Geförderte Beratung

Die bundesweite Förderung „Förderung unternehmerischen Know-hows“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Angehörige Freier Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb oder Niederlassung in Deutschland. Die Corona-Sonderregelungen mit 100%-Förderung und bis zu 4.000 € Zuschuss sind ausgelaufen, aktuell gelten die regulären Fördersätze abhängig vom Standort und Unternehmensalter. Beratungsleistungen werden anteilig bezuschusst und müssen nach Antrag und Prüfung durch die BAFA ordnungsgemäß durchgeführt und abgerechnet werden.

Fördersätze und Zuschüsse

Die aktuellen Fördersätze richten sich nach dem Standort des Unternehmens:

RegionFördersatzMax. Zuschuss (netto)
Neue Bundesländer80%2.800 €
Alte Bundesländer*50%   1.750 €

Maximale förderfähige Beratungskosten sind 3.500 €, Kosten darüber hinaus müssen selbst getragen werden. Ein Unternehmen kann im Zeitraum 2023-2026 maximal fünf Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr.

*Ausnahmen siehe BAFA-Regionenliste (Region Lüneburg/Trier/Berlin/Leipzig).

Wer wird gefördert?

Förderfähig sind:
– KMU nach EU-Definition.
– Angehörige Freier Berufe.
– Unternehmen ab dem Gründungsdatum (Gewerbeanmeldung/Handelsregister/Freiberufler beim Finanzamt).

Nicht förderfähig sind:
– Unternehmen in Insolvenz bzw. die die Voraussetzungen dafür erfüllen.
– Unternehmen mit Beteiligung von Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, deren Eigenbetriebe.
– Gemeinnützige Unternehmen/Vereine/Stiftungen.
– Beratungsunternehmen, Wirtschafts-/Steuerberater, Rechtsanwälte u.a., die selbst beraten oder beratend tätig werden wollen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Nicht gefördert:
– Beratungen, die mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden (Kumulierungsverbot).
– Vermittlungstätigkeiten.
– Erwerb von Waren/Dienstleistungen, die vom Berater selbst vertrieben werden (Neutralitätsgebot).
– Rechts- und Versicherungsfragen, steuerberatende Tätigkeiten, Erstellung von Gutachten, Thema Fördermittel.
– Beratungen, die gegen Rechtsvorschriften oder Zielsetzungen des Bundes/EU verstoßen.
– Seminare, Workshops, Gruppenformate; nur Einzelberatung wird gefördert.

Themenbereiche der Unternehmensberatung

Die Beratung kann sich auf die folgenden Themen beziehen:

– Businessplan/Finanzplanung/Existenzgründung
– Krisenmanagement/Potentialberatung/Personalführung
– Marketing/SEO/Vertrieb/Unternehmensführung
– Förderung von Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Diversity, Risiko-/Krisenplanung
– Psychologische Aspekte in der Unternehmensführung

Sie haben Interesse an einer Beratung zu den oben genannten Themen und wollen für sich prüfen, ob Sie förderfähig sind? Dann klicken Sie auf den Link und machen einen Termin mit mir aus.

Lars Strempel - Kontaktmöglichkeit

Lars Strempel ist ehemaliger Geschäftsführer, internationaler Director, Unternehmer und zertifizierter Systemischer Coach. 
In seiner Beratung hilft er Selbständigen & Unternehmern bei Klarheits- und Veränderungsprozessen für mehr Wirtschaftlichkeit und Wachstum in Positionierung, Marketing und Vertrieb.

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