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KfW-Fördermittel – alle Neuerungen auf einen Blick! (Teil 2)

Gastbeitrag von Daniela Schulte, Schulte Unternehmensberatung

Erst Anfang 2015 gab es wesentliche Änderungen bei den KfW-Fördermitteln. Mit Wirkung vom Januar 2016 nun wurden die KfW-Fördermittel erneut stark überarbeitet – und verdienen diesen Namen eigentlich gar nicht mehr. Denn seit Januar ist das BaFa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) bei der Beratungsförderung zuständig. Alle aktualisierten Informationen erhalten Sie hier!

Sie interessiert die bisherige Beratungsförderung über KfW-Fördermittel (Stand: Januar – Dezember 2015) noch? Dann lesen Sie gerne weiter:

Die folgenden KfW-Fördermittel wurden teilweise grundlegend, manche auch nur im Detail überarbeitet. Im ersten Teil des Artikels wurden Änderungen der KFW-Fördermittel ERP-Gründerkredit – Universell, ERP-Regionalförderprogramm, KfW-Unternehmerkredit und KfW-Unternehmerkredit Plus vorgestellt.Clipart Sparschwein

Welche Änderungen bringen uns nun diese KFW-Fördermittel?

  1. Beratung Runder Tisch (RT, Änderung ab 01.01.2015)
  2. Turn Around Beratung (TABkfw, Änderung ab 01.01.2015)
  3. Gründercoaching (Änderung voraussichtlich ab 01.05.2015)

Beratung Runder Tisch

Für Freiberufler und Unternehmen in Schwierigkeiten gibt es das KfW-Fördermittel Beratung Runder Tisch. Der Unternehmer erhält die Möglichkeit, mit einem qualifizierten Unternehmensberater eine Schwachstellenanalyse durchzuführen und Lösungsvorschläge zu unterbreiten, auf welchem Weg die Krise überwunden werden kann. Ziel ist es, in Gesprächen auch mit den Gläubigern des Unternehmens tragfähige Lösungen zu finden. Unternehmen, bei denen ein Insolvenzgrund (Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) bereits eingetreten ist oder die sogar schon Insolvenz angemeldet haben, sind von der Förderung ausgeschlossen. Bis auf die Fahrtkosten des Beraters und die Umsatzsteuer der Rechnung fallen keinerlei Kosten für den Unternehmer an! Der Berater erhält von der KfW direkt bis zu 10 Tagewerke mit einer Aufwandsentschädigung von 160 € pro Tag vergütet.

Die Änderungen beim KfW-Fördermittel Beratung Runder Tisch sind eher formaler Natur.

Zum einen wird die Beratung Runder Tisch ab dem 01. Januar 2015 als De-Minimis-Beihilfe angeboten. Was bedeutet das? Grundsätzlich sind in der EU alle Beihilfen und Unterstützungsleistungen an Unternehmen unerlaubte Subventionen. Wenn es sich aber um solch geringe Beträge handelt, dass eine Auswirkung auf den europäischen Wettbewerb nicht spürbar ist, sind Beihilfen erlaubt. Ein Unternehmen darf nach EU-Recht innerhalb von rund 3 Jahren maximal 200.000 EUR an Beihilfen erhalten. Der Unternehmer muss bestätigen, dass er aus diesem KfW-Fördermittel und eventuell weiteren Förderprogrammen unterhalb dieser Zuschussgrenze bleibt.

Und dann noch ein wichtiger Hinweis zu den Antragsformalitäten: Der Beratungsbeginn darf in jedem Fall erst mit Datum des Zusageschreibens erfolgen! Beginnt die Beratung früher, ist die Förderung durch die KfW komplett ausgeschlossen!

Turn Around Beratung

Auch das KfW-Fördermittel Turn Around Beratung richtet sich an Freiberufler und Unternehmen in Schwierigkeiten. Die KfW fördert hier die Begleitung durch einen unabhängigen Berater der KfW-Beraterbörse, der das Unternehmen in wirtschaftliche, finanziellen und organisatorischen Fragen professionell unterstützt. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens wieder herzustellen. Üblicherweise baut die Turn Around Beratung auf die Beratung Runder Tisch auf. In jedem Fall ist für die Genehmigung eine Schwachstellenanalyse Voraussetzung. Die Kosten für die Unternehmensberatung werden zur Hälfte von der KfW bezuschusst – der maximal förderfähige Tagessatz des Beraters darf nicht mehr als 800 € betragen. Der Eigenanteil für den Berater, Fahrtkosten, Nebenkosten der Beraterrechnung und die Umsatzsteuer müssen auch hier vom Unternehmen selbst getragen werden.

Mit der wichtigsten Änderung bei der Turn Around Beratung ist die KFW dem Wunsch vieler Unternehmen und auch Berater nachgekommen: Der Beratungszeitraum wird von 3 auf 6 Monate verlängert. Damit passt sich dieses KfW-Fördermittel noch stärker an die Realität der Unternehmen an und gibt Zeit, die Erkenntnisse aus der Analyse der Krisensituation in Maßnahmen umzusetzen.

Leider ist im Gegenzug die Bemessungsgrundlage von 8.000 € auf 6.000 € reduziert worden, entsprechend der Förderhöchstbetrag (50% der Bemessungsgrundlage) auf 3.000 €. Dies resultiert aus der Tatsache, dass vom KfW-Fördermittel Turn Around Beratung eine möglichst große Anzahl von Unternehmen profitieren soll, aber in Summe nicht mehr Geld bereitgestellt werden konnte.

Auch die Turn Around Beratung wird ab dem 01.01.2015 als De-Minimis-Beihilfe geführt.Clipart Finanzierung für Ihr Unternehmen

Gründercoaching

Das Gründercoaching wird voraussichtlich mit am stärksten verändert, wobei die Änderungen im KfW-Fördermittel noch nicht final verabschiedet sind. Aber es sind bereits einige Informationen durchgesickert: Die beste Nachricht im Zuge der Neuregelung ist sicherlich, dass das Gründercoaching auch über den April 2015 erhalten bleibt! Mit dem KfW-Fördermittel Gründercoaching erhalten Existenzgründer, Unternehmensnachfolger und junge Unternehmer Zuschüsse für das Hinzuziehen eines professionellen externen Beraters – bisher bis zu 5 Jahren, zukünftig nur noch bis zu 2 Jahren nach Gründung. Ziel ist es, das junge Unternehmen nachhaltig wettbewerbsfähig aufzustellen. Das KfW-Fördermittel ermöglicht mit dem Zuschuss beispielsweise Optimierungen des Businessplans, die Vorbereitung von Finanzierungsgesprächen, Aufbau eines Controllings oder Strukturierung des Personalbereichs – letztlich also Hilfestellung in allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen.

Die Kosten für die Unternehmensberatung werden wie bisher zur Hälfte von der KfW bezuschusst – der maximal förderfähige Tagessatz des Beraters darf dabei nicht mehr als 800 € betragen, insgesamt werden nur noch bis zu 4.000 € bezuschusst (bisher 6.000 €). Der Eigenanteil für den Berater, Fahrtkosten, Nebenkosten der Beraterrechnung und die Umsatzsteuer müssen vom Unternehmen selbst getragen werden. Die Beratung muss dann wie bisher innerhalb von 6 Monaten nach Genehmigung durchgeführt und abgerechnet werden.

Achtung: dieses KfW-Fördermittel kann nicht für Beratungen vor der Gründung eingesetzt werden!

Fazit:

Die KFW-Fördermittel ändern sich zwar in vielen Punkten, so dass die Programme neu auf Eignung überprüft werden müssen, aber grundsätzlich können die KFW-Fördermittel zukünftig noch breiter und flexibler angewendet werden. Vor allem die Ausweitung der Förderzeiträume und der Verlängerung der Antragszeit ab Gründung wird die Unternehmen freuen. Bei den Höchstbeträgen müssen dafür jedoch bei den meisten der KfW-Fördermittel Abstriche hingenommen werden. Damit will man mehr Unternehmen in den Genuss der KFW-Fördermittel kommen lassen, ohne dafür mehr Geld bereitzustellen.

(Fotos: © KFW | © ClipArt | © Daniela Schulte)

Daniela Schulte

 

Daniela Schulte
Schulte Unternehmensberatung
Peter-Grubert-Str. 29 | 50354 Hürth
Telefon: 02233 706 4105 | Mobil: 0175 9319 563
mail: ds@schulte-unternehmensberatung.de
www.schulte-unternehmensberatung.de


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