Eine Unternehmensgründung, die von mehreren Personen vorgenommen wird, unterscheidet sich deutlich von den sogenannten Ein-Personen-Gründungen. Es müssen verschiedene Faktoren beachtet werden, zu denen beispielsweise die Aufteilung der einzelnen Aufgaben innerhalb des Unternehmens gehört. Wenn an einer Unternehmensgründung etwa drei Parteien beteiligt sind, von denen zwei sich jedoch nur ihr Kapital einbringen möchten und nur der dritte sich für die aktive Leitung des Unternehmens interessiert, bietet sich die Unternehmensgründung als GmbH an. Diese gehört zu den Kapitalgesellschaften und stellt eine haftungsbeschränkte Rechtsform dar. Während die GmbH gegenüber anderen Gründungsformen deutliche Vorteile hat, gilt es dennoch einige wesentliche Aspekte zu berücksichtigen und bereits im Vorfeld in die Planung einzubeziehen. Eine Art Basis-Überblick sollen die nachfolgenden Ausführungen liefern.
Die Gründungsvoraussetzungen zur Unternehmensgründung als GmbH
Eine Unternehmensgründung als GmbH kann durch mehrere Gesellschafter oder auch nur durch eine einzige Person Ein-Personen-GmbH ins Leben gerufen werden. Hierfür muss ein Gesellschaftsvertrag aufgesetzt werden, der anschließend notariell beglaubigt werden muss. Für Standard-Gründungsverfahren existiert mittlerweile ein Musterprotokoll, dessen Übernahme sich jedoch nicht in jedem Fall empfiehlt. Gerade bei Unternehmensgründungen als GmbH mit mehreren Gesellschaftern existieren verschiedene Aspekte, die in einem individuellen Gesellschaftsvertrag rechtlich abgesichert sein sollten. Diese betreffen beispielsweise Nachfolgeregelungen oder den Umgang mit Streitigkeiten unter den Gesellschaftern. Musterverträge sind oft nur begrenzt dazu in der Lage alle Eventualitäten abzudecken, was im Falle eines Falles zu einigen Komplikationen führen kann. Dementsprechend empfiehlt es sich, bereits vorab einen rechtlichen Beistand zu involvieren.
Neben dem Gesellschaftsvertrag müssen außerdem eine notariell beglaubigte Gesellschafterliste sowie die Geschäftsführerbestellung bei der Unternehmensgründung vorliegen. Als Geschäftsführer kommen nur natürliche Personen in Frage, die noch nicht aufgrund einer Straftat oder ähnlichen Vergehen rechtskräftig verurteilt wurden. Häufig wird einer (oder mehrere) der Gesellschafter gleichzeitig mit der Gründung zum Geschäftsführer bestellt. Dies ist vor allen Dingen dann legitim, wenn sich die anderen Gesellschafter hauptsächlich mit ihrem Kapital in das Unternehmen einbringen.
In Bezug auf das Startkapital oder auch Stammkapital bei einer Unternehmensgründung als GmbH ist in Deutschland ein Mindestbetrag von 25.000 Euro vorgeschrieben. Dieser muss nicht unbedingt in Form von Bareinlagen erfolgen, sondern kann teilweise auch aus Sacheinlagen bestehen. Festgelegt ist jedoch, dass mindestens die Hälfte des Stammkapitals zum Zeitpunkt der Unternehmensgründung bereits vorliegen muss. Außerdem muss jeder Gesellschafter einen Mindestbeitrag von einem Euro zum Stammkapital beitragen. Sobald sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind, wird das Unternehmen anschließend im Handelsregister eingetragen.
Die Vorteile einer Unternehmensgründung als GmbH
Der größte Vorteil, den eine Unternehmensgründung als GmbH mit sich bringt, ist die Haftungsbeschränktheit. Während beispielsweise ein Unternehmer, der ein Einzelunternehmen gegründet hat, auch mit seinem Privatvermögen für die Schulden seines Unternehmens haftbar gemacht werden kann, verhält sich dies bei der GmbH ein wenig anders. Hier wird für die Schulden des Unternehmens lediglich mit dem Gesellschaftsvermögen gehaftet, das private Vermögen der Gesellschafter bleibt unberührt. Eine Ausnahme gilt beispielsweise, wenn der Geschäftsführer sich Zuwiderhandlungen vorwerfen lassen muss. In diesem Fall kann er auch mit seinem Privatvermögen haftbar gemacht werden und muss eventuell sogar Schadensersatz leisten.
Die Wahl des Unternehmenssitzes
Bei einer GmbH ist es nicht zwingend notwendig, dass sich Betriebsstätte und Unternehmenssitz im selben Land befinden. Genau aus diesem Grund ziehen einige Unternehmer es immer noch vor, eine GmbH im Ausland zu gründen, um so eventuelle steuerlicher Vorteile zu genießen. So wird beispielsweise die Schweiz innerhalb Europas aus steuerlichen Gründen immer noch gern gesehen und Dienstleister wie sie unter Google zu finden sind, haben sich extra auf derartige Unternehmensgründungen spezialisiert. Auch die Verlagerung von Betriebsstätten ins Ausland, in dem die Lohnkosten beispielsweise geringer sind, kann sich für ein Unternehmen lohnen. Allerdings gilt es hierbei stets zusätzliche Aspekte im Auge zu behalten, um stets ein rechtlich einwandfreies Agieren sichern zu können. Darüber hinaus können auch ethische Vorstellungen eine Rolle bei der Verlagerung einzelner Unternehmensbereiche ins Ausland eine Rolle spielen.
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Quelle: Lucas Nestler, deutsche Bloglinks [trotz aller Sorgfalt kann ich eine Haftung nicht übernehmen]