Gastbeitrag von Daniela Schulte, Schulte Unternehmensberatung
Die bundesweite Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen wird mit Beginn des Jahres neu ausgerichtet.
Bis auf wenige Ausnahmen erfolgte die Vergabe von Mitteln für die Beratungsförderung und für subventionierte Kredite quasi aus einer Hand. Für die Bewilligung und Bereitstellung von Mitteln zur Beratungsförderung war die KfW verantwortlich. Mit der Neuausrichtung ab dem 1.1.2016 werden wesentliche Programme aus der Beratungsförderung der KfW eingestellt und durch eine ähnliche Beratungsförderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ersetzt. Das neue Förderprogramm der BAFA mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ fasst die bisherigen KfW-Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“, „Gründercoaching Deutschland“, „Turn Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ zusammen.
Alle Änderungen bei der Beratungsförderung im Überblick
Die Rahmenbedingungen für die Inanspruchnahme der Beratungsförderung, die Voraussetzungen für bisher bei der KfW zugelassene Berater und vor allem auch die Höhe der Zuschüsse im Rahmen der Beratungsförderung wurden verändert. Die folgenden Rahmenbedingungen gelten für alle Ausprägungen der Beratungsförderung im Rahmen der „BAFA – Förderung unternehmerischen Know-hows„.
Wer kann von der Beratungsförderung profitieren?
- Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen) – bisher „Gründercoaching“
- Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmern) – bisher „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“
- Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten) – bisher „Runder Tisch“ bzw. „Turn Around-Beratung“
Von einer Beratungsförderung ausgeschlossen sind folgende Unternehmen:
Was wird gefördert?
Mit der Beratungsförderung der BAFA können zum einen allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert werden.
Zum anderen sind mit dem Instrument der Beratungsförderung auch spezielle Beratungen möglich. Hierzu zählen Beratungen zum Ausgleich struktureller Ungleichheiten, z.B.
- Beratungen von Unternehmen, die von Frauen, MigrantInnen oder von UnternehmerInnen mit anerkannter Behinderung geführt werden,
- Beratungen zur besseren betrieblichen Integration von MitarbeiterInnen mit Migrationshintergrund oder zur Arbeitsgestaltung für MitarbeiterInnen mit Behinderung
- Beratungen zur Fachkräftegewinnung, zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zur altersgerechten Gestaltung der Arbeit
- Beratungen zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz.
Inhaltliche Ausschlüsse von einer Beratungsförderung:
Für Unternehmen in Schwierigkeiten bietet die Förderung der BAFA Zuschüsse für eine Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit (vergleichbar mit der bisherigen Beratungsförderung „Runder Tisch“). Zusätzlich können diese Unternehmen zur Vertiefung der eingeleiteten Maßnahmen über die Beratungsförderung eine Folgeberatung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beantragen (vergleichbar mit der bisherigen Beratungsförderung „Turn Around-Beratung“).
Damit die Beratung anerkannt wird, müssen einige Punkte beachtet werden:
Wie hoch ist der Beratungszuschuss im Rahmen der Beratungsförderung?
Bisher haben die Unternehmen für die Beratungsförderung beim „Runden Tisch“ nichts bezahlt, nun wird für eine vergleichbare Beratung ein Eigenanteil von maximal 300€ fällig. Das sollten diese wertvollen Hilfestellungen in schwieriger Zeit jedem Unternehmen Wert sein! Die Turn Around-Beratung wurde bisher mit 50% bezuschusst, nach der Neuordnung werden auch hier 90% bezuschusst, allerdings wurde die Bemessungsgrundlage von 6.000 € auf 3.000 € halbiert, was bei üblichen Tagessätzen von 800 € weniger als 4 Beratungstage bedeutet. Der Weg zur wirtschaftlichen Gesundung verlangt aber häufig einen längeren Atem.
Bei den Beratungen von jungen Unternehmen (vergleichbar bisheriges Gründercoaching) sind die Rahmenbedingungen bei Zuschusshöhe und Bemessungsgrundlage gleich geblieben.
Wer darf beraten?
Die Akkreditierung eines Beraters auf der KfW-Beraterbörse kann nicht für die Beratungsförderung im Rahmen der BAFA übertragen werden. Nur direkt von der BAFA akzeptierte Berater können die Beratungsförderung in Anspruch nehmen. Voraussetzungen sind dabei:
- mindestens 50% des Umsatzes muss der Berater aus Beratungstätigkeit erzielen
- der Berater muss über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen
- der Berater muss einen Qualitätsnachweis erbringen, der die Planung, Durchführung, Überprüfung und Umsetzung der Arbeits- und Organisationsabläufe aufzeigt
- der Berater muss eine richtlinienkonforme Durchführung der Beratung gewährleisten.
- Zum Nachweis seiner Beratereigenschaft muss das Beratungsunternehmen eine Beratererklärung, einen Lebenslauf sowie einen Qualitätsnachweis (QM-Nachweis) hochladen. Die Nachweise müssen spätestens zu dem Zeitpunkt vorliegen, zu dem das BAFA über die Bewilligung des Zuschusses entscheidet, also nach Vorlage der Verwendungsnachweise.
Weitere Formalitäten
Die Antragstellung für die Beratungsförderung erfolgt online durch das Unternehmen über die Antragsplattform des BAFA. Erst nach Erhalt eines Informationsschreibens von der BAFA darf mit der Beratung begonnen und ein Beratungsvertrag unterschrieben werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner ihrer Wahl führen. Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen. Für Bestandsunternehmen ist ein solches Gespräch freiwillig.
Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens muss der Verwendungsnachweis über die Antragsplattform des BAFA eingereicht werden. Die notwendigen Unterlagen finden Sie auf unter http://www.bafa.de/
Das Unternehmen muss mindestens die Zahlung seines Eigenanteils nachweisen. Die Leitstelle prüft vorab die vorgelegten Unterlagen und leitet diese an das BAFA zur Entscheidung weiter. Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach abschließender Prüfung durch das BAFA.
Alles bleibt beim Alten: Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)
Von den Neuerungen bei der Beratungsförderung nicht betroffen ist das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW), welches schon vor der Gründung professionelle Unterstützung für den Gründer bietet. Gefördert werden Beratungen zur Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten oder Konzepten zur Betriebsübernahme VOR der Realisierung. Achtung: Eine Förderung von Beratungen in der Start- und Festigungsphase nach vollzogener Gründung sind ausgeschlossen! Voraussetzung ist für eine Förderung ist außerdem eine Unternehmensansiedlung in NRW.
Die Kosten für eine professionelle externe Beratung werden zur Hälfte von der NRW-Bank bezuschusst – der maximal förderfähige Tagessatz des Beraters liegt bei 800 €, insgesamt werden bis zu 4 Tagewerke bezuschusst, bei Betriebsübernahmen bis zu 6 Tagewerken. Der Eigenanteil für den Berater, Fahrtkosten, Nebenkosten der Beraterrechnung und die Umsatzsteuer müssen vom Gründer selbst getragen werden. Diese Beratungsförderung kann bei der jeweiligen IHK beantragt werden, nicht gefördert werden Personen, die als Unternehmensberater, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater tätig werden wollen.
Fazit:
Die Neuordnung der Beratungsförderung ist mehr als Kosmetik. Es gibt erhebliche Veränderungen bei den Anforderungen an Berater, die ihre Qualifikation neu beweisen müssen, und der Zuschusshöhe für die Unternehmen. Das Fazit für Unternehmen in Schwierigkeiten fällt dabei gespalten aus. Positiv zu beurteilen ist der geringe Eigenanteil von nur noch 10% für die Unternehmen, auf der anderen Seite ist das Grundbudget halbiert worden. Eine nachhaltige Turn Around-Beratung ist in dieser Zeit kaum möglich. Es ist daher zu erwarten, dass eine sinnvolle „Beratungsverlängerung“ in voller Höhe vom Unternehmen getragen werden muss.
(Fotos: © ClipArt | © Daniela Schulte)
Daniela Schulte
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