Wichtige Mitteilung: Fördermittel zur Unternehmensberatung vom Land NRW (Gründungsberatung und Potentialberatung) und vom Bund (Gründercoaching und Turn-Around-Beratung). Änderungen, die zum Jahreswechsel und im Jahr 2014 zu erwarten sind bzw. anstehen.
Fördermittel zur Gründungsberatung aus dem Beratungsprogramm Wirtschaft in NRW
Erfreulich ist, dass für die Gründungsberatung im Jahr 2014 wieder Fördermittel (50 % Förderung, maximal vier Tagewerke) zur Verfügung gestellt werden. Anträge können ohne Unterbrechung über die Jahreswende 2013 nach 2014 gestellt werden. Aktuell werden die Bewilligungen nur bis zum 15.10.2013 ausgesprochen. Bis dann muss die Beratung abgeschlossen sein, was mittlerweile unrealistisch sein dürfte. Auf Antrag wird jedoch eine Verlängerung erteilt. Allerdings kann dann die Auszahlung der Förderung aus Budgetgründen erst im ersten Quartal 2014 erfolgen.
Fördermittel zur Potentialberatung in NRW
Das Land NRW fördert mit Mitteln aus dem ESF Unternehmen bis 249 Beschäftigte und älter als fünf Jahre mit der Potentialberatung. Diese Potentialberatung ist nach meiner Erfahrung der gelungenste Typ der Beratungsförderungsprogramme. Sie hat sich bewährt und ist sehr erfolgreich. Ich habe dem Förderprogramm Potentialberatung sechs Artikel gewidmet:
Im besten Alter und mittendrin: NRW-Potentialberatung mit 50 Prozent Förderung für KMU
Unternehmensberater Köln für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
[1] 7.500 € oder weniger für Ihren Erfolg
[2] Klarer Nutzen für Unternehmen
[3] Das wird gefördert
[4] Beantragung und Ablauf
[5] Erfolge in konkreten Zahlen
Auch im Jahr 2014 wird die Potentialberatung ohne nennenswerte Änderungen fortgeführt.
Fördermittel vom Bund zur Unternehmensberatung
Über die KfW werden zum Gründercoaching Deutschland (das ist leider ein unglücklicher Begriff, besser wäre Festigungsberatung) und zur Turn-Around-Beratung Fördermittel (in der Regel jeweils 50 %) zur Verfügung gestellt, im Falle der Gründung aus der Arbeitslosigkeit sogar 90 %. Mit dem Jahr 2014 sind verschiedene Änderungen zu erwarten.
Fördermittel Gründercoaching Deutschland aus der Arbeitslosigkeit (90 %-Variante)
Die 90 %-Variante zum Gründercoaching aus der Arbeitslosigkeit läuft zum 31.12.2013 endgültig aus. Dann gibt es diese Variante nicht mehr (es sei denn der Gesetzgeber lässt sich irgendwann etwas Neues einfallen).
Das ist der konkrete Zeitplan:
- letzter Antrag in der Antragsplattform am 15.12.2013
- letztes positive Votum des Regionalpartners am 20.12.2013
- letzte Zusage durch die KfW am 30.12.2013
- Durchführung Gründercoaching Deutschland aus der Arbeitslosigkeit bis maximal 31.12.2014
- letzte Auszahlung am 31.03.2015
Der 15.12.2013 ist also die absolute Deadline für Antragsstellungen zum Gründercoaching Deutschland aus der Arbeitslosigkeit. Dann gibt es diese 90 % Variante vorerst nicht mehr!
Fördermittel Gründercoaching Deutschland in der 50 % Variante
Das Gründercoaching Deutschland wird bis Mitte 2014 fortgesetzt. Danach wird vom Gesetzgeber einen neue Förderphase erwartet, deren Inhalte und Ausführungen derzeit noch ungewiss sind.
Bis Mitte 2014 gilt das folgende Zeitraster:
- letzter Antrag in der Antragsplattform am 15.06.2014
- letztes positive Votum des Regionalpartners am 20.06.2014
- letzte Zusage durch die KfW am 30.06.2014
- Durchführung Gründercoaching Deutschland in der 50 % Variante bis maximal 31.12.2014
- letzte Auszahlung am 31.03.2015.
Bis spätestens 20.06.2014 muss zum Gründercoaching Deutschland ein positives Votum des Regionalpartners vorliegen. Es ist zu hoffen, vielleicht auch davon auszugehen, dass es einen unterbrechungsfreien Übergang in die nächste Förderphase geben wird. Das würde bedeuten, dass die Fördermittel der neuen Förderphase ab dem 01.07.2014 zur Verfügung stehen und freigegeben werden können. Konkrete Modalitäten sind momentan nur marginal erkennbar und können noch nicht belastbar übermittelt werden.
Fördermittel zur Turn-Around-Beratung
Ähnlich wie das Gründercoaching Deutschland endet die laufende Förderphase zur Turn-Around-Beratung Mitte 2014.
Das ist der Terminplan:
- letzter Antrag in der Antragsplattform am 15.06.2014
- letztes positives Votum durch die Regionalpartner am 20.06.2014
- letzte Zusage durch die KfW am 30.06.2014
- Durchführung der Turn-Around-Beratung bis maximal 31.10.2014
- letzte Auszahlung der Fördermittel zur Turn-Around-Beratung am 30.12.2014.
Empfehlung zur Handhabung der Beratungsförderungsprogramme in NRW und vom Bund
Meine Empfehlung an alle Bedarfsträger der Fördermittel aus den Programmen Gründungsberatung, Potentialberatung, Gründercoaching und Turn-Around-Beratung: Beachten Sie die hier gemachten Ausführungen und halten Sie die Termine ganz genau ein. Nur so vermeiden Sie eine Ablehnung von gestellten Fördermittel-Anträgen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich keine Haftung zu den hier gemachten Ausführungen über die Fördermittel übernehmen kann.
(Fotos Fotolia: © | carballo | © Tony | © Heinzgerald)