LARS STREMPEL

Beratungsbedingungen

Allgemeine Beratungsbedingungen der  Unternehmensberatung Lars Strempel

§ 1    Geltungsbereich

1. 1.  Diese Allgemeinen Beratungsbedingungen gelten für Verträge, deren Gegen­stand die Erteilung von Rat und Auskünften durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung unternehmerischer oder fachlicher Entscheidungen und Vorhaben, insbesondere in folgenden Berei­chen ist:

  • Unternehmensführung/Managementberatung
  • Personal- und Sozialwesen
  • Marketing und Vertrieb
  • Technik und Logistik
  • Datenverarbeitung einschließlich der Vorbereitung von Hard- und Software Auswahlentscheidungen
  • Finanz- und Rechnungswesen
  • Controlling
  • Verwaltung und Organisation

1.2.   Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

§ 2    Vertragsgegenstand/Leistungsumfang

2.1.   Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte, im Vertrag bezeichnete Beratungs­tätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges oder die Erstellung von Gutachten oder anderen Werken. Die Leistungen des Auftragneh­mers sind erbracht, wenn die erforderlichen Analysen, die sich daraus ergeben­den Schlussfolgerungen und die Empfehlungen erarbeitet und gegenüber dem Auftraggeber erläutert sind. Unerheblich ist, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden.

2.2.   Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer Auskunft über den Stand der Auftragsausführung zu erteilen bzw. nach Ausführung des Auftrags Rechen­schaft abzulegen durch einen schriftlichen Bericht, der den wesentlichen Inhalt von Ablauf und Ergebnis der Beratung wiedergibt. Soll der Auftragnehmer einen umfassenden, schriftlichen Bericht, insbesondere zur Vorlage an Dritte erstellen, muss dies gesondert vereinbart werden.

2.3.   Der Auftragnehmer führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und stets auf die indivi­duelle Situation und die Bedürfnisse des Auftraggebers bezogen durch.

2.4.   Der Auftragnehmer ist verpflichtet, in den Erhebungen und Analysen die Situation des Unternehmens im Hinblick auf die Fragestellung richtig und vollständig wie­derzugeben. Von Dritten oder vom Auftraggeber gelieferte Daten werden nur auf Plausibilität überprüft. Die aus den Untersuchungen abzuleitenden Schlussfolge­rungen und Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und nach anerkannten Regeln von Wissenschaft und Praxis. Die Darstellung der Empfehlungen erfolgt in verständlicher und nachvollziehbarer Weise.

2.5.   Soweit nicht anders vereinbart, kann der Auftragnehmer sich zur Auftragsausfüh­rung sachverständiger Unterauftragnehmer bedienen, wobei er dem Auftraggeber stets unmittelbar verpflichtet bleibt. Der Auftragnehmer hat gehörig ausgebildete und mit den nötigen Fachkenntnissen versehene Mitarbeiter einzusetzen und diese bei der Auftragsausführung fortlaufend zu betreuen und zu kontrollieren. Im Übrigen entscheidet er nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter er einsetzt oder austauscht.

§ 3    Leistungsänderungen

3.1.   Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Auftraggebers Rech­nung zu tragen, sofern ihm dies im Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten, ins­besondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist.

3.2.   Soweit sich die Prüfung der Änderungsmöglichkeiten oder die Realisierung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirken, insbesondere auf den Aufwand des Auftragnehmers oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere Erhö­hung der Vergütung und Verschiebung der Termine. Soweit nichts anderes ver­einbart ist, führt der Auftragnehmer in diesem Fall bis zur Vertragsanpassung die Arbeiten ohne Berücksichtigung der Änderungswünsche durch.

3.3.   Ist eine umfangreiche Prüfung des Mehraufwandes notwendig, kann der Auftrag­nehmer eine gesonderte Beauftragung hierzu verlangen.

3.4.   Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Protokolle über diesbezügliche Besprechungen oder den Pro­jektsachstand werden dem gerecht, sofern sie von den Bevollmächtigten beider Seiten unterzeichnet sind.

§ 4    Schweigepflicht/Datenschutz

4.1.   Der Auftragnehmer ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle als vertraulich be­zeichneten Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftrag­gebers, die ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschwei­gen zu wahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags be­schäftigte Dritte darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers erfolgen.

4.2.   Der Auftragnehmer übernimmt es, alle von ihm zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen auf die Einhaltung dieser Vorschrift zu verpflich­ten.

4.3.   Der Auftragnehmer ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutz­bestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

§ 5    Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

5.1.   Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung not­wendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat er alle für die Auf­tragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

5.2.   Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Voll­ständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

§ 6    Vergütung / Zahlungsbedingungen / Aufrechnung

6.1.   Das Entgelt für die Dienste des Auftragnehmers wird nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten berechnet (Zeithonorar) oder als Festpreis schriftlich ver­einbart. Ein nach dem Grad des Erfolges oder nur im Erfolgsfall zu zahlendes Honorar ist stets ausgeschlossen. Sofern nicht anders vereinbart, hat der Auf­tragnehmer neben der Honorarforderung Anspruch auf Ersatz der Auslagen. Ein­zelheiten der Zahlungsweise sind im Vertrag geregelt.

6.2.   Soweit bei längerfristigen Verträgen nach Aufwand abgerechnet wird, gilt die je­weils aktuelle Preisliste des Auftragnehmers. Diese ist dem Auftraggeber jeweils auszuhändigen. Bei Verträgen, die im letzten Quartal abgeschlossen werden, gelten die vereinbarten Preise auch für das folgende Jahr. Übersteigt die Preisänderung die marktüblichen Preise nicht nur unerheb­lich, kann der Auftraggeber den Vertrag kündigen.

6.3.   Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzü­ge zahlbar. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist allen Preisangaben hinzuzurechnen und in den Rechnungen gesondert auszuweisen.

6.4.   Mehrere Auftraggeber (natürliche und/oder juristische Personen) haften gesamt­schuldnerisch.

6.5.   Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Auftragnehmers auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forde­rungen zulässig.

§ 7    Mängelbeseitigung

7.1.   Soweit die Leistungen nachbesserungsfähig sind, wird der Auftragnehmer etwai­ge von ihm zu vertretende Mängel beseitigen, soweit ihm das mit einem ange­messenen Aufwand möglich ist. Der Auftraggeber hat etwaige Mängel unverzüg­lich schriftlich zu benennen, spätestens jedoch innerhalb von 6 Monaten nach Leistungserbringung.

7.2.   Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Auftraggeber auch Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Für darüber hinausgehende Scha­densersatzansprüche gilt § 8.

§ 8    Haftung

8.1.   Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber, gleichgültig aus welchem Rechts­grund, für die von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden.

8.2.   Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht im Übrigen nur bei der Verletzung wesentli­cher Vertragspflichten.

8.3.    Die Haftung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, ist immer begrenzt auf maximal der Höhe des Auftragswertes.

§ 9    Schutz des geistigen Eigentums

9.1.   Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags vom Auftrag­nehmer gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstel­lungen und Berechnungen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwandt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung im Einzelfall vervielfältigt, bearbeitet, übersetzt, nachgedruckt, weitergegeben oder verbreitet  werden. Die Nutzung der erbrachten Beratungsleistungen für mit dem Auftraggeber verbunde­ne Unternehmen bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

9.2    Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt der Auftragnehmer Ur­heber. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen das nur durch Absatz 1 Satz 1 eingeschränkte, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnis­sen.

§ 10  Kündigung

10.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Auftrag mit einer Frist von 14 Ta­gen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündi­gung bleibt unbenommen.

10.2. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 11  Zurückbehaltungsrecht/Aufbewahrung von Unterlagen

11.1. Bis zur vollständigen Begleichung seiner Forderungen hat der Auftragnehmer an den ihm überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht, dessen Ausübung aber treuwidrig ist, wenn die Zurückbehaltung dem Auftraggeber einen unver­hältnismäßig hohen, bei Abwägung beider Interessen nicht zu rechtfertigenden Schaden zufügen würde.

11.2. Nach Ausgleich seiner Ansprüche aus dem Vertrag hat der Auftragnehmer alle Unterlagen herauszugeben, die der Auftraggeber oder ein Dritter ihm aus Anlass der Auftragsausführung übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwi­schen den Parteien und für einfache Abschriften der im Rahmen des Auftrags gefertigten Berichte, Organisationspläne, Zeichnungen, Aufstellungen, Berech­nungen etc., sofern der Auftraggeber die Originale erhalten hat.

11.3. Die Pflicht des Auftragnehmers zur Aufbewahrung der Unterlagen erlischt sechs Monate nach Zustellung der schriftlichen Aufforderung zur Abholung, im übrigen drei Jahre, bei gem. § 13. 1. zurückbehaltenen Unterlagen fünf Jahre nach Be­endigung des Vertragsverhältnisses.

§ 12 Sonstiges

12.1. Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer dürfen nur nach vor­heriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden.

12.2. Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesre­publik Deutschland.

12.3. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.

12.4. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Sitz des Auftragneh­mers, sofern der Auftrag von einem Unternehmer, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffent­lich-rechtlichen Sondervermögen erteilt wurde.

MENÜ