Die Bundesregierung plant unter der Federführung von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen sowohl Kürzungen beim Gründungszuschuss als auch die Voraussetzungen der Inanspruchnahme zu erschweren. Das Inkrafttreten der Reform war aber ursprünglich zum 01.04.2012 angedacht, wird jetzt aber schon ab 01.11.2011 gelten. Das Bundeskabinett hat am 25.05.2011 bereits zugestimmt.
- Der Gründungszuschuss wird statt der bisherigen Pflichtleistung in eine Ermessensleistung umgewandelt.
- Gründungsüberzeugung und hohes Engagement gleich zu Beginn der Arbeitslosigkeit werden gefordert.
- Weitere Kriterien sind die fachliche Prognose zur Tragfähigkeit der Gründung sowie die persönliche Eignung.
- Die Restanspruchsdauer auf Arbeitslosengeld wird von 90 auf 150 Tage erhöht.
- Die mögliche Gesamtförderphase bleibt bei 15 Monaten. Die erste Förderphase (Gründungszuschuss plus 300 €) wird von neun auf sechs Monate gekürzt. Die zweite Förderphase (Pauschale in Höhe von 300 € wird von sechs auf neun Monate verlängert.
Gründercoaching
Achtung: Die 90 % Förderung zur Beratung Gründercoaching erhält natürlich nur derjenige, dem der Gründungszuschuss bewilligt wurde. Sonst beträgt der Förderanteil am Gründercoaching die üblichen 50 %.
(Foto: Fotolia © Heinzgerald)
Schreibe einen Kommentar