Auf seiner heutigen (Freitag, den 14. Oktober 2011) Sitzung hat der Bundesrat der zum 01.11.2011 geplanten Änderung des Gesetzgebers zum Gründungszuschuss nicht zugestimmt. Die Angelegenheit wird nun an den Vermittlungsausschus weitergereicht.
Es besteht also Hoffnung, dass der Gründungszuschuss in der bisherigen Form erhalten bleibt. Allerdings entsteht nun ab dem 1. November 2011 Rechtsunsicherheit. Denn es gibt keine klare Grundlage auf welcher Rechtsbasis ein Gründungszuschuss genehmigt werden kann. (mehr …)