GEZ-Gebühr für Internet-PC?

Müssen Sie Rundfunkgebühren bezahlen, wenn Sie einen Internet-PC im Home Office betreiben? Ja, es sei denn, es werden auf dem gleichen Grundstück bereits Gebühren für privat genutzte Empfangsgeräte entrichtet.

Also: Keine GEZ-Gebühr für Internet-PC im Home-Office! Voraussetzung hierfür ist, dass für andere – auf demselben Grundstück befindliche – Empfangsgeräte bereits Gebühren gezahlt werden.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat jetzt in drei ähnlichen Urteilen bestätigt, dass betrieblich genutzte Internet-PC nicht GEZ-gebührenpflichtig sind, wenn auf dem gleichen Grundstück Gebühren für privat genutzte Empfangsgeräte gezahlt wird (Az.: 6 C 15.10, 6 C 45.10 und 6 C 20.11). Das gilt auch, wenn Internet-PCs im Home-Office eines Privathauses für selbstständige Tätigkeiten genutzt werden.

Denn einerseits sind solche Geräte nicht selten tragbar (Laptops, internetfähige Mobiltelefone) und entziehen sich von daher einer festen Zuordnung zu bestimmten Räumlichkeiten. Andererseits dienen die neuartigen Geräte – vor allem im nichtprivaten Bereich – häufig nicht (primär) dem Rundfunkempfang, sondern werden als Arbeitsmittel benutzt.

So das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

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Lars Strempel

Lars Strempel ist ehemaliger Geschäftsführer, internationaler Director, Unternehmer und zertifizierter Systemischer Coach. 
In seiner Beratung hilft er Selbständigen & Unternehmern bei Klarheits- und Veränderungsprozessen für mehr Wirtschaftlichkeit und Wachstum in Positionierung, Marketing und Vertrieb.

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