Mit der Lohnsteuer-Nachschau perfektioniert der Staat die Überwachung unserer „ausufernden Finanzverwaltung“ in Unternehmen
Stellen Sie sich vor, Mitarbeiter der Finanzbehörde stehen unerwartet und unangemeldet vor Ihrer Tür! Sie müssen den Beamten Eintritt und auf Verlangen Einsicht in Ihre Finanzbuchhaltung und dort in alle Lohn- und Gehaltsunterlagen gewähren.
Im Falle der Lohnsteuer-Nachschau sind der Unternehmer und seine Mitarbeiter auskunftspflichtig.
Wir nähern uns dem totalen Überwachungsstaat. Dieser perfektioniert in kleinen Schritten sein System der Einnahmeerzielung.
Einführung der Lohnsteuer-Nachschau schon im Jahr 2013
Mit der Lohnsteuer-Nachschau steht der Finanzverwaltung ab 2013 ein weiteres Instrument zur Verfügung, Unternehmen ohne Ankündigung zu überprüfen. Das vom Deutschen Bundestag am 25. Oktober 2012 verabschiedete Jahressteuergesetz sieht die Einführung eines entsprechenden neuen Paragrafen (§ 42g) ins Einkommensteuergesetz (EStG) vor. Bereits 2002 wurde mit der Umsatzsteuer-Nachschau ein ähnliches Modell für die unangekündigte Prüfung zur Vorsteuer von Unternehmen eingeführt.
Aktueller Hinweis
Vor einigen Tagen, am 23. November 2013 hat der Bundesrat zunächst das gesamte Paket u.a mit Gesetzesvorlagen zu Abkommen mit der Schweiz und zur Lohnsteuer-Nachschau abgewiesen. Wie es weitergeht, das entscheidet wahrscheinlich der Vermittlungsausschuss.
Lohnsteuer-Nachschau war bisher Teil der Außenprüfung
Bislang ist die Prüfung von allen die Lohnsteuer betreffenden Unterlagen und Sachverhalten Teil der regulären Außenprüfung , auch Betriebsprüfung genannt. Die Betriebsprüfung muss im Vorfeld angemeldet werden und der Unternehmer hat Zeit, sich darauf vorzubereiten. Die Lohnsteuer-Nachschau erfolgt ohne vorherige Ankündigung.
Warum der neue Paragraf für die Lohnsteuer-Nachschau?
Die Lohnsteuer-Nachschau soll eingeführt werden, um Schwarzarbeit zu bekämpfen und Scheinarbeitsverhältnisse festzustellen. Da die Lohnsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates ist, war wiederholt der Wunsch zu hören, man möge eine wirksame Möglichkeit der Überprüfung ins Leben rufen. Diesen Wunsch erfüllt der Gesetzgeber nun mit der Lohnsteuer-Nachschau.
Lohnsteuer-Nachschau: Plötzlich stehen die Prüfer vor der Tür
Für betroffene Unternehmen ist das neue Instrument allerdings besonders unangenehm. Denn während die Lohnsteuer-Außenprüfung immer im Voraus angekündigt werden muss und der Unternehmer sich rechtzeitig darauf vorbereiten kann, stehen bei der Lohnsteuer-Nachschau die Prüfer plötzlich und unerwartet vor der Tür. Das tun sie aber nicht aus lauter Langeweile, sondern weil sie möglicherweise Unkorrektheiten bei Buchführung zur Lohnsteuer vermuten.
Lohnsteuer-Nachschau kann zu einer Außenprüfung ausgeweitet werden
Das ist aber längst nicht alles. Sollte der Prüfer bei der Lohnsteuer-Nachschau gravierende Unregelmäßigkeiten feststellen, kann er die Lohnsteuer-Nachschau zu einer umfassenden Außenprüfung (Betriebsprüfung) ausweiten. Wie schon erwähnt, muss diese normalerweise im Vorfeld angekündigt werden. Die Finanzbehörden können sich also über das Instrument der Lohnsteuer-Nachschau den Weg zu einer Betriebsprüfung verkürzen.
Welche Rechte haben die Prüfer bei der Lohnsteuer-Nachschau?
Auf der Grundlage des neuen Paragrafen 42g EStG kann das Finanzamt bei einer Lohnsteuer-Nachschau ohne vorherige Anmeldung Einsicht in alle Lohn- und Gehaltsunterlagen, in die Finanzbuchhaltung, Bücher, Geschäftspapiere und andere, die Lohnsteuer betreffenden Dokumente nehmen.
Die Prüfer der Lohnsteuer-Nachschau dürfen zu den üblichen Geschäftszeiten alle Räumlichkeiten, Betriebs- und Produktionsstätten Ihres Unternehmens betreten, haben aber kein Durchsuchungsrecht. Die Prüfer machen sich ein Bild von den räumlichen Verhältnissen, dem tatsächlich eingesetzten Personal sowie vom allgemeinen Geschäftsbetrieb. Sie dürfen darüber hinaus alle Mitarbeiter befragen.
Zugang zu privaten Räumlichkeiten muss der Unternehmer nicht gewähren. Nur wenn Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht, können die Prüfer bei der Lohnsteuer-Nachschau auch gegen den Willen des Unternehmers dessen Wohnräume betreten.
Lohnsteuer-Nachschau kommt ab 2013
Der neue Paragraf, der die Lohnsteuer-Nachschau regelt, ist nicht mehr aufzuhalten. Es ist wohl sicher davon auszugehen, dass das neue Prüfinstrument im Jahr 2013 eingeführt wird, auch wenn der Bundesrat vor einigen Tagen das gesamte Gesetzespaket noch gestoppt hat. Aber das ist Politik, politisches Parteiengerangel.
Alle Unternehmen können betroffen sein, Grund zur Panik besteht aber nach Ansicht von Fachleuten auch wieder nicht. Die Lohnsteuer-Nachschau soll vor allem dort zum Einsatz kommen, wo Schwarzarbeit die ordnungsgemäße Besteuerung verhindert und den Staat um viel (Steuer)- Geld bringt. 2011 sollen das immerhin rund 660 Millionen Euro gewesen sein.
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(Fotos: Fotolia: mafioso 01 © jokatoons | Lohnabrechnungen © DOC RABE | © unpic)
Ich kann mich Herr Neu nur anschließen! Vielen Dank für die interessanten Informationen. Ich höre das wirklich zum ersten Mal und denke, dass für viele Unternehmen diese Informationen neu sind.
Danke, Herr Schuster, für die wieder mal kurzweilige, informative und wichtige Information.