LARS STREMPEL

Unternehmensgründung als Personengesellschaft [Teil 4] – Ein Überblick

UnternehmensgründungPersonengesellschaften sind als Unternehmen zu verstehen, die sich durch den Zusammenschluss von zwei oder mehr Personen gegründet haben. Im Gegensatz zu den Kapitalgesellschaften sind sie grundsätzlich nicht haftungsbeschränkt, was bedeutet, dass jeder Gesellschafter für eventuell auftretende Schulden des Unternehmens auch mit seinem Privatvermögen haftet. Im Nachfolgenden soll über die wichtigsten Formen der Unternehmensgründung als Personengesellschaft ein kurzer Überblick gewährt werden, der vor allen Dingen die Unterschiede zwischen den einzelnen Rechtsformen herausstellt.

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist die einfachste Form der Personengesellschaften und empfiehlt sich sowohl für Gewerbetreibende wie auch für die Freien Berufe. Zwei oder mehrere Personen schließen sich zusammen und die GbR entsteht automatisch. Ein sogenannter Gesellschaftsvertrag wie er beispielsweise bei der GmbH notwendig ist, wird bei der Gründung einer GbR nicht benötigt. Allerdings empfiehlt es sich, trotzdem eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern festzuhalten, da es im Falle eines Falles ansonsten zu Unstimmigkeiten kommen kann. Musterverträge und wichtige Zusatzinformationen für die Gründung einer GbR finden sich beispielsweise auf den Seiten der Industrie- und Handelskammer. Das Startkapital einer GbR ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, die Leitung der GbR obliegt den Gesellschaftern in der Regel zu gleichen Teilen. Auch die Haftung im eventuellen Schadensfall wird zu gleichen Teilen auf alle Gesellschafter verteilt, wobei diese auch mit ihrem Privatvermögen haften, es sei denn im Gesellschaftsvertrag wurden anderweitige Regelungen getroffen. Die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) ist ein Sonderfall der GbR, empfiehlt sich vor allen Dingen für selbstständig Tätige in den Freien Berufen und bietet die Möglichkeit einer Personengesellschaft Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)Haftungsbeschränkung.

Die Kommanditgesellschaft (KG)

Wer eine Unternehmensgründung als Personengesellschaft vollziehen möchte und dabei aber stets das Zepter in der Hand zu behalten sucht, für den könnte eine sogenannte Kommanditgesellschaft die richtige Wahl sein. Diese eignet sich besonders für diejenigen Unternehmer, die sich lediglich aus finanziellen Gründen mit anderen Gesellschaftern zusammenschließen. Die Kommanditgesellschaft setzt sich aus den Komplementär (Unternehmer) und den Kommanditisten (Gesellschafter) zusammen. Sofern es im Gesellschaftsvertrag nicht anders geregelt ist, obliegt die Unternehmensführung nach der Gründung allein dem Komplementär. Die Kommanditisten dagegen übernehmen eine Art stille Teilhabefunktion, da sie nur finanziell am Unternehmen beteiligt sind. Neben der Unternehmensführung geht für den Komplementär auch eine uneingeschränkte Haftbarkeit für das Unternehmen einher: Während die Kommanditisten lediglich in Höhe ihrer Einlage haften, muss der Komplementär im Falle eines Falles zusätzlich mit seinem Privatvermögen haften. Die Kommanditgesellschaft bedarf eines Eintrags ins Handelsregister.

Die GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG stellt eine besondere Form der Kommanditgesellschaft dar, bei welcher der Komplementär (Unternehmer) durch eine GmbH repräsentiert wird.

Die Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Eine Unternehmensgründung als Personengesellschaft, bei der sich zwei oder mehr Kaufleute zusammenschließen, wird als Offene Handelsgesellschaft (OHG) bezeichnet. Mithilfe einer OHG können die Kaufleute ein gemeinsames Gewerbe betreiben, wobei der Zusammenschluss in einem formfreien Gesellschaftsvertrag festgehalten wird. Auch bei der OHG ist, anders als beispielsweise bei der GmbH, kein Mindestkapital vorgeschrieben, die Gesellschafter haften mit ihrem Privatvermögen im Schuldenfall. In Bezug auf die Unternehmensführung können alle Gesellschafter zu gleichen Teilen bevollmächtigt sein oder einen der Gesellschafter als Geschäftsführer bestellen. Auch die Beschäftigung eines Prokuristen, der die Geschäftsführung in Teilen oder vollständig übernimmt, ist denkbar.

Unternehmensgründungen als Personengesellschaften im Ausland

Gesellschafter, die sich in einer Personengesellschaft zusammenschließen möchten, haben nicht nur die Möglichkeit, dies im deutschen Inland zu tun, sondern ihr Unternehmen eventuell auch im Ausland zu gründen. Dies kann beispielsweise aus steuerlichen Gründen enorme Vorteile mit sich bringen. Unternehmensgründungen sind weltweit möglich und können beispielsweise in Zusammenarbeit mit einem Berater durchgeführt werden. Unternehmensgründungen im Ausland empfehlen sich nicht für alle Unternehmensarten und nicht für alle Rechtsformen. In vielen Fällen rechnet sich der Aufwand, der für eine solche Gründung betrieben werden muss, nicht. Eine umfassende Beratung sollte einer Unternehmensgründung als Personengesellschaft in jedem Fall vorausgehen.

(Fotos: Fotolia © doomu | © jro-grafik)
Quelle: Lucas Nestler, deutsche Bloglinks [trotz aller Sorgfalt kann ich eine Haftung nicht übernehmen]

MENÜ