaubstage, Zeit für Büroorganisation, Buchhaltung, Akquise, Vertrieb und Marketing. Diese „unproduktiven“ Zeiten können Sie nicht abrechnen, sie müssen daher über einen angemessenen Stundensatz ausgeglichen werden. Kalkulieren Sie in Ihren Stundensatz unbedingt einen Gewinn ein, er ist Ihre Rücklage für auftragsarme Zeiten und Ihr Finanzpolster für Investitionen.

    HIER GEHT ES WEITER
    Teil 2 zum Einkommen als Selbständiger oder Freiberufler im Dienstleistungsgeschäft: „Was am Ende übrigbleibt – So viel verdienen Sie tatsächlich“

    Hinweis zur Stundensatz-Kalkulation

    Dieser Beitrag wurde mit den aktuell gültigen Daten zum 7. Dezember 2019 aktualisiert – alles ohne Gewähr.

  • Stundensatz Kalkulation für Freiberufler oder Selbständiger (2)

    Stundensatz Kalkulation für Freiberufler oder Selbständiger (2)

    Stundensatz Teil 2: Was am Ende übrig bleibt – So viel verdienen Sie tatsächlich

    Im ersten Teil des vorliegenden Artikels („Ihr Einkommen als Selbständiger oder Freiberufler im Dienstleistungsgeschäft. Teil 1: So kalkulieren Sie Ihren angemessenen Stundensatz“) haben Sie erfahren, wie Sie als Freiberufler oder Selbständiger Schritt für Schritt einen angemessenen Stundensatz ermitteln.

    Sie haben gesehen, dass es nicht ausreicht, Ihre Einnahmen mit einem durchschnittlichen Gehalt gleichzusetzen und daraus Ihren Stundensatz zu ermitteln. Sozialversicherung, Nebenkosten, Geschäftsausstattung sowie „unproduktive“ Stunden, Krankheit, Urlaub, Weiterbildung – all dies will bei der Stundensatzkalkulation berücksichtigt sein. Ansonsten droht langfristig der Zusammenbruch Ihres Geschäftsmodells – oder Ihr eigener Zusammenbruch, weil Sie aufgrund Ihres zu geringen Stundensatzes zu viele Stunden arbeiten müssen, um auf ein akzeptables Gehalt zu kommen.

    Lesen Sie zuerst den ersten Teil „So kalkulieren Sie Ihren angemessenen Stundensatz“, bevor Sie sich in diesem Artikel mit Ihrem tatsächlichen Einkommen als Selbständiger oder Freiberufler befassen.

    Ihr Stundensatz als Freiberufler oder Selbständiger: Was bleibt eigentlich für mich übrig?

    Im ersten Teil dieses Artikels sind wir von einem durchschnittlichen Monatseinkommen eines Angestellten von 4.341,54 Euro ausgegangen und haben dies als Berechnungsgrundlage für Ihren Stundensatz verwendet.

    Brutto-Jahreseinkommen

    Ein Kundenpreis von 78,01 Euro netto pro Stunde (Ableitung siehe Teil 1 zum Stundensatz für Dienstleister und Freiberufler) sind – unter Berücksichtigung aller Kosten, Rücklagen und Zuschlägen (die Sie als Angestellter ja nicht hätten bzw. die für Sie übernommen würden) – dabei herausgekommen. Demgegenüber steht vergleichbar ein Bruttojahresgehalt eines Angestellten von 43.842 Euro.

    Stundensatz Kalkulation für Selbständige und Freiberufler Stand 04.2017

    Sozialversicherung

    Davon müssen wir 19,6 % (bei Kinderlosen etwas weniger) für den Arbeitnehmerbeitrag der Sozialversicherungsbeiträge (für Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung) abziehen, zusammen 8.593,03 Euro im Jahr.

    Zu versteuerndes Einkommen

    Der Einkommenssteuermessbetrag ermittelt sich aus dem

    Einkommensteuertabelle 2019 - Grundtabelle

    Bruttoeinkommen (43.842 Euro oder 3.653,50 Euro x 12 Monate) abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge (8.593,03 Euro) und 1.500 Euro Werbekostenpauschale. Das ergibt ein zu versteuerndes Einkommen von 33.748,97 Euro.

    Einkommensteuer

    Laut Standard Einkommensteuertabelle 2023 (Grundtabelle 2023) ergibt sich zu diesem Bruttogehalt eine Einkommensteuer von 5.827 Euro (22,3 %). Des Weiteren müssen von dem zu versteuernden Einkommen (33.748,97 Euro) 928,10 Euro (2,75 %)  für den Solidaritätszuschlag sowie 1.518,70 Euro (4,5 %) für die Kirchensteuer abgezogen werden.

    Nettoeinkommen

    Es bleibt ein Nettoeinkommen von 31.302,17 Euro pro Jahr und 2.608,51 Euro pro Monat. Für einen Angestellten ergibt sich ein Einkommen pro Stunde (bei 169 Arbeitsstunden im Monat) von 15,43 Euro. Sie könnten jetzt sagen, dass Ihr Stundenlohn als Freiberufler oder Selbständiger ja höher liegt, weil Ihre produktive Zeit nur 11,7 Tage bzw. 93,6 Stunden beträgt. Doch in Wahrheit müssen Sie alle Arbeitsstunden mit berücksichtigen – Sie erzielen also als Selbstständiger mit einem Stundenhonorar von 78,01 Euro tatsächlich einen Verdienst von Netto 15,61  Euro pro Stunde.

    WICHTIG! Rücklage für die Einkommensteuer

    Vergessen Sie nie die monatliche Rücklage für Ihre Einkommensteuer! In diesem Fall sind es 908 Euro pro Monat. Denn es wird Sie übel treffen, wenn nach mehr als einem Jahr die Steuernachforderung kommt und Sie dieses Geld (691,26 Euro * 12 Monate = 8.295,08 Euro) bereits ausgegeben haben.

    Diesen Stundensatz bezahlt der Kunde niemals!

    78,01 Euro (Ableitung siehe Teil 1 zum Beitrag über den Stundensatz für Selbstständige und Freiberufler)! „Das kann ich doch nicht an meinen Kunden berechnen. Das bezahlt der mir niemals!“ So? Meinen Sie? Ja, sind Sie denn die Caritas? Oder wollen Sie mit Ihrer Tätigkeit als Selbständiger oder Freiberufler Ihren Lebensunterhalt bestreiten?

    Nutzenargumentation statt Kostenrechtfertigung

    Ja, möglicherweise verrechnet der Wettbewerber einen niedrigeren Stundensatz! Dann haben Sie ein Problem in der Findung des richtigen Stundensatzes im Spannungsfeld Ihrer Kosten, den Preisvorstellungen Ihres Kunden und dem Marktpreis. Jetzt gilt es dem Kunden klarzumachen, warum er diesen Stundensatz akzeptieren muss. Aber Vorsicht: Begehen Sie nicht den Fehler, Ihre Kosten zu rechtfertigen, sondern stellen Sie Ihre Vorteile und den Kundennutzen überzeugend dar. Wie man das macht, erfahren Sie in meinem Artikel „Preisargumentation – Kostenverteidigung oder Nutzenargumentation

    Stundensatz-Kalkulation für Selbstausbeuter

    Sie sind immer noch nicht überzeugt? Nun, der erste Schritt ist Ihre persönliche Erkenntnis als Freiberufler oder Selbständiger, dass Sie nur mit einem vernünftigen Stundensatz auf Dauer wirtschaftlich arbeiten können.

    Wenn Sie aber immer noch glauben, dass ein Stundensatz von 86,47 Euro netto zu hoch ist und dass Sie diesen nicht am Markt durchsetzen können, dann liefere ich Ihnen im Folgenden eine Kalkulation für Selbstständige und Freiberufler, die einer Selbstausbeutung gleichkommt:

    Der Selbstausbeuter-Stundensatz für Sie als Freiberufler oder Selbständiger

    Für alle Selbstausbeuter unter Ihnen zeige ich hier als krasse

    Stundensatz Kalkulation für Selbstausbeuter
    Stundensatz gegenüber Mindestlohn

    Alternative eine Stundensatz-Kalkulation auf der Basis von Minimalkosten auf.

    Ich unterstelle, dass Ihnen ein Mindestlohn für die monatlichen Privataufwendungen ausreicht und setze dafür 1.748 Euro an. Die monatlichen Geschäftskosten (Fixkosten wie Miete, Versicherung etc.) betragen 752 Euro. Das macht monatliche Gesamtkosten von 2.500 Euro.

    Jetzt kommt es noch krasser. Sie arbeiten nicht nur für ganz wenig Geld, sondern Sie arbeiten auch unwahrscheinlich viel, nämlich 250 Stunden im Monat. Sie sind ja ein Selbstausbeuter! Sie sehen schon, ich habe die Rechnung bewusst einfach angesetzt. Dann kostet eine Stunde gerade mal zehn Euro. Ihr Stundensatz beträgt dann nur zehn Euro, zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer, also 11,90 Euro.

    Konkurrenzloser Stundensatz oder am Rande des Machbaren?

    Warnung an die Selbstausbeuter vor einem zu niedrigen Stundensatz

    Gut, damit sind Sie natürlich konkurrenzlos. Fragt sich nur, wie lange Sie das durchhalten. Ich warne Sie nachdrücklich vor dieser selbstausbeuterischen Kalkulation des Stundensatzes und stelle folgende Fragen:

    • Wie sorgen Sie vor für den Krankheitsfall?
    • Welche Vorsorge treffen Sie für Ihre Rente?
    • Was machen Sie im Falle der Arbeitslosigkeit?
    • Wie wollen Sie die Einkommensteuer finanzieren?
    • Wie lange halten Sie es durch, 250 Stunden pro Monat zu arbeiten?
    • Haben die Kunden für Sie im Monat 250 Stunden Zeit?
    • Wann erbringen Sie die administrativen Büroarbeiten?
    • Wer macht bei Ihnen Marketing und Vertrieb?

    Fazit zur Kalkulation des Stundensatzes für Selbstständige und Freelancer

    Sollte Ihnen der Gedanke kommen, dass Ihr Stundensatz zu hoch sein könnte, denken Sie immer an oben stehende Rechnung. Ihre Arbeit als Selbständiger oder Freiberufler MUSS mindestens das einbringen, was ein Angestellter im Durchschnitt verdient. Setzen Sie niemals weniger als 50 Euro Stundensatz an, besser sind mindestens 65 Euro.

    Ehrlich gerechnet sollten Sie aber einen Stundensatz von 86,47 Euro als Richtgröße ansetzen. Dafür darf ein Kunde natürlich auch gute Arbeit erwarten. Stellen Sie Ihre Vorteile heraus, aber tappen Sie nicht in die Rechtfertigungsfalle. Lesen Sie dazu meinen Artikel „Preisargumentation – Kostenverteidigung oder Nutzenargumentation“.

    Entscheidend sind die Aufwendungen, die Sie zusätzlich im Büro erbringen müssen und die Ihnen das Marketing und der Vertrieb abverlangen. Diese Aufwendungen können bei anspruchsvollen Selbstständigen mit relativ kurzen Einsätzen bei Ihren Kunden durchaus 50 Prozent der verfügbaren Arbeitszeit ausmachen. Dann sind sogar Stundensätze um 100 Euro durchaus berechtigt.

    Hinweis zur Stundensatz-Kalkulation

    Dieser Beitrag wurde mit den aktuell gültigen Daten zum 30. November 2023 aktualisiert – alles ohne Gewähr.

     (Fotos: Fotolia © stboy | Lambert Schuster)

  • Kredite für Existenzgründer: Darauf sollten Sie achten

    Kredite für Existenzgründer: Darauf sollten Sie achten

      Gastbeitrag über Kredite und Kreditarten

    Wer als Privatperson einen Kredit aufnehmen will, wählt dafür in der Regel den klassischen Ratenkredit. Das bedeutet: Die aufgenommene Kreditsumme wird über einen vordefinierten Zeitraum in Form von monatlichen Raten an den Kreditgeber zurückgezahlt.

    Anders im gewerblichen Bereich. Hier existiert eine weitaus größere Auswahl an verschiedenen Kreditformen. Das macht es gerade für Existenzgründer nicht leicht, den Überblick zu bewahren. Daher möchten wir Ihnen hier eine Übersicht der wichtigsten Kreditarten für Existenzgründer, Selbstständige und Freiberufler präsentieren – jeweils mit den individuellen Vor- und Nachteilen:

    Betriebsmittelkredit / Kontokorrentkredit

    Die für Laien am einfachsten nachvollziehbare Form eines Kredites für gewerbliche Kunden ist der Betriebsmittelkredit, auch als Kontokorrentkredit bekannt. Es handelt sich hierbei quasi um einen gewöhnlichen Dispositionskredit, der allerdings auf einem gewerblich genutzten Girokonto eingeräumt wird. Kleinere Unterscheide zwischen beiden Kreditformen gibt es allerdings, wie wir gleich sehen werden.

    Zunächst einmal gilt: Der Kontokorrentkredit stellt die von einer Bank eingeräumte, befristete und limitierte Möglichkeit dar, ein Girokonto zur Überbrückung von kurzfristigen Liquiditätsengpässen zu überziehen. Charakteristisch dafür sind die ankündigungslose Abrufbarkeit sowie die jederzeitige Rückzahlbarkeit des Kredites. Im Gegensatz zu einem gewöhnlichen Ratenkredit muss der Kontokorrentkredit also nicht für jede Inanspruchnahme separat beantragt und entsprechend genehmigt werden.

    Im Gegensatz zum Dispokredit auf dem Privatkonto legen für den Betriebsmittelkredit allerdings viele Banken eine Frist fest, bis zu der das Konto wieder ausgeglichen sein muss, oder bis zu der der Kreditnehmer zumindest einen festgelegten Teilbetrag zurückgeführt haben muss. Auch monatliche Beträge zur Rückführung werden von manchen Banken gefordert. Die Kreditinstitute sind also bei Betriebsmittel- bzw. Kontokorrentkrediten in der Regel etwas strenger als bei Dispokrediten für Privatpersonen – zumindest was die Rückzahlungsmodalitäten betrifft. Auf fuer-gruender.de wird dieses Thema noch weiter im Detail behandelt.

    Betriebsmittelkredite für Existenzgründer

    Auch Betriebsmittelkredite gibt es über den ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW

    Eine Sonderform der Betriebsmittelkredite hat sich in der Startup-Szene herauskristallisiert. Existenzgründer verfügen oft über nur wenig Eigenkapital. Gerade in der Anlaufphase benötigen Startup Betriebsmittel zur Finanzierung der Fixkosten wie Gehälter, Marketingaufwendungen, Mieten usw. Hier helfen die stattlichen Banken durch Gewährung von Betriebsmitteln, zwar in eingeschränkter Höhe, jedoch mit langen Laufzeiten. Der bekannteste Kredit ist das ERP-Gründerkredit Startgeld der KfW, welches Darlehen bis zu 100.000 € zur Verfügung stellt und zwar für Investitionen, Betriebsmittel oder für eine Betriebsübernahme. Die darin enthaltene Summe für Betriebsmittel ist begrenzt auf 30.000 € – immerhin – und das bei Laufzeiten bis zu 10 Jahren. Aber auch die NRW.BANK bietet Darlehen und Finanzierungen für Existenzgründer. Der Gründungskredit, der Universalkredit und das Mikrodarlehen beinhalten jeweils auch Betriebsmittel.

    Wofür eignet sich der Betriebsmittelkredit?

    Die Bank gewährt den Betiebsmittelkredit als Dispokredit (Kontokorrentkredit)

    Mit den genannten Eigenschaften eignet sich der Betriebsmittelkredit insbesondere zum Einsatz bei kurzfristigen Engpässen in der Liquidität von Unternehmen. Mit ihm können beispielsweise Einkäufe – Waren, Halbzeuge, Rohstoffe etc. – vorfinanziert werden. Sobald das fertige Endprodukt dann an die Kunden verkauft werden kann, lässt sich der in Anspruch genommene Kredit mit den Umsätzen bzw. Gewinnen wieder zurückführen. Allerdings schreiben manche Kreditinstitute vor, dass ein Betriebsmittelkredit nicht zur Finanzierung von Anlagegütern verwendet werden darf, da diese nicht in einem überschaubaren Zeitraum für den nötigen Rückfluss des Kapitals sorgen, und sich somit das Ausfallrisiko für die Bank erhöht. Zur Anschaffung solcher Anlagegüter gibt es ebenfalls eine spezielle Kreditform, sie nennt sich Investitionskredit. Genau darauf wollen wir nun etwas genauer zu sprechen kommen.

    Investitionskredit

    Grundsätzlich wird im Rahmen des Finanzierungsbedarfs in Unternehmen zwischen kurzfristigem Kapitalbedarf und mittel- und langfristig ausgelegten Investitionen unterschieden. Während der kurzfristige Kapitalbedarf z. B. durch eigene Rücklagen des Unternehmens oder durch einen Betriebsmittelkredit abgedeckt werden kann, ist der sogenannte Investitionskredit für den mittel- und langfristigen Kapitalbedarf vorgesehen. Charakteristisch für den Investitionskredit ist also die vergleichsweise lange Laufzeit, welche in der Regel mindestens zwölf Monate beträgt.

    Investitionsplan für einen Investitionskredit

    Mit dem Investitionskredit wird also sogenanntes Anlagevermögen finanziert. Doch was ist Anlagevermögen überhaupt?

    Man bezeichnet mit dem Begriff „Anlagevermögen“ alle Dinge, die in einem Unternehmen dafür angeschafft werden, einen langfristigen wirtschaftlichen Zuwachs zu erzielen oder das erreichte Level (Umsätze, Absatzzahlen etc.) zumindest zu halten. Somit zählen zum Anlagevermögen vor allem Dinge wie Immobilien und Grundstücke, Produktionsmaschinen, sonstige Maschinen oder auch Fahrzeuge.

    Die Aufnahme eines Investitionskredites ist allerdings fast immer mit deutlich größeren Hürden verbunden als z. B. bei der Inanspruchnahme eines Betriebsmittel- bzw. Kontokorrentkredites. So müssen Selbstständige – und insbesondere Existenzgründer – in der Regel eine angemessene Eigenkapitalausstattung mitbringen, damit der Investitionskredit letztendlich bewilligt wird. Fehlt es an der nötigen Ausstattung mit Eigenkapital, sind zumindest ausreichende Sicherheiten notwendig, damit die Bank einem Investitionskredit zustimmt. Solche Sicherheiten können z. B. Bürgschaften, Hypotheken oder auch Anteile am Unternehmen sein.

    Der Investitionskredit hält allerdings auch einige Fallstricke bereit. So muss beispielsweise die Finanzierungszeit auf die wirtschaftliche Nutzungsdauer des Anlagevermögens bestmöglich abgestimmt werden. Ein einfaches Beispiel: Soll ein Fahrzeug finanziert werden, muss der dazu nötige Investitionskredit so abgestimmt werden, dass er nicht länger läuft, als das Fahrzeug voraussichtlich genutzt wird. In diesem Zusammenhang müssen auch die Zinsen für den Investitionskredit im Auge behalten werden, denn sie bemessen sich sowohl an der Finanzierungsdauer als auch an den vom Kreditnehmer eingebrachten Sicherheiten. In der Praxis bedeutet das: Je größer die Sicherheiten und je geringer sich dadurch das Risiko für die Bank darstellt, desto günstiger fallen die Zinssätze für einen Investitionskredit aus. Und je länger die Finanzierungszeit gewählt wird, desto höher fallen die Zinssätze aus. Es gilt hier also, das richtige Maß zu finden.

    Wenn es um Kredite geht bei der Unternehmensberatung ...

    Kredite vom Staat

    In unserer heutigen Zeit, nach diversen Krisen im Bankensektor und im gesamten Wirtschaftswesen, ist es für Existenzgründer gar nicht mehr so leicht, an dringend benötigtes Kapital zu kommen. Längst vergeben die Banken nicht mehr leichtfertig Kredite, und Gründer werden zudem oftmals auch noch mit horrenden Zinssätzen bestraft.

    Doch wie wäre es, einfach den Staat an den Kosten für die Existenzgründung und/oder für das Wachstum des Unternehmens zu beteiligen? Genau das ist möglich, und zwar in Form von staatlichen Fördermöglichkeiten, zu denen auch verbilligte Kredite bzw. Kredite mit besonders vorteilhaften Konditionen gehören.

    Jedem Gründer kann daher geraten werden, sich zunächst darüber zu informieren, ob er Chancen auf Kredite beziehungsweise Fördermöglichkeiten von staatlicher Seite hat. Eine sehr gute Anlaufstelle hierfür ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Sie hält eine ganze Reihe von Förderprogrammen bereit und bietet damit zahlreiche Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung, natürlich auch für Existenzgründer.

    Doch über eines muss sich der Existenzgründer im Klaren sein: Ohne ein tragfähiges und verständliches Geschäftskonzept wird auch die KfW keine verbilligten Kredite oder andere Fördermöglichkeiten an Existenzgründer vergeben. Am besten eignet sich hierfür ein Businessplan, in dem die Geschäftsidee in allen Details beschrieben und durchkalkuliert wird.

    Der größte Vorteil von Krediten, die durch die KfW vergeben werden, besteht in den fairen Konditionen. Das bedeutet konkret: Solche Kredite besitzen besonders lange Laufzeiten in Verbindung mit vergleichsweise niedrigen Zinssätzen. Zudem fallen die Raten für die Anfangszeit besonders niedrig aus und werden erst später – mit zunehmendem Geschäftserfolg – entsprechend erhöht.

    Zum Schluss noch ein Tipp: Immer mehr Existenzgründer gehen dazu über, Kredite durch Eigenkapital zu ersetzen – und insbesondere durch Kapital, das sie beispielsweise in Form von Trading generiert haben. Traden können Sie mit fast allen, u. a. mit Aktien, aber auch mit Währungen, CFDs usw. Zum professionellen Traden benötigen Sie allerdings einen leistungsstarken Partner in Form eines Brokers. Unser Tipp: Schauen Sie sich doch einmal die Internetplattform brokervergleich.net an. Hier finden Sie ausführliche Informationen und viele Insidertipps zum Handel mit Aktien, Binären Optionen, Währungen und anderen Werten!

    (Bilder: Fotolia © Heinzgerald | © bluedesign | © Primabild | © Tino-Neitz)
    Quelle: Lucas Nestler, deutsche Bloglinks [trotz aller Sorgfalt kann ich eine Haftung nicht übernehmen]

  • Crowdfunding und Crowdinvesting – Startup-Finanzierung leicht gemacht

    Crowdfunding und Crowdinvesting – Startup-Finanzierung leicht gemacht

    Gastbeitrag zum Crowdfunding und Crowdinvesting von Franz Schmid.

    Das Startup-Leben ist nicht nur cool und lässig, wie man es von außen denken würde. Es ist harte Arbeit, ein junges Unternehmen erfolgreich aufzubauen – insbesondere dann, wenn es an Kapital fehlt. Banken sind hier meist keine Hilfe, denn das Ausfallrisiko wird als zu hoch eingeschätzt. In den letzten Jahren sind deshalb zwei neue Finanzierungsformen entstanden: Crowdfunding und Crowdinvesting.

    Crowdfunding muss sich für beide Seiten lohenCrowdfunding und Crowdinvesting – so funktioniert die Finanzierung

    Der Finanzierungsprozess beim Crowdfunding und Crowdinvesting ist im Vergleich zur klassischen Kreditvergabe sehr einfach. Ist eine Plattform, auf der Startups ihr Glück versuchen möchten, gefunden, ist der erste Schritt relativ klassisch: Das eigene Projekt wird den Initiatoren der Plattform mithilfe des Businessplans vorgestellt.

    Kann dieser überzeugen, dürfen die Gründer an die Investoren (die Crowd) herantreten und ihr Projekt vorstellen, um Kapital einzusammeln:

    • Vorab wird die benötigte Finanzierungssumme festgelegt – nur, wenn sie komplett erreicht wird, gibt es tatsächlich den Geldregen für das Startup.
    • Wird die Summe nicht erreicht, erhalten alle Investoren ihr Geld zurück und das Startup geht leer aus.
    • Auf der anderen Seite gilt: Besonders gute Ideen schaffen es meist, mehr Geld als benötigt einzusammeln – hier wird natürlich die gesamte Summe ausbezahlt.

    Da bei dieser alternativen Finanzierungsform nicht ein, sondern mehrere Investoren große und kleine Beträge bereitstellen, können hierbei auch Millionenbeträge eingesammelt werden. Wichtig ist natürlich, dass die Idee überzeugt – dabei sind folgende Punkte entscheidend:

    • Eine interessante Headline
    • Informative Texte
    • Schöne Bilder
    • Ein ansprechendes Pitch-Video

    Gegenleistungen für Investoren beim Crowdfunding

    Komplett ohne Gegenleistung funktioniert natürlich auch das Crowdfunding nicht – die Geldgeber erhalten zwar keine monetäre Gegenleistung, dafür aber andere Formen der „Belohnung“ für ihre Investitionsbereitschaft. Abhängig von der Höhe der Summe bekommen Sie kleine Fanartikel oder größere Dinge, wie ein Vorverkaufsrecht oder exklusive Zugänge zu Betatests und Ähnlichem.

    Beim Crowdinvesting sieht es dann schon eher nach der klassischen „Geld gegen Wert“ Methodik aus. Startups vergeben bei dieser Finanzierungsform Unternehmensanteile oder zahlen die Summe mit Zinsen wieder zurück.

    Crowdfunding muss sich ebenfalls für beide Seiten lohenWarum sich Crowdfunding für beide Seiten lohnt

    Beim Crowdinvesting ist der Fall klar: Investoren zielen darauf ab, einen Gewinn zu erwirtschaften und sind deshalb bereit höhere Summen zu investieren. Doch, was versprechen sich die Geldgeber auf Crowdfunding-Plattformen? Die Antwort ist für manchen ein wenig überraschend: Es geht ihnen häufig einfach nur darum, gute Ideen junger Gründe zu unterstützen. Es ist also eher ein moralischer Akt, um der Startup-Szene unter die Arme zu greifen und so natürlich auch die deutsche Wirtschaft zu unterstützen. Für die Startups selbst wiederum sind die Vorteile natürlich vielfältiger:

    • Der Vorgang ist komplett unbürokratisch – wurde die Finanzierungssumme erreicht, landet das Kapital wenige Tage später auf dem Konto.
    • Investoren sind gleichzeitig erste Kunden, was vor allem in der Startphase sicher nicht unwichtig ist.
    • Da die Bindung zwischen Startup und Crowd meist sehr eng ist, gibt es natürlich auch wichtiges Feedback, das direkt in die (Weiter-)Entwicklung einfließen kann.

    Das Kleinanlegerschutzgesetz: Regeln für die Finanzierung über die Crowd

    Deutschland ist immer ein wenig langsamer, wenn es darum geht, neue Märkte auf dem Schirm zu bekommen und entsprechend zu regulieren – was im ersten Moment einzig und allein nach mehr Bürokratie klingt, ist wichtig, um schwarze Schafe vom Markt fernzuhalten und Investoren vor Fehlentscheidungen zu bewahren. Um genau das zu erreichen, hat die Bundesregierung das Kleinanlegerschutzgesetz ins Leben gerufen. Für Finanzierungen über die Crowd sind dabei folgende Punkte wichtig:

    • Investoren müssen ab einer Investitionssumme von 1.000 Euro eine Selbstauskunft abgeben, um die Finanzlage offenzulegen.
    • Nun wird das freie Vermögen und das Netto-Monatseinkommen geprüft.
    • Es gilt: Nur wer über mehr als 100.000 Euro freies Vermögen verfügt, darf mehr als 1.000 Euro investieren. Gleichzeitig darf die Investition jedoch nicht das doppelte Monatsnettoeinkommen übersteigen.
    • Außerdem: Niemand darf mehr als 10.000 pro Jahr investieren.
    • Auf Startup-Seite gibt es ebenfalls Regeln: Bei jeder Kampagne ist ein Vermögensanlagen-Infoblatt zu veröffentlichen – sie gleicht einer Selbstauskunft bei Privatpersonen.
    • Zusätzlich gilt ab einer Finanzierungssumme von 2,5 Millionen Prospektpflicht – ein Dokument, dass das Startup komplett durchleuchtet und von einem Juristen angefertigt werden muss.

    Crowdfunding und Crowdinvesting für Startup

    All diese Punkte machen natürlich Sinn. Allerdings zielen Sie nur auf den Bereich des Crowdinvesting ab. Der Grund dafür ist einfach: Als Finanzierungsinstrumente werden lediglich Unternehmensbeteiligungen, Beteiligungen an Treuhandvermögen, Genussrechte und Namensschuldverschreibungen, gewinnabhängige Darlehen und Nachrangdarlehen sowie vergleichbare Anlagen genannt – die sind beim Crowdfunding natürlich nicht im Spiel, weshalb das Kleinanlegerschutzgesetz hier (noch) nicht greift.

    Plattformen für Crowdfunding und Crowdinvesting

    In den letzten Jahren gab es bereits einige sehr erfolgreiche Kampagnen über diese alternative und vollkommen unbürokratische Finanzierungsform. Startups, die diesen Weg ebenfalls gehen möchten, sollten sich die folgenden Plattformen genauer anschauen:

    • Beim Crowdfunding sind vor allem Kickstart, Indiegogo und Startnext empfehlenswert.
    • Im Bereich Crowdinvesting gehören Seedmatch, Bergfürst und Companisto zu den besten.

    Als praktische Übersicht die wichtigsten Fragen auf einem Blick:

    • Crowdfunding oder Crowdinvesting – was passt für das eigene Projekt besser?
    • Welche Plattform ist die Richtige?
    • Welche Gegenleistungen kommen für die Investoren infrage?
    • Wie soll das Projekt auf der Plattform beschrieben werden (Texte, Bilder, Videos)?
    • Wie kann das „gewonnene“ Kapital perfekt genutzt werden, um die Investoren nicht zu enttäuschen?

    Ohne Kapital ist die Geschäftsidee schnell gescheitert. Da Banken hier oft einen Rückzieher machen, werden Crowdfunding und Crowdinvesting immer beliebter. Um für die nötige Finanzspritze zu sorgen, ist ein gewisses Vorwissen nötig, denn auch hier ist entsprechende Vorbereitung wichtig. Im Zweifelsfall ist eine Beratung bei einem Crowdinvesting Profi ratsam.

    Steuerberater Franz Schmid

     

     

     

     

     

    Seit 1991 leitet Franz Schmid die Geschäfte seiner gleichnamigen Steuerberatungskanzlei Franz Schmid in Tirol. Unter anderem aufgrund seines umfangreichen Branchenwissens, seiner langjährigen Erfahrung und der Nähe zum Kunden vertrauen auch viele Startups auf seine Leistungen.

    (Bilder: Fotolia Gina Danders | Fotolia © lemontreeimages | © Franz Schmid)

  • Bankgespräch | Kreditgespräch – ganz anders als erwartet

    Bankgespräch | Kreditgespräch – ganz anders als erwartet

    So ein Bankgespräch habe ich noch nicht erlebt. Normalerweise fürchtet der krisengeschüttelte Unternehmer ein Kreditgespräch wie der Teufel das Weihwasser. Und das aus gutem Grund. Habe ich nicht in verschiedenen Beiträgen zum Thema meine Verärgerung über die Banker zum Ausdruck gebracht, die den Unternehmer im Gespräch so richtig in die Zange nehmen können, um ihm dann lapidar mitzuteilen, dass ein Kredit leider nicht genehmigt werden könne?

    Im Beitrag „Krisenberatung Runder Tisch – Mit mir nicht!“ geht es um das (Fehl-)Verhalten einer großen deutschen Bank im Kreditgespräch. Im Beitrag „Kredit ohne Sicherheiten? Machen Sie sich auf etwas gefasst!“ schildere ich, wie ein Firmeninhaber mit einer kommunalen Bank über vier Monate einen „Leidensweg“ gehen musste, um dann zu erkennen, dass Banken wenig kooperativ sind, wenn es um Kredite ohne Sicherheiten geht.

    Bankgespräch ganz anders

    Positiv überrascht im Bankgespräch

    Die Bank als Partner im Kreditgespräch? Pah! Von wegen. Wie Pfandhäuser agieren die so genannten Kredit-Institute. Gegen Sicherheiten tun sie alles, aber ohne geht gar nichts. Unternehmer, die eine Krise durchleben, bekommen das im Gespräch mit ihrer Bank meist schmerzhaft zu spüren. Aber jetzt habe ich ein Bankgespräch erlebt, das mich wirklich positiv überrascht hat. Unnötig zu erwähnen, dass mein Kunde seiner Hausbank nicht nur dankbar ist, sondern auch in Zukunft – also auch dann, wenn die Zeiten wieder besser sind – als Kunde treu bleiben wird.

    Die erfreuliche Geschichte von einem ganz besonderen Bankgespräch

    Als Berater gehört die Krisenberatung, und damit auch das Kreditgespräch, zu meinem Job. So auch in der Beratung eines Kunden, für den alles am seidenen Faden hing. Das Bankgespräch und das Verhalten der Hausbank würden entscheidend sein. In den vergangenen Monaten hatte der Firmeninhaber schon viele Dinge verändert: Prozesse waren optimiert, die Kosten gesenkt worden. Doch da gab es noch viel zu tun, und sein Unternehmen würde das nächste Jahr nur überleben, wenn die finanzierenden Partnerbanken einer Stundung der Kredittilgung zustimmten und die Hausbank ihm darüber hinaus zusätzliche Kontoüberziehungen genehmigte.

    Vorbereitungen für das alles entscheidende Kreditgespräch

    Wir verbrachten, in Vorbereitung auf das Bankgespräch, zwei Monate damit, die Finanzen zu analysieren und einen Finanzplan für die nächsten zwei Jahre aufzustellen. Schließlich stand der Businessplan, und wir konnten der Bank eine detaillierte Finanzplanung samt Beschreibung des Sanierungskonzeptes vorlegen. Auch in früheren Beratungen hatte ich dies mit meinen Kunden so gehandhabt, ganz konkret in einem jüngeren Fall, in dem sich allerdings die Hausbank, ein Institut aus dem Sparkassenverband, im Kreditgespräch alles andere als kooperativ verhalten und mich zu einem der oben genannten Artikel veranlasst hatte. Leicht nachzuvollziehen also, dass ich mit hoher Anspannung in das Bankgespräch ging – dieses Mal mit einer großen Kölner Bank.

    Bankgespräch in der Krise

    Und dann kam alles ganz anders, als ich erwartet hatte.

    Ein Bankgespräch unter echten Partnern

    Bei dem Gespräch mit der Bank aus Köln wurde in dem vorgelegten Geschäftskonzept ausnahmsweise mal nicht das berühmte „Haar in der Suppe“ gesucht. Im Gegenteil: Der Bankberater würdigte im Kreditgespräch den Businessplan und das Finanzierungskonzept und gab zusätzlich sogar hilfreiche Hinweise. Er berichtete von ähnlich gelagerten Fällen und Problemen. Eine elementare Aufgabe, die viele Unternehmer nach seiner (und meiner!) Ansicht unterschätzten, sei der Vertrieb. Hier, so zeige seine Erfahrung, liege bei Unternehmen der berühmte Knackpunkt. Damit war er bei mir an der richtigen Adresse, denn auch ich werde ja nicht müde zu betonen, dass der Fokus auf den Vertrieb gelegt werden muss. Nur wenn der Vertrieb brummt, fließt Geld in die Kasse, das so dringend benötigt wird. Ein weiteres großes Problem bei Krisen, das der kluge Bankmitarbeiter erkannt hat und das auch ich als einen der wichtigsten Punkte immer wieder herausstreiche, sind die Mitarbeiter. Denn auch sie leiden massiv unter einer Krise und müssen „mitgenommen“ werden. „Wenn Mitarbeiter wegbrechen, in Lethargie verfallen oder in eine Verweigerungshaltung gehen, dann scheitert der beste Sanierungsplan“, so der Banker. Das waren wertvolle Hinweise.

    Spannende Phase im Kreditgespräch

    Nun hat durch Hinweise allein noch kein Unternehmen eine Krise durchgestanden. Würde die Bank den Unternehmer in seinem Bemühen unterstützen, die Tilgung der bestehenden Kredite bei den Partnerbanken auszusetzen? Würde sie weiteren Kontoüberziehungen zustimmen? Und wenn ja, zu welchem Preis?

    Bankgespräch ganz anders – Unterstützung und konstruktive Vorschläge

    Alles auf einmal – das geht nicht, das war klar. Die endgültigen Entscheidungen stehen auch noch aus, aber unser Gesprächspartner im Bankgespräch sicherte nach einer ersten Prüfung der Unterlagen zu, Kreditgespräch zut Liquiditätdass sein Institut die Tilgungsaussetzungen unterstützen und bei den mitfinanzierenden Partnern (KfW und NRW.BANK) dafür Überzeugungsarbeit leisten würde.

    Aber damit nicht genug. Auch die gewünschte Kontoüberziehung für das Unternehmen stieß bei dem Bankberater – wie wir eigentlich fast erwartet hatten – nicht direkt auf Abwehr: „Ich will mal überprüfen, ob wir Ihnen entgegenkommen können“, stellte der Banker in Aussicht und fuhr fort: „Vielleicht finde ich eine Lösung, den Zinssatz für den Kontokorrentkredit über die Phase Ihrer schärfsten Krise zu reduzieren. Das erspart weitere Zinsen.“ Zwar würden dafür auch kurzfristige Geldeingänge erwartet, aber das ist ja auch verständlich. Die Bank ist nicht die Caritas.

    Dennoch hat mich dieses kooperative Verhalten im Kreditgespräch wirklich überrascht, das habe ich in meiner langen Praxis als Berater noch nicht erlebt! Denn wenn überhaupt, so hatte ich damit gerechnet, dass eine weitere Überziehung nur zu einem horrenden Zinssatz möglich sein würde. Aber nein, nicht bei dieser Bank in Köln, die ich als einen echten Partner bezeichne.

    Das Bankgespräch bzw. Kreditgespräch als Partnergespräch – so sollte es immer sein!

    Diese Geschichte ist ein erfreuliches Beispiel dafür, dass man einen Unternehmer in der Krise nicht auch noch ausbeuten und drangsalieren muss. Hier saß mal ein kluger Bankberater, der Krisen bewältigen möchte, anstatt sie immer weiter zu verschärfen. Im Bankgespräch analysierte er den Businessplan und die Finanzplanung, gab wertvolle Hinweise, bot Hilfe und Kompromisse an. Ich habe als Berater viele Kreditgespräche erlebt, aber dieses hier war einzigartig und einfach ganz anders. So geht es eben auch, und ich bin sehr dankbar dafür. Natürlich muss sich mein Kunde jetzt anstrengen (und ich mit ihm), damit sein Geschäft aus der Krise herauskommt. Der Vertrieb muss angekurbelt, das Marketing auf den Prüfstand gestellt werden. Es gilt, die Finanzierung in den Griff zu bekommen und die Mitarbeiter bei der Stange zu halten. All das steht in den nächsten Monaten für den Unternehmer an. Aber ohne die sagenhafte Unterstützung des Mitarbeiters im Bankgespräch könnten wir uns das auch gleich schenken.

    (Bilder: Fotolia © Okea, © bluedesign, © Paul Fleet)

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