Schlagwort: Stundensatz

Das sollte jeder lesen: Zwei Beiträge, wie Sie den Stundensatz in Ihrem unternehmen berechnen. Die meistgelesenen Artikel aus der Wissensdatenbank von Lambert Schuster.

  • Ihr Stundensatz als Selbständiger oder Freiberufler (Teil 1)

    Ihr Stundensatz als Selbständiger oder Freiberufler (Teil 1)

    Teil 1: So kalkulieren Sie ihren angemessenen Stundensatz

    Sieben Regeln, die Sie beachten müssen, wenn Sie einen angemessenen Stundensatz kalkulieren

    Viele Freiberufler und Selbständige verkaufen sich weit unter Wert. Viel schlimmer: Ihr Stundensatz liegt so niedrig, dass sie bei realistischer Betrachtung damit nicht einmal die laufenden Kosten decken, geschweige denn Rücklagen für Auftragsarme Zeiten, Krankheit, Urlaub oder die Altersvorsorge bilden können.

    „Das zahlt mir doch kein Mensch, das ist zu viel“ höre ich oft, wenn es um das Aufrufen eines vernünftigen Stundensatz geht. Aber mal ehrlich: Wollen Sie mit Ihrem Business ein angemessenes Gehalt erzielen oder sich weiterhin auf Hilfsarbeiterniveau bewegen?

    In diesem Artikel löse ich für Sie diese und andere Fragen, welche sich meine Mandaten immer wieder stellen. Oder verinnerlichen Sie die wichtigen Regeln zur Kalkulation des Stundensatzes mit meinem E-Book als PDF oder Hörbuch für unterwegs.

    In dem E-Book erfahren Sie auch, wie ich selbst mit der Hilfe von Lambert Schuster meinen Stundensatz entwickelt und dadurch unabhängiger geworden bin.

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    Was kostet eine Stunde als Selbständiger?

    Was aber ist nun der „richtige“ Stundensatz, den Sie an Ihre Kunden verrechnen müssen, um einerseits konkurrenzfähig zu sein und andererseits ein befriedigendes Einkommen zu erzielen? Wohlgemerkt – ein Einkommen, das auch dann Ihren Lebensunterhalt sichert, wenn die Aufträge für eine Weile ausbleiben, Sie krank werden oder auch mal Urlaub machen wollen.

    Stundensatz-Regel Nummer 1:
    Ihre Einnahmen müssen höher sein als Ihre Ausgaben!

    Es klingt nach einer Selbstverständlichkeit, und doch gibt es nicht wenige Freelancer, deren Einnahmen unter den Ausgaben liegen und die damit ein negatives Ergebnis erzielen. Das fällt nicht immer sofort auf, weil viele Kosten, die man für den Stundensatz eigentlich berücksichtigen müsste, nicht betrachtet werden. Langfristig jedoch rächt sich ein so niedriger Stundensatz, der zwar für Aufträge sorgen kann, Ihnen aber kaum die Butter auf dem Brot bezahlt.

    Ihr „Gehalt“ als Selbständiger: Was müssen Sie im Monat verdienen?

    Wie hoch müssen Sie also den Stundensatz für Ihre Dienstleistung ansetzen? Wie Ihre Kosten kalkulieren? Und vor allem: Wie legen Sie Ihren Stundensatz im Spannungsfeld der Preisvorstellung Ihrer Kunden, dem Konkurrenzpreis und Ihrer eigenen Selbstkosten fest?

    Stundensatz-Regel Nummer 2:
    Ihr Gehalt darf nicht unter dem Durchschnittsgehalt eines Angestellten liegen!

    Welches „Gehalt“ Sie monatlich erwerben wollen, müssen Sie letztlich selbst festlegen. Aber Sie stimmen sicherlich mit mir überein, dass Sie mindestens gleichgestellt sein sollten mit dem Durchschnitts-verdienst eines Angestellten in Deutschland. Das durchschnittliche Bruttogehalt eines vollbeschäftigten Arbeitnehmers inklusive Sonderzahlungen beläuft sich das Bruttodurchschnittsgehalt von 3.118 Euro und ein Median von 43.842 Euro für ganz Deutschland. Monatlich runtergebrochen sind letzteres dann 3.653,50 €.

    Falls Sie mir nicht glauben, überzeugen Sie sich beim aktuellen Gehaltsreport im Handelsblatt.

    Diese Kosten müssen Sie als Freiberufler und Selbständiger für Ihren Stundensatz berücksichtigen

    Nun reicht es längst nicht aus, das durchschnittliche Monatseinkommen eines Angestellten durch die Anzahl der üblichen monatlichen Arbeitsstunden zu dividieren, um Ihren Stundensatz zu ermitteln. Denn es sind noch einige zusätzliche Kosten zu berücksichtigen.

    Stundensatz-Regel Nummer 3:
    Berücksichtigen Sie die Kosten für die Sozialversicherung!

    Arbeitgeber eines Angestellten zahlt zum Bruttogehalt von 3.635,50 € noch den Arbeitgeberanteil für die Sozialversicherung, also Krankenkasse, Rentenversicherung und Pflegeversicherung, hinzu. Dieser Anteil beläuft sich auf 19,325 Prozent bzw. 706,03Euro. Für einen korrekten Vergleich zwischen Angestelltengehalt und den Einkünften für Freiberufler oder Selbständige als Basis für einen angemessenen Stundensatz, beläuft sich damit das Bruttogehalt inklusive Arbeitgeberanteil auf 4.341,54 Euro.

    Selbstständiger Kosten im Monat

    Wie viele Arbeitstage hat ein Jahr? Was bedeutet das für Ihren Stundensatz als Freiberufler oder Selbständiger?

    Bruttogehalt plus Sozialversicherung, klare Sache: Da muss man nur noch das Ergebnis durch die Anzahl der Arbeitsstunden teilen, dann steht der Stundensatz für Sie als Freelancer oder Selbständiger.
    4.341,54 Euro mal 12 (Monate) geteilt durch 365 Tage geteilt durch 8 (Stunden pro Tag) – voilà, macht 17,84 Euro Stundensatz… Oder doch nicht?

    Stundensatz-Regel Nummer 4:
    Sie können nicht 365 Tage im Jahr arbeiten!

    Natürlich nicht. Selbstverständlich wissen Sie, dass Sie nicht 365 Tage im Jahr arbeiten können, schließlich gibt es Wochenenden und Feiertage (die viele Freiberufler und Selbständige aber nicht davon abhalten, trotzdem den ganzen Tag im Büro zu hocken und „endlich einmal in Ruhe etwas abzuarbeiten“). Man geht von durchschnittlich 21 Arbeitstagen im Monat aus, tatsächlich sind es aber deutlich weniger.

    Für Sie als Freelancer oder Selbständiger bedeutet das:
    – Weniger Arbeitstage = weniger produktive Stunden
    – In Ihrem Stundensatz müssen sich diese Zeiten daher widerspiegeln

    Ermitteln Sie zunächst die Anzahl der Stunden eines Durchschnittsmonats. Von den 365 Kalendertagen eines Jahres werden alle Tage abgezogen, an denen Sie (regulär) nicht arbeiten, also Wochenenden (104 Tage), Feiertage (zwischen 9 und 16 Tage), Urlaub (25 bis 30 Tage), Krankheit (ca. fünf Tage) und Zeiten für Ihre Weiterbildung (ebenfalls fünf Tage). Ungeachtet dessen, ob Sie tatsächlich am Wochenende nicht arbeiten, wirklich Urlaub machen oder überhaupt nie krank werden – für Ihren Stundensatz sollten Sie diese Zeiten auf keinen Fall außer Acht lassen.

    Nach Abzug all dieser Tage bleiben pro Jahr schließlich noch 211 und pro Monat im Schnitt 17,5 reguläre Arbeitstage übrig, wie nebenstehende Rechnung zeigt.

    Gut, jetzt ist es aber wirklich einfach, Ihren Stundensatz als Freiberufler oder Selbständiger zu ermitteln. 4.341,54 Euro geteilt durch 17,5 Arbeitstage, das macht 248,09 Euro pro Arbeitstag und bei einem Achtstundentag 31,01 Euro pro Stunde. Fertig! Meinen Sie?

    Kosten Tagessatz => 4.341,54 € : 17,5 Arbeitstage = 248,09 € pro Tag
    Kosten Stundensatz => 4.341,54 € : 17,5 Arbeitstage : 8 Stunden = 31,01 € pro Stunde

    (Unnötig zu sagen, dass auf diesen Stundensatz noch 19 % Mehrwertsteuer gerechnet werden, die wir treuhänderisch für den Staat einnehmen und im Monat darauf wieder an das Finanzamt abliefern müssen.)

    Welche Kosten fallen an und was bedeutet das für Ihre Stundensatz-Kalkulation als Freiberufler oder Selbständiger?

    Jetzt kommen die Kosten ins Spiel. Ein Angestellter geht an seinen Arbeitsplatz in seinem Büro, arbeitet mit einem Computer, der ihm von seinem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt und Bedarfsfall repariert und gewartet wird. Er muss sich nicht um Software und Lizenzen kümmern und keinen Gedanken an die Kosten verschwenden, die sein Arbeitsplatz mit sich bringt. Sie als Freiberufler oder Selbständiger müssen das aber sehr wohl, und das muss sich selbstverständlich auch in Ihrem Stundensatz niederschlagen.

    Stundensatz-Regel Nummer 5:
    Ohne Geschäftsausstattung und Grundkosten geht es nicht.

    Miete, Heizung, Strom, Büromaterial, Telefonkosten, Reisekosten, Kosten für Weiterbildung, Versicherungen, Beratung und noch das eine oder andere mehr. Hier kommen schnell 1.500 Euro im Monat zusammen. Vielleicht erscheint Ihnen das ein bisschen zu hoch. Aber das macht nichts. Hier geht es um den Rechenweg der Kalkulation zu Ihrem Stundensatz, und der darf natürlich in Ihrem individuellen Fall etwas anders ausfallen. Also monatlich 4.341,54 Euro plus die 1.500,00 Euro Kosten.

    Die monatlichen Gesamtkosten müssen Sie nun zu Ihrem bereits ermittelten Gehalt hinzuaddieren. Bei 17,5 Arbeitstagen ergibt die Stundensatzkalkulation folgendes:

    Kosten Tagessatz => 5.841,54 € : 17,5 Arbeitstage = 333,80€ Netto pro Tag
    Kosten Stundensatz => 5.841,54 € : 17,5 Arbeitstage : 8 Stunden = 41,73 € Netto pro Stunde

    Wie viele Stunden können Sie produktiv arbeiten? Wie wirkt sich das auf Ihren Stundensatz als Freiberufler oder Selbständiger aus?

    Sie ahnen es bereits: In obiger Rechnung ist immer noch nicht alles berücksichtigt. Denn leider ist es für Freiberufler und Selbständige nahezu unmöglich, 100 Prozent der Arbeitszeit als Honorar abzurechnen. Büroorganisation und Buchhaltung, Akquise, Marketing und Vertrieb, all dies sind (neben Urlaub, Krankheit etc., welche wir bei der Errechnung der Arbeitstage berücksichtigt haben) weitere Zeiten, die Sie nicht abrechnen können. Bei der Kalkulation Ihres Stundensatzes als Freiberufler oder Selbständiger dürfen Sie diese aber dennoch nicht außer Acht lassen.

    Stundensatz-Regel Nummer 6:
    Denken Sie an die „unproduktiven“ Zeiten!

    Von den oben ermittelten Arbeitstagen (17,5 pro Monat) ist nicht jede eine „produktive Stunde“, so der Fachterminus, die Sie an Ihre Kunden verrechnen (fakturieren) können. „Unproduktive Stunden“ sind diejenigen, die für administrative Aufgaben und Vertriebsleistungen anfallen.

    Für die Weiterführung der Kalkulation zum Stundensatz für Freiberufler und Selbständige gehen wir in dieser Rechnung davon aus (und das ist ein optimistischer Ansatz dass nur zwei Drittel Ihrer verfügbaren Stunden produktiv sind, also 66,7 % Ihrer Arbeitszeit. Dann verbleiben von den 17,5 Arbeitstagen nur noch 11,7 produktive Arbeitstage im Monat. Das wirkt sich für Sie in der Kalkulation zum Stundensatz folgendermaßen aus:

    Kosten Tagessatz => 5.841,54 € : 11,7 Arbeitstage = 499,28 € Netto pro Tag
    Kosten Stundensatz => 5.841,54 € : 11,7 Arbeitstage : 8 Stunden = 62,41 € Netto pro Stunde

    Das hört sich doch schon ganz annehmbar an. Oder?

    Ohne Gewinn kein Geschäft!

    Ja, Sie vermuten richtig: Das reicht immer noch nicht. Denn in diesem Stundensatz ist noch kein Cent Gewinn enthalten. Gewinn? Wieso Gewinn?

    Stundensatz-Regel Nummer 7:
    Jeder Unternehmer, auch der Selbständige oder Freiberufler, braucht einen Gewinn!

    Der Gewinn Ihres Unternehmens geht in die sogenannten Rücklagen. Diese werden zum Beispiel bei notwendigen Investitionen benötigt. Auch und ganz besonders bei Freiberuflern oder Selbstständigen können mal „Durststrecken“, also Phasen mit einem Auftragsloch, auftreten. Wohl dem, der jetzt Rücklagen gebildet hat. Diese reichen hoffentlich, um die Durststrecke der Akquise bis zum nächsten Auftrag zu überwinden.

    Kalkulieren Sie mit einem Gewinn zwischen 20 bis 30 Prozent. In diesem Beispiel bleiben wir bei 20 Prozent. Beachten Sie bitte: Diese 20Prozent beziehen sich nicht auf die Kosten, sondern auf die Einnahmen, also auf den Umsatz. Wenn wir aber vom Basiswert Kosten ausgehen, dann muss der Stundensatz durch 0,80 dividiert werden. Dann stimmt die Rechnung, und die Kalkulation zum Stundensatz für Selbstständige lautet nun:

    Preis Tagessatz => 5.841,54 € : 11,7 Arbeitstage : 0,80 = 624,10 € Netto pro Tag
    Preis Stundensatz => 5.841,54 € : 11,7 Arbeitstage : 8 Stunden : 0,85 = 78,01 € Netto pro Stunde

    Jetzt ist es geschafft. Unsere Kalkulation für Selbständige und Freiberufler bei den obigen Ansätzen ermittelt einen Tagessatz von 624,10 Euro und einen Stundensatz von 78,01 Euro. Immer zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer.

    Fazit: Ihr Stundensatz als Freiberufler oder Selbständiger
    muss viele Kriterien berücksichtigen

    Hüten Sie sich vor Milchmädchenrechnungen. Sie können nicht einfach das Gehalt eines Angestellten eins zu eins auf Ihre Einnahmen übertragen. Denken Sie bei Ihrer Kalkulation zum Stundensatz immer daran, dass Sie weitaus mehr Kosten zu tragen haben als ein Angestellter. Sozialversicherung, Geschäftsausstattung, Nebenkosten – all dies sind finanzielle Belastungen, die Sie tragen und die sich in Ihrem Stundensatz widerspiegeln müssen. Dazu kommen Krankheits- und Urlaubstage, Zeit für Büroorganisation, Buchhaltung, Akquise, Vertrieb und Marketing. Diese „unproduktiven“ Zeiten können Sie nicht abrechnen, sie müssen daher über einen angemessenen Stundensatz ausgeglichen werden. Kalkulieren Sie in Ihren Stundensatz unbedingt einen Gewinn ein, er ist Ihre Rücklage für auftragsarme Zeiten und Ihr Finanzpolster für Investitionen.

    HIER GEHT ES WEITER
    Teil 2 zum Einkommen als Selbständiger oder Freiberufler im Dienstleistungsgeschäft: „Was am Ende übrigbleibt – So viel verdienen Sie tatsächlich“

    Hinweis zur Stundensatz-Kalkulation

    Dieser Beitrag wurde mit den aktuell gültigen Daten zum 7. Dezember 2019 aktualisiert – alles ohne Gewähr.

  • Stundensatz Kalkulation für Freiberufler oder Selbständiger (2)

    Stundensatz Kalkulation für Freiberufler oder Selbständiger (2)

    Stundensatz Teil 2: Was am Ende übrig bleibt – So viel verdienen Sie tatsächlich

    Im ersten Teil des vorliegenden Artikels („Ihr Einkommen als Selbständiger oder Freiberufler im Dienstleistungsgeschäft. Teil 1: So kalkulieren Sie Ihren angemessenen Stundensatz“) haben Sie erfahren, wie Sie als Freiberufler oder Selbständiger Schritt für Schritt einen angemessenen Stundensatz ermitteln.

    Sie haben gesehen, dass es nicht ausreicht, Ihre Einnahmen mit einem durchschnittlichen Gehalt gleichzusetzen und daraus Ihren Stundensatz zu ermitteln. Sozialversicherung, Nebenkosten, Geschäftsausstattung sowie „unproduktive“ Stunden, Krankheit, Urlaub, Weiterbildung – all dies will bei der Stundensatzkalkulation berücksichtigt sein. Ansonsten droht langfristig der Zusammenbruch Ihres Geschäftsmodells – oder Ihr eigener Zusammenbruch, weil Sie aufgrund Ihres zu geringen Stundensatzes zu viele Stunden arbeiten müssen, um auf ein akzeptables Gehalt zu kommen.

    Lesen Sie zuerst den ersten Teil „So kalkulieren Sie Ihren angemessenen Stundensatz“, bevor Sie sich in diesem Artikel mit Ihrem tatsächlichen Einkommen als Selbständiger oder Freiberufler befassen.

    Ihr Stundensatz als Freiberufler oder Selbständiger: Was bleibt eigentlich für mich übrig?

    Im ersten Teil dieses Artikels sind wir von einem durchschnittlichen Monatseinkommen eines Angestellten von 4.341,54 Euro ausgegangen und haben dies als Berechnungsgrundlage für Ihren Stundensatz verwendet.

    Brutto-Jahreseinkommen

    Ein Kundenpreis von 78,01 Euro netto pro Stunde (Ableitung siehe Teil 1 zum Stundensatz für Dienstleister und Freiberufler) sind – unter Berücksichtigung aller Kosten, Rücklagen und Zuschlägen (die Sie als Angestellter ja nicht hätten bzw. die für Sie übernommen würden) – dabei herausgekommen. Demgegenüber steht vergleichbar ein Bruttojahresgehalt eines Angestellten von 43.842 Euro.

    Stundensatz Kalkulation für Selbständige und Freiberufler Stand 04.2017

    Sozialversicherung

    Davon müssen wir 19,6 % (bei Kinderlosen etwas weniger) für den Arbeitnehmerbeitrag der Sozialversicherungsbeiträge (für Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung) abziehen, zusammen 8.593,03 Euro im Jahr.

    Zu versteuerndes Einkommen

    Der Einkommenssteuermessbetrag ermittelt sich aus dem

    Einkommensteuertabelle 2019 - Grundtabelle

    Bruttoeinkommen (43.842 Euro oder 3.653,50 Euro x 12 Monate) abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge (8.593,03 Euro) und 1.500 Euro Werbekostenpauschale. Das ergibt ein zu versteuerndes Einkommen von 33.748,97 Euro.

    Einkommensteuer

    Laut Standard Einkommensteuertabelle 2023 (Grundtabelle 2023) ergibt sich zu diesem Bruttogehalt eine Einkommensteuer von 5.827 Euro (22,3 %). Des Weiteren müssen von dem zu versteuernden Einkommen (33.748,97 Euro) 928,10 Euro (2,75 %)  für den Solidaritätszuschlag sowie 1.518,70 Euro (4,5 %) für die Kirchensteuer abgezogen werden.

    Nettoeinkommen

    Es bleibt ein Nettoeinkommen von 31.302,17 Euro pro Jahr und 2.608,51 Euro pro Monat. Für einen Angestellten ergibt sich ein Einkommen pro Stunde (bei 169 Arbeitsstunden im Monat) von 15,43 Euro. Sie könnten jetzt sagen, dass Ihr Stundenlohn als Freiberufler oder Selbständiger ja höher liegt, weil Ihre produktive Zeit nur 11,7 Tage bzw. 93,6 Stunden beträgt. Doch in Wahrheit müssen Sie alle Arbeitsstunden mit berücksichtigen – Sie erzielen also als Selbstständiger mit einem Stundenhonorar von 78,01 Euro tatsächlich einen Verdienst von Netto 15,61  Euro pro Stunde.

    WICHTIG! Rücklage für die Einkommensteuer

    Vergessen Sie nie die monatliche Rücklage für Ihre Einkommensteuer! In diesem Fall sind es 908 Euro pro Monat. Denn es wird Sie übel treffen, wenn nach mehr als einem Jahr die Steuernachforderung kommt und Sie dieses Geld (691,26 Euro * 12 Monate = 8.295,08 Euro) bereits ausgegeben haben.

    Diesen Stundensatz bezahlt der Kunde niemals!

    78,01 Euro (Ableitung siehe Teil 1 zum Beitrag über den Stundensatz für Selbstständige und Freiberufler)! „Das kann ich doch nicht an meinen Kunden berechnen. Das bezahlt der mir niemals!“ So? Meinen Sie? Ja, sind Sie denn die Caritas? Oder wollen Sie mit Ihrer Tätigkeit als Selbständiger oder Freiberufler Ihren Lebensunterhalt bestreiten?

    Nutzenargumentation statt Kostenrechtfertigung

    Ja, möglicherweise verrechnet der Wettbewerber einen niedrigeren Stundensatz! Dann haben Sie ein Problem in der Findung des richtigen Stundensatzes im Spannungsfeld Ihrer Kosten, den Preisvorstellungen Ihres Kunden und dem Marktpreis. Jetzt gilt es dem Kunden klarzumachen, warum er diesen Stundensatz akzeptieren muss. Aber Vorsicht: Begehen Sie nicht den Fehler, Ihre Kosten zu rechtfertigen, sondern stellen Sie Ihre Vorteile und den Kundennutzen überzeugend dar. Wie man das macht, erfahren Sie in meinem Artikel „Preisargumentation – Kostenverteidigung oder Nutzenargumentation

    Stundensatz-Kalkulation für Selbstausbeuter

    Sie sind immer noch nicht überzeugt? Nun, der erste Schritt ist Ihre persönliche Erkenntnis als Freiberufler oder Selbständiger, dass Sie nur mit einem vernünftigen Stundensatz auf Dauer wirtschaftlich arbeiten können.

    Wenn Sie aber immer noch glauben, dass ein Stundensatz von 86,47 Euro netto zu hoch ist und dass Sie diesen nicht am Markt durchsetzen können, dann liefere ich Ihnen im Folgenden eine Kalkulation für Selbstständige und Freiberufler, die einer Selbstausbeutung gleichkommt:

    Der Selbstausbeuter-Stundensatz für Sie als Freiberufler oder Selbständiger

    Für alle Selbstausbeuter unter Ihnen zeige ich hier als krasse

    Stundensatz Kalkulation für Selbstausbeuter
    Stundensatz gegenüber Mindestlohn

    Alternative eine Stundensatz-Kalkulation auf der Basis von Minimalkosten auf.

    Ich unterstelle, dass Ihnen ein Mindestlohn für die monatlichen Privataufwendungen ausreicht und setze dafür 1.748 Euro an. Die monatlichen Geschäftskosten (Fixkosten wie Miete, Versicherung etc.) betragen 752 Euro. Das macht monatliche Gesamtkosten von 2.500 Euro.

    Jetzt kommt es noch krasser. Sie arbeiten nicht nur für ganz wenig Geld, sondern Sie arbeiten auch unwahrscheinlich viel, nämlich 250 Stunden im Monat. Sie sind ja ein Selbstausbeuter! Sie sehen schon, ich habe die Rechnung bewusst einfach angesetzt. Dann kostet eine Stunde gerade mal zehn Euro. Ihr Stundensatz beträgt dann nur zehn Euro, zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer, also 11,90 Euro.

    Konkurrenzloser Stundensatz oder am Rande des Machbaren?

    Warnung an die Selbstausbeuter vor einem zu niedrigen Stundensatz

    Gut, damit sind Sie natürlich konkurrenzlos. Fragt sich nur, wie lange Sie das durchhalten. Ich warne Sie nachdrücklich vor dieser selbstausbeuterischen Kalkulation des Stundensatzes und stelle folgende Fragen:

    • Wie sorgen Sie vor für den Krankheitsfall?
    • Welche Vorsorge treffen Sie für Ihre Rente?
    • Was machen Sie im Falle der Arbeitslosigkeit?
    • Wie wollen Sie die Einkommensteuer finanzieren?
    • Wie lange halten Sie es durch, 250 Stunden pro Monat zu arbeiten?
    • Haben die Kunden für Sie im Monat 250 Stunden Zeit?
    • Wann erbringen Sie die administrativen Büroarbeiten?
    • Wer macht bei Ihnen Marketing und Vertrieb?

    Fazit zur Kalkulation des Stundensatzes für Selbstständige und Freelancer

    Sollte Ihnen der Gedanke kommen, dass Ihr Stundensatz zu hoch sein könnte, denken Sie immer an oben stehende Rechnung. Ihre Arbeit als Selbständiger oder Freiberufler MUSS mindestens das einbringen, was ein Angestellter im Durchschnitt verdient. Setzen Sie niemals weniger als 50 Euro Stundensatz an, besser sind mindestens 65 Euro.

    Ehrlich gerechnet sollten Sie aber einen Stundensatz von 86,47 Euro als Richtgröße ansetzen. Dafür darf ein Kunde natürlich auch gute Arbeit erwarten. Stellen Sie Ihre Vorteile heraus, aber tappen Sie nicht in die Rechtfertigungsfalle. Lesen Sie dazu meinen Artikel „Preisargumentation – Kostenverteidigung oder Nutzenargumentation“.

    Entscheidend sind die Aufwendungen, die Sie zusätzlich im Büro erbringen müssen und die Ihnen das Marketing und der Vertrieb abverlangen. Diese Aufwendungen können bei anspruchsvollen Selbstständigen mit relativ kurzen Einsätzen bei Ihren Kunden durchaus 50 Prozent der verfügbaren Arbeitszeit ausmachen. Dann sind sogar Stundensätze um 100 Euro durchaus berechtigt.

    Hinweis zur Stundensatz-Kalkulation

    Dieser Beitrag wurde mit den aktuell gültigen Daten zum 30. November 2023 aktualisiert – alles ohne Gewähr.

     (Fotos: Fotolia © stboy | Lambert Schuster)

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