KfW-Fördermittel – alle Neuerungen auf einen Blick! (Teil 1)

Clipart Unterstützung für Ihr Unternehmen

Gastbeitrag „KfW-Fördermittel“ von Daniela Schulte, Schulte Unternehmensberatung

Bisher konnten Gründer und etablierte Unternehmen auf ein breites Angebot der KfW-Fördermittel zurückgreifen. Diese Palette der KfW-Fördermittel wurde aktuell stark überarbeitet – in der Regel nicht zum Nachteil der Unternehmen! Der Geltungsbereich der KfW-Fördermittel wurde ausgeweitet und es gibt vereinfachte Verfahrenswege. Welches KfW-Fördermittel passt zu mir?Die folgenden KfW-Fördermittel wurden teilweise grundlegend, manche auch nur im Detail überarbeitet:

  1. ERP-Gründerkredit – Universell (Änderung ab 01.12.2014)
  2. ERP-Regionalförderprogramm (Änderung ab 01.12.2014)
  3. KfW-Unternehmerkredit (Änderung ab 01.12.2014)
  4. NEUes KfW-Fördermittel: der KfW-Unternehmerkredit Plus (Änderung ab 01.12.2014)
  5. Beratung Runder Tisch (RT, Änderung ab 01.01.2015)
  6. Turn Around Beratung (TABkfw, Änderung ab 01.01.2015)
  7. Gründercoaching (Änderung voraussichtlich ab 01.05.2015)

ERP-Gründerkredit – Universell

Der ERP-Gründerkredit Universell war schon bisher unter den KfW-Fördermittel die Komplettlösung. Existenzgründer, junge Unternehmen und Freiberufler konnten hiermit ihre Investitionen und Betriebsmittel zu 100 % in Höhe von bis zu 10 Mio. € finanzieren – für kleine und mittlere Unternehmen zu besonders günstigen Konditionen. Aktuell können Sie schon ab 1,26% hierüber finanzieren, wobei dieser Zinssatz nur für Unternehmen mit einer Top-Bonität angeboten wird. Der Großteil der Unternehmen wird sich im Bereich 3,8 % – 5,5 % bewegen. Die Laufzeit von bis zu 20 Jahren lässt den Unternehmern ausreichend Zeit für die Entwicklung des Geschäfts – bis zu 3 tilgungsfreie Anlaufjahre inklusive. Ab dem 1. Dezember 2014 ändert sich nun einiges im ERP-Gründerkredit Universell: Mit der Clipart SparschweinNeuregelung kann das KfW-Fördermittel bis zu 25 Mio. € in Anspruch genommen werden – eine deutliche Aufstockung! Damit sollen auch größere Unternehmensnachfolgen und Investitionen ermöglicht werden. Die Größenkriterien werden sogar verzehnfacht – bisher war Schluss mit dem KfW-Fördermittel ERP-Gründerkredit Universell bei einem unternehmensweiten Gruppenumsatz von 50 Mio. EUR. Nun sind bis zu 500 Mio. EUR Gruppenumsatz förderfähig. Was gibt es NEUes bei den inhaltlichen Förderungen? Die Erstausstattung des Warenlagers ist als betriebsnotwendige, langfristige Aufstockung als Investition förderfähig und kann über 10 Jahre lang finanziert werden, in Ausnahmefällen sogar über 20 Jahre. Bei laufender Warenfinanzierung bleibt es wie bisher bei der Zuordnung zu Betriebsmitteln. Neu erlaubt das KfW-Fördermittel jetzt auch die Finanzierung von immateriellen Anlagegütern, sofern diese aktivierungsfähig sind, sowie auch von Markterschließungskosten. Eine Klarstellung gibt es auch bei nicht-förderfähigen Sachverhalten. Am wichtigsten hier wohl: für Kosten für den Lebensunterhalt gibt es keine KfW-Fördermittel. Außerdem ausgeschlossen sind reine Aktiv-/Passiv-Übernahmen und Kaufpreisvereinbarungen im Rahmen der Verrentung. Auch der Kreis der Berechtigten für dieses KfW-Fördermittel wird erweitert: Bis zu 5 Jahre nach Gründung (bisher: 3 Jahre) kann der ERP-Gründerkredit Universell beantragt werden. Bei der Finanzierung von Investitionen bietet der ERP-Gründerkredit eine 50%-ige Haftungsfreistellung der Bank, bei der das KfW-Fördermittel beantragt und durchgeleitet wird. Achtung: Existenzgründe sind von der Haftungsfreistellung ausgeschlossen – Voraussetzung für die Freistellung sind mindestens 2 aussagekräftige Jahresabschlüsse. Für Unternehmen, die bereits KfW-Fördermittel oder andere öffentliche Beihilfen erhalten haben, ist folgendes interessant: Es gibt einen beihilfefreien Zinssatz oberhalb des EU-Referenzsatzes, so dass diese Beihilfen hier nicht angerechnet werden. Eine Inanspruchnahme der Förderung ist damit in voller Höhe möglich!

ERP-Regionalförderprogramm

Ziel des KfW-Fördermittel ERP-Regionalförderprgramm ist es, Investitionen in strukturschwachen Gebieten attraktiver zu machen. Gefördert werden Investitionen, die erste Messeteilnahme oder der Kauf eines Unternehmens bzw. Unternehmensanteil, bei dem der Unternehmer eine Geschäftsführerfunktion übernimmt – insgesamt bis zu 25 Mio. EUR. Bisher musste das Unternehmen 3 Jahre am Markt aktiv sein, mit der Neuregelung sind mindestens 5 Jahre Geschäftstätigkeit notwendig. Geht es um Vermietung und Verpachtung von Gewerbeimmobilien, können auch natürliche Personen gefördert werden.

KfW-Unternehmerkredit

Der KfW-Unternehmerkredit ist das KfW-Fördermittel, das am stärksten zusammengekürzt wurde. Ziel ist es, etablierte Unternehmen bei Investitionen und der Finanzierung von Betriebsmitteln zu unterstützen. Die Hürden wurden in mehrere Richtungen höher gehängt: Zum einen muss das Unternehmen statt 3 nun 5 Jahre am Markt tätig sein. Natürliche Personen wurden vom KfW-Fördermittel komplett ausgenommen – nur noch die Vermietung oder Verpachtung von Gewerbeimmobilien fällt unter das KfW-Fördermittel-Programm. Es scheint so, dass Gelder aus diesem KfW-Fördermittel ab dem 1.12.2014 gezielt in den KfW-Unternehmerkredit Plus umgeleitet werden sollen!

KfW-Unternehmerkredit Plus -NEU

Unter der Überschrift „verbesserte Förderung für innovative Unternehmen“ wird der KfW-Unternehmerkredit Plus wird als neues KfW-Fördermittel ab dem 01. Dezember 2014 angeboten. Ziel ist die Förderung von Innovationen mit zinsgünstigen Krediten in Deutschland. Entsprechend sind die Anforderungen gestaltet – eines der folgenden Kriterien muss mindestens für einen Anspruch auf das KfW-Fördermittel erfüllt sein:

  • Umsatz oder Mitarbeiteranzahl ist in den letzten drei Jahren mehr als 20 % p. a. gewachsen.Clipart Innovative Unternehmen
  • Die Forschungsausgaben des letzten Geschäftsjahres betragen mindestens 20 % des beantragten Kreditvolumens.
  • In den letzten 24 Monaten hat das Unternehmen Zuschüsse, Kredite oder Bürgschaften aus Forschungs- und/oder Innovationsprogrammen erhalten.
  • Das Unternehmen hat in den letzten 24 Monaten einen Innovationspreis erhalten.
  • In den letzten 24 Monaten wurde ein Patent erteilt.
  • An dem Unternehmen ist ein Venture Capital-Fonds beteiligt (Minderheitsbeteiligung).
  • Das Unternehmen hat seinen Unternehmenssitz in einem Wissenschafts-, Technologie- oder Innovationspark.

Gefördert werden bis zu 7,5 Mio. EUR bei einer 50%-igen Haftungsfreistellung der durchleitenden Banken. Der Kredit aus dem KfW-Fördermittel hat eine Laufzeit von bis zu 7 Jahren (für Investitionen) bzw. 5 Jahren (für Betriebsmittel) gewährt Die Unternehmen müssen sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden oder freiberuflich tätig sein. Zielgruppe sind Mittelständler und Freiberufler mit bis zu 500 Mitarbeitern und maximal 500 Mio. EUR Umsatz. Für Existenzgründer ist der KfW-Unternehmerkredit Plus nicht geeignet – alle Unternehmen müssen mindestens 3 Jahre am Markt aktiv sein. Sanierungsfälle sind wie bei allen KfW-Fördermitteln ausgeschlossen.

KfW-Fördermittel – alle Neuerungen auf einen Blick! (Teil 2)

(Fotos: | © Microsoft ClipArt | © Daniela Schulte)

Daniela Schulte

 

 

 

 

 

Daniela Schulte
Schulte Unternehmensberatung
Peter-Grubert-Str. 29 | 50354 Hürth
Telefon: 02233 706 4105 | Mobil: 0175 9319 563
mail: ds@schulte-unternehmensberatung.de
www.schulte-unternehmensberatung.de

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