Kategorie: Allgemein

Neben der Unternehmensberatung mit meinen spezialisierten Themen halte ich mich rund um das Unternehmergeschehen auf dem laufenden.

Nachfolge, Aktien, Umschulungen, Digital Currency, Live Chats und Projektmanagement. Die Themen sind so vielfältig wie die Unternehmen und ihre Menschen selbst.

Hier finden Sie unter dem Punkt Allgemein Themen, welche am Rande des Geschehens auftauchen. Über die wir uns mit Unternehmern austauschen und die ein oder andere private Geschichte. Darunter fallen auch Liebesbriefe, vor 150 Jahren geschrieben, ein Film aus der Vielfalt Brasiliens und alte Neujahrsgebete. Dieser Punkt Allgemein ist mein ganz persönlicher Blog für Sie. Heute so aktuell wir vor einem Jahrhundert.

  • Effiziente Wege zur eigenen Website: Tipps für Gründer und Selbstständige

    Effiziente Wege zur eigenen Website: Tipps für Gründer und Selbstständige

    Viele Selbstständige sind in ihrem Arbeitsalltag so stark ausgelastet, dass für die Beschäftigung mit der eigenen Website kaum Zeit bleibt. Erst recht gilt dies in der Gründungsphase eines Unternehmens, wo neben dem eigentlichen Tagesgeschäft noch zahlreiche organisatorische Aufgaben auf der Agenda stehen. Fatal wäre es jedoch, diesem wichtigen Thema aus Zeitmangel keine oder nur unzureichende Aufmerksamkeit zu widmen. Deshalb kommt es vor allem auf ein hohes Maß an Effizienz an. Wer die folgenden Tipps berücksichtigt, kann den Aufwand für den eigenen Webauftritt einigermaßen gut steuern. Gleichzeitig lassen sich so mit überschaubarem Zeitbudget und vergleichsweise geringen Kosten professionell wirkende Resultate erzielen.

    Weniger ist häufig mehr

    Der völlige Verzicht auf eine eigene Website dürfte heute nur noch für sehr wenige Gründer und Selbstständige eine echte Option sein. Schließlich gilt eine optimal gestaltete Homepage als einer der wichtigsten Wege zur Kundengewinnung im Internet. Doch die Anforderungen an eine Homepage können von Fall zu Fall stark variieren. So ist eine aufwendig gestaltete, komplexe Website mit zahlreichen Menüpunkten und Zusatzfunktionen – wie beispielsweise der Möglichkeit, einen Newsletter zu abonnieren – in vielen Fällen gar nicht erforderlich. Stattdessen reicht eine einfache, aber gut gestaltete und gepflegte Website oft völlig aus.

    Mitunter genügt sogar ein sogenannter Onepager, um angemessen im Internet präsent zu sein. In letzterem Fall besteht die Website tatsächlich nur aus einer einzigen Seite und ist insofern identisch mit der Homepage. Allerdings ist dann sicherzustellen, dass mit dem Inhalt dieser einen Seite auch sämtliche rechtlichen Anforderungen, insbesondere die Impressumspflicht, hinreichend erfüllt werden.

    Eng mit der Entscheidung über Umfang und Komplexität der Website verbunden ist die Frage, auf welche Weise selbstständig Tätige am besten eine zu ihrem Unternehmen passende Website erstellen lassen sollten. Mithilfe eines Website-Baukastens lässt sich eine einfache Homepage ohne großen Zeitaufwand selbst einrichten und gestalten. Komplexere Seiten werden in der Regel mithilfe eines Content-Management-Systems (CMS) wie WordPress, Joomla! oder Typo3 erstellt und gepflegt, sofern die Seite nicht individuell programmiert wird. Letzteres ist der aufwendigste Weg, der zwar eine besonders flexible Umsetzung eigener Vorstellungen ermöglicht, aber eben auch die höchsten Kosten verursacht.

    Wer die Erstellung und die laufende Pflege der Website nicht komplett an eine darauf spezialisierte Agentur auslagern will, ist mit einem CMS meist gut bedient. Damit lässt sich Text- und Bildcontent schnell selbst ergänzen oder aktualisieren, und es fallen vergleichsweise geringe laufende Kosten an.

    Typische Fehler vermeiden

    Oft kommt es bei der Konzeption, Erstellung und Pflege von Gründer- oder Unternehmenswebsites zu Fehlern, die dem Image der betreffenden Firma abträglich sind und daher unbedingt vermieden werden sollten. Sie lassen sich fast immer auf zu ambitionierte Ansprüche, mangelnde Sorgfalt oder einen fehlenden Blick aus der Nutzerperspektive zurückführen. Besonders unprofessionell wirken Websites, auf denen offensichtlich noch zahlreiche Inhalte fehlen und stattdessen Hinweise wie „under construction“ oder „coming soon“ zu finden sind.

    Können bis zum Start der Website nicht alle ursprünglich geplanten Inhalte fertiggestellt werden, sollten die betreffenden Seiten am besten noch gar nicht zu sehen sein und erst später freigeschaltet werden. Wenig seriös wirken auch übermäßig viele visuelle Effekte und Animationen. Zwar ist es Nutzern zum Teil möglich, als störend empfundene Animationen selbst abzuschalten, aber idealerweise sollten sie sich dazu gar nicht erst gezwungen sehen.

    Natürlich darf heute keine Seite mehr so wirken, als sei sie in den 1990er-Jahren erstellt und seitdem nicht mehr verändert worden. Doch moderne Gestaltung ist keineswegs gleichbedeutend mit der Nutzung aller verfügbaren Gestaltungsmöglichkeiten und Effekte. Als zentrales Kriterium für eine gute Gestaltung dient stets die Nutzerperspektive: Auf einer optimalen Website finden sich relevante Inhalte in verständlicher, ansprechender Form und werden dank einer übersichtlichen Navigation schnell gefunden.

    Darüber hinaus sollte es selbstverständlich sein, dass die Texte den offiziellen Rechtschreibregeln des Duden entsprechen und keine Grammatikfehler enthalten.

  • Erfolgreich durchstarten: Der ultimative Leitfaden für einen soliden Businessplan

    Erfolgreich durchstarten: Der ultimative Leitfaden für einen soliden Businessplan

    Der Schlüssel zu jedem erfolgreichen Unternehmen liegt in der strategischen Planung und Vorbereitung. Ein durchdachter Businessplan dient nicht nur als Wegweiser für die Unternehmensführung, sondern ist auch entscheidend für die Sicherung finanzieller Mittel und die Gewinnung von Investoren. Dieser Artikel beleuchtet fünf Schritte, die notwendig sind, um einen überzeugenden Businessplan zu erstellen. Von der ersten Idee bis zur kontinuierlichen Anpassung und Bewertung – jeder Schritt ist darauf ausgerichtet, die Grundlage für ein florierendes Geschäft zu schaffen. Begleiten Sie uns auf dem Weg durch diese entscheidenden Phasen, um Ihr Unternehmen auf Erfolgskurs zu bringen.

    Schritt 1: Marktforschung und Wettbewerbsanalyse als Grundstein

    Der erste Schritt bei der Erstellung eines Businessplans ist die Durchführung einer umfassenden Marktforschung und Wettbewerbsanalyse.

    Diese Phase ist wichtig, um ein tiefes Verständnis für den Markt zu entwickeln, in dem das Unternehmen agieren wird. Es geht darum, Trends zu identifizieren, Zielgruppen zu definieren und die Bedürfnisse potenzieller Kunden zu verstehen.

    Gleichzeitig ermöglicht die Analyse des Wettbewerbs eine klare Einsicht in die Stärken und Schwächen von Konkurrenten. Diese Informationen sind wertvoll, um Alleinstellungsmerkmale zu entwickeln und strategische Vorteile zu schaffen.

    Eine gründliche Marktforschung und Wettbewerbsanalyse legt somit den Grundstein für die Ausrichtung des Geschäftsmodells und die Formulierung klarer Unternehmensziele. Sie bildet die Basis für alle weiteren Schritte im Businessplan und ist ausschlaggebend für den langfristigen Erfolg.

    Schritt 2: Festlegung von Zielen und Entwicklung von Strategien

    Nachdem die Marktforschung und Wettbewerbsanalyse abgeschlossen sind, folgt als nächster Schritt die klare Definition von Zielen und die Entwicklung von Strategien. Dieser Prozess hilft dabei, die Richtung des Unternehmens festzulegen und einen Fahrplan für den Erfolg zu erstellen.

    Beispiele für solche Ziele könnten sein, einen Marktanteil von 10 Prozent innerhalb der ersten drei Jahre zu erreichen oder die Produktlinie bis zum Ende des zweiten Geschäftsjahres zu verdoppeln.

    Gleichzeitig ist es wichtig, Strategien zu formulieren, die detailliert beschreiben, wie diese Ziele erreicht werden sollen. Dazu gehört die Entwicklung von Vertriebs- und Marketingplänen, die Optimierung der Betriebsabläufe oder die Expansion in neue Märkte.

    Die sorgfältige Planung und Ausarbeitung von Zielen sowie die damit verbundenen Strategien sind das Herzstück des Businessplans. Sie gewährleisten, dass das Unternehmen klar definierte Wege zur Zielerreichung verfolgt.

    Schritt 3: Festlegung der benötigten finanziellen Ressourcen

    Der dritte Schritt im Prozess der Businessplanerstellung ist die Bestimmung der finanziellen Anforderungen. Dies umfasst die sorgfältige Planung der finanziellen Ressourcen, die für den Start und den Betrieb des Unternehmens erforderlich sind.

    Der Wirtschaftsplan dient dabei als zentrales Instrument und umfasst unter anderem den Liquiditätsplan und den Finanzplan.

    Der Liquiditätsplan gibt Aufschluss darüber, wie die Liquidität des Unternehmens zu jedem Zeitpunkt sichergestellt werden kann, während der Finanzplan die langfristigen Einnahmen und Ausgaben abbildet.

    Diese Elemente sind erforderlich, um den Finanzbedarf realistisch einzuschätzen und Strategien für die Kapitalbeschaffung zu entwickeln.

    Ein gut durchdachter Wirtschaftsplan ermöglicht es, potenzielle Investoren von der Tragfähigkeit und Rentabilität des Vorhabens zu überzeugen. Die Festlegung der benötigten finanziellen Ressourcen ist somit ein kritischer Schritt, der die finanzielle Gesundheit und Stabilität des Unternehmens langfristig sichert.

    Schritt 4: Ausarbeitung des operativen Plans

    Nach der Festlegung der finanziellen Grundlagen richtet sich der Fokus auf die Erstellung eines detaillierten operativen Plans. Dieser Schritt ist entscheidend, um die täglichen Abläufe und Prozesse innerhalb des Unternehmens zu definieren.

    Ein umfassender operativer Plan beinhaltet die Planung von Personalressourcen, die Entwicklung von Produktionsprozessen und die Festlegung von Qualitätsstandards. Ein wichtiger Bestandteil ist zudem die Angebotskalkulation für Dienstleistungen, welche die Grundlage für Preisstrategien und die Bewertung der Wettbewerbsfähigkeit bildet.

    Durch die detaillierte Planung der Betriebsabläufe werden Effizienz und Produktivität gesteigert, und gleichzeitig die Basis für ein kontinuierliches Wachstum geschaffen. Der operative Plan dient als Leitfaden für das Management und das Team, um die gesteckten Ziele zu erreichen und die Unternehmensvision in die Praxis umzusetzen.

    Schritt 5: Kontinuierliche Bewertung und Anpassung

    Das Gute ist der Feind des Besseren. Diese bekannte Weisheit unterstreicht die Bedeutung des fünften Schritts: die kontinuierliche Bewertung und Anpassung des Businessplans.

    In einer sich ständig wandelnden Geschäftswelt ist Flexibilität nicht nur eine Tugend, sondern eine Notwendigkeit für den Erfolg. Hier kommt das Prinzip des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses (KVP) ins Spiel.

    KVP ist eine Methode, die darauf abzielt, Produkte, Dienstleistungen und Prozesse stetig zu optimieren. Durch regelmäßige Überprüfungen des Businessplans können Unternehmen Veränderungen im Markt erkennen, auf Feedback von Kunden reagieren und interne Abläufe effizienter gestalten.

    Diese proaktive Herangehensweise ermöglicht es, Chancen zu ergreifen, Risiken zu minimieren und die Unternehmensstrategie dynamisch an neue Gegebenheiten anzupassen. Die kontinuierliche Bewertung und Anpassung sichert somit nicht nur die Effektivität des Businessplans, sondern fördert auch das nachhaltige Wachstum und die Innovationsfähigkeit des Unternehmens.

  • Sicherheit in Großbetrieben: Ein umfassender Überblick

    Sicherheit in Großbetrieben: Ein umfassender Überblick

    Die Sicherheit von Mitarbeitern, Anlagen und Daten ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch für den reibungslosen Betrieb und den langfristigen Erfolg eines Unternehmens unerlässlich. Dieser Artikel befasst sich mit verschiedenen Aspekten der Sicherheit in Großunternehmen, von physischen Sicherheitsmaßnahmen bis hin zu digitalen Schutzmaßnahmen.

    Physische Sicherheit

    Die physische Sicherheit in Großbetrieben umfasst den Schutz von Mitarbeitern, Gebäuden, Produktionsanlagen und anderen physischen Ressourcen. Dazu gehören Maßnahmen wie Zugangskontrolle, Videoüberwachung, Brand- und Einbruchsschutz. Viele Unternehmen in Großstädten wie Frankfurt oder Köln setzen auf Security von einem professionellen Sicherheitsdienst.

    Zugangskontrollen auf der Grundlage biometrischer Daten oder von Chipkarten stellen sicher, dass nur befugte Personen bestimmte Bereiche betreten können. Dadurch wird nicht nur das Risiko eines unbefugten Zutritts verringert, sondern auch eine genaue Verfolgung der Bewegungen von Personen innerhalb des Unternehmens ermöglicht.

    Die Videoüberwachung dient nicht nur der Abschreckung potenzieller Eindringlinge, sondern ermöglicht auch eine schnelle Identifizierung und Verfolgung im Falle von Zwischenfällen. Moderne Sicherheitssysteme kombinieren häufig die Videoüberwachung mit intelligenten Analysealgorithmen, um verdächtige Aktivitäten frühzeitig zu erkennen.

    Brand- und Einbruchschutzmaßnahmen sind ebenfalls von entscheidender Bedeutung, um nicht nur die Sicherheit der Mitarbeiter, sondern auch die Kontinuität des Betriebs zu gewährleisten. Automatische Feuermelder, Sprinkleranlagen und Notausgänge sind nur einige Beispiele für Maßnahmen, die in großen Unternehmen umgesetzt werden, um im Ernstfall schnell reagieren zu können.

    Sicherheit am Arbeitsplatz

    Die Sicherheit der Mitarbeiter steht im Mittelpunkt jeder verantwortungsvollen Unternehmensführung. Große Unternehmen zeichnen sich oft durch komplexe Maschinen und Produktionsprozesse aus, was das Unfallrisiko erhöht. Klare Sicherheitsrichtlinien, Schulungen und regelmäßige Inspektionen sind daher unerlässlich.

    Schutzausrüstung wie Helme, Sicherheitsschuhe und Schutzbrillen sind in vielen Branchen vorgeschrieben. Darüber hinaus sind Maschinen oft mit Sicherheitsvorrichtungen ausgestattet, um Unfälle zu vermeiden. So können beispielsweise Sensoren die Maschinen anhalten, wenn sie die Nähe eines Menschen erkennen.

    Digitale Sicherheit

    Mit der zunehmenden Digitalisierung von Geschäftsprozessen wird auch die digitale Sicherheit in großen Unternehmen immer wichtiger. Die Speicherung und Verarbeitung großer Datenmengen erfordert wirksame Schutzmaßnahmen, um Datenverlust und Manipulation zu verhindern. Firewall-Systeme, Antiviren-Software und Verschlüsselungstechnologien sind nur einige der Werkzeuge, die zur Sicherung der digitalen Infrastruktur eingesetzt werden.

    Die Bedrohungen im Cyberspace entwickeln sich ständig weiter und die Unternehmen müssen ihre Sicherheitsmaßnahmen kontinuierlich aktualisieren. Dies erfordert nicht nur den Einsatz der neuesten Technologien, sondern auch die Sensibilisierung der Mitarbeiter für Sicherheitsrisiken wie Phishing-Angriffe und Social Engineering.

    Notfallplanung für Unternehmen

    Unabhängig von den getroffenen Sicherheitsmaßnahmen ist es von entscheidender Bedeutung, dass große Unternehmen über wirksame Notfallpläne verfügen. Diese Pläne sollten nicht nur für Naturkatastrophen oder technische Ausfälle, sondern auch für unvorhergesehene Ereignisse wie Brände oder Cyberangriffe gelten.

    Bei der Notfallplanung geht es nicht nur um die Sicherheit der Mitarbeiter, sondern auch um die Wiederherstellung von Daten und die Fortführung von Geschäftsprozessen. Klare Kommunikationswege und regelmäßige Notfallübungen sind unabdingbar, um im Ernstfall effektiv handeln zu können.

    Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Sicherheit in großen Unternehmen ein vielschichtiges Thema ist, das physische, arbeitsbezogene und digitale Aspekte umfasst. Eine umfassende Sicherheitsstrategie, die Präventivmaßnahmen, Schulungen, technologische Lösungen und Notfallpläne umfasst, ist nicht nur für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, sondern auch für die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens unerlässlich.

  • Umschulung und Weiterbildung: Voraussetzungen und Finanzierungsmöglichkeiten

    Umschulung und Weiterbildung: Voraussetzungen und Finanzierungsmöglichkeiten

    Angestellte, aber auch Selbstständige, deren Beruf nicht mehr gefragt ist oder die in ihrem bisherigen Beruf nicht zufrieden sind, können eine Umschulung absolvieren. Im Gegensatz zu einer Weiterbildung erfolgt eine Umschulung für einen völlig anderen Beruf. Umschüler erwerben am Ende einer erfolgreichen Umschulung einen Berufsabschluss. Voraussetzung dafür ist eine Prüfung.

    Eine Weiterbildung erfolgt im bereits ausgeübten Beruf. Ziel einer Weiterbildung ist eine höhere Qualifikation, um eine Führungsposition oder mehr Verantwortung zu übernehmen. Wer sich für eine Umschulung oder Weiterbildung interessiert, hat verschiedene Möglichkeiten zur Finanzierung.

    Voraussetzungen für eine Umschulung

    Für eine Umschulung müssen Teilnehmer bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Voraussetzungen sind abhängig vom Träger der Umschulungsmaßnahme und vom Anbieter. Generell gilt, dass Umschüler mindestens 18 Jahre alt sein und bereits über eine abgeschlossene Ausbildung verfügen müssen. Auch mit einer begonnenen, aber noch nicht abgeschlossenen Ausbildung ist eine Umschulung möglich.

    Tipp: Eine Umschulung ist ohne abgeschlossene oder begonnene Ausbildung möglich, wenn der Umschüler über eine Berufserfahrung von mindestens drei Jahren verfügt. Quereinsteiger haben mit der entsprechenden Berufserfahrung die Chance auf eine Umschulung.

    Weiterhin sollten sich die Teilnehmer für die gewählte Umschulungsmaßnahme eignen. Nach Abschluss der Umschulung sollten gute Chancen auf eine Beschäftigung bestehen.

    Damit eine Umschulung finanziell gefördert werden kann, gelten mitunter weitere Voraussetzungen. Bei verschiedenen Trägern muss mindestens eine der folgenden Voraussetzungen vorliegen:

    • erlernter Beruf wird nicht mehr benötigt und fällt künftig weg
    • Teilnehmer an einer Umschulung kann seinen bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben
    • erlernter Beruf wird mindestens seit fünf Jahren nicht mehr ausgeübt

    Tipp: Wer nicht alle Voraussetzungen für eine Umschulung erfüllt, kann sich über die Möglichkeiten für eine Weiterbildung informieren. Auch für eine Weiterbildung sind Förderungen möglich.

    Arten von Weiterbildungen

    Eine Weiterbildung verspricht bessere Chancen im Beruf und zumeist auch bessere Verdienstmöglichkeiten. Bei der Weiterbildung werden verschiedene Arten unterschieden:

    • allgemeine und politische Weiterbildung, die nicht direkt berufsbezogen ist und bei der es um den Erwerb von Schlüsselkompetenzen wie Teamfähigkeit, Medienkompetenz oder Sprachkenntnisse geht
    • berufliche Weiterbildung, um die vorhandenen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vertiefen und zu erweitern
    • Weiterbildung an Hochschulen, um nach einem abgeschlossenen Hochschulstudium das erworbene Wissen zu erweitern und auf den neuesten Stand zu bringen

    Bei einer Weiterbildung kommt es darauf an, dass der bisherige Beruf noch ausgeübt wird und dass eine Qualifikation bessere Chancen auf eine Beschäftigung bietet.

    Arten von Umschulungen

    Auch bei einer Umschulung werden drei verschiedene Arten unterschieden. Sie kann in einigen Berufen wie im kaufmännischen Bereich oder im IT-Sektor auch online erfolgen. Viele Berufe erfordern jedoch die Ausbildung in der Praxis, sodass die Ausbildung nicht nur online möglich ist.

    Das sind die Arten der Umschulung:

    • Betriebliche Umschulung: Die betriebliche Umschulung erfolgt in einem Ausbildungsbetrieb, in dem der Umschüler lernt und arbeitet. Der Umschüler kann die Berufsschule besuchen und bekommt eine Ausbildungsvergütung, wenn die Finanzierung nicht durch einen Leistungsträger erfolgt.
    • Umschulung bei einem Bildungsträger: Die Umschulung erfolgt in einer beruflichen oder privatwirtschaftlichen Schule und ist eine Kombination aus Unterricht und Praktikum. Der Umschüler erhält keine Ausbildungsvergütung.
    • Umschulung für Rehabilitanden: Personen, die aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen ihren Beruf nicht mehr ausüben können, haben die Möglichkeit für eine Umschulung an einer Bildungseinrichtung, die auf Rehabilitanden spezialisiert ist.

    Finanzierungsmöglichkeiten für Umschulungen

    Für eine Umschulung gibt es verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten. Damit eine Finanzierung erfolgen kann, muss Anspruch darauf bestehen. Die Umschulungsmaßnahme muss förderwürdig sein.

    Häufig erfolgt die Finanzierung der Umschulung durch die Agentur für Arbeit. Der Umschüler erhält einen Bildungsgutschein. Damit die Agentur für Arbeit die Umschulung finanziert, muss der Umschüler arbeitslos sein oder eine drohende Arbeitslosigkeit mit der Umschulung abwenden. Eine weitere Voraussetzung ist die Zulassung der Maßnahme oder Bildungseinrichtung für eine staatliche Förderung.

    Tipp: Wer in seinem bisherigen Job unzufrieden, aber nicht arbeitslos ist, kann eine Umschulung absolvieren. Er muss sie jedoch selbst finanzieren. Die Agentur für Arbeit finanziert eine Umschulung bei Unzufriedenheit und bei einer bestehenden Beschäftigung nicht.

    Eine Umschulung für Rehabilitanden wird durch die Rentenversicherung finanziert, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Damit die Finanzierung erfolgen kann, muss der Umschüler:

    • mindestens 15 Jahre lang versichert sein
    • kein Beamter auf Lebenszeit sein
    • seinen bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können

    Umschulung und Quereinstieg

    Ein Quereinstieg ist für viele Menschen, die eine berufliche Veränderung anstreben, eine gute Möglichkeit für einen beruflichen Neuanfang. Quereinsteiger wechseln in einen völlig anderen Beruf. Ein Quereinstieg ist auch ohne eine vorherige Qualifikation möglich. Eine Umschulung ist für einen Quereinstieg nicht erforderlich. Der Quereinsteiger eignet sich alle notwendigen Fähigkeiten an, indem er seinen Job ausübt.

    Bei einem Quereinstieg erfolgt eine Einarbeitung im neuen Job. Eine Umschulung ist bei einem erfolgreichen Quereinstieg nicht vorgesehen. Quereinsteiger können direkt im neuen Job Geld verdienen. Auch für Quereinsteiger besteht die Möglichkeit für eine Weiterbildung im ausgeübten Beruf.

    Wer als Quereinsteiger in seinem neuen Beruf umfangreiche Erfahrungen gesammelt hat, kann aber eine Umschulung absolvieren, wenn dieser Beruf irgendwann nicht mehr gefragt ist.

  • Insolvenzrecht – Basiswissen für Unternehmer

    Insolvenzrecht – Basiswissen für Unternehmer

    Es ist ein Thema, an das man am liebsten keinen Gedanken verschwenden würde, wenn man hochmotiviert und voller Zuversicht ein Unternehmen gründet: die Insolvenz.

    Tatsächlich sind Unternehmer jedoch gut beraten, wenn sie sich mit dem Insolvenzrecht von Anfang an auseinandersetzen und sich das notwendige Grundwissen aneignen. Denn im Fall der Fälle kann ein Insolvenzverfahren Gläubiger und Schuldner gleichermaßen schützen. Zudem muss die Insolvenz nicht in jedem Fall das Ende eines Unternehmens bedeuten.

    Das Insolvenzrecht in Deutschland

    Das Insolvenzrecht regelt Rechte und Pflichten von Unternehmen, die sich in einer finanziellen Krise befinden, die zahlungsunfähig oder überschuldet sind oder denen eine Zahlungsunfähigkeit droht. Das übergeordnete Ziel des Insolvenzrechts ist es, eine strukturierte Abwicklung der Insolvenz zu gewährleisten. Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens sollen sowohl Gläubiger als auch Schuldner bestmöglich geschützt werden und die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens soll wiederhergestellt werden.

    Das Insolvenzrecht ist ein wichtiger Bestandteil des Wirtschaftsrechts. Es hat Auswirkungen auf das Unternehmen sowie auf die Geschäftsführer und Gesellschafter. Es ist für Unternehmer essentiell, in der Krise rechtzeitig die Reißleine zu ziehen und einen Insolvenzantrag zu stellen.

    Die Folgen einer Insolvenzverschleppung

    Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung muss ein Unternehmen binnen einer bestimmten Frist – genauer gesagt spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit bzw. sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung – einen Insolvenzantrag stellen. Wird der Insolvenzantrag falsch, zu spät oder gar nicht gestellt, spricht man von Insolvenzverschleppung.

    Zu einem Insolvenzantrag verpflichtet sind juristische Personen bzw. Kapitalgesellschaft sowie Personengesellschaften, deren persönlich haftender Gesellschafter keine natürliche Person ist.

    Dabei kann eine Insolvenzverschleppung sowohl strafrechtliche als auch haftungsrechtliche Folgen nach sich ziehen. Ganz konkret kann ein versäumter Insolvenzantrag zu einer Gefängnisstrafe für die Verantwortlichen führen. Zudem kann es dazu kommen, dass die Geschäftsführer persönlich für die Schulden des Unternehmens haften müssen. Auch für die Gesellschafter kann die Insolvenzverschleppung Konsequenzen haben, wenn sie durch konkrete Handlungen oder Unterlassung zur Insolvenz beigetragen haben.

    Diese Insolvenzverfahren gibt es

    Es gibt im Wesentlichen drei Arten von Insolvenzverfahren:

    • das Regelinsolvenzverfahren
    • das Verbraucherinsolvenzverfahren
    • das Insolvenzplanverfahren

    Das Regelinsolvenzverfahren

    Das Regelinsolvenzverfahren ist sozusagen das klassische Insolvenzverfahren. Es kann von Unternehmern, Selbständigen und Freiberuflern angewendet werden. Es dient dazu, Schulden zu regulieren und eine Restschuldbefreiung zu ermöglichen. Im Rahmen des Regelinsolvenzverfahrens werden von einem Insolvenzverwalter alle Vermögensgegenstände des Schuldners erfasst und verwertet, um die Gläubiger zu bedienen.

    Reicht das Vermögen nicht aus, um allen Verpflichtungen nachzukommen, kann der Schuldner nach Ablauf einer sogenannten Wohlverhaltensperiode von seinen verbleibenden Schulden befreit werden.

    Das Verbraucherinsolvenzverfahren (Privatinsolvenz)

    Diese Art des Insolvenzverfahrens ist auf natürliche Personen ausgerichtet, die nicht oder nicht mehr unternehmerisch tätig sind und über kein nennenswertes Vermögen verfügen. Ziel des Verfahrens ist es, dem Schuldner nach Ablauf einer Wohlverhaltensperiode eine Restschuldbefreiung zu gewähren. Dabei muss der Schuldner im Unterschied zum Regelinsolvenzverfahren allerdings nicht sein komplettes Vermögen verwerten. Zur Begleichung der Schulden werden meist vor allem pfändbare Einkünfte herangezogen.

    Das Insolvenzplanverfahren

    Diese Sonderform des Regelinsolvenzverfahrens ermöglicht es dem Schuldner, zusammen mit seinen Gläubigern einen Plan zur Schuldenregulierung zu erarbeiten. Statt eines Insolvenzverwalters kann ein Sachwalter als Kontrollinstanz bestellt werden. Der Insolvenzplan muss von einer Mehrheit der Gläubiger angenommen werden und meist kommt es zu einem Verzicht auf Teile der Forderungen.

    Ablauf und Phasen eines Insolvenzverfahrens

    Das für die meisten Unternehmen relevante Regelinsolvenzverfahren besteht aus drei Phasen: der Eröffnungsphase, dem eigentlichen Insolvenzverfahren bzw. der Fortführungsphase und der Schlussphase.

    Ein Insolvenzverfahren für Unternehmen beginnt in der Regel mit der Antragstellung durch das Unternehmen selbst, es kann aber auch durch einen Gläubiger eingeleitet werden. In jedem Fall muss ein Insolvenzantrag in Form eines entsprechenden behördlich vorgegebenen Formulars beim zuständigen Insolvenzgericht eingereicht werden.

    Sieht das Insolvenzgericht tatsächlich einen Insolvenzgrund, folgt auf die Antragstellung die eigentliche Eröffnungsphase. Das Verfahren wird offiziell – die Insolvenz des Unternehmens wird bekannt gegeben – und ein Insolvenzverwalter wird bestellt. Dieser übernimmt die Geschäfte des Unternehmens und verwaltet das Vermögen. Er prüft die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und entscheidet, ob eine Fortführung des Geschäftsbetriebs möglich ist oder eine Liquidation stattfinden muss.

    Wenn der Insolvenzantrag aufgrund eines Mangels an Masse abgewiesen wird, kann das Unternehmen nicht fortgeführt werden. Es wird liquidiert.

    In der Fortführungsphase wird das Unternehmen weitergeführt, um eine bestmögliche Lösung für alle Beteiligten zu finden und den Unternehmenswert zu erhalten. Es können auch Maßnahmen durch den Insolvenzverwalter ergriffen werden, um das Unternehmen zu sanieren, so durch den Verkauf von Unternehmensteilen oder die Umstrukturierung des Unternehmens. Im Laufe des Insolvenzverfahrens müssen alle Gläubiger des Unternehmens ihre Forderungen anmelden.

    Es wird dann ein Insolvenzplan erstellt, der die Verteilung des verbleibenden Vermögens an die Gläubiger regelt. In der Schlussphase erfolgt dann die Verteilung des verbleibenden Vermögens an die Gläubiger. Das Insolvenzverfahren endet mit der Aufhebung oder der Einstellung des Verfahrens.

    Insolvenz vermeiden

    Im Idealfall kommt es gar nicht erst zu einem Insolvenzverfahren und Warnsignale werden von Unternehmern rechtzeitig erkannt und Gegenmaßen entsprechend eingeleitet. Zudem gibt es verschiedene Maßnahmen, um einer Insolvenz vorzubeugen.

    Ein gutes Liquiditätsmanagement: Unternehmer sollten sicherstellen, dass sie Einnahmen und Ausgaben im Blick behalten und dass das Unternehmen stets ausreichend liquide ist, um laufende Kosten zu decken. Im Sinne eines guten Liquiditätsmanagements sollten beispielsweise Überinvestitionen und unnötige Ausgaben vermieden werden. Auch zu hohe oder zu viele Kredite stellen ein Risiko dar. Die Wachstumsziele des Unternehmens sollten realistisch sein.

    Durchdachtes Risikomanagement: Mit einem guten Liquiditätsmanagement hängt nicht zuletzt ein gutes Risikomanagement zusammen. Es gilt, potenzielle Risiken zu identifizieren und einen entsprechenden Plan zur Minimierung oder Vermeidung dieser Risiken auszuarbeiten.

    Ausreichende Diversifizierung: Unternehmen, die von einem einzigen Produkt oder einem einzigen Kunden abhängig sind, haben es schwerer als Unternehmen, die ihre Geschäfte diversifizieren und verschiedene Märkte erschließen.

    Innovationen und Technik richtig nutzen: Um einen Wettbewerbsvorteil zu sichern und effizient zu bleiben, sollte an den richtigen Stellen in für das Unternehmen relevante Technologien und Innovationen investiert werden.

    Professionelle Beratung und Flexibilität: Noch ein Punkt, bei dem im schlimmsten Fall am falschen Ende gespart wird, ist der Verzicht auf professionelle Unterstützung. Anwälte, Steuerberater und Unternehmensberater sollten bei Problemen oder besser schon, bevor Probleme entstehen, zu Rate gezogen werden.

    Guter Kontakt mit Kunden und Lieferanten: Wer gute Beziehungen zu Kunden, Auftraggebern und Lieferanten pflegt, kann Probleme schneller und einfacher gemeinsam lösen und wird eine größere Kulanz entgegengebracht bekommen.

    Flexibilität: Last but not least sollten Unternehmer ausgesprochen flexibel sein, um sich schnell an sich ändernde Bedingungen und Umstände anpassen zu können. Das Motto „Haben wir aber schon immer so gemacht“ kann für eine erfolgreiche Unternehmensführung hinderlich werden.

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