Für alle Anträge auf ein Gründercoaching, die ab dem 01.04.2011 bei der KfW eingehen, treten neue Richtlinien in Kraft. Der Antrag wird jetzt elektronisch übermittelt und kann online vom Antragsteller ausgefüllt werden.
Unternehmensberater Lambert Schuster ist in der KfW-Beraterbörse mit 34 bewerteten Projekten und einer Einsatzquote von 100 % gelistet.
Förderfähig sind Coachingmaßnahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen, die ein Berater im Rahmen eines Einzelcoachings für eine Antrag stellende Existenzgründerin/einen Antrag stellenden Existenzgründer durchführt. Die Förderhöhe des Gründercoachings bleibt wie bisher:
- Das maximal förderfähige Netto-Tageshonorar zum Gründercoaching beträgt 800 Euro. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden pro Tag. Das insgesamt im Vertrag zu vereinbarende Netto-Beratungshonorar darf die Bemessungsgrundlage von maximal 6.000 Euro nicht überschreiten.
- Der Eigenanteil am Beratungshonorar, die Fahrtkosten der Beraterin/des Beraters, sonstige in der Beratungsrechnung aufgeführte Nebenkosten sowie die Mehrwertsteuer des gesamten Rechnungsbetrags sind durch die Existenzgründerin/den Existenzgründer selbst zu finanzieren (Selbstbeteiligung).
- Existenzgründerinnen und Existenzgründer mit Betriebsstätten im Raum Köln, Bonn, Düsseldorf, Essen, Dortmund, Münster (NRW, alte Bundesländer) erhalten einen Zuschuss zum Gründercoaching Deutschland GCD in Höhe von 50 % des Beratungshonorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 6.000 Euro.
- Bei Gründungen aus der Arbeitslosigkeit erhalten Existenzgründer bundesweit einen Zuschuss zum Gründercoaching Deutschland GCD-AL in Höhe von 90% des Beratungshonorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 4.000 Euro.
Neu beim Gründercoaching Deutschland
Das sind die wesentlichen Änderungen bei der Beantragung und Gewährung der Fördermittel Gründercoaching Deutschland ab 1. April 2011:
- Der Antrag kann vom Existenzgründer elektronisch erstellt werden. Hier geht’s zur Antragstellung.
- Der Antrag auf die Gewährung einer Förderung zum Gründercoaching Deutschland ist an den Regionalpartner zu senden. Dieser prüft – wie bisher – anhand der ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen und Informationen, ob die Fördervoraussetzungen vorliegen und übermittelt in elektronischer Form seine Empfehlung der KfW. Nach Prüfung versendet die KfW eine Zusage an den Antragsteller, in der der Berater und der voraussichtliche Zuschussbetrag benannt werden. Ihren Regionalpartner finden Sie hier.
- Mit Inkrafttreten der neuen Richtlinien zum GCD und GCD-AL muss der Coachingvertrag, der zwischen Gründer und Berater abgeschlossen wird, nicht mehr bei der KfW zur Prüfung eingereicht werden. Stattdessen geben die Gründer nun bereits im Antragsformular an, mit welchem Berater sie das Coaching durchführen wollen sowie welche Inhalte und Konditionen (Anzahl der Tagewerke, Höhe des Beraterhonorars) vereinbart werden sollen. Die Erstellung des Antrags ist nur noch mit Angabe eines Beraters und Eingabe eines richtlinienkonformen Beraterhonorars möglich.
- Das Coaching wird gegenüber der KfW mit einem neuen Dokument „Schlussverwendungsnachweis“ abgerechnet. Dieses ist vom Gründer und Berater zu unterschreiben und dient als Nachweis der durchgeführten Beratung. Der Schlussverwendungsnachweis im Original sowie die unverändert dazugehörigen Anlagen als bestätigte Kopien bzw. im Original (Beraterrechnung, Nachweis Eigenanteil, ggf. weitere SGB-Bescheide und der Nachweis über die Nicht-Vorsteuerabzugsberechtigung) sind direkt bei der KfW einzureichen.
Details zum Gründercoaching Deutschland
Alle Details zum Gründercoaching Deutschland erfahren Sie direkt auf der Internetseite der KfW. Die Hotline der KfW hat die Telefonnummer 0180-1241124 (3,9 Cent / Minute aus dem deutschen Festnetz). Oder fragen Sie mich.
(Fotos: Fotolia © pressmaster)
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