Autor: Silke Wiegand

  • Schneller im Web: schnelle Ladezeiten für Ihre Website

    Schneller im Web: schnelle Ladezeiten für Ihre Website

    Mit diesen Maßnahmen wurden deutlich schnellere Ladenzeiten für lambertschuster.de erreicht. Erreichen Sie mit diesen Schritten schnelle Ladezeiten für Ihre Website.

    Nein. Ein klares Nein! Früher war nicht alles besser. Zu den Dingen, die ich zum Beispiel nicht im Geringsten vermisse, gehört das Warten auf den Aufbau einer Internetseite Ende der Neunziger Jahre. Schnelle Ladezeiten? Ha! Bis zu fünf Minuten konnte es dauern, bis eine Seite vollständig geladen war. Die Telefonleitung war analog, mit dem Modem und dem damit untrennbar verbundenen Kratzen und Piepen ging man ins Netz. Bezahlen musste man die tatsächliche Online-Zeit, gesucht wurde mit Yahoo, AltaVista oder Lycos. Google? Wer ist Google? Während des Seitenaufbaus konnte man sich in Ruhe einen Kaffee holen – und diesen manchmal noch während der Ladezeit austrinken… Wie gesagt: Früher war nicht alles besser.

    schnelle Ladezeiten gemessen mit Pingdom Website Speed Test

    Schnelle Ladezeiten – höchstens zwei Sekunden

    Heute diktiert uns Google, wie schnell eine Seite geladen sein muss. Ist sie zu langsam, wird sie „downgerankt“, abgewertet – jedenfalls im Google’schen Sinne. Erste Seite bei den Suchergebnissen? Mit fünf Sekunden Ladezeit? Vergiss es! Fünf SEKUNDEN… Im heutigen Internetverständnis eine Ewigkeit. Es muss schnell gehen, immer schneller, Ladezeiten von unter zwei Sekunden – damit ist aktuell vielleicht ein virtueller Blumentopf zu gewinnen. Am besten aber, es geht noch schneller…

    Am Beispiel von lambertschuster.de bekommt man einen Eindruck, was in Sachen „Performance-Steigerung“ für schnelle Ladezeiten so alles möglich ist.

    Wie sich die Webseite lambertschuster.de responsive an das Endgerät (hier ein Smart-Phone) anpasst.Umstellung auf Responsive Design – zulasten der Ladezeiten

    Es bestand Handlungsbedarf! Im März 2014 wurde meine Seite auf Responsive Design umgestellt, das heißt, dass sich meine Website an das jeweilige Endgerät des Nutzers anpasst. Das hat erst einmal nichts mit schnellen Ladezeiten zu tun, aber spätestens seit April 2015 stuft Google Seiten, die nicht im Responsive Design programmiert sind, herunter. Das ist nachvollziehbar bei einer wachsenden Anzahl von Menschen, die mobil im Internet unterwegs sind. Leider spielte aber beim Programmieren von lambertschuster.de vor allem das Aussehen eine Rolle, nicht jedoch die Schnelligkeit. Und da hatte ich den Salat: Ein tolles Responsive Design, aber Ladezeiten von teilweise bis zu neun Sekunden. Nicht drei, nicht fünf, sondern NEUN! Für eine gute Platzierung in den Suchergebnissen war das völlig inakzeptabel, einmal ganz zu schweigen von den Geduldsproben, auf die ich meine Besucher damit stellte.

    Schritt für Schritt zu schnellen Ladezeiten für die Seite lambertschuster.de

    1.    Nur laden, was sichtbar ist

    Der erste Schritt bestand darin, die Seite so zu programmieren, dass beim Aufruf nur noch der auf dem jeweiligen Endgerät zuerst sichtbare Teil geladen wird. Ein prima Kniff mit Blick auf Google und schnelle Ladezeiten, denn die Suchmaschine bewertet nur die erste Ladezeit, alles was nachgeladen wird, kann man hinsichtlich des Rankings zunächst außer Acht lassen.

    2.    Bilder im Kleinstformat anzeigen

    Aber es geht ja wie gesagt nicht nur um Google und das Ranking, sondern um die Nutzerfreundlichkeit. Deshalb bestand der zweite Schritt in Sachen schnelle Ladezeiten darin, ladeintensive Inhalte zu komprimieren. Bilder etwa werden nun erst einmal als Thumbnail, also in „Daumennagel“-großen Vorschau-Ansichten dargestellt, und erst dann mit der vollen Datenmenge geladen, wenn der User sie tatsächlich aufruft.

    3.    Optimierung von Basis- und Hintergrundinformationen

    Jetzt wird es technisch. Auch für mich ist das nicht ganz zu durchschauen, aber es wirkt. Die Datenmenge einer Seite bezieht sich nicht nur auf die sichtbaren Anteile. Viele Datentypen müssen abgefragt werden, um eine Seite zu laden. Unzählige Softwaremodule, so genannte Plugins, sollen das Surferlebnis versüßen. Mit CSS-Dateien wird das Aussehen der Seite, etwa Farben, Schriftart oder Layout, bestimmt. Um dynamische Inhalte (z. B. einen Slider) darzustellen, braucht man JavaScript während HTML statisch ist. Aber wenn JavaScript verarbeitet wird, hält das die Website auf. All dies wurde optimiert – bis hin zu einer komprimierten Ausgabe des Quelltextes, womit eine weitere Performance-Steigerung erzielt werden konnte.

    4.    Zeitfresser externe Abfragen ausschalten

    Ein echter Zeitfresser sind auch externe Abfragen, zum Beispiel für die Kennzahlen der Social-Media-Plattformen. Vor den Anpassungen im Sinne einer schnelleren Ladezeit von lambertschuster.de wurden bei jedem Aufruf der Seite die Kennzahlen extern, zum Beispiel bei Facebook, abgefragt. Jetzt ist es so, dass diese einmal täglich per Script abgerufen und in einen Zwischenspeicher gelegt werden. Ja, richtig, das heißt, dass meine Leser teilweise keine topaktuellen Daten zu sehen bekommen. Doch solche Zugeständnisse an die Schnelligkeit zu Lasten der Aktualität sind vertretbar.

    5.    Meine Daten sind jetzt Amerikaner – VULTR und CloudFlare

    Dieses Zugeständnis gilt auch für den eigentlichen Hosting-Ort meiner Seite. Meine Daten sind nämlich nach Amerika umgezogen. Bevor Sie sich jetzt aber an den Kopf fassen und fragen, ob gerade das nicht für sehr lange Ladezeiten verantwortlich ist, lassen Sie sich sagen, dass es genau andersherum ist.

    Um die Ladezeiten zu verkürzen, nutze ich nämlich einen Dienst namens CloudFlare. Dieser verspricht nicht nur Schnelligkeit, sondern auch Sicherheit und Komfort. CloudFlare ist ein Content Delivery Network (CDN), das Daten schnell ausliefern soll. Dahinter steht das Prinzip, dass die Daten einer Seite über ein globales und weit verzweigtes Servernetz zur Verfügung gestellt werden, und zwar immer von dem Server aus, der dem User am nächsten ist. Kurze Wege = Schnelle Ladezeiten. Dabei wird ein Abbild der Seite aus dem Zwischenspeicher (Cache) zur Verfügung gestellt, nicht die tatsächlich aktuelle Seite. Das geht rasend schnell und wirkt sich sehr positiv auf die Ladezeiten aus. Per automatisiertem Script werden in regelmäßigen Abständen alle Daten neu eingelesen, so dass die Aktualität dann doch erhalten bleibt. Und warum USA? Nun ja, der Server, VULTR, auf dem lambertschuster.de nun liegt, harmoniert nach Ansicht vieler Web-Experten am allerbesten mit CloudFlare.

    6.    Optimale Serverarchitektur für schnelle Ladezeiten

    Damit das alles bestens funktioniert, haben wir schließlich auch noch die gesamte Serverarchitektur meiner Seite lambertschuster.de angepasst. Bereits vorher waren alle Daten im Sinne einer schnelleren Ladezeit auf zwei Quellen verteilt. Nun aber wurde die eigentliche Datenbank von MySQL auf MariaDB und der Webserver von Apache auf Nginx umgestellt.

    Bitte – das ist mir selbst zu kompliziert, das sind Dinge, um die sich meine IT-Spezialisten kümmern. Wer Details möchte, findet sie hier:

    MariaDB vs. MySQL
    Vergleich Apache mit Nginx

    In einer Datenbank sind sämtliche Texte enthalten, aber auch die Informationen für die Struktur der Seite, für den Aufbau, etwa dafür, in welcher Reihenfolge die Inhalte auf der Seite angezeigt werden. Alle Bilder und Videos hingegen sowie der eigentliche Code der Seite, ebenso wie die Gestaltung über Themes und Stylesheets, kurzum alle speicherintensiven Daten befinden sich auf einer Festplatte auf dem Server. Durch diese Struktur gelingt es, diejenigen Daten, die der User auf meiner Seite braucht und sehen will, schneller bereitzustellen – wieder ein Punktgewinn beim Rennen um die schnellen Ladezeiten.

    Schnelle Ladenzeiten von 9 auf 1,4 Sekunden mit vielen Einzelmaßnahmen bei lambertschuster.de

    Google bestimmt, wo es langgeht – und in welchem Tempo

    Ganz ehrlich: Manchmal klingt es wie ein Kampf gegen Windmühlen. Und manchmal denke ich: Die da in Mountain View, bei Google, die lachen sich jeden Morgen kaputt über ihren neuesten Coup, klopfen sich auf die Schenkel, weil in der ganzen Welt IT-Spezialisten, SEO-Experten, Programmierer und Seitenbetreiber (Sie und ich) dem Diktat der mächtigsten Suchmaschine der Welt hinterherhecheln, um beim Rennen um die buchstäblich besten Plätze ganz vorne mitzuspielen. Aber ich muss gestehen: Auch ich bin genervt, wenn sich eine Internetseite im Schneckentempo aufbaut, und mir ist es total egal, welche tollen Plugins, Style-Sheets, Quellcodes oder wer weiß was alles noch sich dahinter verbergen. Ich will meine Infos – und zwar schnell, sonst klicke ich woanders hin.

    Erreichen auch Sie schnelle Ladezeiten

    Um es auf den Punkt zu bringen: Eine komplexe und dynamische Seite wie lambertschuster.de muss sich ebenso schnell aufbauen wie die vom Friseur um die Ecke (wenn er denn eine hat). So einfach ist nun einmal die virtuelle Welt. Nehmen Sie den Wettlauf an und auf! Viele Wege führen zu schnellen Ladezeiten – auch für Ihre Homepage!

    (Fotos: © Lambert Schuster)

  • Teamarbeit – Die Kraft liegt im Team. Oder?

    Teamarbeit – Die Kraft liegt im Team. Oder?

    Runder Tisch Lambert Schuster auf der Suche nach einer Antwort zur Teamarbeit

    Vorweg: Kölner Stadt Anzeiger berichtet über den 10. Runden Tisch

    10. Runder Tisch zur Teamarbeit im Kölner Stadt-Anzeiger

    Der Kölner Stadt-Anzeiger berichtete in seiner Ausgabe vom 5. März 2015 über den 10. Runden Tisch zur Teamarbeit auf dem Bootshaus „Alte Liebe “ in Rodenkirchen. Hier können Sie diesen Bericht lesen: Runder Tisch – Junge Unternehmer treffen sich, um sich in Teamarbeit zu üben.

    Hier der Gastbeitrag zum 10. Runden Tisch von Frau Silke Wiegand

    Erfolgreich im Team – oder doch besser allein?

    Nein, das war sicher keine ganz normale Veranstaltung in der Reihe Runder Tisch Lambert Schuster am 6. Februar 2015. Mit einer Mischung aus Theorie und Praxis zum Thema „Erfolgreich im Team oder doch besser allein“ waren die rund 50 Teilnehmer im Bootshaus „Alte Liebe“ in Köln-Rodenkirchen zur aktiven Mitgestaltung aufgefordert. Mechthild Julius (mj-Beratung) führte als Coach und Spezialistin in Sachen Teamarbeit durch den Nachmittag. Katrin Kraft und Sara Bäckler (XPAD Abenteuer- und Erlebnispädagogik GmbH) waren für den praktischen Teil der Teamarbeit zuständig. Gemeinsam mit Moderator und Veranstalter Lambert Schuster sorgten sie für einige kurzweilige Stunden, die die Erkenntnis brachten, dass Teamarbeit viele Vorteile mit sich bringt, die Entscheidung Team oder nicht aber auch immer von der Situation und Aufgabenstellung abhängt.

    Teamarbeit Arbeitsgruppe

    Wenn du nicht mehr weiter weißt…

    Das kennt jeder. Man kommt nicht weiter, steckt fest, hat keine Ideen mehr, wie man in einer Sache vorgehen soll. In der Politik heißt es dann angeblich: „Wenn du nicht mehr weiter weißt, gründe einen Arbeitskreis.“ Doch so ironisch dieser Vorschlag auch anmutet, er birgt viel Sinn in sich. Denn, darin waren sich die Teilnehmer beim Runden Tisch einig, wenn sich mehr Menschen mit ganz unterschiedlichen Ideen zusammenfinden, kommt so manches Problem einer Lösung schnell näher. Gegenseitige Inspiration und Motivation, der Austausch von Wissen, der Wille, gemeinsam ein Ziel zu erreichen – all das und einiges mehr sind Faktoren, die einem Team Kraft und Ausdauer geben, um schließlich zu einer guten Lösung zu gelangen.

    Die hohe Kunst der Teamentwicklung

    Teamentwicklung

    Doch Teams, so führte Mechthild Julius in ihrer einführenden Präsentation aus, bergen auch Risiken. „Teams durchlaufen verschiedene Entwicklungsphasen“, so die Trainerin, die seit 17 Jahren Unternehmen, Institutionen und Verbände in Bezug auf die Teambildung und Teamentwicklung berät. Unklare Vorgaben zum Beispiel oder Teammitglieder, die individuelle Vorstellungen um jeden Preis durchsetzen wollen, können jede Teamarbeit zu Fall bringen. Die Kunst bestehe darin, sehr früh in der Teamentwicklung eine Phase einzubauen, die sie „Dream Team Planning“ nennt. Dahinter verbergen sich gezielte Handlungsempfehlungen für die Führungskraft wie etwa eine klare Definition des Auftrags, für den das Team gebildet wird, die Klärung der Rahmenbedingungen oder regelmäßige Reviews. Doch auch die Planung der Meeting-Struktur oder die inhaltliche und methodische Vorbereitung der Kick-off-Veranstaltung gehören zur Phase der „Dream-Team-Planung“ dazu. „Diese gezielte Planung hilft, Ärger schon im Vorfeld zu vermeiden und mit geringen Reibungsverlusten zur ‚Dream Team Evolution‘ und schließlich zum ‚Dream Team Performing‘ zu gelangen“, so Mechthild Julius.

    Dream Team Leadership: Laden Sie sich hier die Präsentation von Mechthild Julius mit Know-how und Tipps zum Thema Teamentwicklung herunter.

    Teamarbeit Praxisübung 1: Marktplatz der Begegnungen

    Auf dem Marktplatz der Begegnungen hatten die Teilnehmer anschließend Gelegenheit, sich näher kennen zu lernen. Von einer allgemeinen Vorstellung über die Frage, ob man als Kind lieber alleine oder lieber mit anderen gespielt habe bis hin zu der Überlegung, was man an Teamarbeit gut findet und wann man im Team Erfolg hatte, fand ein reger (und lautstarker) Austausch statt. Bei jedem Gongschlag wechselte der Gesprächspartner. Ob der eine oder andere Teilnehmer die Chance zur Selbstreflexion wahrgenommen und für sich eine Tendenz zur Fragestellung des Tages festgestellt hat, lässt sich nur vermuten. Fakt ist aber, dass die Gelegenheit zum Austausch hochmotiviert wahrgenommen wurde.

    Teamarbeit auf dem Bootshaus "Alte Liebe" in Köln-Rodenkirchen

    Teamarbeit Praxisübung 2: Erfinderbörse

    Motivation war auch nötig, um die von Katrin Kraft und Sara Bäckler vorbereitete Aufgabenstellung „Erfinderbörse“ zu bewältigen. In unterschiedlich großen Teams bzw. allein, nämlich als Einzelunternehmer, Kleinunternehmen oder Unternehmen ging es um das Erreichen eines klar formulierten Ziels: Aus verschiedenen Materialien sollte in Teamarbeit eine funktionstüchtige Maschine gebaut und anschließend vorgestellt werden. Heraus kamen unter anderem ein selbst gebauter Mitgesellschafter, ein vollautomatischer Eierköpfer, der sich als Rühreizubereiter erwies, eine Kammelle-Wurfmaschine und eine Arbeitszeitverteilmaschine. Einigen Teilnehmern kam in der Bauphase die Rolle von Beobachtern zu. Ihre Erkenntnisse: Alle hatten Spaß und gingen motiviert ans Werk. Je größer das „Unternehmen“, desto größer wurde gebaut und desto mehr Platz folglich beansprucht. Ab vier Mitgliedern, so die Feststellung der Beobachter, ging es mit der Teamarbeit richtig zur Sache. Nur wenige jedoch schauten sich allerdings ab, was die anderen Teams machten, um so an neue Ideen und Inspirationen zu kommen. Und, auch das eine interessante Erkenntnis, je nach Gruppenstärke zeigten die Teams ein unterschiedliches Zeitmanagement: Je größer die Gruppe, desto länger die Ideenfindung, aber desto entschlossener die anschließende Umsetzung.

    Praxisübungen zur Teamarbeit mit SUPER Erfindungen

    Teamarbeit Praxisübung 3: World Café

    Kein Workshop sollte ohne Fazit bleiben, und so waren am Ende alle aufgefordert, im World Café verschiedene Erkenntnisse zur Teamarbeit auszutauschen. An sechs Stehtischen fanden sich, jeweils unter der Gesprächsleitung eines Moderators, die Teilnehmer zusammen, um zu drei Fragen Stellung zu beziehen. Nach jeder Fragerunde wechselten sie an einen anderen Tisch.

    • Welche positiven Erfahrungen hatte jeder mit Teamwork gemacht?
    • Welche Chancen und Risiken birgt Teamarbeit?
    • Und was waren die wichtigsten Erkenntnisse aus diesem Nachmittag?

    Während die einen uneingeschränkt nur Gutes in der Teamarbeit entdeckten, schränkten andere die Kraft des Teams ein. Eine Präsentation erstellen oder etwas zu Papier bringen – das geht am besten allein. Den einen oder die andere bestätigte dieser Nachmittag dann auch, weiterhin  alleine zu arbeiten. Doch in der Mehrheit wurden die Vorteile der Teamarbeit hervorgehoben: Mehr Ideen, mehr Kreativität, eine gegenseitige Ergänzung und Unterstützung, um nur einige zu nennen. Allerdings, so die Erkenntnis, brauche auch ein Team klare Regeln, die im Vorfeld festgelegt werden müssen, ein gewisses Maß an Führung und vor allem eine klare Aufgabenstellung.

    Team oder nicht? Die Frage ließ sich auch am Ende dieses spannenden Workshops nicht klären. Vielmehr, so Lambert Schuster abschließend, gebe es Situationen für die Teamarbeit und andere, gegen die Teamarbeit sprechen. Wohl aber war klar geworden, dass es harte Arbeit ist, ein gutes und effektives Team zu formen und zu entwickeln, dass sich jedoch, wenn das Team einmal steht, enorme Synergien ergeben, die ganz neue Perspektiven und Lösungen eröffnen.

    Teamarbeit auf dem Bootshaus Alte Liebe in Köln-Rodenkirchen

    (Fotos © Thorsten Thor, ich OHG Köln)

    Silke Wiegand | Text- und PR-Beratung Mehr als Worte! - Text | Beratung | Training

     

     

    Autor:
    Silke Wiegand | Text- und PR-Beratung
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  • Internetrecht und Akquiserecht am Runden Tisch von Lambert Schuster in Köln

    Internetrecht und Akquiserecht am Runden Tisch von Lambert Schuster in Köln

    Gastbeitrag zum 9. Runden Tisch über Internetrecht und Akquiserecht von Frau Silke Wiegand

    Dass ein Artikel mit einem Fazit beginnt, sollte nicht der Normalfall sein. Doch ausnahmsweise will ich einen „Schluss“, besser gesagt eine Schlussfolgerung, an den Anfang setzen, die die Vorträge am 9. Runden Tisch von Lambert Schuster deutlich kennzeichnet. Es heißt: „Alle machen es, aber erlaubt ist es deswegen noch lange nicht.“ Ob Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht oder Akquiserecht – Das Eis, auf dem sich Unternehmer rechtlich bewegen, ist manchmal dünn. Wer nicht riskiert, hin und wieder einzubrechen und dafür die entsprechenden Vorkehrungen trifft, kann leicht den Anschluss verlieren.

    9. Runder Tisch bei Lambert Schuster mit Internetrecht und Akquiserecht

    Netzwerktreffen für Unternehmer zum neunten Mal am Oberländer Ufer

    Internetrecht und Akquiserecht standen auf dem Programm am 24. Oktober 2014 am Oberländer Ufer in Köln. Unternehmensberater Lambert Schuster hatte zum neunten Mal rund 40 Existenzgründer und Unternehmer zum Netzwerktreffen und Branchenaustausch eingeladen. Die Rechtsanwälte Johannes Meibers (Meibers Rechtsanwälte, Münster) und Katrin Broch (Schuster & Partner GbR, Köln) informierten in zwei spannenden Vorträgen über die Themen Internetrecht und Akquiserecht.

    Die „Runder-Tisch-Kollektion“ von Bucko Pillow

    Dass währenddessen viele Teilnehmer auf, vor oder hinter einem bunten Kissen saßen und orangefarbene Papiertüten das Bild prägten, hatte seinen guten Grund. Stanimira Grabic, Designerin und Geschäftsführerin von Bucko-Pillow in Köln hatte eigens für diesen Tag die Nähmaschine rattern lassen und eine Kollektion für den Runden Tisch hergestellt. Die Kissen mit antiallergenem und toxikologisch unbedenklichem Füllmaterial fanden reißenden Absatz, sicher auch schon mit Blick auf Weihnachten.

    Yoga-Kissen von Bucko-Pillow

    Internetrecht: Rechtsanwalt Johannes Meibers: „Ruhe bewahren!“

    Pflichtangaben im Impressum fürs InternetHand aufs Herz: Wer von den Teilnehmern am Runden Tisch von Lambert Schuster kann mit Sicherheit von sich behaupten, alle Vorgaben im Internetrecht zu einhundert Prozent zu erfüllen? „Kaum jemand hat eine Internetseite, die absolut rechtssicher und damit vor Abmahnungen geschützt ist“, verriet Johannes Meibers zu Beginn seines Vortrags über das Internetrecht. Die Verteidigung von Klienten, die – vor allem in den Bereichen Urheberrecht und Markenrecht – von einer Abmahnung betroffen sind, ist eines der Spezialgebiete des Münsteraner Rechtsanwalts. Rund 1000 Abmahnungen im gewerblichen Rechtsschutz und im Urheber- und Medienrecht bearbeiten er und sein Kollege in der Kanzlei pro Jahr. Wie schnell man in den „Genuss“ einer solchen Abmahnung kommt, wurde allen Teilnehmern mit fortschreitendem Vortrag deutlich bewusst.

    Internetrecht: Impressum

    Beispiel Impressum: Nichts sei so einfach wie das Anlegen ein rechtssicheren Impressums Internet, so Johannes Meibers. Er wundere sich, dass es hier immer wieder zu Abmahnungen komme, die „total überflüssig sind.“ Das Internetrecht ist hier klar und einfach. Neben dem vollständigen Namen und der Anschrift ist zum Beispiel auch die Rechtsform und ein Vertretungsberechtigter zu nennen. Auch das zuständige Handelsregister (respektive Vereins-, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister) mit der dazugehörigen Registernummer sind Pflicht. Eine Handynummer als Telefonnummer reicht aus. Falls Servicenummern angegeben sind, müssen die Kosten aufgezeigt werden, die für die Nutzung entstehen. „Im Grunde“, so Johannes Meibers, „ist es leicht, das Impressum korrekt zu gestalten“, man müsse es – wie viele Dinge – eben einfach machen.

    Internetrecht: Datenschutzerklärung

    Auch die Datenschutzerklärung im Internetrecht sei „so ein Fall für sich“, verriet der Rechtsanwalt. „Was da alles im Umlauf ist, reicht für ein Anwaltsleben voller Abmahnungen.“ Sehr oft fehle hier zum Beispiel der Verantwortliche für den Datenschutz. Des Weiteren muss ein Unternehmen, das Google Analytics einsetze, stets auf diesen Umstand hinweisen und die IP-Adressen der Nutzer anonymisieren. Dazu sollte man einen standardisierten Vertrag über die Auftragsdatennutzung mit Google abschließen.

    Internetrecht: Datenschutzerklärung im InternetHier ein guter Link zu diesem Thema im Internetrecht und die Möglichkeit, den Vertragstext  herunterzuladen: Google Analytics datenschutzkonform einsetzen

    Zur Vorsicht riet Johannes Meibers beim Einsatz von so genannten „Social Plugins“, zum Beispiel der „Gefällt mir“-Button von Facebook, mit dem man Inhalte auf einer Seite direkt bewerten kann.  Dahinter verbirgt sich ein komplexes System, mit dem Facebook und Co. sehr genaue Rückschlüsse auf das Surfverhalten von Nutzern ziehen (wenn diese bei den Sozialen Medien eingeloggt sind) und diese Daten für entsprechende Werbung nutzen können. Ein Hinweis auf diesen Umstand in der Datenschutzerklärung ist Pflicht.

    Als gutes Beispiel zum Internetrecht finden Sie hier die Datenschutzerklärung der Kanzlei Meibers.

    Internetrecht: Verwendung von Bildern (auch Bewegtbilder) und Texten (Urheberrecht)

    Leider ist das Klauen von Inhalten gerade im Internet längst gängige Praxis. Doch auch wenn keine böse Absicht dahintersteckt, gerät man bei der Verwendung von Fotos und Texten schnell ins Visier der Abmahner. Als Faustregel gilt: Ohne ausdrückliche Zustimmung des Urhebers oder Rechteinhabers dürfen Fotos und Texte Dritter nicht für eigene Zwecke verwendet werden. Bei der Verwendung muss ein Urhebervermerk angebracht werden und die Nutzung ist ausschließlich im bewilligten Rahmen erlaubt (Lizenz). Als Ausnahme nannte Johannes Meibers das Zitatrecht, etwa wenn Werke nach der Veröffentlichung in ein wissenschaftliches Werk aufgenommen werden, um Inhalte zu erläutern. Außerdem dürfen Texte, Bilder und Musik, deren Schöpfer bereits mindestens 70 Jahre tot sind, ohne Urhebervermerk verwendet werden, da der Urheberrechtsschutz abgelaufen ist.

    Sonderfall Internetrecht: Einbinden von Youtube-Videos auf der eigenen Website.

    Johannes Meibers wies in seinem Vortrag zum Internetrecht darauf hin, dass es nicht ohne weiteres gestattet sei, Youtube-Videos anderer Nutzer auf der eigenen Homepage einzubinden. Am Tag des Vortrags erging in dieser Frage ein richtungsweisendes Urteil. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass keine Urheberrechtsverletzung vorliege, wenn fremde Youtube-Videos auf Internetseiten und Blogs eingebunden werden: EuGH: Eingebettete Videos verstoßen nicht gegen das Urheberrecht

    Internetrecht: Abmahnung – was nun?Internetrecht: Was tun bei einer Abmahnung?

    „Ohne Mandant keine Abmahnung!“ Klingt logisch, dennoch hatten so genannte „Abmahnanwälte“ jahrelang auch ohne konkreten Auftrag Webseitenbetreiber für Verstöße im Internetrecht belangt. „Dieser unschönen Praxis ist zum Glück ein Riegel vorgeschoben worden“, so Johannes Meibers. Dennoch – bei 1000 Fällen jedes Jahr allein in der Kanzlei Meibers kann man wohl erahnen, wie oft die Abmahnwelle zuschnappt. Ist die Abmahnung berechtigt, müssen Betroffene meist eine Unterlassungserklärung (mit Androhung einer Vertragsstrafe) abgeben, Auskunft erteilen, Schadensersatz leisten und die Kosten für den Rechtsanwalt oder die Rechtsanwälte zahlen.

    Johannes Meibers rät im Falle eine Abmahnung jedoch erst einmal zur Ruhe: „Auf keinen Fall irgendetwas bezahlen oder unterschreiben.“ Reagieren sollte man allerdings schon und Fristen sind unbedingt einzuhalten. „Auch wenn es Ihnen zu kurz vorkommt – eine angemessene Frist, das können auch 24 Stunden sein.“ Eine Abmahnung muss vom Absender übrigens nicht per Einschreiben versendet werden. Im Zweifel muss der Empfänger nachweisen, dass er die Abmahnung nicht bekommen hat. „Die Gerichte glauben da schon mal eher den Anwälten“, so Johannes Meibers.

    Kosten-AbmahnungInternetrecht: Was kostet eine Abmahnung?

    Die Kosten, die bei einer Abmahnung für den eigenen Anwalt und den der Gegenseite entstehen, richten sich nach dem Streitwert des Unterlassungsanspruchs. Dessen Höhe variiert und wird von der Rechtsprechung definiert. Im Urheberrecht geht man von einem geringeren Streitwert aus als im Wettbewerbsrecht. Bei Markenstreitigkeiten werden per se immer mindestens 50.000 Euro Streitwert angesetzt, bei bekannten Marken auch mehr.

    Akquiserecht. Rechtsanwältin Katrin Broch: „Kundenakquise ist kalkuliertes Risiko“

    Wie schwer es für Unternehmer ist, eine gezielte Kundenakquise zu betreiben und dabei alle rechtlichen Bestimmungen einzuhalten, erläuterte Rechtsanwältin Katrin Broch (Schuster & Partner, Köln) in ihrem Vortrag zum Akquiserecht. Wohl kaum ein Unternehmer im Kreise der Teilnehmer, der nicht schon einmal einen Newsletter versandt oder Kunden über Sonderaktionen informiert hatte, ohne sich die Mühe zu machen, die erforderliche Erlaubnis hierfür einzuholen. „Im Grunde dürfen Sie fast gar nichts“, raubte Rechtsanwältin Katrin Broch gleich zum Einstieg den Teilnehmern jegliche Illusion. Sie räumte aber ein, dass die Kundenakquise über E-Mail, Telefon, Newsletter etc. immer ein „kalkuliertes Risiko“ sei und vor allem größere Unternehmen Rücklagen für den Fall einer Abmahnung bildeten.

    Akquiserecht: Wann ist Werbung erlaubt?Akquiserecht: Wann ist Werbung erlaubt?

    Als „zentrale Norm“, die bestimmt, welche Werbung zulässig ist und welche nicht, gilt Paragraph 7, Absatz 1 des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Theoretisch sagt dieser Paragraph aus, dass persönliche Werbung fast nie erlaubt ist. Raum für Interpretationen scheint jedoch die Frage zu bieten, wann ein Marktteilnehmer (der Konsument) „Werbung nicht wünscht“. Muss man Werbung ausdrücklich widersprechen oder reicht es aus, wenn man ihr nicht zustimmt? Anders gefragt: Auf welchem legalen Wege darf man als Unternehmen Kunden auffordern, Werbemaßnahmen zuzustimmen? Um nichts anderes geht es im Akquiserecht.

    Akquiserecht: Was ist Werbung?

    „Auch diese Frage wird ganz unterschiedlich beantwortet“, so Katrin Broch. „Für die einen ist es das Plakat an der Litfaßsäule oder die Anzeige in der Zeitschrift. Für die anderen ist es der Infostand in der Fußgängerzone.“ Doch Werbung ist klar definiert als „jedes Verhalten einer Person zugunsten des eigenen oder eines fremden Unternehmens, das auf die Förderung des Absatzes oder des Bezugs von Waren oder Dienstleistungen gerichtet ist.“ Die Betonung liegt auf „jedes Verhalten“, also auch der Anruf beim Stammkunden, um ihn über neue Produkte zu informieren, die Mail an einen Interessenten, ein Gewinnspiel, der monatliche Newsletter und die neueste Meldung auf der Facebook-Fanpage, ja sogar eine Glückwunschkarte zum Geburtstag.

    Akquiserecht: Push und Pull

    In der Akquise bzw. in der Werbung spricht man von der „Push-Methode“ bei Werbemaßnahmen, mit denen man aktiv auf den (potenziellen) Kunden zugeht, etwa mit Werbeanschreiben, Ansprache von Passanten oder Messebesuchern, Vertreterbesuche, Telefonakquise etc. Die „Pull-Methode“ beschreibt Werbemaßnahmen, durch die Interessenten einen Anbieter finden können, zum Beispiel eine Internetseite, Suchmaschinenoptimierung, Online-Werbung, Verlinkung auf anderen Internetseiten, aber auch Printwerbung in Zeitungen und Magazinen.

    Akquiserecht: Die „Push-Methode“

    konzentriert dabei am 9. Runden Tisch in KölnZu Abmahnungen im Akquiserecht kommt es in der Regel bei der Push-Methode, also der Direktansprache von Kunden und Interessenten, vor allem online. „Hier wird zwar vieles einfach gemacht, erlaubt ist es aber nicht“, mahnte Katrin Broch, und an den Gesichtern der Teilnehmer am Runden Tisch konnte man erkennen, dass sich die meisten Unternehmer mit Ihren Werbemaßnahmen am Rande der Legalität bewegen. Denn grundsätzlich müsse man die Zustimmung eines jeden Kunden einholen, um ihm etwa einen Newsletter oder Werbemails zu schicken. Es reiche aber längst nicht, so Katrin Broch, wenn ein Kunde in einem Kontaktformular ein Häkchen bei der Frage setze, ob man ihm einen Newsletter zusenden dürfe. Zusätzlich müsse der Kunde diese Auswahl nochmals ausdrücklich bestätigen, zum Beispiel über einen Link, den er per Mail zugesandt bekommt. Diese doppelte Zustimmung heißt „Double-Opt-In-Verfahren“ und ist bei allen Online-Werbemaßnahmen mit der Push-Methode anzuwenden.

    Telefonakquise: Cold Calls sind verboten

    Das gelte im Übrigen auch für die Telefonakquise. „Cold Calls, also die erstmalige Kontaktaufnahme per Telefon, sind in Deutschland absolut verboten, es sei denn, ein Verbraucher hat seine ausdrückliche und nachweisliche Einwilligung gegeben“, so Katrin Broch. Eine solche Zustimmung einzuholen, sei aber zu aufwendig, so dass viele große Unternehmen weiterhin auf Telefonakquise setzten und eventuelle Kosten für Abmahnungen in Kauf nähmen. Zu allergrößter Vorsicht riet Katrin Broch im Hinblick auf Verbraucher, die in der so genannten „Robinsonliste“registriert sind und damit unaufgeforderte Werbung von vorneherein kategorisch ausschließen.

    Anders verhält es sich bei Kunden, mit denen bereits ein Vertragsverhältnis bestehe, allerdings dürfe ein Anruf dann nur dem Zweck dienen, Rückfragen zu dem bestehenden Vertrag zu klären. Nicht erlaubt seien Anrufe mit dem Ziel, dem Kunden andere Produkte oder Dienstleistungen anzubieten.

    Etwas differenzierter, wenn auch nicht weniger kritisch sehe man das Thema bei Unternehmen, also im B2B-Bereich. Hier, so die Rechtsanwältin, könne man, sofern schon eine Geschäftsbeziehung besteht, eher vermuten, dass der Kunde ein „sachliches Interesse“ auch an anderen, ähnlichen Produkten oder Dienstleistungen des Anbieters und somit an einer Kontaktaufnahme habe. „Das Angebot muss aber schon sehr konkret sein, und es bleibt auch so eine grenzwertige Angelegenheit.“

    E-Mails, Newsletter & Co.

    Ähnliche strenge Vorschriften wie für die Telefonakquise gelten auch für andere Maßnahmen, etwa Werbe-E-Mails und Newsletter. Sie sind nur erlaubt, wenn der Empfänger vorab ausdrücklich und nachweisbar zustimmt. Keinesfalls darf die Zustimmung zum Erhalt von Werbung Bestandteil der AGBs sein. Katrin Broch geht davon aus, dass die Zahl der Abmahnungen steigen wird, wenn selbst Geburtstagskarten an Kunden als Werbung einzustufen sind, aber „wenn Sie sich an alle Gesetze halten wollen, können Sie gar keine Werbung machen.“

    Akquiserecht und Internetrecht am Runden Tisch bei Lambert Schuster

    Kleingruppen: Internetrecht, Akquiserecht, Agenturen und Start-ups

    Die beiden Themen Internetrecht und Akquiserecht wurden in den anschließenden Kleingruppen weiter vertieft. Zusätzlich kam auf ausdrücklichen Wunsch aus dem Kreise der Teilnehmer erstmals eine „Branchen-Kleingruppe“ aus dem Eventbereich zusammen. Des Weiteren konnten sich Existenzgründer und Start-ups in einer eigenen Gruppe austauschen. Lambert Schuster brachte nochmals seinen Wunsch zum Ausdruck, dass die Kleingruppen genau diesem Austausch untereinander dienen und nicht notwendigerweise ergebnisorientiert zusammenkommen sollten.

    10. Runder Tisch Lambert Schuster am 6. Februar 2015

    Mit einem kurzen Ausblick auf den nächsten Runden Tisch von und bei Unternehmensberater Lambert Schuster endete das Netzwerktreffen am Oberländer Ufer. Das Thema dann: Teambuilding. Termin ist der 06.02.2015.

    Silke Wiegand | Text- und PR-Beratung Mehr als Worte! - Text | Beratung | Training

     

     

    Autor:
    Silke Wiegand | Text- und PR-Beratung
    Mehr als Worte! – Text | Beratung | Training

    (Fotos: © Lambert Schuster | © Bernd Wacker | © Johannes Meibers | © Katrin Broch | © Silke Wiegand)

  • Stillkissen: Stil(l)volle und emotionale Produkte für ein glückliches Leben

    Stillkissen: Stil(l)volle und emotionale Produkte für ein glückliches Leben

    Über Bucko-Pillow, seine Stillkissen und über Stanimira Grabic

    Wer sagt eigentlich, dass Stillkissen nur zum Stillen da sind? Genau diese Frage stellte sich Stanimira Grabic, Designerin und Geschäftsführerin von Bucko-Pillow in Köln vor ein paar Jahren. Eine Kundin, für die sie bei der Geburt des ersten Kindes ein wunderschönes Stillkissen genäht hatte, bestellte bald darauf ein neues Kissen – „bitte mit einem etwas neutraleren Bezug“, so ihr Wunsch. Stanimira Grabic wunderte sich und fragte nach. Die schlichte Antwort der Kundin: „Mein Mann findet es so gemütlich und gibt es nicht mehr her. Der braucht ein eigenes.“ Das war der Punkt, an dem die Designerin aus Bulgarien begann, ihre eigene Strategie zu entwickeln: Aus Stillkissen werden heute Stil-Kissen für die ganze Familie, aus Stillschals werden Schals mit Stil, die Frauen mit oder ohne Kind jederzeit gut kleiden. (mehr …)

  • 8. Runder Tisch: Unternehmer sein oder auf die Rente warten?

    8. Runder Tisch: Unternehmer sein oder auf die Rente warten?

    Was Unternehmer motiviert und wie Sie sich Ihre unternehmerischen Maßnahmen fördern lassen können

    Bericht vom 8. Runden Tisch Lambert Schuster am 27. Juni 2014 (mehr …)

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