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Bewirtungsbeleg: Wie Sie das Geschäftsessen korrekt abrechnen
Bewirtungen von Gästen gelten als Ausgaben im Geschäftsinteresse. Der Unternehmer mit einem Bewirtungsbeleg diese Ausgaben als Kosten geltend machen. Allerdings hat der Fiskus eine Menge Formvorschriften erlassen, wie ein Bewirtungsbeleg auszusehen hat und wie er auszufüllen ist. In diesem Beitrag erfahren Sie alle Details und können bei Beachtung unerfreuliche Überraschungen bei einer Betriebsprüfung vermeiden.