4 Antworten zu “Mehr Netto vom Brutto: steuerfreie Arbeitgeberleistungen”

  1. Avatar-Foto Dennis sagt:

    Seit 2016 ist der Sachbezugswert für ein Mittag- oder Abendessen bei 3,10 EUR.
    (http://www.aok-business.de/hessen/tools-service/beitraege-und-rechengroessen/sachbezugswerte/)

    Leider mangelt es mir momentan an Zeit hier noch weiter zu Verbesserungen beizutragen. Ist aber m.E. auch nicht notwendig, da es schon unendlich viele solcher Erklärungen im Netz gibt.

    Die Sätze bei Tipp 8 zu Verpflegungsmehraufwendungen sind auch veraltet. Die sind glaub ich noch aus 2014. Seit 2015 gibt es nur noch zwei Sätze. Die 6 EUR sind durch 12 EUR ersetzt worden.

    Nichts für ungut. Soweit schöne Grüße

    Dennis

  2. Avatar-Foto Dennis sagt:

    Achtung Punkt 6 ist hier nicht richtig wiedergegeben!

    Außerdem habe ich bisher selten so eine schlechte Wiedergabe der gesamten Punkte gelesen. Also Obacht geben und lieber nochmal ne zweite Quelle lesen.

    • Sehr geehrter Herr Manzke!

      Danke für den Hinweis zu Tipp 6. Ich habe hier nachgearbeitet. In einer zweiten Runde werde ich diesen Passus noch einem Steuerberater vorlegen und dann ggfls. weitere Korrekturen vornehmen.

      Ihre übrige pauschale Verurteilung teile ich nicht.

      Mein Ziel in diesem Beitrag ist, dem Leser in einfacher Form über das komplizierte System steuerfreier Zuwendungen an Ihre Arbeitnehmer zu informieren. Sie selbst wissen, dass eine minutiöse Abhandlung mit allen steuerlichen Details unverständlich und kaum lesbar würde.

      Ich wäre Ihnen dankbar für Hilfen und Verbesserungen. Diese würde ich mit Quellenverweis einbauen.

      Freundliche Grüße
      Lambert Schuster

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