Ein Unternehmer steht ständig vor neuen Herausforderungen. Dass sich der Bedarf nach beruflicher Weiterbildung oder gar Umschulung herauskristallisiert steht außer Frage. Doch geht das überhaupt, als Selbstständiger eine Umschulung zu absolvieren?
Besondere Förderfähigkeit für Weiterbildungsmaßnahmen die mit einem Berufsabschluss enden
Im Qualifizierungschancengesetz ist verankert, dass Bildungsmaßnahmen, die mit Berufsabschlüssen enden, ganz besonders gefördert werden können. Teilweise sogar bis zu 100 %. Ob die Voraussetzungen hierfür vorliegen, lässt sich bei dem Bildungsträger erfragen, der die Umschulung anbietet, die der Interessent anstrebt. Alternativ kann eine Unternehmensberatung über Fördermöglichkeiten informieren und ggf. auch den genauen Weiterbildungsbedarf mit dem Selbstständigen erarbeiten.
Die Bildungsziele in Umschulungen sind an den Ausbildungsberufen der Kammern orientiert. Entsprechend werden auch die Inhalte der Umschulungen nach den Ausbildungsrahmenplänen vermittelt. Die Umschulung endet mit der Prüfung vor der zuständigen Kammer. Aufgrund der Selbstständigkeit, lohnt es sich, nach besonderen Zeitmodellen zu schauen und ggf. die Umschulung in Teilzeit zu absolvieren, um den Lebensunterhalt noch sichern zu können.
Um weitere Kosten zu sparen, können Fördermittel für verschiedene Unternehmensbereiche beantragt werden.
Die Coronakrise gilt auch als Chance auf Umschulung für Selbstständige. In einigen Branchen kam der Betrieb komplett zum Stillstand. Was das für die Selbstständigen bedeutet, kann ggf. noch gar nicht abgesehen werden. Jedoch nutzen viele Unternehmer die Zeit, um sich selbst fortzubilden.
Eine Finanzierungsform für Umschulungen ist der Bildungsgutschein. Aktuell sind viele Selbstständige bei Arbeitsagentur und Jobcenter gemeldet, um Leistungen zur Grundsicherung zu bekommen. Hier werden Bildungsgutscheine ausgegeben, wenn der Antrag gut begründet ist. Als Leistungsempfänger ist der Zugang hier also durchaus leichter, auch wenn der Bildungsgutschein nicht nur Arbeitslosen ausgestellt werden kann, sondern auch Arbeitnehmern die von Arbeitslosigkeit bedroht sind.
Weitere Finanzierungsmöglichkeiten gibt es auf EU-Ebene, vom Bund und den Ländern. Allerdings unterscheiden sich die Förderprogramme von Bundesland zu Bundesland.
Mythen rund um die Umschulung für Selbstständige
Leider ist die Annahme, dass Akademiker keinen Anspruch auf Umschulungen haben, immer noch sehr verbreitet. Jedem Antrag auf Umschulung, muss ein Beratungsgespräch vorausgehen. Wird ein akademischer Grad als Grund dargelegt, dass der Antrag eher abschlägig beschieden wird, so sollte unbedingt widersprochen werden. Rechtlich ist diese Annahme nämlich nicht haltbar.
Die Aussage: Selbstständige, die keine aufstockenden Leistungen vom Jobcenter beziehen, bekommen keine Bildungsgutscheine, ist ebenfalls ein Mythos. Letztendlich ist alles eine Frage der Begründung. Wird in dem Antrag dargelegt, dass beispielsweise der Unternehmensschwerpunkt kaum noch nachgefragt ist, kann sehr wohl ein Bildungsgutschein bewilligt werden. Ebenso, wenn gesundheitliche Probleme dazu führen, dass eine Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann oder gar darf.
Die Selbstständigkeit muss neben der Umschulung ruhen, auch das trifft nicht zu. Sie kann nebenberuflich ausgeübt werden. Allerdings werden die Einkünfte auf etwaige Sozialleistungen angerechnet. Die bereits bewilligte Kostenübernahme für eine Umschulung via Bildungsgutschein ist hiervon unberührt.
Tipps für den Antrag auf den Bildungsgutschein
Eine Regel des Small Talks ist es, das eigene Problem, zum Problem des anderen zu machen, um seine Wunschlösung durchzusetzen. Das kann für den Antrag auf einen Bildungsgutschein ebenso gesehen werden. Statt auszumalen, wie toll die Karrierechancen nach der Umschulung sein werden, kann es durchaus helfen, schwarz zu malen, wie die Aussichten ohne den gewünschten Abschluss sind. Das Amt möchte Langzeitbezug von Leistungen verhindern. Ohne eine Umschulung stünde der aber vermutlich bevor.
Gesundheitliche Einschränkungen sind immer ein Grund, dass Anträge besonders genau geprüft werden. Hier darf nicht vergessen werden, dass die Gesundheit auch durch psychische Belastungen wie Unzufriedenheit im aktuellen Beruf, Existenzängste oder Über- und Unterforderung in Gefahr ist. Wenn ein Arzt dies bereits bestätigt, stehen die Chancen besonders gut, wobei es immer möglich ist, dass ein Termin beim Amtsarzt vorgeschlagen wird.
Im Falle von gesundheitlichen Problemen, kann als zweite Institution auch die Rentenkasse in Erwägung gezogen werden. Hier wird ein Antrag auf berufliche Rehabilitation gestellt. Allerdings müssen hier Wartezeiten erfüllt sein und die gesundheitlichen Einschränkungen so gravierend sein, dass es bereits Arbeitsausfälle gibt oder die zu erwarten sind.
Rechtliche Fragen rund um die Umschulung
Bei Ausstellung eines Bildungsgutscheins, wird eine Zielvereinbarung mit der ausstellenden Stelle aufgesetzt, die wesentliche Punkte rund um Teilnahme, Maßnahmeerfolg und eventuellen Abbruch der Umschulung behandelt. Mit Einlösung des Bildungsgutscheins, verpflichtet sich der Begünstigte zur regelmäßigen Teilnahme an Theorie und Praxisanteilen. Eine Freistellung vom Unterricht wegen Aufträgen im Rahmen der Selbstständigkeit ist in der Regel nicht vorgesehen.
Bei Abbrüchen von Umschulungen die gefördert wurden, können die ausstellenden Institutionen Geld zurück fordern, wenn die Gründe nicht vertretbar sind.
Nimmt ein Selbstständiger als Selbstzahler an einer Umschulung teil, so sollte er auf jeden Fall den Vertrag dahingehend prüfen, ob er die volle Maßnahme zu bezahlen hat und wie die Kündigungsfristen des Vertrags aussehen.
Fehlzeiten spielen in Bildungsmaßnahmen die von öffentlicher Hand gefördert werden immer eine ganz besondere Rolle. Umschulungen führen ja zu hochoffiziellen Prüfungen vor den Kammern, die natürlich erfolgreich absolviert werden sollen. Summieren sich Fehlzeiten in der Umschulung, so werden üblicherweise Tests geschrieben, um festzustellen, ob der Maßnahmeerfolg gefährdet ist. Das Handling ist hier von Träger zu Träger festgelegt und richtet sich nach dem jeweiligen QM Handbuch und dem Maßnahmekonzept, das zertifiziert worden ist.
Ganz wichtig für den Teilnehmer ist es auch zu wissen, wie das Verfahren bei nichtbestandenen Prüfungen ist und wer die Kosten für Nachprüfungen übernimmt.
Erstauszubildende haben den Anspruch auf ausbildungsbegleitende Hilfen (abH). Diese gibt es auch für Umschüler, hier heißen sie ubH – umschulungsbegleitende Hilfen. Wer Wissensdefizite hat, kann die ubH bei der Stelle beantragen, die den Bildungsgutschein ausgestellt hat und sich mit diesen Leistungen Nachhilfe geben lassen.
Fazit: Es gibt durchaus Wege, als Selbstständiger oder Freiberufler an einer Umschulung teilnehmen zu können und diese gefördert zu bekommen. Dies gilt für Akademiker, Fachkräfte und auch Ungelernte die ein Gewerbe angemeldet haben, in dem keine spezifischen Kenntnisse nachgewiesen werden müssen.
Allerdings prüfen die fördernden Institutionen die Anträge sehr genau. Wird der Bildungsgutschein verweigert, gibt es Bildungskredite oder die Möglichkeit zur Selbstzahlung. Alternativ kann die Selbstständigkeit vorübergehend eingestellt und in den Leistungsbezug gewechselt werden. Mit guten Begründungen ist dies jedoch oft gar nicht erforderlich.
Der Bildungsgutschein wird über ein Maßnahmeziel ausgestellt und kann bei einem Bildungsträger der eigenen Wahl eingelöst werden. Mit dem Bildungsgutschein entstehen Pflichten, die in einer Zielvereinbarung fixiert werden.
Weitere Finanzierungsmöglichkeiten gibt es auf EU-Ebene, vom Bund und den Ländern. Allerdings unterscheiden sich die Förderprogramme von Bundesland zu Bundesland.