12 Antworten zu “So vermeiden Sie Scheinselbstständigkeit – als Freiberufler und als Unternehmer”

  1. Avatar-Foto Eckhard Horst sagt:

    Bin seit 14 Jahre selbstständig arbeite in der Zeit für eine zweite Firma. Habe ein Steuerberater bin privat krankenversichert und bezahle steuern so wie vor Steuern.Die Arbeit die ich tätige kann ich aber nicht in jeder beliebigen Firma ausführen.

  2. Avatar-Foto Yasin Colak sagt:

    Hallo Herr Schuster,

    ich habe einen Problem mit der Personalabteilung, die mir die Genehmigung für eine Nebentätigkeit ablehnt, da es um eine Scheinselbständigkeit handeln würde.

    Situation:
    Ich will Gewerbe anmelden, um in meinem Unternehmen (andere Abteilung) eine Anlage am Wochenende zu reinigen, die sonst von externen Firmen gemacht worden ist. Ich werde, wie die anderen davor den Hochdruckreiniger vom Unternehmen benutzen.
    Die 2 Minijobber, die ich anmelden werde, werden mir auch mitanpacken. Es wäre mein 1. Auftrag, da ich mich neu Selbstständig mache.

    Mein Hauptjob bleibt bestehen, da die reinigung nur 3-5 Std am Wochenende dauern wird.

    Ist es Scheinselbständigkeit, nur weil ich einen Auftraggeber habe? oder worauf müsste ich achten?
    Die Abteilung, wo die Anlage steht, ist bereit mir den Auftrag zu geben, nur die Personalabteilung stellt sich quer.

    Vielen Dank im Voraus.
    Mit freundlichen Grüßen

    • Hallo Herr Colak,

      dieser Beitrag wurde von dem Rechtsanwalt, Herr Dr. Harald Jung, geschrieben. Als Unternehmensberater kann und darf ich keine Rechtsauskünfte geben. Vielleicht wenden Sie sich an Herrn Dr. Jung. Die Adressdaten finden Sie am Ende des Beitrages.

      Vielen Dank, viel Erfolg und …
      … freundliche Grüße
      Lambert Schuster

  3. Avatar-Foto Edwin Stierl sagt:

    Hallo Herr Lambert,

    ich versuche seit letztes Jahr schon zu erkunden, ob es sich bei mir um eine Scheinselbständigkeit handelt oder nicht…da ich als Frühpensionär (Zwangspensionsverfahren 2008 nach einem Schweren Unfall mit Gehirnblutung 2006) nun auf höchster sozialer Ebene Menschen mit Schwerstbehinderungen helfe, in den eigenen Wohnungen/Häusern zu leben…

    Gestartet bin ich im Dez 2014 als Dauer-Vertreter (bundesweit) von Ausfällen der Assistenten bei Rollstuhlfahrern für ihr „selbstbestimmtes Leben“…iVm SGB.
    Mittlerweile vertrete ich bei 1-4 Stellen fest das ganze Jahr über….und sogar mit Urlaubsassistenz als Festanstellung für den Zeitraum.

    Die Tätigkeiten sind alle im Auftrag des Rollstuhlfahrers in Absprache mit mir und meiner Verfügbarkeit incl. diverse Absprachen und Abstimmungen…aber jedoch immer nach einem Wunsch-Konzept iVm mit lebensnotwendigen Bedürfnissen („selbstbestimmtes Leben“).

    Da ich nicht mehr dienstfähig, aber berufsfähig bin, übe ich diese…ACHTUNG….Sozialdienstleistung nebenberuflich aus nach Angebot und Nachfrage…wobei man immer „kundenspeziefisch“ angelernt wird von jeden Rollifahrer oder Festassistenten (sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis)…

    Nun mein Problem…
    Wie ist diese Sozial-Selbständigkeit geregelt und abgesichert gegen die Scheinselbständigkeit…?
    a) für mich als Honorarkraft mit vorher ausgehandelten Std-Lohn und sehr hohen Kostenaufwand in Verpflegung, Übernachtung und Fahrten.
    b) für den Rollifahrer als Unternehmer „selbstbestimmtes Leben“ nach dem Arbeitgeber-Modell iVm SGB iVm mit Pflege-Budged von Kassen und Staat.

    Interessant sind für mich auch die Einnahmensaufteilungen meiner/der Rollstuhlfahrer-Kunden prozentual, um nicht der Scheinselbständigkeit zu unterliegen…und…
    Meine Absicherung in der Beamtenversorgung a.D. iVm Privat-Krankenversicherung und Kürzung der Versorgungsbezüge, da ich nur die festgesetzte Mindestpension erhalte im mittleren Justizvollzugsdienst.

    Bisher konnte mir auch bei einem Existenzgründer-Seminar keiner helfen, da dies eine Sonderstellung ist… Beamter a.D. und Selbständigkeit…zudem kommt noch hinzu, dass meine Frau bereits 2-fach beschäftigt ist als Teilzeitkraft (sozialversicherungspflichtig) und auf 450 €-Basis…

    Über Ihre Meinung mit tatkräftigen Aussagen bin ich gespannt in meiner Sonderstellung…

    MfG Eddi

    • Sehr geehrter Herr Eddi,

      verzeihen Sie, wenn ich erst heute reagiere.
      Leider kann ich Ihr Problem nicht behandeln. Da würde ich Ihnen empfehlen, sich an einen Fachanwalt zu wenden, zum Beispiel an den Verfasser dieses Beitrages, Herrn RA Dr. Harald Jung, h.jung@ladm.com

      Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und sende viele Grüße
      Lambert Schuster

  4. Avatar-Foto Christa Worm sagt:

    Guten Tag,
    ich beziehe seit 1. Februar 2015 Leistungen aber übersetze seit April 2015 Texte von Deutsch in Englisch für eine Firma. Ich habe die Verdienstgrenze nicht überschreitet.Was steht mir zu tun bzw Registrierung als Freiberufler?

  5. Avatar-Foto Georg Reiner sagt:

    Hallo zusammen,
    ich bin etwas mehr als verwirrt was die Selbständigkeit betrifft.
    Auf der einen Seite herrscht Fachkräftmangel und Leute die insbesondere im IT Bereich nicht zu finden sind, dann wiederum werden Leute aus dem ausland geholt umd die Lücke zu schließen. Wenn das so weitergeht sind bald alle Freiberufler Arbeitslos oder bin ich da falscher Meinung?

  6. Guten Morgen Frau Fäustel,
    ich bin kein Jurist, traue mich daher nicht, eine juristisch einwandfreie Aussage zu Ihre Frage zu geben. Mein normaler Sachverstand sagt, dass es sich hier um keine Scheinselbstständigkeit handelt. Aber wer weiß, was die Juristen daraus machen.
    Bei dem obigen Artikel hat mir ein Jurist, Herr Dr Jung (Kontaktadresse oben) geholfen. Wollen Sie Herrn Jung mal kontaktieren

  7. Avatar-Foto Frau Fäustel sagt:

    Hallo, mich würde folgender Sachverhalt interessieren:
    Unser Unternehmen beschäftigt seit ca. 5 Jahren eine Grafikerin auf selbstständiger Basis. Die Grafikerin hat in unserem Unternehmen einen eigenen Schreibtisch in der Marketingabteilung, eigenen PC und Drucker eine hausinterne Telefonnummer und einen Firmen-Mail-Account (ihr eigenes Notebook bringt sie jedoch auch immer mit).
    Die Arbeitszeit erstreckt sich auf 2 volle Tage (Dienstag und Mittwoch).
    Die Grafikerin stellt dann Monatsrechnungen (es wurden pauschale Tageshonorare vereinbart) plus evtl. zusätzliche Mehrstunden (hier wurde ein Stundensatz vereinbart).
    Handelt es sich hierbei um eine Scheinselbstständigkeit?
    Vielen Dank im Voraus.

  8. Avatar-Foto John Smith sagt:

    Gute Beispiele, jedoch versuche ich im Moment zu klären, wie sich das Gesetz interpretiert wenn es sozusagen um „doppelte Scheinselbständigkeit“ geht. D.h. man eben zwei Jobs für zwei Arbeitgeber/Kunden ausführt…

    Denn Absicht oder nicht, man kann ja einfach wo anderst ebenfalls über Gewerbeschein einen (Schein-)Nebenjob (haha…) ausführen, z.B. Kellnern, und dann hat man auch ganz schnell mehr als 1/6 zusammen.

    Ist es nun so, dass der Gesetzgeber grundsätzlich beim zweiten Job (so würde ich es nämlich verstehen), sofern dieser auch über 1/6 Umsatz verursacht und bedeutend ist, eine Grenze zieht und keine Scheinselbständigkeit mehr unterstellt? Oder braucht man sozusagen noch einen dritten und vierten Job sodass da im Nachhinein keiner mehr sagen kann was die Einzelunternehmung nun ‚in Wirklichkeit‘ oder eigentlich oder schein-bar doch nicht (oder was auch immer ..) war?

    • Guten Morgen Herr Smith,
      da geht es an die Grenzen meines juritischen Sachverstandes. Ich komme demnächst mit einem Juristen zusammen. Dann werde ich dieses Problem mal erörtern. Ihnen auch Erfolg bei der Klärung dieser Frage.

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