4 Antworten zu “Neuregelung zum Gründungszuschuss und Gründercoaching”

  1. Avatar-Foto Lars sagt:

    Scheint wohl schwieriger zu werden, Gründungszuschuss zu erhalten, was ist ihre Meinung?
    Was muss ich beachten?

    • Rechtzeitig, vor dem 1.11.2011, den Gründungszuschuss beantragen. Dazu mindestens eine Kurzfassung des Businessplanes einreichen, mit Zahlenwerk (wie das geht, dazu schreibe ich gerade eine Artikelserie).
      Beschaffen Sie sich die von der Bundesagentur den Formularsetz. Es gibt noch einige Beilgaen, wie Lebenslauf, welche Sie beibringen müssen.
      Zur Genehmigung des Antrages bedarf es einer Tragfähigkeitsprüfung einer Fachstelle (das kann auch ich sein).
      Bis zum 1.11.2011 ist der Gründungszuschuss noch eine Pflichtleistung. Danach handelt es sich um eine Ermessensleistung.

  2. Sehr geehrter Herr Klemmer!
    Die genauen Ausführungsbestimmungen kenne ich noch nicht, ich denke, die gibt es auch noch nicht. Ich habe im Internet recherchiert und empfehle das Studium der folgenden Links:
    http://www.focus.de/finanzen/karriere/existenzgruendung/tid-22408/gruendungszuschuss-du-sollst-nicht-gruenden-dein-eigen-unternehmen_aid_629428.html

    Oder besser: Sie setzen sich mit Ihrer Bundesagentur für Arbeit in Verbindung.

  3. Avatar-Foto Frank Klemmer sagt:

    Bedeutet diese Änderung, dass ich spätestens am 31.10.11 beantragt haben muss, damit ich noch die alten Bedingungen bekomme?
    Grüße

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