Kredite sind nicht gerade das, woran ein Existenzgründer zu Beginn seiner Geschäftstätigkeit denkt. Aber spätestens wenn Geschäftskonzept und Finanzplanung stehen, zeigt sich, ob der Existenzgründer eine Finanzierung (sprich: einen Kredit) braucht, um seine Geschäftsidee in die Tat umzusetzen. In diesem Artikel werden die Kredite der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und ihre Beantragung vorgestellt.
KfW-Kredite: günstigere Zinsen und längere Laufzeiten
Ist ein Kredit nötig, sollte sich der Existenzgründer an seinen Bankberater wenden. Dazu ist es hilfreich, wenn er sich schon vorher ein wenig mit den Möglichkeiten für einen Kredit beschäftigt hat. Denn neben den üblichen Bankkrediten gibt es eine Reihe von Finanzierungen, die durch öffentliche Fördermittel ermöglicht werden, die so genannten KfW-Kredite. Die Kredite der KfW versprechen günstigere Zinsen und längere Laufzeiten, manche bieten sogar tilgungsfreie Anlaufjahre.
ERP-Kredite der KfW im Überblick
Für Unternehmensgründer stellt die KfW vier wichtige Kredite zur Verfügung. Hier eine Übersicht:
Erläuterungen zu den ERP-Krediten der KfW
1. Kredit 067 | ERP-Gründerkredit – StartGeld
Mit dem StartGeld (ERP-Gründerkredit) erhalten Existenzgründer, Freiberufler und Selbstständige (auch im vorläufigen Nebenerwerb) Kredite für Investitionen bis zu 100.000 € (davon bis zu 30.000 € Betriebsmittel) mit einem Zinssatz von derzeit ab 3,09% (Stand Juli 2013) bei bis zu zehn Jahren Laufzeit. Ein Eigenkapitalanteil ist keine Voraussetzung, aber wünschenswert.
Link: KfW-Bank Merkblatt
2. Kredit 058 | ERP-Kapital für Gründung
Das Eigenkapital aus dem „ERP-Kapital für Gründung“ können Existenzgründer und Jungunternehmer im Haupterwerb für Investitionen und Übernahmen nutzen. Bei einem Zinssatz ab 3,17% (Stand Juli 2013) werden bis zu 500.000 € gewährt. Mindestens 10% an eigenen Mitteln müssen vorhanden sein. Dieses Kapital hat Eigenkapitalcharakter und ist daher eine gute Grundlage für weitere Kredite. Der Zugang wird durch eine hundertprozentige Haftungsfreistellung der Hausbank erleichtert.
Link: KfW-Bank Merkblatt
3. Kredit 068 | ERP Gründerkredit – Universell
Mit dem „ERP-Gründerkredit – Universell“ werden größere Vorhaben finanziert und zwar sowohl Investitionen als auch Betriebsmittel. Existenzgründer, auch im vorläufigen Nebenerwerb, erhalten eine Komplettlösung bis zu 10 Millionen Euro innerhalb der ersten drei Jahre ab Gründung. Gesellschafterwechsel und Rechtsformänderungen werden wie eine Neugründung behandelt. Der Zinssatz ist risikoabhängig (derzeit ab 1,31%, Stand Juli 2013) bei einer Laufzeit von bis zu 20 Jahren.
Link: KfW-Bank Merkblatt
4. Kredit 062 | ERP-Regionalförderprogramm
Für Investitionen steht kleinen und mittleren Unternehmen in den neuen Bundesländern sowie in Fördergebieten der alten Bundesländer das ERP-Regionalförderprogramm zur Verfügung. Es gewährt bis zu 3 Millionen Euro an Förderkrediten bei einem Zinssatz ab 1,21% (Stand Juli 2013) und bis zu 20 Jahren Laufzeit. Die Finanzierung ist auf 50% bis 85% der förderfähigen Investitionskosten beschränkt. Diese Kredite sind mit anderen Fördermitteln kombinierbar.
Link: KfW-Bank Merkblatt
Für die Beantragung von KfW-Krediten gilt das Hausbankprinzip
Die KfW gewährt die Kredite nicht direkt. Es gilt das so genannte Hausbankprinzip, d.h. Sie können Ihre Kredite nicht bei der KfW direkt beantragen, sondern müssen den Weg über Ihre Bank wählen. Und die will immer einen Businessplan und eine Finanzplanung (Drei- bzw. Fünf-Jahres-Planung mit Rentabilitätsplan, Investitionsplan, Zins und Tilgungsplan und Liquiditätsplan). Diese Unterlagen werden auf Herz und Nieren geprüft, bevor Ihre Bank die Finanzierung durch die KfW befürwortet oder eben ablehnt. Im Falle der Zustimmung reicht sie den Kreditantrag an die KfW weiter, die eine endgültige Prüfung vornimmt, bevor sie den Kredit bewilligt.
Schritt für Schritt zum Kredit – so geht die Beantragung
- Sie definieren, falls noch nicht geschehen, Ihre Hausbank. Möglicherweise nehmen Sie zunächst auch Kontakt zu verschiedenen Banken auf. Ich empfehle gern die regionalen Sparkassen und Volksbanken. Aber für große Vorhaben sind auch die großen Kreditinstitute (z.B. Commerzbank oder Deutsche Bank) geeignet.
- Sie nehmen Kontakt mit Ihrem Bankberater auf und übergeben ihm Ihren Businessplan.
- Ihre Bank prüft Ihren Antrag auf Kreditwürdigkeit und reicht bei einer positiven Bewertung weitere, mit Ihnen gemeinsam erstellte, Formulare an die KfW weiter.
- Die KfW prüft ihrerseits das Kreditbegehren. In der Regel stimmt die KfW einem weitergereichten Antrag der Bank zu. Das bedeutet, dass Ihre Bank die größte Hürde ist und dass Ihr Businessplan und Ihre Finanzplanung perfekt sein müssen.
- Jetzt informiert Ihre Bank Sie über das Ergebnis und schließt den Kreditvertrag mit Ihnen ab.
- Ist der Kreditvertrag abgeschlossen, können Sie beginnen, Ihr Vorhaben umzusetzen.
- Ansprechpartner für alle Fragen zu Ihren KfW-Krediten ist und bleibt Ihre Bank.
Anmerkungen zu den vorgestellten Krediten
Alle Angaben beziehen sich auf den Stand Juli 2013. Ich habe die Zusammenstellung dieser Kredite und deren Konditionen mit Sorgfalt vorgenommen. Für die Richtigkeit aller Angaben und Daten kann ich keine Gewähr übernehmen.
In Nordrhein-Westfalen gibt es alternativ den Weg über die NRW.BANK. Diese Finanzierungsmöglichkeiten werden in einem getrennten Artikel behandelt.