LARS STREMPEL

Die Unternehmensgründung als Einzelunternehmen [Teil 2] – Worauf bei der Gründung zu achten ist

UnternehmensgründungDas Einzelunternehmen ist sicher die simpelste und flexibelste Rechtsform, die für eine  Unternehmensgründung ausgewählt werden kann. Allein die offiziellen Schritte, die zur Gründung eines Einzelunternehmens notwendig sind, erweisen sich als denkbar einfach, die Unternehmensführung obliegt anschließend dem Gründer selbst. Neben vielen Vorteilen, die eine Unternehmensgründung als Einzelunternehmens bietet, sind gleichermaßen aber auch einige Hürden an diese Rechtsform angeschlossen, die zukünftige Unternehmer bereits vorab bedenken sollten. Um die Auswahl der Rechtsform bei der Unternehmensgründung für alle Existenzgründer zu erleichtern, beschäftigen sich die nachfolgenden Ausführungen deshalb detailliert mit den wesentlichen Aspekten, die bei der Unternehmensgründung als Einzelunternehmen beachtet werden sollten.

Die Gründung – Welche Unterlagen werden für ein Einzelunternehmen benötigt?

Wer in Deutschland ein Einzelunternehmen gründen möchte, kann sich auf eine denkbar simple Prozedur gefasst machen. Die einzelnen Schritte unterscheiden sich lediglich hinsichtlich der Art des Unternehmens, welches gegründet werden soll. Eine grobe Unterteilung kann beispielsweise in allgemeine Gewerbetreibende, gewerbetreibende Kaufleute und Freiberufler vorgenommen werden.

Freiberufler als Einzelunternehmen

Freiberufler, die sich mit ihrer Tätigkeit als Einzelunternehmen selbstständig machen möchten, müssen lediglich beim Finanzamt eine Steuernummer beantragen und die anhängigen Formulare ausfüllen. Sobald die Steuernummer vorliegt, können bereits die ersten Rechnungen geschrieben und die ersten Einnahmen kassiert werden. In der Regel sind zur Unternehmensgründung als Einzelunternehmen  für Freiberufler keine weiteren Schritte notwendig. Zu den Freiberuflern gehören diejenigen, die auf selbstständiger Basis beispielsweise eine wissenschaftliche, künstlerische oder pädagogische Tätigkeit ausüben.

Gewerbetreibende als Einzelunternehmen

Gewerbetreibende dagegen müssen eine Tätigkeit als Einzelunternehmen beim Gewerbeamt anmelden. Zu den Gewerbetreibenden gehören beispielsweise Apotheker, Personalvermittler oder Makler, die etwa eine eigene Agentur unterhalten. Nach der Anmeldung des Gewerbes, sprich dem Erhalt des sogenannten Gewerbescheins, erfolgt die Meldung an die relevanten Behörden automatisch. Eine Genehmigung für die Beantragung eines Gewerbescheins ist nur in Ausnahmefällen vonnöten. Der Erhalt des Gewerbescheins ist überdies mit einer kleinen Bearbeitungsgebühr verbunden, die deutschlandweit variieren kann.

Gewerbetreibende Kaufleute als Einzelunternehmen

Gewerbetreibende Kaufleute, die eine Unternehmensgründung als Einzelunternehmen vornehmen wollen, müssen ihr Gewerbe nicht nur beim Gewerbeamt anmelden, sondern selbiges zusätzlich auch noch ins Handelsregister eintragen lassen. Die Unterscheidung zwischen einem Kleingewerbetreibendem und einem Kaufmann ist nicht ganz einfach, da eine kaufmännische Ausbildung nicht das entscheidende Kriterium ist. Bei Unsicherheiten oder Unklarheiten empfiehlt sich dementsprechend eine Beratung beispielsweise bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer, die sich ganz einfach finden lässt.

Gründung als Einzelunternehmen

Die Facetten im Einzelunternehmen

Eine Unternehmensgründung als Einzelunternehmen kann für den Unternehmensgründer eine ganze Reihe an Vorteilen mit sich bringen. Beispielsweise ist der Gründer eines Einzelunternehmens vom Zeitpunkt der Gründung an, allein für die Lenkung seines Unternehmens verantwortlich. Eines Aufsichtsrates oder einen Vorstandes, wie er beispielsweise bei anderen Rechtsformen vorgeschrieben ist, bedarf es bei einem Einzelunternehmen nicht. Die alleine Verantwortung für die Entwicklung des Unternehmens obliegt einzig und allein dem Unternehmensgründer.

Das Startkapital ist bei einem Einzelunternehmen, anders als beispielsweise bei einer GmbH, nicht vorgegeben. Der Unternehmer selbst entscheidet, wie viel Geld er in sein Unternehmen investieren möchte oder muss. Während freiberuflich tätige Selbstständige in den künstlerischen Berufen häufig ohne eigenes Kapital auskommen, ist beispielsweise die Gründung einer Fahrschule mit einem relativ hohen finanziellen Startkapital verbunden, da Autos und Unterrichtsmaterialien angeschafft werden müssen.

In Bezug auf die Haftung bei einem Einzelunternehmen gelten dieselben Bedingungen wie auch für die Unternehmensführung: Der Unternehmer ist der alleinige Verantwortliche. Im Falle eines Falles haftet der Unternehmer mit seinem Gesamtvermögen, zu dem auch das Privatvermögen gehört. Dies beinhaltet im Übrigen nicht nur finanzielles Vermögen, sondern auch Wertgegenstände wie beispielsweise ein PKW oder Immobilien.

Hinsichtlich der steuerlichen Behandlung unterscheiden sich die Einzelunternehmen in Bezug auf die oben bereits eingeführte Ausrichtung. Gewerbesteuer fällt an, sofern ein Gewerbe vorliegt. Dies wird durch eine Anmeldung beim Gewerbeamt bestätigt und betrifft beispielsweise freiberuflich tätige Selbstständige in der Regel nicht. Einkommenssteuer und Umsatzsteuer werden darüber hinaus erhoben und müssen nach erfolgtem Steuerbescheid abgeführt werden. Steuerliche Unterschiede existieren in unterschiedlichen EU-Ländern, in denen eine Unternehmensgründung als  Einzelunternehmen ebenfalls in Frage kommen würde. Beispielsweise sind Unternehmensgründungen in der Schweiz aktuell noch immer besonders beliebt. Genauso wie bei steuerlichen Fragen und Belangen in Deutschland, kommen umfangreiche Erkenntnisse auch dort nur durch die Konsultation eines Fachmannes zustande, wie er beispielsweise unter steuerberater-kanzlei.ch zu finden ist.

(Fotos: Fotolia © doomu | © Reimer)
Quelle: Lucas Nestler, deutsche Bloglinks [trotz aller Sorgfalt kann ich eine Haftung nicht übernehmen]

 

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