Ideen brauchen StartGeld – Wie finanziere ich als Existenzgründer meine Geschäftsidee?
„Große Gedanken brauchen nicht nur Flügel, sondern auch ein Fahrgestell zum Landen.“
(Neil Armstrong)
Was nützt die schönste Idee, wenn das Geld fehlt, um sie in die Tat umzusetzen? Immer wieder werde ich bei der Gründungsberatung – egal ob in Köln, Düsseldorf, Bonn oder in Dortmund, Essen oder Münster – nach Finanzierungsmöglichkeiten für die Geschäftsidee befragt. Deshalb möchte ich an dieser Stelle einen kurzen Überblick zu dem sehr attraktiven KfW-Gründerkredit – StartGeld geben.
Wofür wird der KfW-Gründerkredit – StartGeld gewährt?
Investitionen und Betriebsmittel für Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler werden bis zu drei Jahre nach Gründung bei einem attraktiven Zinssatz ab 5,06 % (aktueller Zinssatz) finanziert, sofern eine Prüfung durch die Hausbank und die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) positiv ausfällt und der Antrag bewilligt wird. Förderungswürdige Investitionen im Rahmen des KfW-Gründerkredit – StartGeld sind u.a. Grundstücke und Gebäude, Maschinen und Einrichtungsgegenstände sowie Software und Lizenzen. Unter die Betriebsmittel fallen z. B. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Personalkosten, Mieten oder Ausgaben für Marketingaufwendungen.
Finanzierungsumfang und Laufzeit
Mit dem KfW-Gründerkredit – StartGeld können Existenzgründer ihr Vorhaben bei 100 Prozent Auszahlung finanzieren. Die maximale Förderungssumme beträgt 100.000 Euro, davon dürfen höchstens 30.000 Euro für Betriebsmittel anfallen. Das StartGeld wird auch für einen Nebenerwerb gewährt, der in absehbarer Zeit zum Haupterwerb werden soll. Der Kreditnehmer kann zwischen einer fünf- oder zehnjährigen Laufzeit wählen und ein bzw. zwei Jahre tilgungsfreie Zeit in Anspruch nehmen.
Eigenmittel – Eigenkapital
Eigene finanzielle Mittel des Gründers sind, wie bei jedem Darlehen, auch für die Bewilligung des KfW-Gründerkredit – StartGeld von Vorteil. Doch wenngleich sich die Bonität des Antragstellers dadurch verbessert, sind Eigenmittel keine Bedingung für die Bewilligung!
Darlehen auch bei geringen Sicherheiten
Dank einer 80-prozentigen Haftungsfreistellung der Hausbank wird der Zugang zu einem Darlehen in Form des KfW-Gründerkredit – StartGeld deutlich leichter. Denn schließlich haftet der Antragsteller für den gewährten Kredit. Da Existenzgründer aber nicht immer geeignete Sicherheiten einbringen können, haben ihre Kreditanträge oft wenig Aussicht auf Erfolg. Beim Gründerkredit – StartGeld übernimmt die KfW gegenüber der Hausbank 80 % des Kreditrisikos. Mit einem nur 20-prozentigen Restrisiko fällt es der Hausbank wesentlich leichter, einen solchen Kredit zu bewilligen.
Zahlenwerk – Fünf-Jahres-Planung
Der Gründer bringt ein fundiertes und schlüssiges Zahlenwerk zu seinem Vorhaben ein. Mindestens ein Liquiditätsplan für die ersten 24 Monate ist für eine positive Beurteilung unerlässlich.
Antragsformalismen
Der Antrag wird immer bei der Hausbank oder bei einem anderen Kreditinstitut (nicht bei der KfW) gestellt. Die Bank prüft die Finanzierungsfähigkeit des Geschäftsvorhabens und leitet den Kreditantrag bei einer positiven Beurteilung mit einer Stellungnahme an die KfW weiter. Damit diese Beurteilung für den Existenzgründer günstig ausfällt, erwartet die Bank in der Regel einen ordentlichen und schlüssigen Businessplan, eine Selbstauskunft sowie weitere Unterlagen.
In der Stellungnahme bewertet die Bank einzelne Kriterien zur Vorbereitung der Geschäftsgründung, so etwa den Businessplan mit dem Zahlenwerk der Fünf-Jahresplanung (mindestens zwei Jahre), die Teilnahme an einer Gründungsberatung, das Marktpotenzial, die geplanten Marketing- und Vertriebsmaßnahmen, die Wettbewerbssituation sowie die Einschätzung des Gründers. Natürlich gehört auch eine SCHUFA-Auskunft dazu.
Wo erfahre ich mehr?
Das KfW-Programm Gründerkredit – Startgeld ist übersichtlich auf der Website der KfW (Programmnummer 065) beschrieben.
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