Lars Strempel Unternehmensberatung

Schlagwort: Runder Tisch der KfW

Am Runden Tisch soll mit der Unternehmensberatung Runder Tisch der KfW eine schnelle finanzielle Sanierung von in Schieflagen geratenen kleinen und mittleren Unternehmen ermöglicht werden.

  • Bankgespräch | Kreditgespräch – ganz anders als erwartet

    Bankgespräch | Kreditgespräch – ganz anders als erwartet

    So ein Bankgespräch habe ich noch nicht erlebt. Normalerweise fürchtet der krisengeschüttelte Unternehmer ein Kreditgespräch wie der Teufel das Weihwasser. Und das aus gutem Grund. Habe ich nicht in verschiedenen Beiträgen zum Thema meine Verärgerung über die Banker zum Ausdruck gebracht, die den Unternehmer im Gespräch so richtig in die Zange nehmen können, um ihm dann lapidar mitzuteilen, dass ein Kredit leider nicht genehmigt werden könne?

    Im Beitrag „Krisenberatung Runder Tisch – Mit mir nicht!“ geht es um das (Fehl-)Verhalten einer großen deutschen Bank im Kreditgespräch. Im Beitrag „Kredit ohne Sicherheiten? Machen Sie sich auf etwas gefasst!“ schildere ich, wie ein Firmeninhaber mit einer kommunalen Bank über vier Monate einen „Leidensweg“ gehen musste, um dann zu erkennen, dass Banken wenig kooperativ sind, wenn es um Kredite ohne Sicherheiten geht.

    Bankgespräch ganz anders

    Positiv überrascht im Bankgespräch

    Die Bank als Partner im Kreditgespräch? Pah! Von wegen. Wie Pfandhäuser agieren die so genannten Kredit-Institute. Gegen Sicherheiten tun sie alles, aber ohne geht gar nichts. Unternehmer, die eine Krise durchleben, bekommen das im Gespräch mit ihrer Bank meist schmerzhaft zu spüren. Aber jetzt habe ich ein Bankgespräch erlebt, das mich wirklich positiv überrascht hat. Unnötig zu erwähnen, dass mein Kunde seiner Hausbank nicht nur dankbar ist, sondern auch in Zukunft – also auch dann, wenn die Zeiten wieder besser sind – als Kunde treu bleiben wird.

    Die erfreuliche Geschichte von einem ganz besonderen Bankgespräch

    Als Berater gehört die Krisenberatung, und damit auch das Kreditgespräch, zu meinem Job. So auch in der Beratung eines Kunden, für den alles am seidenen Faden hing. Das Bankgespräch und das Verhalten der Hausbank würden entscheidend sein. In den vergangenen Monaten hatte der Firmeninhaber schon viele Dinge verändert: Prozesse waren optimiert, die Kosten gesenkt worden. Doch da gab es noch viel zu tun, und sein Unternehmen würde das nächste Jahr nur überleben, wenn die finanzierenden Partnerbanken einer Stundung der Kredittilgung zustimmten und die Hausbank ihm darüber hinaus zusätzliche Kontoüberziehungen genehmigte.

    Vorbereitungen für das alles entscheidende Kreditgespräch

    Wir verbrachten, in Vorbereitung auf das Bankgespräch, zwei Monate damit, die Finanzen zu analysieren und einen Finanzplan für die nächsten zwei Jahre aufzustellen. Schließlich stand der Businessplan, und wir konnten der Bank eine detaillierte Finanzplanung samt Beschreibung des Sanierungskonzeptes vorlegen. Auch in früheren Beratungen hatte ich dies mit meinen Kunden so gehandhabt, ganz konkret in einem jüngeren Fall, in dem sich allerdings die Hausbank, ein Institut aus dem Sparkassenverband, im Kreditgespräch alles andere als kooperativ verhalten und mich zu einem der oben genannten Artikel veranlasst hatte. Leicht nachzuvollziehen also, dass ich mit hoher Anspannung in das Bankgespräch ging – dieses Mal mit einer großen Kölner Bank.

    Bankgespräch in der Krise

    Und dann kam alles ganz anders, als ich erwartet hatte.

    Ein Bankgespräch unter echten Partnern

    Bei dem Gespräch mit der Bank aus Köln wurde in dem vorgelegten Geschäftskonzept ausnahmsweise mal nicht das berühmte „Haar in der Suppe“ gesucht. Im Gegenteil: Der Bankberater würdigte im Kreditgespräch den Businessplan und das Finanzierungskonzept und gab zusätzlich sogar hilfreiche Hinweise. Er berichtete von ähnlich gelagerten Fällen und Problemen. Eine elementare Aufgabe, die viele Unternehmer nach seiner (und meiner!) Ansicht unterschätzten, sei der Vertrieb. Hier, so zeige seine Erfahrung, liege bei Unternehmen der berühmte Knackpunkt. Damit war er bei mir an der richtigen Adresse, denn auch ich werde ja nicht müde zu betonen, dass der Fokus auf den Vertrieb gelegt werden muss. Nur wenn der Vertrieb brummt, fließt Geld in die Kasse, das so dringend benötigt wird. Ein weiteres großes Problem bei Krisen, das der kluge Bankmitarbeiter erkannt hat und das auch ich als einen der wichtigsten Punkte immer wieder herausstreiche, sind die Mitarbeiter. Denn auch sie leiden massiv unter einer Krise und müssen „mitgenommen“ werden. „Wenn Mitarbeiter wegbrechen, in Lethargie verfallen oder in eine Verweigerungshaltung gehen, dann scheitert der beste Sanierungsplan“, so der Banker. Das waren wertvolle Hinweise.

    Spannende Phase im Kreditgespräch

    Nun hat durch Hinweise allein noch kein Unternehmen eine Krise durchgestanden. Würde die Bank den Unternehmer in seinem Bemühen unterstützen, die Tilgung der bestehenden Kredite bei den Partnerbanken auszusetzen? Würde sie weiteren Kontoüberziehungen zustimmen? Und wenn ja, zu welchem Preis?

    Bankgespräch ganz anders – Unterstützung und konstruktive Vorschläge

    Alles auf einmal – das geht nicht, das war klar. Die endgültigen Entscheidungen stehen auch noch aus, aber unser Gesprächspartner im Bankgespräch sicherte nach einer ersten Prüfung der Unterlagen zu, Kreditgespräch zut Liquiditätdass sein Institut die Tilgungsaussetzungen unterstützen und bei den mitfinanzierenden Partnern (KfW und NRW.BANK) dafür Überzeugungsarbeit leisten würde.

    Aber damit nicht genug. Auch die gewünschte Kontoüberziehung für das Unternehmen stieß bei dem Bankberater – wie wir eigentlich fast erwartet hatten – nicht direkt auf Abwehr: „Ich will mal überprüfen, ob wir Ihnen entgegenkommen können“, stellte der Banker in Aussicht und fuhr fort: „Vielleicht finde ich eine Lösung, den Zinssatz für den Kontokorrentkredit über die Phase Ihrer schärfsten Krise zu reduzieren. Das erspart weitere Zinsen.“ Zwar würden dafür auch kurzfristige Geldeingänge erwartet, aber das ist ja auch verständlich. Die Bank ist nicht die Caritas.

    Dennoch hat mich dieses kooperative Verhalten im Kreditgespräch wirklich überrascht, das habe ich in meiner langen Praxis als Berater noch nicht erlebt! Denn wenn überhaupt, so hatte ich damit gerechnet, dass eine weitere Überziehung nur zu einem horrenden Zinssatz möglich sein würde. Aber nein, nicht bei dieser Bank in Köln, die ich als einen echten Partner bezeichne.

    Das Bankgespräch bzw. Kreditgespräch als Partnergespräch – so sollte es immer sein!

    Diese Geschichte ist ein erfreuliches Beispiel dafür, dass man einen Unternehmer in der Krise nicht auch noch ausbeuten und drangsalieren muss. Hier saß mal ein kluger Bankberater, der Krisen bewältigen möchte, anstatt sie immer weiter zu verschärfen. Im Bankgespräch analysierte er den Businessplan und die Finanzplanung, gab wertvolle Hinweise, bot Hilfe und Kompromisse an. Ich habe als Berater viele Kreditgespräche erlebt, aber dieses hier war einzigartig und einfach ganz anders. So geht es eben auch, und ich bin sehr dankbar dafür. Natürlich muss sich mein Kunde jetzt anstrengen (und ich mit ihm), damit sein Geschäft aus der Krise herauskommt. Der Vertrieb muss angekurbelt, das Marketing auf den Prüfstand gestellt werden. Es gilt, die Finanzierung in den Griff zu bekommen und die Mitarbeiter bei der Stange zu halten. All das steht in den nächsten Monaten für den Unternehmer an. Aber ohne die sagenhafte Unterstützung des Mitarbeiters im Bankgespräch könnten wir uns das auch gleich schenken.

    (Bilder: Fotolia © Okea, © bluedesign, © Paul Fleet)

  • Konfliktfähigkeit, Konsensfähigkeit und Konsequenz – Das sind die drei Ks für Ihren Erfolg als Unternehmer

    Konfliktfähigkeit, Konsensfähigkeit und Konsequenz – Das sind die drei Ks für Ihren Erfolg als Unternehmer

    Drei Eigenschaften sollten Sie mitbringen, wenn Sie sich auf den Weg zum Erfolg machen: Konfliktfähigkeit, Konsensfähigkeit und Konsequenz. Ich behaupte: Diese drei Tugenden sind elementar für jeden Unternehmer, der wirklich vorankommen und sein Geschäft nach vorne bringen will. Warum? Das erfahren Sie in diesem Artikel.

    1.   Konfliktfähigkeit. Tappen Sie nicht in die Harmoniefalle.

    Ja, natürlich ist es schöner, wenn alles nett und freundlich verläuft, wenn alle zufrieden sind und motiviert, wenn sich alle gut verstehen und an einem Strang ziehen. Aber leider entspricht das nicht immer der Realität. Wo Menschen – wie in einem Unternehmen – zusammenkommen und zusammen arbeiten sollen und wollen, entstehen eben auch Konflikte. Das ist nicht schlimm, denn Konflikte können, wenn sie erkannt und gelöst werden, ein Unternehmen auch voranbringen. Doch wehe, es ist niemand da, der über die nötige Konfliktfähigkeit (und im Übrigen auch über Reflexionsfähigkeit und Kommunikationsfähigkeit) verfügt, um diese Konfliktsituationen frühzeitig zu erkennen und Lösungswege in der Sache aufzuzeigen. Sind Sie konfliktfähig?

    „Harmoniefalle“ nennt der Führungskräftetrainer und Mediator Dr. Andreas Wintels die „oft als ‚soziale Kompetenz‘ getarnte Harmonieorientierung“, die er in den Führungsetagen seiner Kunden nur allzu oft beobachtet. Ein Fehlverhalten von Mitarbeitern etwa nicht zu sanktionieren führe nicht selten zu einem Nachmacheffekt. „Wenn der eine das darf, dann darf es der andere auch. Das ist die Denke, die aus mangelnder Konfliktfähigkeit erwächst“, sagt Wintels. Das sei schädlich für das Unternehmen und dessen vorrangiges Interesse: die Rentabilität. Das trifft im Übrigen auch zu, wenn man sich aus seinem Unternehmen herausbegibt. Auch im Umgang mit Kunden und Geschäftspartnern gibt es immer wieder Konflikte. Nur, wenn Sie in der Lage sind, diesen mit Mut, Selbstreflexion und Veränderungswillen zu begegnen, können Sie Ihr Unternehmen Gewinn bringend führen.

    Aus der Harmoniefalle zur KonfliktfähigkeitKonfliktfähigkeit muss also intern wie extern trainiert werden, ohne jedoch die Sachebene zu verlassen. Darin besteht die Schwierigkeit, denn ein Konflikt entsteht zwischen Menschen, die sich in einem Thema, oder auch in mehreren Aspekten, nicht einig sind. Im Falle eines Konflikts und dessen Lösung muss es daher immer um die Sache gehen. Alle Argumente kommen auf den Tisch, das Für und Wider der verschiedenen Sichtweisen wird erörtert, ein Lösungsweg aufgezeigt, Leitsätze erarbeitet, Maßnahmen vereinbart. Stets gibt es mehrere Wege, und am Ende kann die Lösung auch darin bestehen, fortan getrennter Wege zu gehen. Doch ohne Konfliktfähigkeit schwelt der Streit und entwickelt sich im schlimmsten Fall zum Flächenbrand.

    Möchten Sie mehr zur Konfliktfähigkeit erfahren und warum es grundlegend für Ihren unternehmerischen Erfolg ist, nicht in die Harmoniefalle zu tappen? Dann sind hier drei wichtige Beiträge für Sie:

    1. Raus aus der Harmoniefalle. Mehr Verhaltenssicherheit in Konflikten
    2. Über den Preis von Harmoniestreben in der Führung
    3. Der Umgang mit Konflikten. Eine Frage der Einstellung!

    2.   Konsensfähigkeit. Vereinbaren, wie es (weiter)geht.

    Sie brauchen sie bei der Lösung von Konflikten, in Verhandlungen, in Streitgesprächen: Ohne Konsensfähigkeit kommen Sie nicht weiter. Der eine will dies, der andere das, und ein Dritter hat vielleicht noch ganz andere Bedürfnisse. Wenn hier die Fähigkeit fehlt, eine übereinstimmende Lösung zu finden, verstärken sich Konflikte, es kommt zu Machtkämpfen, unfairen Taktiken, im schlimmsten Fall zum offenen Streit.

    Doch nicht nur, um Unstimmigkeiten auszumerzen, sondern auch um erfolgreich zu verhandeln und ganz allgemein, um Strategien zu entwickeln, die für alle Beteiligten sinnvoll und gangbar sind, benötigen Sie eine gute Portion Konsensfähigkeit. Denn weder wollen Sie Ihren Gesprächspartnern, Mitarbeitern, Kunden etc. Ihren Willen aufdrängen, noch wollen Sie sich übervorteilt fühlen. Am Ende sollen alle mit dem Lösungsansatz leben und arbeiten können.

    Sollten die Fronten verhärtet sein, bietet es sich an, einen Moderator einzuschalten, der ein für alle akzeptables Resultat herbeiführt. Ein guter Moderator versteht es, aus den Meinungen und Argumenten den Weg zum Konsens aufzuzeichnen.

    Zugegeben: Es ist nicht so einfach, aus den vielen Standpunkten und Wünschen einen Konsens herzustellen und den richtigen Weg zu finden. Konsensfähigkeit heißt, ein Ergebnis herbeizuführen, eine tragfähige Lösung, hinter der die Gesprächspartner stehen können. Konsensfähigkeit bedeutet aber auch, den gefundenen Weg festzuhalten, in Form von Maßnahmen und Leitsätzen, so genannten „To Dos“ oder Maßnahmen mit deren Umsetzungsverantwortlichen. Jeder muss sich verpflichtet fühlen, sich an den aufgezeigten Lösungsweg zu halten. Nur so entsteht der Konsens, der Sie in Ihrem unternehmerischen Streben weiter nach vorne bringt.

    Konfliktfähigkeit, Konsensfähigkeit und Konsequenz

    3.   Konsequenz. Verabredungen einhalten – mit sich selbst und anderen.

    Das ist eigentlich die wichtigste Eigenschaft des Unternehmers und der erfolgreichen Unternehmensführung. Nicht umsonst habe ich bereits zahlreiche Artikel zum Thema Konsequenz geschrieben (siehe unten). Es liegt auf der Hand, dass die Konsequenz im Grunde erst den wahren Erfolg ausmacht. Erstaunlicherweise treffe ich aber in der Beratung immer wieder auf Jungunternehmer, die glauben, dass alleine eine Idee schon zum Erfolg führt und sich dann mit allem beschäftigen, nur nicht damit, konsequent  ihre Arbeit zu tun. Doch auch gestandene Unternehmer sind dabei, die zwar genau wissen, dass die Dinge mit Konsequenz umgesetzt werden müssen, die aber stets Gründe finden und andere Prioritäten setzen, die sie davon abhalten.

    Konsequenz ist gefordert, wenn man Maßnahmen verabredet, um einen Konflikt zu lösen, denn ohne Umsetzung nützt auch die tollste Konfliktfähigkeit und Konsensfähigkeit rein gar nichts. Aber ist noch längst nicht alles. Konsequenz ist immer gefordert. Denn wir treffen ständig mit anderen oder mit uns selbst Verabredungen. Aus einem Gespräch mit einem Kunden entsteht eine Vereinbarung, die eingehalten werden muss. Tages- und Arbeitsablauf müssen effektiver gestaltet werden – Konsequenz ist angesagt. Die vielen Termine und Zusagen im Alltag müssen eingehalten werden – mit Konsequenz.

    Sie sehen: Es sind oft nicht die komplizierten Dinge, die Sie in Ihrem Streben voranbringen. Es sind die vielen einzelnen Anforderungen, den wir mit Disziplin begegnen müssen.

    Fazit: K – K – K, die drei Ks in der Unternehmensführung

    Konfliktfähigkeit, Konsensfähigkeit und Konsequenz – Das sind die Zutaten für Ihren Erfolg in der Unternehmensführung und im Übrigen auch für Ihren ganz persönlichen erfolgreichen Lebensweg. Besinnen Sie sich immer wieder auf diese drei Eigenschaften. Ich verspreche Ihnen, dass sich der Erfolg dann von selbst einstellt.

    Weitere Artikel zum Thema:

    Konsequenz – Erfolgsfaktor Nr. 1 in der Unternehmensführung
    Wie Sie mit Konsequenz Ihren Alltag in den Griff bekommen
    Konsequent FührenErfolgsfaktor einer Weltreligion – Jesus und die Konsequenz

    (Fotos: © Dr.  Andreas Wintels | Fotolia: © fffranz  | © XtravaganT)

     

  • Beratungsförderung seit Januar 2016 – Neue Beratungsrichtlinien

    Beratungsförderung seit Januar 2016 – Neue Beratungsrichtlinien

    Gastbeitrag von Daniela Schulte, Schulte Unternehmensberatung

    Die bundesweite Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen wird mit Beginn des Jahres neu ausgerichtet.

    Bis auf wenige Ausnahmen erfolgte die Vergabe von Mitteln für die Beratungsförderung und für subventionierte Kredite quasi aus einer Hand. Für die Bewilligung und Bereitstellung von Mitteln zur Beratungsförderung war die KfW verantwortlich. Mit der Neuausrichtung ab dem 1.1.2016 werden wesentliche Programme aus der Beratungsförderung der KfW eingestellt und durch eine ähnliche Beratungsförderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ersetzt. Das neue Förderprogramm der BAFA mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ fasst die bisherigen KfW-Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“, „Gründercoaching Deutschland“, „Turn Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ zusammen.

    Alle Änderungen bei der Beratungsförderung im Überblick

    Die Rahmenbedingungen für die Inanspruchnahme der Beratungsförderung, die Voraussetzungen für bisher bei der KfW zugelassene Berater und vor allem auch die Höhe der Zuschüsse im Rahmen der Beratungsförderung wurden verändert. Die folgenden Rahmenbedingungen gelten für alle Ausprägungen der Beratungsförderung im Rahmen der „BAFA – Förderung unternehmerischen Know-hows„.

    Wer kann von der Beratungsförderung profitieren?

    • Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen) – bisher „Gründercoaching“
    • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmern) – bisher „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“
    • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten) – bisher „Runder Tisch“ bzw. „Turn Around-Beratung“

    Von einer Beratungsförderung ausgeschlossen sind folgende Unternehmen:2016_Förderungsausschluss Untern1

    Was wird gefördert?

    Mit der Beratungsförderung der BAFA können zum einen allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert werden.

    Zum anderen sind mit dem Instrument der Beratungsförderung auch spezielle Beratungen möglich. Hierzu zählen Beratungen zum Ausgleich struktureller Ungleichheiten, z.B.

    • Beratungen von Unternehmen, die von Frauen, MigrantInnen oder von UnternehmerInnen mit anerkannter Behinderung geführt werden,
    • Beratungen zur besseren betrieblichen Integration von MitarbeiterInnen mit Migrationshintergrund oder zur Arbeitsgestaltung für MitarbeiterInnen mit Behinderung
    • Beratungen zur Fachkräftegewinnung, zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zur altersgerechten Gestaltung der Arbeit
    • Beratungen zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz.

    Inhaltliche Ausschlüsse von einer Beratungsförderung:2016_inhaltl. Förderungsausschluss1

    Für Unternehmen in Schwierigkeiten bietet die Förderung der BAFA Zuschüsse für eine Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit (vergleichbar mit der bisherigen Beratungsförderung „Runder Tisch“). Zusätzlich können diese Unternehmen zur Vertiefung der eingeleiteten Maßnahmen über die Beratungsförderung eine Folgeberatung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beantragen (vergleichbar mit der bisherigen Beratungsförderung „Turn Around-Beratung“).

    Damit die Beratung anerkannt wird, müssen einige Punkte beachtet werden:2016_Genehmigungsvoraussetzungen1

    Wie hoch ist der Beratungszuschuss im Rahmen der Beratungsförderung?

    Bisher haben die Unternehmen für die Beratungsförderung beim „Runden Tisch“ nichts bezahlt, nun wird für eine vergleichbare Beratung ein Eigenanteil von maximal 300€ fällig. Das sollten diese wertvollen Hilfestellungen in schwieriger Zeit jedem Unternehmen Wert sein! Die Turn Around-Beratung wurde bisher mit 50% bezuschusst, nach der Neuordnung werden auch hier 90% bezuschusst, allerdings wurde die Bemessungsgrundlage von 6.000 € auf 3.000 € halbiert, was bei üblichen Tagessätzen von 800 € weniger als 4 Beratungstage bedeutet. Der Weg zur wirtschaftlichen Gesundung verlangt aber häufig einen längeren Atem.

    Bei den Beratungen von jungen Unternehmen (vergleichbar bisheriges Gründercoaching) sind die Rahmenbedingungen bei Zuschusshöhe und Bemessungsgrundlage gleich geblieben.2016_Fördersätze1

    Wer darf beraten?

    Die Akkreditierung eines Beraters auf der KfW-Beraterbörse kann nicht für die Beratungsförderung im Rahmen der BAFA übertragen werden. Nur direkt von der BAFA akzeptierte Berater können die Beratungsförderung in Anspruch nehmen. Voraussetzungen sind dabei:

    • mindestens 50% des Umsatzes muss der Berater aus Beratungstätigkeit erzielen
    • der Berater muss über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen
    • der Berater muss einen Qualitätsnachweis erbringen, der die Planung, Durchführung, Überprüfung und Umsetzung der Arbeits- und Organisationsabläufe aufzeigt
    • der Berater muss eine richtlinienkonforme Durchführung der Beratung gewährleisten.
    • Zum Nachweis seiner Beratereigenschaft muss das Beratungsunternehmen eine Beratererklärung, einen Lebenslauf sowie einen Qualitätsnachweis (QM-Nachweis) hochladen. Die Nachweise müssen spätestens zu dem Zeitpunkt vorliegen, zu dem das BAFA über die Bewilligung des Zuschusses entscheidet, also nach Vorlage der Verwendungsnachweise.

    Weitere Formalitäten

    Die Antragstellung für die Beratungsförderung erfolgt online durch das Unternehmen über die Antragsplattform des BAFA. Erst nach Erhalt eines Informationsschreibens von der BAFA darf mit der Beratung begonnen und ein Beratungsvertrag unterschrieben werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner ihrer Wahl führen. Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen. Für Bestandsunternehmen ist ein solches Gespräch freiwillig.

    Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens muss der Verwendungsnachweis über die Antragsplattform des BAFA eingereicht werden. Die notwendigen Unterlagen finden Sie auf unter http://www.bafa.de/

    Das Unternehmen muss mindestens die Zahlung seines Eigenanteils nachweisen. Die Leitstelle prüft vorab die vorgelegten Unterlagen und leitet diese an das BAFA zur Entscheidung weiter. Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach abschließender Prüfung durch das BAFA.

    Alles bleibt beim Alten: Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)

    Von den Neuerungen bei der Beratungsförderung nicht betroffen ist das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW), welches schon vor der Gründung professionelle Unterstützung für den Gründer bietet. Gefördert werden Beratungen zur Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten oder Konzepten zur Betriebsübernahme VOR der Realisierung. Achtung: Eine Förderung von Beratungen in der Start- und Festigungsphase nach vollzogener Gründung sind ausgeschlossen! Voraussetzung ist für eine Förderung ist außerdem eine Unternehmensansiedlung in NRW.

    Die Kosten für eine professionelle externe Beratung werden zur Hälfte von der NRW-Bank bezuschusst – der maximal förderfähige Tagessatz des Beraters liegt bei 800 €, insgesamt werden bis zu 4 Tagewerke bezuschusst, bei Betriebsübernahmen bis zu 6 Tagewerken. Der Eigenanteil für den Berater, Fahrtkosten, Nebenkosten der Beraterrechnung und die Umsatzsteuer müssen vom Gründer selbst getragen werden. Diese Beratungsförderung kann bei der jeweiligen IHK beantragt werden, nicht gefördert werden Personen, die als Unternehmensberater, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater tätig werden wollen.

    Fazit:

    Die Neuordnung der Beratungsförderung ist mehr als Kosmetik. Es gibt erhebliche Veränderungen bei den Anforderungen an Berater, die ihre Qualifikation neu beweisen müssen, und der Zuschusshöhe für die Unternehmen. Das Fazit für Unternehmen in Schwierigkeiten fällt dabei gespalten aus. Positiv zu beurteilen ist der geringe Eigenanteil von nur noch 10% für die Unternehmen, auf der anderen Seite ist das Grundbudget halbiert worden. Eine nachhaltige Turn Around-Beratung ist in dieser Zeit kaum möglich. Es ist daher zu erwarten, dass eine sinnvolle „Beratungsverlängerung“ in voller Höhe vom Unternehmen getragen werden muss.

    (Fotos: © ClipArt | © Daniela Schulte)

    Daniela Schulte

    Daniela Schulte
    Schulte Unternehmensberatung
    Peter-Grubert-Str. 29 | 50354 Hürth
    Telefon: 02233 706 4105 | Mobil: 0175 9319 563
    mail: ds@schulte-unternehmensberatung.de
    www.schulte-unternehmensberatung.de

  • Öffentliche Fördermittel – welches Produkt passt zu meinem Unternehmen?

    Öffentliche Fördermittel – welches Produkt passt zu meinem Unternehmen?

    Der Entscheidungsbaum für Ihr Fördermittel

    Gastbeitrag von Daniela Schulte, Schulte Unternehmensberatung

    Aus der Fülle der Fördermittel das richtige zu finden, ist eine echte Herausforderung für jeden Unternehmer. Und dennoch zeigt die Praxis: Je nach Unternehmenssituation läuft es für viele Unternehmen auf die immer gleiche Auswahl einer Handvoll Fördermittel heraus. Testen Sie selbst anhand der folgenden Übersicht, welches ein passendes Fördermittel für Sie sein könnte!Fördermittel neu ab 2016 von BaFa, KfW und Land

    Haben Sie Ihre Fördermittel (noch nicht) gefunden? Dann werfen Sie noch einen Blick in die Details!

    ERP-Gründerkredit – Universell (KfW)

    Der ERP-Gründerkredit – Universell ist das rundum sorglos Paket unter den Fördermitteln für Existenzgründer und junge Unternehmen bis maximal 5 Jahre nach Gründung, geeignet auch für den Nebenerwerb oder eine erneute Gründung. Sie erhalten bis zu 25 Mio. € Kredit, um ein Unternehmen einzurichten, zu übernehmen und zu festigen. Ebenfalls möglich: die Aufstockung einer tätigen Beteiligung.

    Gefördert werden bis zu 100% Ihrer Investitionskosten und Betriebsmittel, aber keine Übernahme von Kosten für den Lebensunterhalt. Die Auszahlung erfolgt ebenfalls zu 100%. Ausgeschlossen sind dagegen Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben und reine Finanzinvestitionen ohne tätige Beteiligung.

    Falls Sie schon 2 Jahresabschlüsse nachweisen können, bietet das Fördermittel neben den günstigen Konditionen noch eine besondere Attraktivität: Sie erhalten auf Wunsch 50 % Haftungsfreistellung. Das bedeutet, dass die KfW 50 % des Kreditausfallrisikos übernimmt – die restlichen 50 % trägt Ihre Bank, wodurch diese in der Regel einer Finanzierung deutlich offener gegenüber steht. Laufzeiten und Gestaltung sind in diesem Fördermittel sehr flexibel. Entsprechend unterscheiden sich die Konditionen. Die Laufzeiten liegen zwischen 5 und 20 Jahren bei unterschiedlich langen Tilgungsfreijahren, der Zins bewegt sich je nach Bonität zwischen 1% und gut 9%. Eine vorzeitige Tilgung ist nur gegen die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

    Für Unternehmen, die bereits Fördermittel oder andere öffentliche Beihilfen erhalten haben, ist folgendes interessant: Es gibt einen beihilfefreien Zinssatz oberhalb des EU-Referenzsatzes, so dass diese Beihilfen hier nicht angerechnet werden. Eine Inanspruchnahme der Förderung ist damit in voller Höhe möglich!

    Fördermittel: Definitionen laut KfW

    Definitionen KfW-FördermittelERP-Gründerkredit – Startgeld (KfW)

    Das ERP-Gründerkredit – StartGeld ist das perfekte Fördermittel für kleinere Gründungsvorhaben und junge Unternehmen bis maximal 3 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Sie erhalten bis zu 100.000 € Kredit, um ein Unternehmen einzurichten und zu betreiben. Das Besondere am Fördermittel: Da die KfW 80 % des Kreditausfallrisikos von Ihrer Bank übernimmt, erhalten Sie den Kredit in der Regel relativ unkompliziert.

    Gefördert werden mit dem Fördermittel bis zu 100% Ihrer Investitionskosten und Betriebsmittel. Die Auszahlung erfolgt ebenfalls zu 100%. Die Betriebsmittel dürfen maximal 30.000 € beanspruchen, der Rest muss in Ausgaben für Investitionen fließen. Da das Fördermittel an eine Person gebunden ist, kann bei Gründung im Team jeder Gründer bis zu 100.000 € beantragen. Eigenkapital ist grundsätzlich keines notwendig, allerdings wird die persönliche Mitverpflichtung des Unternehmers verlangt. Falls die 100.000 € zunächst nicht ausgeschöpft wurden, ist eine Beantragung auch zweimal möglich – bis zum Höchstbetrag von insgesamt 100.000 €. Ausgeschlossen sind Sanierungsfinanzierungen, Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben sowie reine Finanzinvestitionen ohne tätige Beteiligung, die Übernahme von Unternehmensanteilen ist bei Übernahme der Geschäftsführung jedoch möglich.

    Bei den Laufzeiten haben Sie in diesem Fördermittel die Wahl zwischen 5 Jahren mit 1 tilgungsfreien Jahr (aktuell 2,07% Zins) und 10 Jahren mit 2 tilgungsfreien Jahren (bei 2,89% Zins). Eine vorzeitige Tilgung ist nur gegen die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

    KfW-Unternehmerkredit

    Alternative 1: KfW-Unternehmerkredit

    Der KfW-Unternehmerkredit ist das Komplettpaket unter den Fördermitteln für etablierte Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt tätig sind. Sie erhalten bis zu 25 Mio. € Kredit für die Förderung Ihrer unternehmerischen Tätigkeit im In- und Ausland. Ausgeschlossen sind Nachfinanzierungen bereits begonnener Vorhaben. Laufzeiten und Gestaltung sind in diesem Fördermittel sehr flexibel. Die Laufzeit beträgt bis zu 20 Jahre, der Zins ist bonitätsabhängig und beginnt bei 1%.

    Alternative 2: KfW-Unternehmerkredit Plus

    Der KfW-Unternehmerkredit Plus ist eine Gestaltungsalternative zum normalen KfW-Unternehmerkredit für etablierte Unternehmen aus dem Bereich innovativer Geschäftsfelder. Die Unternehmen erhalten in diesem Fördermittel bis zu 7,5 Mio. € Kredit für die Förderung Ihrer unternehmerischen Tätigkeit, falls sie mindestens 3 Jahre am Markt tätig sind.

    Da das Ziel die Förderung von Innovationen mit zinsgünstigen Krediten in Deutschland ist, muss mindestens eines der folgenden Kriterien für einen Anspruch auf das Fördermittel erfüllt sein:

    • Umsatz oder Mitarbeiteranzahl ist in den letzten drei Jahren mehr als 20 % p. a. gewachsen.
    • Die Forschungsausgaben des letzten Geschäftsjahres betragen mindestens 20 % des beantragten Kreditvolumens.
    • In den letzten 24 Monaten hat das Unternehmen Zuschüsse, Kredite oder Bürgschaften aus Forschungs- und/oder Innovationsprogrammen erhalten.
    • Das Unternehmen hat in den letzten 24 Monaten einen Innovationspreis erhalten.
    • In den letzten 24 Monaten wurde ein Patent erteilt.
    • An dem Unternehmen ist ein Venture Capital-Fonds beteiligt (Minderheitsbeteiligung).
    • Das Unternehmen hat seinen Unternehmenssitz in einem Wissenschafts-, Technologie- oder Innovationspark.

    Auch hier wieder besonders attraktiv: Den durchleitenden Banken wird eine 50%-ige Haftungsfreistellung gewährt. Der Kredit aus diesem Fördermittel hat eine Laufzeit von bis zu 7 Jahren (für Investitionen) bzw. 5 Jahren (für Betriebsmittel) bei einem Zins ab 1% p.a. Ausgeschlossen sind Nachfinanzierungen bereits begonnener Vorhaben, Sanierungsfälle und Vorhaben im Ausland.

    NEU: Förderung unternehmerischen Know-Hows (BaFa)

    Erst Anfang 2015 gab es wesentliche Änderungen bei den Fördermitteln der KfW. Mit Wirkung vom Januar 2016 wurden die Fördermittel erneut stark überarbeitet – und bei der KfW ausgegliedert. Denn seit Januar ist das BaFa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) bei der Beratungsförderung zuständig. Alle aktualisierten Informationen mit den Eckdaten der neuen Fördermittel von der BaFa erhalten Sie auch hier.

    Sie interessiert auch noch die bisherige Beratungsförderung über die KfW? Dann lesen Sie gerne weiter!

    Bis Ende 2015: Beratung Runder Tisch (KfW)

    Ihr Unternehmen befindet sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten und Sie brauchen dringend externe Unterstützung, um sich einen Überblick über das Ausmaß der Krise zu verschaffen? Dann könnte das Fördermittel Beratung Runder Tisch genau das Richtige für Sie sein. Der Unternehmer erhält die Möglichkeit, mit einem qualifizierten Unternehmensberater eine Schwachstellenanalyse durchzuführen und Lösungsvorschläge zu unterbreiten, auf welchem Weg die Krise überwunden werden kann. Ziel ist es, in Gesprächen auch mit den Gläubigern des Unternehmens tragfähige Lösungen zu finden. Unternehmen, bei denen ein Insolvenzgrund (Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) bereits eingetreten ist oder die sogar schon Insolvenz angemeldet haben, sind von der Förderung ausgeschlossen. Bis auf die Fahrtkosten des Beraters und die Umsatzsteuer der Rechnung fallen keinerlei Kosten für den Unternehmer an! Der Berater erhält von der KfW direkt bis zu 10 Tagewerke mit einer Aufwandsentschädigung von 160 € pro Tag vergütet.

    Dieses Fördermittel kann nur ein erster Schritt Richtung Sanierung Ihres Unternehmens sein. Sinnvollerweise sollte sich mit dem Berater Ihres Vertrauens eine Turn-Around-Beratung anschließen, damit die Vorschläge aus der Beratung Runder Tisch in konkrete Handlungen umgesetzt werden können!

    Und noch ein wichtiger Hinweis zu den Antragsformalitäten: Der Beratungsbeginn darf in jedem Fall erst mit Datum des Zusageschreibens erfolgen! Beginnt die Beratung früher, ist die Förderung durch die KfW komplett ausgeschlossen!

    Bis Ende 2015: Turn Around Beratung (KfW)

    Auch das Fördermittel Turn-Around-Beratung richtet sich an Freiberufler und Unternehmen in Schwierigkeiten. Die KfW fördert hier die Begleitung durch einen unabhängigen Berater der KfW-Beraterbörse, der das Unternehmen in wirtschaftliche, finanziellen und organisatorischen Fragen professionell unterstützt. Ziel ist es, das Unternehmen wieder wettbewerbs- und leistungsfähig zu machen. Häufig baut die Turn Around Beratung auf die Beratung Runder Tisch auf, kann aber direkt beantragt werden. In jedem Fall ist für die Genehmigung eine Schwachstellenanalyse Voraussetzung. Die Kosten für die Unternehmensberatung werden zur Hälfte von der KfW bezuschusst – der maximal förderfähige Tagessatz des Beraters darf nicht mehr als 800 € betragen. Der Eigenanteil für den Berater, Fahrtkosten, Nebenkosten der Beraterrechnung und die Umsatzsteuer müssen wie üblich vom Unternehmen selbst getragen werden.

    Der Beratungszeitraum der Turn-Around-Beratung beträgt maximal 6 Monate. Bezuschusst werden bis zu 6.000 €, der Förderhöchstbetrag (50%) beträgt 3.000 €. Unternehmen, bei denen ein Insolvenzgrund (Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) bereits eingetreten ist oder die sogar schon Insolvenz angemeldet haben, sind von der Förderung mit diesem Fördermittel ausgeschlossen.

    Ebenfalls nicht gefördert mit diesem Fördermittel werden:

    • Beratungen zu Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen
    • gutachterliche Stellungnahmen
    • die Erstellung von Verträgen und Jahresabschlüssen
    • Buchführungsarbeiten
    • die Erarbeitung von EDV-Software
    • Beratungsinhalte, die bereits mit anderen öffentlichen Mitteln finanziert wurden
    • Die Beratungsbranchen (Steuer-, Unternehmens-, Wirtschaftsberatung)

    Bis Ende 2015: Gründercoaching (KfW)

    Mit dem Gründercoaching erhalten Existenzgründer, Unternehmensnachfolger, und junge Unternehmer Zuschüsse für das Hinzuziehen eines professionellen externen Beraters bis zu 2 Jahren nach Gründung. Vor der Gründung kann dieses Fördermittel nicht eingesetzt werden! Ziel ist es, das junge Unternehmen nachhaltig wettbewerbsfähig aufzustellen. Das Fördermittel ermöglicht mit dem Zuschuss beispielsweise Optimierungen des Businessplans, die Vorbereitung von Finanzierungsgesprächen, Erstellung von Marktanalysen und Vertriebskonzepten, Aufbau eines Controllings oder Strukturierung des Personalbereichs – letztlich also Hilfestellung in allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen.

    Die Kosten für die Unternehmensberatung werden zur Hälfte von der KfW bezuschusst – der maximal förderfähige Tagessatz des Beraters darf dabei nicht mehr als 800 € betragen, insgesamt werden bis zu 4.000 € bezuschusst. Der Eigenanteil für den Berater, Fahrtkosten, Nebenkosten der Beraterrechnung und die Umsatzsteuer müssen wie bei allen KfW-Fördermitteln üblich vom Unternehmen selbst getragen werden. Die Beratung muss innerhalb von 6 Monaten nach Genehmigung durchgeführt und abgerechnet werden.

    Nicht gefördert werden die gleichen Inhalte wie bei der Turn Around Beratung, zusätzlich sind Beschaffung/Schulung von Edv-Software sowie die Gestaltung von Werbematerialien und Websites und besondere Coaching-Maßnahmen ausgeschlossen ebenso wie Standorte im Ausland.

    Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)

    Ausschnitt Web_10_pinselAuch außerhalb der Palette der Fördermittel von BaFa und KfW gibt es attraktive Angebote für Gründer. In NRW bietet das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (Träger: Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH) sowie die IHK Beratungs- und Projektgesellschaft mbH) eine Alternative zum Gründercoaching, welches schon vor der Gründung professionelle Unterstützung für den Gründer bietet. Gefördert werden Beratungen zur Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten oder Konzepten zur Betriebsübernahme VOR der Realisierung. Achtung: Eine Förderung von Beratungen in der Start- und Festigungsphase nach vollzogener Gründung sind ausgeschlossen! Voraussetzung ist für eine Förderung ist außerdem eine Unternehmensansiedlung in NRW.

    Die Kosten für eine professionelle externe Beratung werden zur Hälfte von der NRW-Bank bezuschusst – der maximal förderfähige Tagessatz des Beraters liegt bei 800 €, insgesamt werden bis zu 4 Tagewerke bezuschusst, bei Betriebsübernahmen bis zu 6 Tagewerken. Der Eigenanteil für den Berater, Fahrtkosten, Nebenkosten der Beraterrechnung und die Umsatzsteuer müssen vom Gründer selbst getragen werden.

    Das Programm kann bei der jeweiligen IHK beantragt werden,

    Nicht gefördert werden Personen, die als Unternehmensberater, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater tätig werden wollen.

    Fazit:

    Die Fördermittel von KfW, BaFa und den Ländern bieten Unternehmern in allen Unternehmenssituationen – von der Gründung bis zur Expansion und auch in einer Krisensituation finanzielle und sonstige professionelle externe Hilfen. Vertrauenswürdige Unternehmensberater, die Sie bei der Wahl des richtigen Fördermittels beraten können, finden Sie in der Beraterbörse der KfW oder in der Datenbank der BaFa.

    (Fotos: © Daniela Schulte)

    _IGP1224_V2_sRGBDaniela Schulte
    Schulte Unternehmensberatung
    Peter-Grubert-Str. 29 | 50354 Hürth
    Telefon: 02233 706 4105 | Mobil: 0175 9319 563
    mail: ds@schulte-unternehmensberatung.de
    www.schulte-unternehmensberatung.de

  • Die Unternehmenskrise – Wie erkennen Sie Krisenanzeichen frühzeitig?

    Die Unternehmenskrise – Wie erkennen Sie Krisenanzeichen frühzeitig?

    Teil 3: Krisenanzeichen in den einzelnen Unternehmensbereichen identifizieren

    Gastbeitrag von Daniela Schulte, Schulte Unternehmensberatung

    Unternehmenskrise, ihr Verlauf und die Ursachen – in mehreren Teilen möchte ich Sie für das Thema sensibilisieren und ermuntern, sich Ihr Unternehmen regelmäßig mit kritischem Blick anzuschauen und frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um in der Erfolgsspur zu bleiben. In den ersten beiden Teilen bin ich auf die verschiedenen Phasen und Ursachen einer Unternehmenskrise eingegangen. Dieser dritte Teil beschäftigt sich mit den Krisenanzeichen.

    Wo kann man Krisenanzeichen zuerst erkennen?

    Krisenanzeichen

    Krisenanzeichen beim Absatzmarkt:

    Die Absatzseite reagiert häufig am schnellsten. Auftragseingänge sinken, Marktanteile gehen verloren. Den Kunden bleibt die Entwicklung nicht verborgen. Häufig nehmen Reklamationen zu, was auf Qualitätsprobleme hinweist. In der Folge beginnen die Kunden,  sich bei Ihrem Lieferanten breiter aufzustellen oder sie fordern größere Preiszugeständnisse. Ein klares Krisenanzeichen ist ein Einbruch bei den Auftragseingängen. Schon nicht mehr übersehbar sind die Krisenanzeichen dann, wenn bereits erteilte Aufträge zu anderen Lieferanten verlagert werden. Viele Unternehmer reden sich dieser deutlichen Krisenanzeichen schön, indem sie auf Neukundengewinnung setzen und damit den Umsatz wieder steigern wollen. Aber die Gewinnung von Neukunden ist ein um ein Vielfaches schwierigeres Unterfangen als die Pflege und Bindung von Bestandskunden. Im Nachhinein stellt sich diese Hoffnung auf Neukunden meist als Luftnummer heraus.

    Krisenanzeichen in der Produktion beziehungsweise der Leistungserbringung:

    Clipart Glühbirne

    Der leistungswirtschaftliche Bereich ist eng mit dem Absatzmarkt verbunden. Fehlt der Absatz, steigen die Bestände bei unveränderter Produktion. Das bindet Kapital und birgt ein Werterhaltungsrisiko für die Ware auf Lager. Bei einer Unterauslastung der Anlagen hat das Unternehmen dagegen hohe Leerstandskosten. Auch ein mögliches Krisenanzeichen: Die selbst gesetzten und den Kunden zugesagten Qualitätsstandards und Termine werden nicht mehr eingehalten mit der bereits beschriebenen Folge, dass sich die Kunden umorientieren und abspringen.

    Krisenanzeichen im Beschaffungsmarkt:

    Starten Sie mit einem Blick in den OPOS-Ordner. Finden Sie dort Mahnungen von Lieferanten und Geschäftspartnern? Oder vielleicht sogar schon Mahnbescheide oder Pfändungsbeschlüsse?
    Dies sind Krisenanzeichen in Hülle und Fülle! Auch aus dem Lieferantenverhalten lassen sich Krisenanzeichen ableiten. Prüfen Sie die Zahlungsziele der Lieferanten. Eine Reduzierung von Zahlungszielen, die Lieferung nur noch gegen Vorkasse oder die Kürzung von Kreditlinien beim Lieferanten sind deutliche Krisenanzeichen.

    Krisenanzeichen rund um das Thema Finanzierung:Clipart Kapital

    Der Kontokorrentrahmen des Unternehmens war bisher immer ausreichend. Nun treten vereinzelt Überziehungen auf – erste leichte Krisenanzeichen. Kritisch wird es, wenn die Überziehungen zum Dauerthema werden. Die Bank intensiviert die Beobachtung des Unternehmens und beginnt, Konsequenzen zu ziehen. Dies kann der Wechsel der betreuenden Stelle sein. In diesem Fall wird der vertraute Bankberater durch die Spezialkreditabteilung ausgetauscht. Um überhaupt die Kreditlinie aufrechtzuerhalten, werden zusätzliche Sicherheiten gefordert. Dingliche Sicherheiten wie Grundbuch Bestellungen oder persönliche Sicherheiten, zum Beispiel Bürgschaften, sind üblich. Werden Kreditlinien bereits gekürzt oder fällig gestellt, kann von Krisenanzeichen keine Rede mehr sein, dann ist die Krise voll da.

    Krisenanzeichen im Personalbereich:

    Krisenanzeichen im Personalbereich werden gerne übersehen oder nicht ursächlich dem Unternehmen zugeordnet. Dabei gibt es auch hier klare Krisenanzeichen, die ernst genommen werden müssen. Langjährige Mitarbeiter oder besondere Leistungsträger verlassen das Unternehmen. Jeder ist zwar grundsätzlich ersetzbar, aber in der Masse eben nicht so einfach. Und bevor Mitarbeiter endgültig das Unternehmen verlassen, ist dem eine längere Zeitspanne vorausgegangen, in der die Mitarbeiter sich innerlich stetig verabschiedet haben und keine volle Leistung mehr bringen. Die Neubesetzung wird in der Krise ebenfalls schwieriger, da die Attraktivität als Arbeitgeber sinkt. Gute Bewerber müssen in der Folge teuer rekrutiert, also überdurchschnittlich bezahlt, werden oder sie sagen direkt ab. Auch ein Blick auf den Krankenstand kann aufschlussreich sein. Sind die Fehlzeiten über die letzten Monate stetig gestiegen, können auch das Krisenanzeichen sein.

    Manchmal können sich die Krisenanzeichen so deutlich abzeichnen, wie sie wollen, der Unternehmer sieht sie nicht oder will sie nicht sehen. Dieses Risiko der „Betriebsblindheit“ oder „Schönrederei“ gibt es immer. Nicht nur in diesen Fällen ist es gut, wenn jemand unabhängiges einen Blick auf die verschiedenen Unternehmensbereiche wirft und auch unangenehme Wahrheiten ausspricht. Dafür sind gute Unternehmensberater da. Und dieses Geld ist dann auch meistens gut angelegt. Und Sie brauchen keine Sorge zu haben, die Kontrolle über Ihr Unternehmen zu verlieren. Welche Maßnahmen Sie letztlich von den Empfehlungen des Beraters umsetzen wollen, bleibt ausschließlich Ihnen vorbehalten!

    Bisher erschienen rund um das Thema Unternehmenskrise:

    Teil 1: Die Phasen der Unternehmenskrise
    Teil 2: Die Ursachen der Unternehmenskrise

    (Fotos: © ClipArt | © Daniela Schulte)

    Daniela Schulte

    Daniela Schulte
    Schulte Unternehmensberatung
    Peter-Grubert-Str. 29 | 50354 Hürth
    Telefon: 02233 706 4105 | Mobil: 0175 9319 563
    mail: ds@schulte-unternehmensberatung.de
    www.schulte-unternehmensberatung.de

  • Beratungsförderung KfW (ESF-Periode 2014–2020) – Was sich 2014 und 2015 ändert

    Beratungsförderung KfW (ESF-Periode 2014–2020) – Was sich 2014 und 2015 ändert

    Beratungsförderung der KfW: Gründercoaching Deutschland, Turn-Around-Beratung sowie Runder Tisch der KFWDie Programme der Beratungsförderung der KfW (Gründercoaching Deutschland, Turn-Around-Beratung sowie Runder Tisch der KfW) werden mit Zuschüssen zu den Beratungskosten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) unterstützt. Die jetzt auslaufende ESF-Förderperiode betraf den Zeitraum 2007-2013. Mit Ende der ESF-Förderperiode stellt sich die Frage, wie es weitergeht. (mehr …)

  • Insolvenz vermeiden durch Organisationsentwicklung?

    Gastbeitrag zur Vermeidung von Insolvenzen durch Organisationsentwicklung
    von Dr. Guido Vogt, 
    http://www.cvdcp.de/ (mehr …)

  • Förderprogramm Gründercoaching (GCD), Turn-Around-Beratung (TAB) und Runder Tisch (RT)

    Förderprogramm Gründercoaching (GCD), Turn-Around-Beratung (TAB) und Runder Tisch (RT)

    Förderprogramm: Gründercoaching Deutschland (GCD und GCD-AL Turn-Around-Beratung (TAB) und Runder Tisch (RT) laufen im Jahr 2014 aus oder erfahren Veränderungen. (mehr …)

  • 5. Runder Tisch Lambert Schuster am 15. Juli 2013

    5. Runder Tisch Lambert Schuster am 15. Juli 2013

    5. Runder Tisch Lambert SchusterRunder Tisch Lambert Schuster – Quo Vadis?

    Gastbeitrag von Silke Wiegand

    Zum fünften Mal trafen am sich 15. Juli 2013 Unternehmerinnen und Unternehmer in Köln zum Netzwerktermin „Runder Tisch Lambert Schuster“. Der Gastgeber stellte gleich zu Beginn eine entscheidende Frage: „Wohin soll sich das Netzwerktreffen ‚Runder Tisch‘ entwickeln?“ Zwei Arbeitsgruppen waren am Ende damit beauftragt, sich damit zu befassen und Vorschläge für die Zukunft von „Runder Tisch Lambert Schuster“ zu machen. Doch dazu später mehr.

    (mehr …)

  • 5. Runder Tisch ls am 15.07.13: Erfahrungsaustausch und Netzwerken

    5. Runder Tisch ls am 15.07.13: Erfahrungsaustausch und Netzwerken

    Der 5. Runder Tisch Lambert Schuster steht an. Meine Coachees sind herzlich eingeladen

    Montag, 15. Juli 2013 – Beginn 16:00 Uhr
    Oberländer Ufer 154a, 50968 Köln (mehr …)

MENÜ