Personengesellschaften sind als Unternehmen zu verstehen, die sich durch den Zusammenschluss von zwei oder mehr Personen gegründet haben. Im Gegensatz zu den Kapitalgesellschaften sind sie grundsätzlich nicht haftungsbeschränkt, was bedeutet, dass jeder Gesellschafter für eventuell auftretende Schulden des Unternehmens auch mit seinem Privatvermögen haftet. Im Nachfolgenden soll über die wichtigsten Formen der Unternehmensgründung als Personengesellschaft ein kurzer Überblick gewährt werden, der vor allen Dingen die Unterschiede zwischen den einzelnen Rechtsformen herausstellt. (mehr …)