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  • Die erste Büroausstattung: darauf kommt es an

    Die erste Büroausstattung: darauf kommt es an

    Beitrag zur Büroausstattung von Vanessa Schroeder, freie Autorin für Online-Marketing

    Ob kleines Start-up mit ein paar Mitarbeitern oder Freelancer als „One Man Show“, ein Büro ist als Arbeitsplatz unabdingbar. Schließlich lässt sich ohne ein entsprechendes Umfeld auch nicht vernünftig arbeiten. Doch was gilt es eigentlich in Sachen Büroausstattung zu bedenken und gibt es Vorschriften, die zu beachten sind?

    Was ist zwingend nötig bei der Ersteinrichtung der Büroausstattung?

    Die erste Einrichtung der eigenen Büroräume ist immer die schwerste. Wer sich unvorbereitet auf seinen Bauch verlässt, landet im Chaos. Denn wer nicht über den Bürostuhl, den Schreibtisch, ein Telefon und einen Computer mitsamt Monitor hinausdenkt, für den kann es ein böses Erwachen geben. Natürlich sind diese vier genannten Punkte die wichtigsten, weil ohne sie ein normaler Büroablauf gar nicht machbar ist. Allerdings ist da noch mehr, was zwingend nötig ist – nämlich die Möglichkeit, eine Toilette benutzen zu können. Auch sollte Sorge getragen werden, dass ein Internetanschluss besteht oder wenigstens zeitnah eingerichtet wird. Denn ganz gleich, welcher Beschäftigung man nachgeht, Internetrecherche und die Möglichkeit, Emails zu schreiben und zu empfangen, sind ebenfalls absolut notwendige Dinge, die zur Erstausstattung zählen.

    Ohne Büroausstattung geht es nicht

    Klingt so banal und ist doch so wichtig: ein Papierkorb

    Mit diesen Gegenständen ist die Büroausstattung zumindest mal soweit eingerichtet, dass die Arbeit beginnen kann. Doch dann fällt schnell auf, dass Dinge fehlen, die zwar nur fakultativ zur Erstausstattung gehören, den Alltag im Büro jedoch ungemein erleichtern und aufwerten. Dazu gehören etwa Büroschränke, ein Drucker inklusive Scanner, vielleicht ein Faxgerät und ein Papierkorb. Ebenfalls in diese Kategorie fallen ein Briefkasten für die Geschäftspost, ein Aktenvernichter und die Möglichkeit, Daten zu sichern bzw. Backups anzulegen. Dazu genügt zunächst einmal eine externe Festplatte.

    PC's gehören zur Büroausstattung

    Dringend zu beachten bei der Büroausstattung

    In Deutschland lassen sich Büros nicht einfach so eröffnen, es gibt Richtlinien zur Arbeitsplatzgestaltung – KAISER-KRAFT Deutschland. So muss ein Schreibtisch mindestens die Ausmaße von 80 auf 160 Zentimeter besitzen, ein einziger Bildschirmarbeitsplatz darf überdies nicht kleiner als acht Quadratmeter sein. Außerdem muss zwischen zwei Mitarbeitern mindestens ein Meter Abstand eingeplant werden. Dazu kommen lebenswichtige Dinge wie Fragen nach dem Brandschutz, der Höhe der Arbeitsräume oder den Fluchtwegen. Jeder einzelne Aspekt ist wichtig und muss dringend eingehalten werden. Die einzelnen Punkte lassen sich auf der Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) nachlesen. Die wichtigsten DIN-Normen sind Die wichtigsten DIN-Normen zusammengefasst.

    Was zum professionellen Büro jetzt noch fehlt

    Damit lässt sich nun immerhin schon einmal vernünftig arbeiten, dennoch gibt es noch zig Kleinigkeiten zur Büroausstattung, mit denen sich der Büroalltag noch besser meistern lässt. Ideal natürlich, wenn man direkt bei der Erstausstattung daran denkt, das erleichtert das Ganze ungemein. Ein paar Pflanzen, eine Küche und eine schöne Garderobe geben den Räumlichkeiten gleich eine ganz andere Atmosphäre, ein Besucherraum oder Konferenzzimmer machen sich immer gut. Doch auch die Schreibtische lassen sich noch aufrüsten. Materialien für die Ablage – etwa Hüllen, Körbe, Ordner und Hefter – sind unabdingbar, Kugelschreiber und Notizblöcke auch. Jetzt geht es noch um so kleine und dennoch so wichtige Dinge wie Heftklammern, eine Schere, Büroklammern, ein Tesafilm, Klebstoff, Post-its, ein Lineal und vielleicht einen Locher, die den Arbeitsalltag ungemein erleichtern.

    (Bilder : Fotolia: © britta60 | © bagiuiani)

  • Angebotskalkulation für Dienstleistungen

    Angebotskalkulation für Dienstleistungen

    So kalkulieren und erstellen Sie ein Angebot im Dienstleistungsgeschäft

    Die Angebotskalkulation oder Preiskalkulation ist der Nerv eines Unternehmens. Allerdings tun sich junge Unternehmer und vor allem Dienstleister schwer damit. Eine belastbare Angebotskalkulation, die auch tatsächlich den Aufwand des Unternehmens für eine Dienstleistung widerspiegelt und noch dazu einen vernünftigen Gewinn vorsieht, findet man selten. Im Gegenteil: Als Berater im Gründercoaching und in der Gründungsberatung  erlebe ich es immer wieder, dass Angebote quasi „aus dem Ärmel geschüttelt“ werden, ohne dass der Unternehmer die für den potenziellen Auftrag entstehenden Kosten berücksichtigt, geschweige denn alle Kosten in die Angebotskalkulation mit einbezieht, die der Betrieb des Unternehmens immer mit sich bringt.

    Doch keine Sorge: Wenn man einmal den Weg der Angebotskalkulation für Dienstleistungen bis hin zur Angebotserstellung kennt, wird es künftig ganz leicht, verlässliche Angebote  abzugeben, die auch noch Spielraum für Verhandlungen lassen.

    Am Beispiel der Agentur „Grafik-Design-Büro Michael Friedrichs“ zeige ich Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Angebotskalkulation für Dienstleistungen durchführen. Dieser Angebotsprozess ist auf viele Dienstleistungsunternehmen und auch auf Selbstständige übertragbar.

    Angebotskalkulation für Dienstleistungen

    Herr Friedrichs hat gerade das „Grafik-Design-Büro Michael Friedrichs“ gegründet.  Er hat eine feste Mitarbeiterin eingestellt, die er 38,5 Stunden pro Woche beschäftigt. Darüber hinaus arbeitet er mit einem Freelancer, der nach Stunden bezahlt wird und mit dem er einen Rahmenvertrag über 50 Stunden im Monat geschlossen hat. Die junge Agentur erhält kurz darauf eine Anfrage über die Durchführung einer Werbekampagne. Herr Friedrichs muss ein Angebot erstellen.

    Angebot, Angebotskalkulation und Rechnung im Dienstleistungsgeschäft

    Schritt 1 der Angebotskalkulation: Stundenanzahl und Materialkosten ermitteln

    Im ersten Schritt ermittelt der Agenturinhaber, wie viele Stunden er und seine Mitarbeiter mit der Durchführung der Kampagne beschäftigt sein würden. Er listet zunächst nacheinander die anfallenden Arbeitsschritte auf und schätzt dann für jeden von ihnen die benötigten Stunden ab. Die richtige Zeit Abschätzung gehört zu den Kernkompetenzen von Herrn Friedrichs. Er errechnet, dass er und sein Team 250 Stunden für den Auftrag benötigen würden. Soweit, so gut. Jetzt muss er nur den Stundensatz seines Büros mit 250 multiplizieren, die anfallenden Materialkosten (Druckkosten, Kosten für Anzeigen o.ä.) für diesen Auftrag ermitteln und dann zu der Summe der Kosten seinen Gewinn hinzuaddieren. Fertig ist die Angebotskalkulation und er kann sein Angebot erstellen. Oder?

    Schritt 2 der Angebotskalkulation: Stundensatz ermitteln

    Noch nicht ganz, denn der wichtigste Schritt in der Angebotskalkulation ist nicht das Aufaddieren von Kosten, sondern das Ermitteln des korrekten Stundensatzes im Unternehmen. Die richtige Stundensatzkalkulation steht damit im Zentrum eines jeden Dienstleistungsbetriebes.

    Und so funktioniert es:

    1. Erfassung aller Kosten der Agentur „Grafik-Design-Büro Michael Friedrichs“
    2. Zusammenfassung der fixen Kosten
    3. Ermittlung der Produktivstunden, also derjenigen Arbeitsstunden der Agentur, die vom Kunden bezahlt werden
    4. Errechnung des Stundensatzes

    1.      Erfassung aller Kosten

    In jedem Unternehmen, ganz gleich ob Handel, Handwerk, Dienstleistung oder Produktion, wird zwischen variablen Kosten und festen Kosten (Fixkosten) unterschieden.

    Variable Kosten

    Variable Kosten werden auftragsabhängig verursacht. Im Fall der Agentur sind das die Materialkosten, die für die Werbekampagne anfallen würden. Michael Friedrichs weiß, dass für diesen Auftrag Materialkosten in Höhe von 3.000 Euro anfallen würden.

    3.000 Euro variable Kosten (auftragsbezogen)

    Fixkosten

    Fixe Kosten fallen immer an, unabhängig davon, ob das Unternehmen Aufträge hat oder nicht. Darunter fallen zum Beispiel die Kosten für Miete, Buchhaltung, Versicherungen etc. Bei der Agentur „Grafik-Design-Büro Michael Friedrichs“ sind folgende Kosten fixe Kosten:

    • Personalkosten (Festangestellte),
    • Fremdleistungen (Freelancer),
    • Betriebskosten Büro (Gemeinkosten),
    • Finanzierungskosten
    • Abschreibungen
    • (kalkulatorischer) Unternehmerlohn
    ▒ Personalkosten

    Die festangestellte Mitarbeiterin bezieht ein Bruttogehalt von rund 2.050 Euro pro Monat Das sind im Jahr (2.050 € x 12 Monate) 24.600 Euro. Dazu kommen die Lohnnebenkosten (ca. 20 %), also rund ca. 5.400 Euro, macht zusammen rund 30.000 Euro Personalkosten pro Jahr. Die Mitarbeiterin arbeitet im Jahr an 211 Arbeitstage à 7,7 Stunden, das sind 1.625 Stunden. Es ergibt sich ein Stundensatz von ca. 18,50 Euro.

    30.000 Euro Personalkosten pro Jahr

    ▒ Fremdleistungen

    Der freie Mitarbeiter hat einen Rahmenvertrag über 50 Stunden pro Monat. Seine tatsächliche Leistung wird zum Jahresende abgerechnet. Er erhält 50 Euro netto pro Stunde und muss sich selbst versichern (Krankenversicherung, Altersvorsorge etc.), so dass keine weiteren Kosten für Michael Friedrichs entstehen. Pro Jahr ergeben sich hier demnach Kosten in Höhe von maximal 30.000 Euro (2.500 € x 12 Monate).

    30.000 Euro Fremdleistungen pro Jahr

    ▒ Kosten für den Geschäftsbetrieb

    Die jährlichen „Gemeinkosten“ der Agentur ergeben sich wie folgt:

    Miete7.200 Euro
    Versicherung1.300 Euro
    KfZ-Kosten4.500 Euro
    Werbung4.800 Euro
    Buchhaltung / Beratung2.400 Euro
    Sonstiger Aufwand
    (Zeitschriften, Reisekosten etc)
    3.800 Euro

    24.000 Euro Kosten für den Geschäftsbetrieb pro Jahr

    ▒ Investitionen

    Auch in einem Dienstleistungsbetrieb fallen Investitionen an. Bei Michael Friedrichs waren dies vor allem Computer. 30.000 Euro hat er ausgegeben, um hochwertige Rechner für die Erstellung von Grafiken und Designs etc. anzuschaffen. Sie sollen mindestens fünf Jahre genutzt werden und erleiden einen jährlichen „Wertverlust“, der als Aufwandsposition „Abschreibung“ berechnet werden muss. Der Anschaffungspreis von 30.000 Euro wird auf fünf Jahre verteilt (30.000 € : 5 Jahre = 6.000 €/Jahr).

    6.000 Euro Abschreibung im Jahr

    ▒ Finanzierungskosten

    Herr Friedrichs hat zwei längerfristige Kredite aufgenommen und verfügt über eine Kontokorrentlinie. Mit dem Bankkredit hat er die technische Ausstattung seines Büros (30.000 €, Zinssatz 10%) gekauft. Zusätzlich erhielt er von einem Freund ein privates Darlehen über 10.000 Euro zum Zinssatz von 1,0% zur Finanzierung der Gründungskosten. Die Kontokorrentlinie beansprucht er durchschnittlich mit 6.666 Euro zu einem Zinssatz von 15 %. Es ergeben sich

    4.100 Euro Zinsaufwendungen pro Jahr (Summe: 3.000 € + 100 € + 1.000 €)

    ▒ Unternehmerlohn

    Herr Friedrichs berechnet für sich pro Monat 3.000 Euro als kalkulatorischen Unternehmerlohn. Unternehmerlohn in der Angebotskalkulation für DienstleistungenWäre er Arbeitnehmer, entspräche das einem Gehalt von 2.500 Euro „brutto“. Sozialabgaben würden zu gleichen Teilen Michael Friedrichs und sein Arbeitgeber bezahlen, d. h. ca. 500 Euro würde er als Arbeitnehmer selbst übernehmen und ca. 500 Euro würde der Arbeitgeber bezahlen. Das entspricht ca. 1.600 Euro netto nach Steuern (ca. 16% Est. + Soli = 400 €). Davon bestreitet er seinen Lebensunterhalt, und davon bezahlt er seine Einkommenssteuer

    36.000 Euro kalkulatorischer Unternehmerlohn pro Jahr

    2.      Zusammenfassung der fixen Kosten

    Alle fixen Kosten zusammen schlagen pro Jahr mit satten 130.000 Euro zu Buche. Wohlgemerkt: Das sind die Fixkosten, also diejenigen Kosten, die das Unternehmen von Michael Friedrichs aufgrund der Geschäftsstruktur hat, und zwar unabhängig davon, ob es Aufträge gibt oder nicht:

    Personalkosten

    30.000 Euro

    Fremdleistungen

    30.000 Euro

    Gemeinkosten (Betriebskosten Büro)

    24.000 Euro

    Finanzierungskosten

    4.100 Euro

    Abschreibungen

    6.000 Euro

    (kalkulatorischer) Unternehmerlohn

    36.000 Euro

    Gesamtkosten (Fixkosten) im Jahr

    130.100 Euro

    ▒ Gesamtzahl an Arbeitsstunden3.      Ermittlung der Produktivstunden

    Jetzt muss Herr Friedrichs kalkulieren, wie viele Stunden er und seine Mitarbeiter das ganze Jahr über im Unternehmen arbeiten. Nach Abzug von Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen, Urlaubstagen und Krankheitstagen verbleiben 211 Arbeitstage (wobei er als Unternehmensinhaber mehr arbeitet). Dies entspricht:

    Herr Friedrichs (230 Tage à 8,5 Stunden)

    1.955 Std.

    Frau Fleißig (211 Tage à 7,7 Stunden)

    1.625 Std.

    Herr Raschke (12 Monate à 50 Stunden)

    600 Std.

    Arbeitsstunden insgesamt

    4.180 Std.

    ▒ Anzahl an produktiven Stunden

    Nicht alle geleisteten Arbeitsstunden können an Kunden verrechnet werden. In jedem Unternehmen fallen neben den produktiven Stunden, also den Stunden, die für Kundenaufträge geleistet werden, auch unproduktive Stunden an, also Stunden für die Aufrechterhaltung des Betriebes wie Verwaltung oder Buchhaltung, aber auch Marketing und Vertrieb, Akquisition, allgemeine Organisation, Weiterbildung, Mitarbeitergespräche, interne Konferenzen etc. Herr Friedrichs schätzt den produktiven Anteil der Stunden in seinem Unternehmen auf ca. 67 Prozent.

    2.750 produktive Stunden (abgerundet: 4.180 x 0,67)

    4.      Errechnung des Stundensatzes

    Herr Friedrichs kann nun seinen Stundenkostensatz ermitteln, indem er die Gesamtkosten (fixe Kosten) durch die Anzahl der produktiven Stunden teilt:

    47,31 Euro Kosten pro Stunde (130.100 Euro Gesamtkosten : 2.750 Stunden)

    Schritt 3 der Angebotskalkulation: Erstellung des Angebots

    Nun ist die Angebotskalkulation fertig, und Herr Friedrichs kann das Angebot an Herrn Schmitz erstellen:

    BeschreibungBetrag
    250 kalkulierte Arbeitsstunden à 48 €12.000 €
    Materialkosten3.000 €
    Zwischensumme15.000 €
    20 % Gewinnaufschlag3.750 €
    Angebotspreis18.750 €
    19 % Umsatzsteuer3.562 €
    GESAMT22.312 €

    Das Angebot

    Zu einem Preis von 18.000 Euro (netto, bei einem etwas kleineren Gewinnaufschlag) kann Herr Friedrichs sein Angebot unterbreiten. Er hat damit immer noch etwas „Spielraum“ für Preisverhandlungen, zum Beispiel durch

    • eine weitere Reduzierung der Gewinnmarge, z. B. ca. 10% (d. h. 1.875 Euro günstiger),
    • einen Verzicht auf den Gewinnaufschlag für 15.000 Euro netto (was nicht zu empfehlen ist),
    • eine schnellere Abwicklung des Auftrags
    • eine höhere Produktivität im Betrieb (z. B. 66%),
    • einen günstigeren Einkaufspreis für das Material (weniger als 3.000 Euro)
    • Beschäftigung von Honorarkräften, die kostengünstiger sind als seine Mitarbeiter (18,50 Euro bzw. 50 Euro), aber mindestens genauso produktiv.

    brek-even-point- bei der Angebotskalkulation für Dienstleistungen

    Vorlage: Angebotsschreiben an den Kunden

    Abschließend noch ein Vorschlag, wie Sie das Angebot formulieren:

    Sehr geehrte/r Herr/Frau…,

    vielen Dank für Ihre Anfrage/das angenehme Gespräch/unser freundliches Telefonat.

    Gerne überreichen wir Ihnen mit diesem Schreiben unser Angebot für die besprochene Werbekampagne für Ihr Unternehmen. Unsere Werbemaßnahmen haben wir auf einem gesonderten Blatt erläutert, welches diesem Schreiben beigefügt ist.

    Wir bieten an: Werbemaßnahmen für Ihr Unternehmen wie folgt

    Pos 1)

    Materialien wie in der Anlage beschrieben

    3.600 €

    Pos 2)Unsere Leistungen wie in der Anlage beschrieben

    14.400 €

     

    GESAMT

    18.000 €

    Dieser Preis enthält keine Mehrwertsteuer. Diese wird zu den gesetzlichen Vorschriften zusätzlich berechnet.

    Für die Ausführung benötigen wir sechs Wochen ab Auftragserteilung.

    Bilder von Ihrem Unternehmen stellen Sie selbst zur Verfügung. Unsere Textvorschläge werden von Ihnen auf sachliche Richtigkeit überprüft.

    Zahlung bitten wir im Auftragsfall wie folgt:

    50% bei Auftragserteilung,
    50% bei Fertigstellung der Werbemaßnahmen.

    Wir halten uns an dieses Angebot sechs Wochen ab Angebotsdatum gebunden. Danach ist es freibleibend.

    Wir hoffen, dass Ihnen das vorstehende Angebot zusagt und würden uns über eine Auftragserteilung freuen.

    Mit freundlichen Grüßen!
    Grafik-Design Michael Friedrichs

    Anlagen!

    (Quelle: Danke für die Anregungen von Herrn Jörg Püschel, NUK – Neues Unternehmertum Rheinland)
    (Bilder: © Jörg Püschel | © Alterfalter – Fotolia 15427061)

    Lesen Sie zum Thema Angebotskalkulation und Stundensatz auch diese Artikel in meiner Wissensdatenbank:

    Wie erstelle ich ein Angebot

    Stundensatz für Freiberufler und Selbständige (Teil 1)

    Stundensatz für Freiberufler und Selbständige (Teil 2)

  • Der Domainname und seine richtige Auswahl

    Der Domainname und seine richtige Auswahl

    Gastbeitrag von Victoria Britscho

    Wer eine eigene Website plant, denkt häufig zuerst über den richtigen Namen für die Domain nach. Doch wie kann diese Entscheidung am besten getroffen werden und welche Faktoren müssen dabei berücksichtigt werden?

    Der Aufbau einer Domain

    Eine Domain wird aus drei Bestandteilen zusammengesetzt:

    www.beispiel-domain.de

    1. www
    2. Second-Level-Domain
    3. Top-Level-Domain

    Das am Beginn einer Domain stehende www (World Wide Web) wird durch einen Punkt von der Second-Level-Domain (SLD) getrennt, in diesem Fall beispiel-domain. Das ist der eigentliche Name der Domain, welchen Sie aussuchen. Diese wiederum wird durch einen Punkt von der Top-Level-Domain (TLD) getrennt. In diesem Beispiel handelt es sich um die Endung für eine deutsche Website (de).

    Die Länge des Domainnamens

    Bei der Auswahl des Domainnamens spielt die Länge eine große Rolle, damit er sowohl aussagekräftig als auch einprägsam ist. Hier einmal drei Beispiele für unterschliedliche Längen einer Domain:

    1. www.das-ist-eine-website-die-als-beispiel-dient.de
    2. www.dasisteinewebsitediealsbeispieldient.de
    3. www.beispiel-website.de

    In diesem Beispiel ist die erste Domain eindeutig zu lang, kaum jemand merkt sich eine so lange Adresse. Noch höher werden die Barrieren, wenn die Bindestriche fehlen, da es so noch unübersichtlicher wirkt.

    Jedoch ist auch ein zu kurzer Domainname ungeeignet:

    www.bewe.de

    Wichtige Faktoren eines Domainnamens sind seine Aussagekraft und die Anziehung von Kunden. www.bewe.de ist als Domainname daher ungeeignet, da potenzielle Besucher keine Vorstellung davon gewinnen, worum es auf der Website geht.

    Domainname

    Keywords im Domainnamen

    Um bei Google und anderen Suchmaschinen gute Platzierungen zu erzielen, ist die richtige Auswahl und Platzierung von Keywords sehr wichtig. Daher ist auch ein Vorkommen in der Domain sehr hilfreich. Dadurch sieht ein Besucher direkt, um welches Thema es auf der Website geht. Auch die Suchmaschinen bewerten das positiv. Die Keywords sollten jedoch nur eingefügt werden, wenn es auch passt. Weiterhin ist es hier ratsam, nur das Hauptkeyword der Website auszuwählen. Sowohl für Besucher als auch für die Suchmaschinenoptimierung (SEO), ist es kontraproduktiv, zu viele Schlagwörter einzubauen, wie zum Beispiel hier:

    www.beispiel-muster-vorlage-entwurf-vorbild-modell.de

    Aussprache und Schreibweise

    Ein Domainname, der leicht auszusprechen und zu schreiben ist, bringt viele Vorteile mit sich. Zum Beispiel bleibt er besser in Erinnerung und Sie vermeiden Missverständnisse in Gesprächen über Ihre Website.

    www.yssoeck.de

    Dieser Name ist folglich aus mehreren Gründen ungeeignet. Bei jedem Gespräch, egal ob persönlich oder am Telefon, ist es nötig diese Adresse zu buchstabieren, ansonsten bleiben zu viele Unsicherheiten:

    • Wird die Adresse am Anfang mit „i“ oder „y“ geschrieben?
    • Wird das Ende mit „k“ oder „ck“ geschrieben?
    • Wird der Umlaut ausgeschrieben als „oe“ oder bleibt ein „ö“?

    Umlaute in Domainnamen

    Umlaute sind in Domainnamen zwar zulässig, führen aber zu technischen Problemen. Enthält Ihr Firmenname einen Umlaut und Sie beabsichtigen diesen ebenfalls als Domainnamen zu nutzen, macht es Sinn zwei Domainnamen zu registrieren wie beispielsweise:

    1. www.krämer-stifte.de
    2. www.kraemer-stifte.de

    Durch die Verwendung der Umlaute wird die Auffindbarkeit der Website verbessert und der Name bleibt einprägsam. Suchmaschinen bevorzugen aber Domainnamen ohne Umlaute. Deswegen empfehlen wir mithilfe eines Canonical-Tags zu verhindern, dass die Version mit Umlaut indexiert wird.

    In den meisten Fällen gleicht die E-Mail-Adresse dem Domainnamen, auch hierbei ist eine Adresse ohne Umlaut empfehlenswert. Einige E-Mail-Server unterstützen die Darstellung von Umlauten nicht. Auf Grund dessen ist es möglich, dass E-Mails mit der Adresse info@krämer-stifte.de nicht zugestellt werden.

    Eine Top-Level-Domain auswählen

    Wie anfänglich beschrieben, heißt die Endung der Domain TLD. Erstellen Sie eine deutsche Website, bietet sich zum Beispiel die Endung .de an. Jedoch gibt es eine große Auswahl an Top-Level-Domains, hier einige Beispiele:

    • ccTLDs (Country Code Top-Level-Domain – ordnet eine Domain einem bestimmten Land zu)
      • .de (für Deutschland)
      • .ch (für die Schweiz)
      • .fr (für Frankreich)
    • Für bestimmte Regionen
      • .nrw (für Nordrhein-Westfalen)
      • .bayern (für Bayern)
    • Beschreibende TLDs
      • .jobs (für Personalabteilungen)
      • .info (für Informationsdienste)
      • .coop (für Kooperationen)

    Detaillierte Listen und Erklärungen zu den Endungen gibt es auf vielen Seiten im Internet, zum Beispiel hier.

    Domainname: Top-Level-Domains

    Hintergründe von Domains

    Ist ein passender Domainname ausgewählt, welcher die zuvor genannten Anforderungen erfüllt, so bleiben noch zwei Fragen offen:

    1. Ist die Domain noch frei?
    2. Handelt es sich um eine verbrannte Domain?

    1. Ist die Domain noch frei?

    Nach der Entscheidung für einen Domainnamen stellt sich die Frage, ob dieser noch verfügbar ist oder schon von einem anderen Websitebetreiber genutzt wird. Dafür gibt es im Internet viele nützliche Tools. Diese geben dann Auskunft darüber, ob die Domain noch frei ist.

    2. Handelt es sich um eine verbrannte Domain?

    Schon einmal registrierte Adressen, mit welchen gegen die Bestimmungen von Suchmaschinen, wie zum Beispiel Google verstoßen worden ist, werden auch als „verbrannte Domains“ bezeichnet. Zur Strafe entfernt Google diese Webseiten aus dem Index und zeigt sie nicht mehr in den Suchergebnissen an. Um herauszufinden, ob eine Domain vorbelastet ist, ist ein wenig Recherche nötig:

    1. Durch ein Whois-Tool feststellen, ob die Domain zuvor schon einmal registriert war.
    2. Den Domainnamen googeln, um herauszufinden, welchen Ruf die Website hat.
    3. Herausfinden, ob die Website noch bei Google indexiert ist.

    Ist die Domain weiterhin im Index zu finden, so liegt auch keine Abstrafung vor. Ist sie jedoch gelöscht, heißt das nicht unbedingt, dass es sich um eine verbrannte Domain handelt. Denn Websites, die seit einiger Zeit offline sind, werden ebenfalls entfernt.

    Folglich ist es manchmal schwierig herauszufinden, was mit einer schon genutzten Domain zuvor passiert ist. Erwischt man eine verbrannte Domain, ist es möglich, einen Reconsideration Request an Google zu stellen. Dann wird die Seite von der Suchmaschine erneut geprüft und wieder in den Index aufgenommen, wenn alles in Ordnung ist.

    Rechtliche Hinweise

    Abschließend soll darauf hingewiesen werden, dass es wichtig ist verschiedene Rechtsgebiete, wie Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Namensrecht bei der Auswahl eines Domainnamens zu beachten.

    Fazit

    Während der Suche nach dem richtigen Domainnamen gibt es viele zu beachtende Faktoren. So spielen sowohl die Suchmaschinen als auch die menschlichen Besucher eine wichtige Rolle bei der Auswahl. Daher ist es von Vorteil sich an dieser Stelle ausreichend Zeit zu lassen, um das beste Resultat zu erzielen.

    (Bilder © Pixabay | © shutterstock)

  • Erfolgsfaktoren des Unternehmens – Betriebliche Sicherheit

    Gastbeitrag von Daniela Schulte, Schulte Unternehmensberatung

    Für Unternehmer ist es entscheidend, sich auf die richtigen „Stellschrauben“ für den geschäftlichen Erfolg zu konzentrieren. In unseren Gesprächen sind wir dabei quer durch alle Branchen immer wieder auf die gleichen Faktoren gestoßen, die ein erfolgreiches Unternehmen ausmachen. In diesem Teil beschäftigen wir uns mit der betrieblichen Sicherheit.

    Auch wenn betriebliche Sicherheit auf den ersten Blick nach einem ziemlich bürokratischen Thema klingt,Clipart Kopf in den Sand entwickelt es auf den zweiten Blick seine ganze Brisanz. Dabei geht es wohlgemerkt nicht um den Bereich der Sicherheit am Arbeitsplatz, die nur im weiteren Sinne zu diesem Thema gehört, sondern um den Schutz des betrieblichen Wissens, angefangen von F&E-Projekten über die Fertigungstechnologie bis hin zu den Kundendaten. In den letzten Monaten hat sich das Thema betriebliche Sicherheit immer mehr in die öffentliche Wahrnehmung geschoben, befeuert von Stichworten wie NSA-Abhöraffäre und Industriespionage. Dennoch messen viele Unternehmer der Herausforderung der betrieblichen Sicherheit noch immer eine zu geringe Bedeutung zu, getreu dem Motto: Uns wird es schon nicht treffen!

    Wie fahrlässig diese Wahrnehmung ist, zeigt schon ein Blick auf die Zahlen. Nach einer aktuellen Untersuchung der Beratungsgesellschaft Corporate Trust belief sich der finanzielle Schaden durch Industriespionage im Jahre 2014 auf rund 11,8 Mrd. Euro. Jedes zweite befragte Unternehmen hatte in den vergangenen beiden Jahren einen Spionageangriff oder Verdachtsfall zu beklagen. Bei den meisten Unternehmen lag der finanzielle Schaden aus mangelnder betrieblicher Sicherheit zwischen 10 – 100.000 Euro, knapp 5% hatten sogar Schäden von über 1 Mio. Euro. Und dabei sind immaterielle Schäden wie Patentrechtsverletzungen noch gar nicht mitgerechnet!

    Clipart SchlüsselUmso wichtiger ist es, das Unternehmen durch Maßnahmen zur betrieblichen Sicherheit systematisch und umfassend vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Das betrifft einerseits den professionellen Schutz des betrieblichen Netzwerks. Von vielen Unternehmern immer noch als ein Randproblem der EDV-Abteilung abgetan, sollte sich der Chef oder die Chefin hier unbedingt mit an den Tisch setzen und sich in einem ersten Schritt die aktuellen Problemstellungen bei der betrieblichen Sicherheit erklären lassen. Hilfestellung für die betriebliche Sicherheit in diesem Bereich gibt auch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfVerf), z.B. in speziellen Seminaren, ein Besuch ist dringend empfehlenswert. Über Termine wird im Newsletter des BfVerf informiert.

    Andererseits sollte auch das „normale“ betriebliche Umfeld auf den Zustand der betrieblichen Sicherheit hin beleuchtet werden. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehört eine zeitgemäße Zugangskontrolle. So berichtet Alexander E., Vorstand eines Technologie Start-Ups: „Eines Samstags saß ich alleine im Büro, da noch eine wichtige Sache erledigt werden musste. Plötzlich hörte ich, wie jemand zur Türe hereinkam und an meinem Büro vorbeilief. Definitiv keiner unserer Mitarbeiter. Wie sich dann herausstellte, war es der Mann einer neuen Kollegin, die am Freitag etwas auf ihrem Schreibtisch vergessen hatte. Auch wenn es letztlich harmlos war, hat mir der Gedanke nicht gefallen, dass am Wochenende völlig fremde Menschen mit einem Schlüssel in unsere Firma kommen. Im Ergebnis haben wir dann eine Zugangssicherung mit Fingerabdruckscanner angeschafft. Das war zwar nicht ganz billig, dafür können wir seitdem genau steuern, wer wann wo Zugang zu unseren Räumen hat.“

    Clipart IndustriespionageAlexander E. macht auch auf einen weiteren Punkt aufmerksam: „Unsere wichtigsten Wettbewerber sitzen in China. Irgendwann fiel uns auf, dass sich immer wieder chinesische Studenten für kurze Praktika bei uns bewarben. Auch wenn wir niemandem etwas unterstellen wollen, haben wir dann im Sinne der betrieblichen Sicherheit vorsichtshalber beschlossen, lieber kein Risiko einzugehen und auf diese Praktikanten zu verzichten.“

    Allerdings bietet auch die beste Zugangskontrolle nicht immer volle Sicherheit. Jenz Z., der Inhaber eines Fachbetriebs für Heizung und Sanitär, erzählt schmunzelnd vom Besuch bei einem großen Lieferanten: „Wir waren zum ersten Mal dort und kannten den Weg noch nicht. In der Tiefgarage sahen wir einen Aufzug und stiegen einfach ein, zusammen mit einer Putzfrau, die uns freundlich grüßte und mit ihrer Chipkarte den Aufzug in Gang setzte. Auf der ersten Etage stiegen wir aus und gingen durch die Flure, auf der Suche nach dem Empfang. Erst nach einigen Minuten realisierten wir, dass wir mitten durch die Forschungsabteilung der Firma liefen, sozusagen das Allerheiligste im Sinne der betrieblichen Sicherheit, und der Haupteingang ganz woanders lag. Niemand hat uns angesprochen oder gar aufgehalten.“

    Fazit:

    Zusammengefasst ergeben sich die folgenden Erkenntnisse rund um die betriebliche Sicherheit:

    • Industriespionage verursacht immer größere Schäden. Etwa jedes zweite Unternehmen ist betroffen.
    • In einem ersten Schritt wird der Besuch spezieller Seminare zur betrieblichen Sicherheit des Verfassungsschutzes empfohlen, die speziell für den Mittelstand angeboten werden.
    • Der Schutz und die Sicherheit des Datennetzwerks verdient höchste Aufmerksamkeit und ist Chefsache.
    • Eine zeitgemäße Zugangskontrolle bietet eine gute Grundsicherung der Geschäftsräume.
    • Dazu gehört auch die regelmäßige Schulung und Sensibilisierung des Personals zu Fragen der betrieblichen Sicherheit.
    • Bei der Auswahl von Praktikanten und Zeitarbeitern sollten mit Blick auf die betriebliche Sicherheit Aspekte der Industriespionage beachtet werden.

    Durch diese ersten Schritte kann das Risiko reduziert werden, dass das Unternehmen selber eines Tages Schäden durch Industriespionage erleidet.

    (Fotos: | © Clipart | © Daniela Schulte)

     Daniela Schulte


    Daniela Schulte
    Schulte Unternehmensberatung
    Peter-Grubert-Str. 29 | 50354 Hürth
    Telefon: 02233 706 4105 | Mobil: 0175 9319 563
    mail: ds@schulte-unternehmensberatung.de
    www.schulte-unternehmensberatung.de

  • Mehr Netto vom Brutto: steuerfreie Arbeitgeberleistungen

    Mehr Netto vom Brutto: steuerfreie Arbeitgeberleistungen

    15 einfache Tipps für die Gewährung steuerfreier Zuwendungen an Ihre Arbeitnehmer

    Extras besonders als steuerfreie Arbeitgeberleistungen helfen bei der Mitarbeitermotivation. Die üblichen Gehaltserhöhungen ziehen für den Arbeitgeber und für den Arbeitnehmer erhebliche Abzüge nach sich und lassen nennenswertes Geld an den Fiskus und in die Sozialkassen abfließen. KMU nutzen die Vorteile von steuerfreiem Arbeitslohn viel zu wenig. Der höhere Nettoeffekt ist für den Arbeitnehmer besonders lukrativ. Das geht aber nur, wenn der Arbeitgeber die komplizierten Bedingungen steuerfreier Arbeitgeberleistungen richtig nutzt und formgerecht umsetzt. (mehr …)

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