Eine Antwort zu “Kalt erwischt! Umsatzsteuer-Nachschau – So verhalten Sie sich richtig”

  1. Avatar-Foto Silvia Lindermann sagt:

    „Seit einigen Jahren darf der Prüfer bei der Umsatzsteuer-Nachschau auch die Daten zur Vor- bzw. Umsatzsteuer einsehen, die auf Ihrem Computer gespeichert sind.“

    Das bedeutet in der Realität: Durchsicht der gesamten E-Mail Korrespondenz letztlich der gesamten Festplatte, stimmts?

    Dann: Gibt es Erfahrungen mit Reaktionen des Prüfer bei Umsdatzsteuer Nachschau wenn beim Vorsteuerabzug beim Koopieren der Werte aus online Programmen Kommastellen falsch übernommen worden sind (z. B. von http://www.mehrwertsteuerrechner.de durch copy past in Excel aufgrund einer Ländereinstellung)?

Schreiben Sie ein Kommentar