Zukünftige Unternehmensgründer müssen sich vor der Aufnahme ihres Geschäftsbetriebs mit einer Vielzahl verschiedenster Faktoren auseinandersetzen, die über Erfolg und Misserfolg ihres zukünftigen Unternehmens entscheiden können. Die Wahl der Rechtsform bei der Unternehmensgründung ist neben Business- und Finanzierungsplan eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen des Geschäftsvorhabens und sollte dementsprechend stets ausreichend Beachtung finden.
In Deutschland existiert bei der Wahl der Rechtsform zunächst die Unterscheidung zwischen Unternehmensformen, die von einer einzelnen Person gegründet werden und Unternehmen, bei denen sich mehrere Personen zusammenschließen. Letztere wiederum sind in die sogenannten Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften unterteilt. In bestimmten Fällen haben auch Einzelpersonen die Möglichkeit eine Kapitalgesellschaft zu gründen, beispielsweise in Form einer Ein-Personen-GmbH.
Die unterschiedlichen Rechtsformen haben für den oder die Gründer jeweils ganz eigene Vor- und Nachteile, die in der aktuellen Artikelserie besprochen werden sollen. Dabei kommen vor allen Dingen die wichtigsten und populärsten Unternehmensformen zum Ausdruck.
Unterscheidung zwischen Ein-Personen-Gründungen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften
Wahl der Rechtsform: Ein-Personen-Gründungen
Ein-Personen-Gründungen werden, wie der Name bereits ausdrückt, von nur einer einzelnen Person gegründet. Die Entscheidung für diese Rechtsform bei der Unternehmensgründung sichert dem Unternehmer die größtmögliche Flexibilität zu, da er selbst Alleinverantwortlicher seines Unternehmens bleibt. Optional kann der Unternehmensgründer sich zwischen einem Einzelunternehmen, einer Ein-Personen-GmbH und einer sogenannten Ein-Personen-Unternehmergesellschaft entscheiden. Die notwendigen Prozesse, die für die Gründung des Unternehmens absolviert werden müssen, unterscheiden sich je nach gewählter Rechtsform. Bei Ein-Personen-Kapitalgesellschaften muss zusätzlich zu den Formalitäten ein sogenanntes Stammkapital durch den Unternehmensgründer erbracht werden.
Wahl der Rechtsform: Mehr-Personen-Gründungen
Beim Zusammenschluss mehrerer Personen zum Zwecke einer Unternehmensgründung existieren rein formal unterschiedliche Möglichkeiten. Die Wahl der Rechtsform bei der Unternehmensgründung im Bereich der Personengesellschaften sollte verschiedene Faktoren einbeziehen. So empfiehlt sich beispielsweise eine sogenannte Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) für diejenigen Unternehmer, die sich möglichst flexibel zusammenschließen wollen. Auf ein Mindestkapital sowie einen formal vorgegebenen Gesellschaftsvertrag kann hier verzichtet werden. Kaufleute, die gemeinsam ein kaufmännisches Gewerbe betreiben wollen, können sich dagegen in einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) zusammenschließen und ihr Unternehmen im Handelsregister eintragen lassen. Die sogenannten Kommanditgesellschaften empfehlen sich vor allen Dingen dann, wenn nur einer der Gesellschafter an der Unternehmensführung interessiert ist, während die anderen Gesellschafter sich lediglich finanziell beteiligen wollen.
Wahl der Rechtsform: Kapitalgesellschaften
Die namhaften Kapitalgesellschaften werden in der Regel ebenfalls von mehreren Personen gegründet, wobei sich das anhängige Verfahren deutlich aufwendiger gestaltet. Bei der Wahl der Rechtsform kann unterschieden werden zwischen einer GmbH und einer Aktiengesellschaft, wobei für Unternehmensgründer die Rechtsform einer Aktiengesellschaft eher selten in Frage kommt. Bei einer Kapitalgesellschaft ist ein gesetzliches Mindestkapital vorgeschrieben, dass bei der Unternehmensgründung bereits vorliegen muss. Darüber hinaus können Kapitalgesellschaften intern durch verschiedene Organe strukturiert sein. Beispielsweise findet sich in einer Aktiengesellschaft neben der Hauptversammlung noch ein Vorstand sowie ein Aufsichtsrat.
Haftungsfragen bei der Wahl der Rechtsform
Der große Vorteil der Kapitalgesellschaften ist die beschränkte Haftbarkeit, die sich für die Unternehmensgründer ergibt. Während der Unternehmer bei den Ein-Personen-Gründungen sowie den Personengesellschaften in der Regel mit seinem Privatvermögen haftbar gemacht werden kann, haften die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft in der Regel nur in Höhe ihrer Einlagen. Die Ein-Personen-GmbH und die Ein-Personen-AG stellen Sonderformen der Kapitalgesellschaften dar, die vor allen Dingen den Bedürfnissen von Einzelpersonen entgegen kommen, die eine Unternehmensgründung mit eingeschränkter Haftbarkeit vornehmen wollen.
Außenwirkung der Wahl der Rechtsform
Neben den formalen Gesichtspunkten unterscheiden sich die unterschiedlichen Unternehmensformen auch hinsichtlich ihrer Außenwirkung. In einigen Fällen kann es beispielsweise übertrieben wirken, wenn ein Unternehmer sich als Geschäftsführer einer Ein-Personen-GmbH oder einer Ein-Personen-AG bezeichnet. Des Öfteren bevorzugen Gründer bei der Wahl der Rechtsform das scheinbare „Image“ einer Kapitalgesellschaft. Das mag in der Öffentlichkeit so gesehen werden. Dagegen erkennen nüchterne Geschäftspartner, also Kunden und Lieferanten, die Risiken der Haftungsbeschränkung einer GmbH und bevorzugen manchmal – entgegen der allgemeinen Meinung – ein Personenunternehmen.
Weitere relevante Aspekte bei der Unternehmensgründung
Ebenso wie die Wahl der Rechtsform bei der Unternehmensgründung kann auch der Unternehmenssitz einen entscheidenden Einfluss auf den späteren Erfolg des Unternehmens haben. So bietet es sich beispielsweise nicht für alle Unternehmen an, ihr Gewerbe im deutschen Inland zu gründen. Durch die Möglichkeit verschiedene Unternehmenszweige wie etwa die Produktion auszulagern, ist es theoretisch möglich ein Unternehmen auch in einem anderen europäischen Ausland wie beispielsweise der Schweiz zu gründen. Bekanntermaßen kann dies in steuerlicher Hinsicht für den Unternehmensgründer enorme Vorteile mit sich bringen. Allerdings ist ein solches Vorgehen nicht für alle Unternehmer lohnenswert und muss unter strengen rechtlichen Vorgaben ablaufen, da der Unternehmer sich ansonsten eventuell sogar vor Gericht verantworten muss. Für Unternehmer, die eine Unternehmensgründung beispielsweise in der Schweiz in Erwägung ziehen, kann es dementsprechend sinnvoll sein, sich zuvor auf einschlägigen Seiten wie etwa liebler.ch umfassend zu informieren. Im Zweifelsfall sollte einer Unternehmensgründung im Inland aber immer der Vorzug gegeben werden, da die rechtlichen Gegebenheiten hier für viele Menschen verständlicher sind.
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Quelle: Lucas Nestler, deutsche Bloglinks [trotz aller Sorgfalt kann ich eine Haftung nicht übernehmen]